Was ist der unterschied zwischen psychologin und diplom-psychologin

Im Volksmund werden die „Psych“-Berufe ganz häufig synonym, oft völlig falsch und selten sachgemäß verwendet. Dabei lohnt es sich, gerade wenn man z. B. auf der Suche nach einem „Therapieplatz“ ist, einmal die Unterschiede genauer zu betrachten. Was Sie sich gleich zu Anfang schon einmal merken können: Wenn Sie einen Therapieplatz suchen, dann müssen Sie sich auf die Suche nach einem Psychotherapeuten begeben und nicht nach einem Psychologen suchen, auch wenn die meisten Psychotherapeuten auch Psychologen sind. Zu genüge verwirrt? Fangen wir also mit den Definitionen an. Ich bitte um Nachsehen dafür, dass ich der besseren Lesbarkeit wegen an allen Stellen nur die männliche Form verwende.

Psychologe ist ein geschützter Titel, den man nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Psychologie erwirbt. In der Vergangenheit lautete der Titel (und auch die Berufsbezeichnung) nach dem Abschluss dann „Diplom-Psychologe“ (kurz: „Dipl.-Psych.“). Das Diplom war bis vor gut 10 Jahren der Regelabschluss im Fach Psychologie, den man nach ca. 9-10 Semestern erreichte. Im Zuge der Bologna-Reform der Studienabschlüsse wurde das Diplom als Abschluss abgeschafft und durch einen Bachelor- und einen Masterabschluss ersetzt, die aufeinander aufbauen. Den Bachelorabschluss hat man, wenn man in der Tretmühle dieses anstrengenden Studiums nicht auf der Strecke bleibt, nach frühestens 6 Semestern geschafft und trägt dann den akademischen Titel „Bachelor of Science“ (kurz „B. Sc.“ oder „BSc“). Der Zusatz des Faches, in dem der Abschluss erworben wurde (Psychologie) ist hierbei (unsinnigerweise) nicht vorgesehen, sodass keiner erkennen kann, ob man den Abschluss in Psychologie, Physik, Chemie, Biologie oder vielleicht auch in BWL gemacht hat. Der BDP (Der Berufsverband für Psychologen in Deutschland) möchte derweil nicht, dass Bachelor-Absolventen sich schon „Psychologen“ nennen, und auch die meisten Jobs erfordern einen Masterabschluss.

Das Masterstudium kann jeder beginnen, der einen guten bis sehr guten Bachelorabschluss geschafft hat (der Rest hat mehr oder weniger Pech), und man muss sich auf einen Masterstudienplatz erneut bewerben. Das Masterstudium dauert in der Regel weitere 4 Semester, wenn man es in der Regelstudienzeit absolviert und nicht länger braucht. Manche Universitäten, wie die CAU Kiel, bieten hingegen einen Master mit nur zwei Semestern Dauer an; allerdings haben diese Universitäten auch jeweils achtsemestrige Bachelorstudiengänge, sodass es am Ende auf dieselbe Gesamtdauer von mindestens 10 Semestern hinausläuft. Das Masterstudium ist meist sehr schwerpunktspezifisch, häufig angebotene Schwerpunkte sind z.B. Klinische Psychologie, Personal- und Wirtschaftspsychologie und Neurowissenschaften. Nach dem Masterabschluss lautet der Titel „Master of Science“ (kurz: „M. Sc.“ oder „MSc“), und man darf sich laut BDP nun auch Psychologe nennen, da der Masterabschluss dem alten Diplom in Psychologie gleichgesetzt wird. Um den damit erlangten Beruf deutlich zu machen, wird dann häufig die Bezeichnung „Psychologe M. Sc.“ oder „Psychologe (M. Sc.)“ gewählt. Analog zum „Dipl.-Psych“ findet sich in der letzten Zeit aber immer häufiger auch die Bezeichnung „M.Sc. Psych.“.

Ja, Psychologen sind Naturwissenschaftler

Der Zusatz „of Science“ zeigt übrigens an, dass es sich bei Psychologie um ein (natur)wissenschaftliches Fach handelt und bei Weitem nicht um eine Geisteswissenschaft (mehr dazu hier). Das gesamte Psychologiestudium ist sehr reich an Wissenschaftsmethodik und –praxis, Statistik und viel auswendig zu lernendem Wissen. Für beide Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeit) muss man in der Regel auch eine eigene empirische Studie durchführen und auswerten. Da die grundlegende Wissenschaftsmethodik in allen Naturwissenschaften, egal ob Psychologie, Biologie, Chemie oder Physik, weitgehend gleich ist, erreicht man durch ein Studium der Psychologie also zunächst einmal sehr viel wissenschaftliche Kompetenz. Das mag den Studierenden vielleicht anfangs zuwider sein, kann sich aber im gesamten weiteren Leben als sehr nützlich erweisen – z. B. wenn es bei so aktuellen und politischen Themen wie dem Klimawandel oder der Covid-19-Krise darum geht, die verschiedenen Aussagen auf ihre Qualität und Fundiertheit hin zu bewerten. Mit anderen Worten: Man ist den Menschen ohne diese wissenschaftliche Kompetenz um einiges Voraus, was zwar von Vorteil ist, aber auch zu Frustration führen kann.

Psychologen sind, was ich hier mal, auch wegen des klinischen Schwerpunkts dieses Blogs, mal hervorheben muss, nicht automatisch klinische Psychologen, auch wenn diese die größte Gruppe darstellen. Viele Psychologen sind an Universitäten und Forschungsinstituten als Wissenschaftler tätig (in allen Bereichen, die die Psychologie bietet, z.B. Sozialpsychologie, Neurowissenschaften, Entwicklungspsychologie, Persönlichkeitspsychologie…), andere arbeiten in der Wirtschaft, vor allem in Personalabteilungen (Personalauswahl und –entwicklung sind ganz große Bereiche für Psychologen), in Erziehungsberatungsstellen (hier führen Sie z. B. Entwicklungs- und Intelligenzdiagnostik durch), als Verkehrspsychologen bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) – oder freiberuflich in allen möglichen Funktionen.

(Psychologischer) Psychotherapeut

Als Psychologe kann man in der Regel nicht therapeutisch tätig sein, zumindest nicht, wenn man mit den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe abrechnen möchte. Deshalb ist die Berufsbezeichnung, nach der Sie suchen müssen, wenn Sie einen Therapieplatz suchen, die des Psychotherapeuten. Um, wenn man schon Psychologe ist, auch noch Psychotherapeut zu werden, muss man nach erfolgreich abgeschlossenem Psychologiestudium (M. Sc. oder Diplom) eine zwischen drei und fünf Jahren dauernde und 10.000 € bis 25.000 € teure Zusatzausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten absolvieren, die man mit der Facharztausbildung vergleichen kann, die Ärzte nach dem Abschluss ihres Medizinstudiums absolvieren, um z. B. Facharzt für Innere Medizin oder Gynäkologie zu werden. Dies ist zumindest aktuell noch so – wie weiter unten beschrieben, wird sich in den nächsten 10 Jahren hier ein bisschen was ändern.

Ausbildung, Approbation & Krankenkassenzulassung

Diese Ausbildung ist derzeit in fünf anerkannten Verfahren möglich: der (Kognitiven) Verhaltenstherapie (KVT oder VT), der analytischen Psychotherapie (AP), der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (TP), der Gesprächspsychotherapie und der systemischen Therapie (ST). In allen fünf Verfahren kann man als Psychologe eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (oder kurz „Psychotherapeuten“) absolvieren, allerdings werden aufgrund der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses, der den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen festlegt, nur für die VT, die TP, die AP und (ganz neu seit Sommer 2020!) die ST die Kosten von den Krankenversicherungen in Deutschland übernommen. Da die Wirksamkeit der TP und besonders der AP weitaus schlechter wissenschaftlich belegt (und wegen der größeren Sitzungskontingente die Kosten für das Gesundheitssystem deutlich höher) sind als die Gesprächspsychotherapie und die systemische Therapie, macht das zwar wenig Sinn im Sinne des Wirtschaftlichkeitsprinzips der Krankenkassen, aber leider ist es so.

Nach einer solchen postgradualen (das bedeutet: an ein Studium dran gehängten) Ausbildung erhält man als Psychologe die Approbation, d.h. die Zulassung zum Heilberuf des Psychotherapeuten bzw. die Befugnis zur Ausübung der psychotherapeutischen Heilkunde (hier findet sich ein Unterschied zu den Ärzten: Sie erhalten ihre Approbation bereits nach Abschluss des Studiums und nicht erst nach abgeschlossener Facharztausbildung). Man erhält mit der Approbation den Titel „Psychologischer Psychotherapeut“ und ist dann befugt, in Kliniken oder in eigener Praxis eigenverantwortlich Patienten behandeln. Dabei sind Psychologische Psychotherapeuten formal-rechtlich einem Facharzt gleichgestellt. Für die Behandlung von Privatpatienten genügen in der Regel die Approbation und ein Eintrag in das Arztregister der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung; um hingegen gesetzlich Versicherte zu behandeln, benötigt man zusätzlich eine Kassenzulassung, die in den meisten Regionen nur von einem in den Ruhestand gehenden Psychotherapeuten erworben werden kann und meist mit 20.000 € bis 100.000 € bezahlt wird. Anders als Ärzte, die eine Praxis von ihrem Vorgänger übernehmen, erhält man dafür allerdings keinerlei Ausstattung oder einen Patientenstamm – man zahlt letzlich lediglich für die Erlaubnis, mit den Krankenkassen abrechnen zu dürfen (!).

Ärztliche Psychotherapeuten

Der Begriff „Psychologischer Psychotherapeut“ impliziert bereits, dass es auch noch andere gibt. Nämlich die „Ärztlichen Psychotherapeuten“, die aber weitaus seltener sind. Das sind Ärzte mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung, die aber bei Weitem nicht so umfangreich ist wie die, die Psychologen nach ihrem Psychologiestudium absolvieren. Daher würde ich mit einem psychotherapeutischen Anliegen (Achtung: meine, wohlgemerkt jedoch von Erfahrung untermauerte Meinung) immer eher zu einem Psychologischen Psychotherapeuten gehen, da ich die Qualität der psychotherapeutischen Behandlung dort als gesicherter ansehe und Psychologische Psychotherapeuten auf diesem Gebiet im Allgemeinen kompeteter und eher auf dem neusten Stand sind – allein schon deshalb, weil sie mit dem Psychologiestudium eine ganz andere Grundlage haben und die psychotherapeutische Ausbildung viel umfangreicher ist als bei Ärzten.

Früher war nicht alles besser

Allerdings muss ich einschränkend ergänzen, dass die Qualität durch die oben beschriebene lange Ausbildung erst seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes Ende der 1990er Jahre so richtig gesichert ist. Psychologen, die ohne eine solch umfangreiche Ausbildung schon vor diesem Gesetz schon psychotherapeutisch tätig waren, mussten hingegen entweder nur eine Schmalspurabusbildung von der Dauer eines Jahres absolvieren oder bekamen die Approbation und somit die Bezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ quasi geschenkt, ohne eine staatliche Prüfung abzulegen, wie es heute erforderlich ist. Die Kassenzulassung gab es Anfang der 2000er Jahre übrigens meistens direkt gratis mit dazu.

Wichtige Frage: Wie alt ist der Patient?

Psychologische und Ärztliche Psychotherapeuten besitzen eine Approbation (also die Befugnis zur Ausübung der Heilkunde), die altersunabhängig ist, dürfen sozialrechtlich (d.h. im System der gesetzlichen Krankenkassen) aber nur Erwachsene über 18 Jahren behandeln. Das bedeutet im Klartext: Ist der Jugendliche oder das Kind privatversichert (wofür nur die Approbation wichtig ist), kann es/er durch einen Psychologischen Psychotherapeuten behandelt werden – bei gesetzlicher Krankenversicherung muss die Behandlung durch einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (siehe nächster Abschnitt) erfolgen. Allerdings sollte man meiner Ansicht nach gerade bei Kindern immer eher einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aufsuchen, da Psychologische Psychotherapeuten meist über wenig bis keine Erfahrung in der Psychotherapie mit Kindern verfügen.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Diese Bandwurmberufsbezeichnung steht für die Gruppe von Psychotherapeuten, die Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren behandeln darf, aber keine Erwachsenen. Anders als bei Psychologischen Psychotherapeuten, bei denen die Approbation altersungebunden ist, ist die von KJP wirklich auf Personen unter 21 Jahren beschränkt. Ansonsten ist alles identisch mit den Erwachsenen-Psychotherapeuten, außer dass neben Psychologie und Medizin auch ein Studium der Pädagogik, Sozialpädagogik oder der Heilpädagogik als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung anerkannt wird. In einigen Bundesländern genügt für diese Ausbildung übrigens ein Bachelorabschluss, was im Hinblick auf die Qualitätssicherung und den Facharztstandard als kritisch zu betrachten ist und einer der vielen Gründe für die Reform des Psychotherapeutengesetzes war.

Reform der Psychotherapiewelt?

An dieser Stelle sei angemerkt: Ab 2020 ändert sich wieder einiges an den Begrifflichkeiten, da eine Reform des Psychotherapeutengesetzes in Kraft tritt. Allerdings betreffen diese Änderungen lediglich die Zukunft ab ca. 2025 und sind jetzt im Jahr 2020 noch nicht von Relevanz (außer für Menschen, die jetzt gerade Abitur machen, natürlich).

Die Reform ersetzt die sich an das Psychologiestudium anschließende Ausbildung durch ein Direktstudium, das man nach dem Abitur beginnt – so wie ein Medizinstudium. In der Praxis wird es so sein, dass man ein breit gefächertes Bachelorstudium der Psychologie abschließt, sodass man sich nicht direkt zu Beginn des Studiums schon auf den späteren Psychotherapeutenberuf festlegen muss. Es folgt dann ein klinisch-psychologisches Masterstudium. Bis hierhin ist ehrlich gesagt alles genau so wie bisher – der wichtige Unterschied ist dieser: Gemäß dem Gesetz soll man dann aber schon nach dem Masterabschluss die Approbation erhalten (die man sonst erst nach der Ausbildung zum Psychotherapeuten erhielt), muss dann aber, ähnlich wie bisher, noch eine vertiefende „Facharzt“ausbildung in einem der Verfahren, z. B. VT, dranhängen. Wichtig außerdem: Den Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, den ich im vorherigen Abschnitt beschrieben habe, wird es dann nicht mehr geben, weil beide Berufe zu einem zusammengefasst werden, der dann nur noch „Psychotherapeut“ heißen soll. Man kann sich jetzt fragen, was so bewegend neu hieran sein soll. Tatsächlich im Grunde nicht viel – mit Ausnahme der Tatsache, dass sich die prekäre finanzielle Situation, in der sich bis dato die Betroffenen zwischen Masterabschluss und Approbation befanden (Arbeit unterhalb von Mindestlohnniveau, etc.) deutlich verbessern wird, weil die bereits nach dem Studium vergebene Approbation zu einer deutlich besseren Vergütung der Arbeit führt.

Psychiater & Facharzt für psychosomatische Medizin

Psychiater sind Fachärzte, d.h. sie haben Medizin studiert und dann eine Facharztausbildung absolviert, die auch ungefähr drei bis fünf Jahre dauert. Der offizielle Titel lautet daher auch „Facharzt für Psychiatrie“ bzw. für Patienten unter 18 „Facharzt für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie“. Oft findet sich auch die Facharztbezeichnung „Neurologie und Psychiatrie“ sowie „Psychiatrie und Psychotherapie“. Psychiater behandeln, weil sie oft keine oder nur eine oberflächliche psychotherapeutische Ausbildung haben, psychische Störungen vorrangig mit anderen Mitteln, v. a. . Medikamenten, aber auch anderen Verfahren wie Tiefenhirnstimulation, Elektrokrampftherapie, transkranieller Magnetstimulation etc. Im Gegensatz zu Psychologischen Psychotherapeuten dürfen sie diese Heilmittel auch verschreiben. Sie arbeiten in Kliniken (Psychiatrien) oder in eigenen Praxen. Psychiater können zu ihrer Berufsbezeichnung auch den Zusatz „Psychotherapie“ erwerben, wenn sie sich entsprechend fortbilden. In psychiatrischer Behandlung befinden sich meist Patienten mit eher schweren psychischen Erkrankungen oder solchen, die rein psychotherapeutisch gar nicht oder nur schlecht zu behandeln sind (z.B. schwere Depressionen mit vorrangig biologischer Ursache oder Psychosen wie die Schizophrenie).

Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle auch noch der „Facharzt für psychosomatische Medizin“ genannt, der für einige Jahre auch „Facharzt für psychotherapeutische Medizin“ hieß. Diese Sorte von Facharzt ist noch mehr als der Facharzt für Psychiatrie mit dem Psychologischen Psychotherapeuten zu vergleichen, da die Behandlungform der Wahl vorrangig tatsächlich die Psychotherapie ist.

Von Heilpraktikern und  & „Psychologischen Beratern“

Der Begriff „Psychotherapeut“ ist als akademischer Heilberuf (genau wie „Arzt“ und „Apotheker“) geschützt, d.h. er darf nur mit der entsprechenden Ausbildung und einem vorher absolvierten wissenschaftlichen Hochschulstudium (Psychologie oder Medizin) getragen werden, ansonsten macht man sich strafbar. Dies soll im Grunde dabei helfen, die Menschen vor unseriösen Behandlern mit geringfügiger bis fehlender Ausbildung zu schützen. Leider jedoch ist es nicht verboten, auf sein Praxisschild „Psychotherapie“ zu schreiben. Heilpraktiker (die ich an dieser Stelle natürlich weder diffamieren noch als grundsätzlich unseriös bezeichnen möchte) können aufgrund des fehlenden Studiums nicht den Titel des Psychotherapeuten (und eben auch keine Approbation) erlangen, sondern nur den Zusatz „Psychotherapie HGP“, wobei HPG für das Heilpraktikergesetzt steht. Auch hier ist aus meiner Sicht häufig die Qualität gegenüber der Behandlung bei Psychologischen oder Ärztlichen Psychotherapeuten als fraglich einzustufen, und allzu häufig finden sich eher esoterische statt wissenschaftlich fundierte und oft wenig verantwortungsvoll angebotene „Heilbehandlungen“.  Nicht selten finden sich in diesem Kontext die Bezeichnungen „Heilpraktiker Psychotherapie“ oder „Psychotherapeutischer Heilpraktiker“. Was viele Patienten nicht wissen, ist, dass der Beruf des Heilpraktikers an sich nur recht wenigen gesetzlichen Regularien unterliegt (es gibt, anders bei als bei Psychotherapeuten und Ärzten, zum Beispiel keine Berufsordnung) – und Heilpraktiker, im Gegensatz zu Psychotherapeuten und Ärzten, über keine Approbation, sondern lediglich über eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde verfügen. Es gibt zwar eine relativ umfangreiche und keinesweg einfache Prüfung, die man bestehen muss, um sich Heilpraktiker nennen zu dürfen, aber es gibt keine staatlich geregelte und somit keine einheitliche Ausbildung zum Heilpraktiker, so dass jedem selbst überlassen ist, wie er sich den Prüfungsstoff aneignet.

Bevor 1999 das Psychotherapeutengesetzt in Kraft trat und all das regelte, was ich hier beschreibe, war eine solche Erlaubnis als Heilpraktiker (traurigerweise) die einzige Möglichkeit für Psychologen, psychotherapeutisch tätig zu werden. Aber auch heute noch nutzen manche Psychologen dieses „Schlupfloch“, um die lange und teure Ausbildung zum Psychotherapeuten zu umgehen und Patienten (dann i. d. R. auf Selbstzahlerbasis) behandeln zu können.

Vorsicht ist auch bei der Berufsbezeichnung „Psychologischer Berater“ geboten, da es sich auch hier nicht um echte Psychologen handelt. Eine solche Qualifikation kann man bei diversen Heilpraktikerschulen in einigen Monaten erwerben und ist nicht im Entferntesten mit einem Studium in Psychologie zu vergleichen, wenngleich man hierdurch sicherlich besser auf eine beratende Tätigkeit vorbereitet wird, als wenn man einfach so loslegt. Dennoch würde ich, wenn man nach psychologischer Beratung sucht (die im Gegensatz zur Psychotherapie leider keine Leistung der Krankenkassen ist), immer darauf achten, dass die betreffende Person, an die ich mich wende, auch tatsächlich einen Universitätsabschluss in Psychologie (Master oder Diplom oder zumindest einen Bachelor) vorweisen kann.

Und was sagt nun ein Doktortitel aus?

Weil dieser Artikel sonst viel zu lang wäre, das Thema „Doktortitel“ bei der Orientierung im Wirrwarr der Psych-Berufe aber nicht fehlen darf, habe ich es einfach in einen zweiten Artikel „ausgelagert“, den Sie hier finden. Viel Spaß beim Weiterlesen!

© Dr. Christian Rupp 2020

Was ist der Unterschied zwischen Psychologe?

Ein Psychologe hat Psychologie studiert. Als Psychotherapeut kann er erst nach Abschluss einer mehrjährigen Ausbildung tätig werden. Ein Psychiater darf zur Behandlung auch Medikamente verschreiben, während ein psychologischer Psychotherapeut therapeutische Gespräche führt.

Wie nennt man sich mit Bachelor Psychologie?

Nur zur Erinnerung: der einzige Titel, der gesetzlich geschützt ist, lautet „Diplompsychologe“!

Wer darf sich in Deutschland Psychologe nennen?

Eine „Psychologin“ oder ein “Psychologe” ist in Deutschland ein Absolvent einer Hochschule, der das Fach Psychologie im Hauptfach studiert hat. Wenn Sie im Ausland ein Psychologie-Studium absolviert haben und in Deutschland als Psychologin oder Psychologe arbeiten möchten, wählen Sie diesen Beruf.

Was macht der Psychologe?

HAUPTAUFGABEN DER PSYCHOLOGIE Psychologie beschäftigt sich mit Menschen – mit ihrem Verhalten, ihrem Handeln und ihrem Erleben, zum Beispiel mit Wünschen und Gefühlen. „Psychologen als Wissenschaftler tun im Grunde drei Dinge: erklären, voraussagen und verändern“, erläutert Prof.

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