Was muss der Arbeitgeber bei Renteneintritt beachten?

Ratgeber: Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit 63Mit 63 kann – muss aber nicht Schluss sein

Seit 1. Juli können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen. Das berechtigt den Arbeitgeber aber nicht, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Foto: iStock.com/SeventyFour

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An Rente hatte Jörg Bauer (Name geändert) gar nicht gedacht. Zwar arbeitet der 63-Jährige seit 45 Jahren, aber wenn es nach ihm geht, können es auch noch ein paar mehr werden. Sein Arbeitgeber sieht das offenbar anders. Er forderte ihn im Sommer auf, die Rente mit 63 zu beantragen.

Seit 1. Juli 2014 können Beschäftigte mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 45 Versicherungsjahre haben. Sie müssen aber nicht. Der Anspruch auf eine Altersrente berechtigt Arbeitgeber nicht, einen Arbeitnehmer zu kündigen.

Ein Arbeitsverhältnis endet auch nicht automatisch, wenn ein Beschäftigter die Regelaltersgrenze erreicht. Das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in Rente gehen will, musss ein Arbeitsverhältnis kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Automatisches Ende

Anders sieht es aus, wenn die Parteien im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart haben, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch endet. Diese Vereinbarungen betreffen aber die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Jahrgänge, die 2014 das Rentenalter erreichen, liegt sie bei 65 Jahren und 3 Monaten In diesem Fall ist das Arbeitsverhältnis befristet und endet ohne Kündigung mit ErreichenderRegelaltersgrenze.

Das gilt auch für Verträge, die ein bestimmtes Alter als Ende nennen.Etwa wenn das Arbeitsverhältnis laut Arbeitsvertrag mit 65 endet. Sie wurden geschlossen, als die Regelaltersgrenze noch bei 65 lag. Die Grenze steigt in den nächsten Jahren auf 67 an. Arbeitnehmer mit einem alten Arbeitsvertrag müssen deshalb nicht unbedingt vorzeitig mit Abschlägen in Rente gehen. Entscheidend ist nicht die Zahl, sondern Sinn und Zweck der Vereinbarung. Das war in der Regel auch bei Verträgen, die mit dem 65. Lebensjahr enden, das Erreichen der Regelaltersgrenze.

Altersvorsorge Fünf To-dos für angehende Rentner

Was muss der Arbeitgeber bei Renteneintritt beachten?

Rentner in Deutschland

© dpa

Reisen, Hobbys nachgehen und endlich ausschlafen: Pläne für den Ruhestand sind schnell geschmiedet, die eigentliche Vorbereitung auf die Rente dauert länger. Auf Rentner in spe warten wichtige Entscheidungen und ein großer Papierberg

Die Abschiedsfeier mit den Kollegen ist organisiert, das letzte Projekt geht in die Zielgeraden und die Freude auf mehr Freizeit steigt: Wer schon anfängt, die Tage bis zur Rente im Kalender durchzustreichen, sollte sich ranhalten. Denn vor dem Ruhestand gibt es noch einiges zu tun und vor allem viele Formulare zum Ausfüllen – angefangen beim Rentenantrag über Vollmachten bis hin zum Testament. Welche Punkte auf der To-Do-Liste nicht fehlen sollten:

#1 Rente beantragen

Wer in Rente gehen will, muss das nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mitteilen. Denn das eingezahlte Geld fließt nicht automatisch aufs Konto. Damit die erste Rentenzahlung pünktlich ankommt, sollten Arbeitnehmer den Antrag spätestens drei Monate vor Renteneintritt abschicken. Die DRV bietet online eine Checkliste mit Unterlagen an , die Arbeitnehmer vorlegen müssen – dazu gehören zum Beispiel die Geburtsurkunden der Kinder und Ausbildungsnachweise.

#2 Kassensturz vor der Rente

Mit dem Ruhestand erwartet den Rentner nicht nur mehr Freizeit, sondern auch weniger Geld auf dem Konto. Ruheständler in spe sollten sich darum einige Fragen stellen: Wie viel Rente bekomme ich? Wofür brauche ich künftig mehr Geld? Kann ich mir die Miete noch leisten? Wer frühzeitig feststellt, dass die Rechnung nicht aufgeht, kann noch gegensteuern und seine Ausgaben kürzen. Hat der künftige Rentner zum Beispiel noch einen Kredit abzuzahlen, kann er mit der Bank eine geringere monatliche Rate vereinbaren. Dann dauert das Abbezahlen zwar länger, dafür bleibt dem Ruheständler mehr Geld für die schönen Dinge.

#3 Anlagestrategie überdenken

Wer bisher viel in Aktien investiert hat , sollte seine Anlagestrategie überdenken. Grundsätzlich gilt: Je näher der Ruhestand rückt, desto weniger Risiken sollte der Anleger eingehen. Vermögensverwalter raten dazu, volatile Produkte wie Aktien in guten Börsenphasen zu verkaufen und das frei gewordene Kapital in sicherere Anlageformen wie Staatsanleihen umzuschichten. Außerdem müssen Rentner entscheiden, ob sie ihr Vermögen bis zu ihrem Tod vollständig aufbrauchen oder ihren Kindern etwas hinterlassen wollen – auch das hat Einfluss auf die Anlagestrategie. Im Zweifel empfiehlt sich der Besuch bei einem Vermögensberater.

#4 Nachlass regeln

Vermögende sollten sich früh überlegen, was sie wem vererben möchten. Wer die gesetzliche Erbfolge umgehen möchte, muss dafür ein Testament aufsetzen. Das Dokument muss entweder eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder notariell beglaubigt sein. Doch Vorsicht: Weicht der Wille des Verstorben vom geltenden Erbrecht ab, kann das für Streit in der Familie sorgen. Nächsten Verwandten wie Kindern und Ehegatten steht mindestens ein Pflichtteil des Erbes zu – egal ob sie im Testament stehen oder nicht.

#5 Patientenverfügung

Spätestens im fortgeschrittenen Alter sollte jeder Mensch eine Patientenverfügung ausgefüllt haben. Mit diesem Dokument legen Patienten fest, wie Ärzte zu verfahren haben, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden können. Alternativ können Vorsorger auch eine bestimmte Person bevollmächtigen, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen. Je früher sich Ruheständler um eine solche Verfügung kümmern, desto besser, raten Verbraucherschützer. Denn nicht nur hohes Alter, sondern auch Unfälle und schwere Krankheiten können einen Menschen plötzlich aus dem Leben reißen.

Was muss der Arbeitgeber bei Renteneintritt beachten?

Die Mehrheit der Deutschen träumt davon, den Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen – die perfekte Altersvorsorge. Damit aus dem Traum kein Albtraum wird, müssen Häuslebauer und -käufer aber einiges beachten

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Was braucht mein Arbeitgeber Wenn ich in Rente gehe?

Wenn Sie im Rentenantrag die Hochrechnung beantragen, dann wird Ihr Arbeitgeber automatisch von der DRV aufgefordert, eine entsprechende elektronische Verdienstmeldung wegen der Hochrechnung abzugeben. Aber grundsätzlich geht dem Arbeitgeber der Rentenbezug seines Mitarbeiters nichts an!

Warum braucht der Arbeitgeber den rentenbescheid?

Oftmals hängt es mit den verbleibenden Meldungen zusammen, Betriebsrentenansprüche können ein Grund dafür sein oder einfach die Bestätigung für den Arbeitgeber, dass Sie wirklich eine Rente bekommen und somit das Beschäftigungsverhältnis (automatisch) beendet/erloschen ist.

Wie lange vorher muss man den Arbeitgeber sagen das man in Rente geht?

Wichtig für Altersrenten Auch bei den Altersrenten gilt: Keine Rente ohne Antrag! Für den nahtlosen Übergang zwischen Berufsleben und Altersrente empfehlen wir, Ihren Rentenantrag etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen.

Wie erfährt Arbeitgeber von Rente?

Ja, der Arbeitgeber erfährt es direkt von der Rentenversicherung. Er bekommt einen Fragebogen von der DRV zugeschickt den er ausfüllen muss.