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Kfz-Versicherung wechseln und Sonder­kündigungsrecht nutzen

Sie wollen Ihre Kfz-Versicherung kündigen? Kein Problem! Von günstigen Angeboten bis zu passgenaueren Zusatzleistungen gibt es viele Gründe für einen Wechsel. Grundsätzlich können Sie Ihre Kfz-Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. In bestimmten Fällen haben Sie auch die Möglichkeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Fristen für die Kündigung der Kfz-Versicherung

Bevor Sie die Kfz-Versicherung kündigen, prüfen Sie in den Unterlagen Ihrer bisherigen Autoversicherung das Ende des Versicherungsjahres:

  • Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist meistens mit einer einmonatigen Frist zum Ende jedes Versicherungsjahres möglich.
  • Bei den meisten Kfz-Versicherern endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, daher ist der Stichtag für die Kündigung der 30. November.
  • Fällt der reguläre Fristablauf auf einen Samstag oder Sonntag, endet die Frist am nächsten Werktag um 24.00 Uhr.
  • Ausnahmen sind sogenannte unterjährige Verträge, dort sind Start und Ablauf des Versicherungsjahres nicht vom Kalenderjahr abhängig.
  • Wird der Vertrag nicht bis zur Frist gekündigt, verlängert er sich in der Regel automatisch um ein Jahr.

Wann gilt das Sonder­kündigungsrecht?

Mit dem Sonderkündigungsrecht können Sie auch außerhalb der vorgegebenen Kündigungsfrist die bestehende Kfz-Versicherung wechseln. Dies gilt beispielsweise unter folgenden Umständen:

  • Bei einer Beitragserhöhung: Versicherungen sind dazu verpflichtet, dem Versicherten schriftlich Bescheid zu geben, wenn sich die Beiträge erhöhen. Meist erfolgt dies zusammen mit dem Versand der Jahresunterlagen. Die Kündigungsfrist beträgt, nach Erhalt dieser Benachrichtigung, einen Monat. Werden Sie beispielsweise Mitte November über die Beitragserhöhung informiert, ergibt sich eine andere Kündigungsfrist als der übliche Stichtag.
  • Im Schadensfall: Melden Sie Ihrer Versicherung einen Schadensfall, so haben Sie nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung ist unabhängig von der Entscheidung, ob die Versicherung den entstandenen Schaden übernimmt oder nicht.

Was erwarten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung?

Beim Wechsel der Versicherung ist es wichtig, die eigenen Erwartungen an die neue Versicherung zu kennen. Umfragen zufolge sind Autobesitzern folgende Leistungsmerkmale einer Kfz-Versicherung besonders wichtig:

  • Guter Kundenservice
  • Keine Selbstbeteiligung bei Glasreparaturen
  • Mitversicherung von Marder- und Wildschäden
  • Rabattschutz: keine Hochstufung nach selbstverursachten Unfällen
  • Deckung von Umweltschäden
  • Neupreis-Entschädigung

Eine Kfz-Versicherung finden, die zu mir passt

Sie wollen Ihre Autoversicherung wechseln? Es ist wichtig, die eigenen Ansprüche zu kennen und einzuschätzen: Welche Absicherung möchte ich bei Unfällen und Autoschäden haben?

Denken Sie unbedingt an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung – denn diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Entscheiden Sie dann, ob Sie eine Kfz-Vollkaskoversicherung abschließen möchten – damit ist Ihr Auto rundum geschützt, auch bei selbstverursachten Unfällen. Oder genügt Ihnen eine Kfz-Teilkaskoversicherung?

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Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko?

Mit der Wahl der Kfz-Versicherung geht die Entscheidung für eine Teil- oder eine Vollkaskoversicherung einher. Mit einer Teilkaskoversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen von Fahrzeugschäden am eigenen Fahrzeug, beispielsweise durch Umwelteinwirkungen, Entwendung oder Glasbruch geschützt. Eine Vollkaskoversicherung hat ein erweitertes Angebot und beinhaltet unter anderem den Fahrzeugschutz am eigenen Auto bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus.

Mehr dazu in unserem Ratgeberartikel

Was kann die Vollkasko, was die Teilkasko nicht kann

Vollkasko für den Fahrer

Bei einem selbst oder mitverursachten Unfall sind zwar die Insassen des Pkw geschützt, der Fahrer bleibt ohne zusätzliche Absicherung jedoch auf der Strecke. Unser Kfz-Zusatzbaustein Fahrerschutzversicherung ist wie eine Vollkaskoversicherung für den Fahrer, denn sie deckt die gesundheitlichen Folgen eines Verkehrsunfalls ab.

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Die R+V belohnt klimafreundliche Mobilität.

Preisnachlässe für Fahrer von Elektro-Pkw und Pkw mit niedrigem CO2-Ausstoß

Mit der R+V-Kfz-Versicherung wollen wir Wegbereiter einer umweltfreundlichen Mobilität sein. Mit dem Kfz-Umweltbonus profitieren Sie als Fahrer eines Elektro-Pkw oder eines Pkw mit niedrigem CO2-Ausstoß von attraktiven Preisnachlässen auf den Versicherungsbeitrag. Beispielsweise erhalten Sie 25 Prozent Nachlass auf den Beitrag zu Ihrer Kfz-Versicherung, wenn Sie einen Elektro-Pkw fahren. Außerdem unterstützen wir über die R+V STIFTUNG ausgewählte, klimarelevante Projekte, um unseren gemeinsamen ökologischen Fußabdruck zu verringern. Hier erfahren Sie mehr über unser Engagement.

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Kann man Versicherungen einfach wechseln?

Die Kfz Versicherung zu wechseln ist grundsätzlich ganz einfach. Wichtig ist vor allem, den Stichtag für die Kündigung (in der Regel der 30.11.) einzuhalten. Bis zu diesem muss dem bisherigen Versicherer die schriftliche Kündigung per Post oder Fax vorliegen.

Was ist bei einem Versicherungswechsel zu beachten?

Damit der Wechsel aber tatsächlich günstig bleibt, sollten folgende Punkte beachtet werden:.
Erst neuen Vertrag abschließen, dann kündigen. ... .
Alten Vertrag rechtzeitig kündigen. ... .
Die Übertragung der Schadensfreiheitsklasse veranlassen. ... .
Vorsicht bei Freischadensbonus oder Freischadenrabatt..

Wann ist ein Versicherungswechsel möglich?

Sie können jede Autoversicherung zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei den meisten Gesellschaften endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, sodass im Regelfall bis zum 30. November gekündigt werden kann.