Kfz-Versicherung wechseln und Sonderkündigungsrecht nutzenSie wollen Ihre Kfz-Versicherung kündigen? Kein Problem! Von günstigen Angeboten bis zu passgenaueren Zusatzleistungen gibt es viele Gründe für einen Wechsel. Grundsätzlich können Sie Ihre Kfz-Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. In bestimmten Fällen haben Sie auch die Möglichkeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Show
Fristen für die Kündigung der Kfz-VersicherungBevor Sie die Kfz-Versicherung kündigen, prüfen Sie in den Unterlagen Ihrer bisherigen Autoversicherung das Ende des Versicherungsjahres:
Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?Mit dem Sonderkündigungsrecht können Sie auch außerhalb der vorgegebenen Kündigungsfrist die bestehende Kfz-Versicherung wechseln. Dies gilt beispielsweise unter folgenden Umständen:
Was erwarten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung?Beim Wechsel der Versicherung ist es wichtig, die eigenen Erwartungen an die neue Versicherung zu kennen. Umfragen zufolge sind Autobesitzern folgende Leistungsmerkmale einer Kfz-Versicherung besonders wichtig:
Eine Kfz-Versicherung finden, die zu mir passtSie wollen Ihre Autoversicherung wechseln? Es ist wichtig, die eigenen Ansprüche zu kennen und einzuschätzen: Welche Absicherung möchte ich bei Unfällen und Autoschäden haben? Denken Sie unbedingt an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung – denn diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Entscheiden Sie dann, ob Sie eine Kfz-Vollkaskoversicherung abschließen möchten – damit ist Ihr Auto rundum geschützt, auch bei selbstverursachten Unfällen. Oder genügt Ihnen eine Kfz-Teilkaskoversicherung? Jetzt Beitrag berechnen Gerne beraten die R+V-Versicherungsprofis Sie auch persönlich: Ansprechpartner finden Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko?Mit der Wahl der Kfz-Versicherung geht die Entscheidung für eine Teil- oder eine Vollkaskoversicherung einher. Mit einer Teilkaskoversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen von Fahrzeugschäden am eigenen Fahrzeug, beispielsweise durch Umwelteinwirkungen, Entwendung oder Glasbruch geschützt. Eine Vollkaskoversicherung hat ein erweitertes Angebot und beinhaltet unter anderem den Fahrzeugschutz am eigenen Auto bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus. Mehr dazu in unserem RatgeberartikelWas kann die Vollkasko, was die Teilkasko nicht kann Vollkasko für den FahrerBei einem selbst oder mitverursachten Unfall sind zwar die Insassen des Pkw geschützt, der Fahrer bleibt ohne zusätzliche Absicherung jedoch auf der Strecke. Unser Kfz-Zusatzbaustein Fahrerschutzversicherung ist wie eine Vollkaskoversicherung für den Fahrer, denn sie deckt die gesundheitlichen Folgen eines Verkehrsunfalls ab. Jetzt Beitrag berechnen Gerne beraten die R+V-Versicherungsprofis Sie auch persönlich: Ansprechpartner finden Die R+V belohnt klimafreundliche Mobilität. Preisnachlässe für Fahrer von Elektro-Pkw und Pkw mit niedrigem CO2-AusstoßMit der R+V-Kfz-Versicherung wollen wir Wegbereiter einer umweltfreundlichen Mobilität sein. Mit dem Kfz-Umweltbonus profitieren Sie als Fahrer eines Elektro-Pkw oder eines Pkw mit niedrigem CO2-Ausstoß von attraktiven Preisnachlässen auf den Versicherungsbeitrag. Beispielsweise erhalten Sie 25 Prozent Nachlass auf den Beitrag zu Ihrer Kfz-Versicherung, wenn Sie einen Elektro-Pkw fahren. Außerdem unterstützen wir über die R+V STIFTUNG ausgewählte, klimarelevante Projekte, um unseren gemeinsamen ökologischen Fußabdruck zu verringern. Hier erfahren Sie mehr über unser Engagement. R+V-Newsletter
Jetzt anmelden Produkte zu diesem Ratgeber Plus ArtikelWeitere Ratgeber Plus ArtikelKann man Versicherungen einfach wechseln?Die Kfz Versicherung zu wechseln ist grundsätzlich ganz einfach. Wichtig ist vor allem, den Stichtag für die Kündigung (in der Regel der 30.11.) einzuhalten. Bis zu diesem muss dem bisherigen Versicherer die schriftliche Kündigung per Post oder Fax vorliegen.
Was ist bei einem Versicherungswechsel zu beachten?Damit der Wechsel aber tatsächlich günstig bleibt, sollten folgende Punkte beachtet werden:. Erst neuen Vertrag abschließen, dann kündigen. ... . Alten Vertrag rechtzeitig kündigen. ... . Die Übertragung der Schadensfreiheitsklasse veranlassen. ... . Vorsicht bei Freischadensbonus oder Freischadenrabatt.. Wann ist ein Versicherungswechsel möglich?Sie können jede Autoversicherung zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei den meisten Gesellschaften endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, sodass im Regelfall bis zum 30. November gekündigt werden kann.
|