Wer bekommt die 300 Euro Energiepauschale nicht?

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Erstellt: 28.10.2022, 04:55 Uhr

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Im September 2022 ist es so weit: Viele Deutsche bekommen die Energiepauschale. Doch es gibt Ausnahmen bei der Auszahlung der EEP. Das muss man wissen.

Update vom 4. September um 10:08 Uhr: Das 3. Entlastungspaket kommt. Olaf Scholz wird die Details der Entscheidung bekannt geben. Details sind noch nicht bekannt, allerdings sollen zahlreiche Bürger profitieren. Insgesamt hat es knapp 18 Stunden gedauert, bis sich die Ampelregierung zu einer Entscheidung beim dritten Entlastungspaket durchgerungen hat.

Update vom 3. September um 11:23 Uhr: Die Energiepreispauschale könnte bald auf den Konten auf Arbeitnehmer landen. Derweil arbeitet die Ampel-Regierung am 3. Entlastungspaket. Wer von den Maßnahmen profitiert, wird sich voraussichtlich in den kommenden Tagen zeigen.

Energiepauschale in Höhe von 300 Euro: Das 3. Entlassungspaket könnte weitere Hilfen bringen

Erstmeldung vom 9. August um 16:07 Uhr: Berlin – Zittern vor dem Teuer-Schock: Auf die Deutschen rollt in der Gaskrise eine gewaltige Kostenwelle zu. Ob bei Strom, Gas oder Sprit – in allen Bereichen steigen die Rechnungen. Zum Glück gibt es die Energiepauschale (EPP) aus dem Entlastungspaket 2022. Ab September sollen die 300 Euro der Energiepreispauschale an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ausgezahlt werden. Doch es gibt Ausnahmen für das EPP, welches von der Politik beschlossen wurden. Und es lauern Tücken und Fallen. Wer bekommt den Energiebonus? Wer nicht? Was muss man bei der Steuer beachten? Hier alle wichtigen Fragen und Antworten im Überblick.

Energiepauschale: Ab September startet die Auszahlung der 300-Euro-Energiepreispauschale – das gilt jetzt

Die Energiepauschale ist das Herzstück aus dem Entlastungspaket 2022, mit dem die Ampel-Koalition von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Bürgerinnen und Bürger von den steigenden Energiepreisen befreien will. Nachdem bereits Maßnahmen wie das 9-Euro-Ticket, der Tankrabatt und der Hartz-IV-Zuschuss auf den Weg gebracht worden ist, steht nun die Auszahlung der 300-Euro-Energiepreispauschale an. Ab September soll das Geld nach dem Willen der Politik auf die Konten fließen. Doch wer bekommt das Geld aus der Einmalzahlung der Energiepreispauschale? Und wie kommt man an die Energiepauschale ran?

Wer bekommt die 300 Euro Energiepauschale nicht?

Plant die Auszahlung der 300 Euro Energiepauschale: Finanzminister Christian Lindner (FDP). © Thomas Kierok/dpa/Michael Bihlmayer/imago/Montage

Energiepauschale beantragen? Einmalzahlung des Energiebonus läuft automatisch

Die Energiepreispauschale aus dem Entlastungspaket ist eine Einmalzahlung. Beantragt werden muss der Zuschuss nicht. Jeder, der zum 1. September 2022 in einem „ersten Arbeitsverhältnis“ steht und der einer der Steuerklassen 1 bis 5 unterliegt, soll das Geld in der Regel über seinen Arbeitgeber ausgezahlt bekommen.

Ob Auszubildende, Arbeiter oder Grenzgänger: Wer bekommt die Energiepauschale (EEP) aus dem Entlastungspaket?

Die Energiepauschale (EEP) richtet sich an alle sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Idee: Personen, die durch die Energiepreise höhere Fahrtkosten zur Arbeit haben, sollen entlastet werden. Dies sind laut einer Liste des Bundesfinanzministeriums folgende Gruppen: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Minijobber, Aushilfskräfte in der Landwirtschaft, bezahlte Praktikanten und Personen, die gerade einen Freiwilligendienst leisten. Auch Grenzgänger, also deutsche Erwerbstätige, die zur Arbeit etwa nach Österreich fahren, bekommen die 300-Euro-Energiepauschale. In Ehen und Familien bekommen alle erwerbstätigen Personen im Haushalt das Geld.

Energiepauschale: Bekommen Freiberufler und Selbstständige die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro?

Ja. Auch Selbstständigen und Freiberuflern stehen die 300 Euro der Energiepreispauschale (EPP) zu. Ihnen wird das Geld aber nicht automatisch auf das Konto gezahlt. Sie müssen die Energiepauschale über die Steuererklärung abrechnen.

Gilt die Energiepauschale für Rentner und Rentnerinnen? Das muss beim EPP beachtet werden

Rentner und Pensionäre gehen im Entlastungspaket 2022 weitgehend leer aus. Zwar profitieren sie auch vom Tankrabatt oder dem 9-Euro-Ticket. Von der Energiepauschale sind Rentnerinnen und Rentner aber explizit ausgeschlossen – trotz heftiger Kritik. Allerdings gibt es kleinere Ausnahmen im Einzelfall: So können mitunter Einnahmen aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage als Gewerbeeinkünfte geltend gemacht werden. Auch ein Minijob, mit dem die Rente aufgebessert werden soll, kann die Auszahlung der 300-Euro-Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner rechtfertigen. Das Austricksen der Steuerbehörden sollten sich die Ruheständler aber schenken. Die Bedingungen seien kompliziert und sollten genau geprüft werden, warnen Experten. Denn mit falschen Angaben kann man sich schnell strafbar machen.

300 Euro Energiepreispauschale – auch für Minijobs?

Ja. Beschäftigte in einem Minijob sollen in Deutschland ebenfalls die 300 Euro Energiepauschale bekommen. Doch für die Minijobber gilt eine Besonderheit: Sie erhalten eine Auszahlung durch den Arbeitgeber nur dann, wenn die Beschäftigten dem Unternehmen zuvor schriftlich bestätigt hat, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Menschen mit einem Hauptberuf und einem Minijob oder mit mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen die Energiepreispauschale mehrfach auszahlen lassen. Dies wäre allerdings ohnehin strafbar.

Energiepauschale 2022: Wann erfolgt die Auszahlung der Energiepreispauschale durch die Arbeitgeber auf das Konto?

Arbeitgeber sollen im Regelfall die Energiepauschale von 300 Euro zusammen mit dem Gehalt im September auszahlen. Jedoch kann die Überweisung der monatlichen Bezüge an unterschiedlichen Terminen sein, weswegen auch die Auszahlung des 300-Euro-Zuschusses variieren kann. Eine Verschiebung der Auszahlung der Energiepreispauschale, etwa auf den Oktober, sei in einigen Fällen denkbar, heißt es dazu in einem Ratgeber des Bundesfinanzministeriums. Arbeitgeber seien aber angewiesen, den Energiebonus bis allerspätestens zum Jahresende zu bezahlen.

Energiepreispauschale versteuern: So berechnet sich der 300-Euro-Zuschuss netto

300 Euro extra aufs Konto? Schön wäre es. Doch die Energiepauschale ist steuerpflichtig. Das heißt, die meisten Empfänger erhalten nicht die volle Summe. So gilt ein Freibetrag. Nur wer unter der Einkommensgrenze von 10.347 Euro verdient, bekommt alles. Der Rest muss das Geld versteuern. Die Abzüge nach der Steuer berechnen sich individuell und reichen von 0 bis maximal 142 Euro, wie der Bund der Steuerzahler herausgefunden hat. Der Großteil der Steuerzahler wird am Ende von der 300-Euro-Energiepreispauschale rund 193 Euro netto übrig behalten.

Neues Entlastungspaket: Folgen auf die Entlastungspauschale weitere Maßnahmen? Lindner bremst

Ob die Summe ausreicht, um die stark steigenden Energiepreise aufzufangen? Immer mehr Abgeordnete in der Politik bezweifeln das. In den vergangenen Wochen wurde der Ruf nach einem neuen Entlastungspaket bereits laut. Immerhin drohen die Preise immer weiter zu steigen. Nachdem Russland die Gaslieferung nach Deutschland gedrosselt hat, steuert Deutschland auf eine ernste Energiekrise zu. Experten halten mittlerweile eine Verdreifachung der Nebenkostenabrechnungen nicht mehr für ausgeschlossen.

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Doch innerhalb der Ampel-Koalition ist man sich noch uneins mit dem Umgang weiter steigenden Preise. Während SPD und Grüne zuletzt vehement weitere Ausgleichszahlungen vor allem für untere und mittlere Einkommen forderte, stand die FDP um Christian Lindner auf der Bremse. Zwar stellt auch der Bundesfinanzminister eine weitere Entlastung von zehn Milliarden in Aussicht. Doch anders als seine Koalitionspartner will er in diesem Jahr nicht mehr tätig werden. Die Kassen seien leer und man sollte erst einmal die Wirkung der Maßnahmen aus dem Entlastungspaket 2022 abwarten, sagte er und geißelte eine Gratismentalität. Bei SPD, Grünen und bei vielen Deutschen sorgte das jedoch für Unmut.

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Wer bekommt die Energiepauschale nicht?

Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen (insbesondere Beamtenpensionäre) sowie Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielen, erhalten keine EPP.

Warum bekomme ich keine Energiepauschale?

Energiepreispauschale nicht bekommen: Mögliche Gründe Sie sind geringfügig beschäftigt und haben vergessen, die Bestätigung bei Ihrem Arbeitgeber einzureichen. Ihr Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet ist, Lohnsteuer-Anmeldungen abzugeben. Sie haben nach dem 01.09.2022 ein Beschäftigungsverhältnis begonnen.

Wer hat Anspruch auf 300 Euro Energiepauschale?

Wer steuerpflichtig erwerbstätig ist, bekommt 300 Euro Zuschuss. Zunächst waren Rentner und Studenten leer ausgegangen, doch das hat sich mit dem dritten Entlastungspaket geändert. Jetzt hat auch der Bundestag die Entscheidung abgenickt.

Warum bekommen Rentner keine Energiepauschale?

So auch viele Rentner*innen in Deutschland. Denn sie bekommen die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro nicht, weil sie nicht erwerbstätig sind. Auch Studierende, Auszubildende und Bezieher von Kranken- oder Elterngeld gehen leer aus.