Wer haftet für mein paket wenn es nicht angekommen ist

Ware muss im Online-Handel von A nach B verschickt werden. Aber wer haftet, wenn die Ware auf dem Versandwege verloren geht? Die BGH-Entscheidung zum PayPal-Käuferschutz sorgte bei manchen Händlern für Unsicherheit, deswegen wollen wir noch einmal über die verschiedenen Regeln aufklären.

In einem Fall beim BGH zum PayPal-Käuferschutz ging es um folgenden Sachverhalt:

Ein Kunde kaufte etwas bei eBay, bezahlte, sah die Ware aber nie. Diese wurde aber durch den Verkäufer unstreitig abgeschickt. PayPal erstattete dem Kunden das Geld. Der Verkäufer verklagte den Kunden auf (erneute) Kaufpreiszahlung und bekam Recht.

Der Kunde muss erneut bezahlen, entschied der BGH. Denn die Gefahr des Transportverlustes trägt der Kunde.

Das war der Ausgangsfall und das Ergebnis erstaunte viele Händler, wie man an zahlreichen Kommentaren und Fragen in den sozialen Medien feststellen konnte. Was war da los?

Grundsatz: Käufer trägt die Gefahr

Der gesetzliche Grundsatz beim Versendungskauf ist, dass die Gefahr mit Abgabe der Sache an den Transporteur auf den Kunden übergeht. So heißt es in § 446 BGB.

Das bedeutet: Geht die Ware unterwegs verloren, muss der Kunde trotzdem bezahlen. Denn der Verkäufer hat seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.

Ausnahme: Verbrauchsgüterkauf

Etwas anderes gilt jedoch, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, also wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist und der Käufer ein Verbraucher.

Geht die Gefahr nur dann auf den Käufer mit der Absendung der Ware über, wenn der Verbraucher den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.

Das wäre z.B. der Fall, wenn Unternehmer und Verbraucher Selbstabholung vereinbaren und der Verbraucher schickt einen selbst ausgesuchten und beauftragten Spediteur vorbei, der die Ware abholt.

Sobald es sich aber um einen Kauf in einem “normalen” Online-Shop handelt, geht die Gefahr des Transportverlustes nicht auf den Käufer über, sondern verbleibt beim Händler.

Das hat zur Folge, dass der Händler die Ware zwar nicht noch einmal liefern muss, wenn diese unterwegs verloren geht, aber er muss dem Verbraucher den Kaufpreis erstatten.

Fazit

Es ist also ein wesentlicher Unterschied, ob jemand bei einem Unternehmer einkauft oder bei einem privaten Verkäufer. Dieser Unterschied hat nicht nur Auswirkungen auf das Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechtes, sondern eben auch auf Dinge wie die Transportgefahr. (mr)

Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com

Über Martin Rätze

Studium des Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrechts an der Universität Siegen, Abschluss als Diplom-Wirtschaftsjurist, einschließlich einjährigem Auslandsstudium an der National & Kapodistrian University, Athen. Von Oktober 2008 Mitarbeiter der Trusted Shops GmbH. Autor zahlreicher Fachbeiträge und Referent zum Thema E-Commerce Recht.

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30. Mai 2018, 13:50 Uhr

Wenn ein Paket nicht angekommen ist, ärgert sich der Empfänger verständlicherweise. Hat das Paket nicht nur Verspätung, sondern trifft gar nicht mehr ein, kann eine Sendungsverfolgung eventuell ans Licht bringen, wo genau es verloren gegangen ist. Dies ist jedoch nur bei versichertem Versand möglich.

Ärger beim Online-Shopping? Wir schützen deine Rechte als Kunde. >>

Paket nicht ange­kom­men: Wer muss nachforschen?

Wenn der Empfänger vermutet, dass sein Paket verloren gegangen ist, sollte er sich zunächst mit dem Absender in Verbindung setzen. Dort kann er sich erkundigen, wann und wie genau dieser die Sendung verschickt hat. Anschließend gibt es bei versicherten Sendungen die Möglichkeit, einen Nachforschungsauftrag zu stellen und so eine Sendungsverfolgung einzuleiten. Diese beginnt meist erst nach einigen Tagen, da es häufig vorkommt, dass das Paket inzwischen doch noch beim Empfänger eintrifft.

Doch wer muss die Sendungsverfolgung veranlassen – Absender oder Empfänger? Bei einigen Paketdienstleistern kann nur der Absender einen Nachforschungsauftrag stellen, da dieser ihr Vertragspartner ist. Andere Paketdienste ermöglichen es auch dem Empfänger, in Sachen Sendungsverfolgung aktiv zu werden.

Der Online-Händler schaltet auf stur und stellt keinen Nachforschungsauftrag, obwohl das Paket nicht angekommen ist? Dann sind auch Empfänger gemäß § 421 Handelsgesetzbuch (HGB) berechtigt, gegebenenfalls Ansprüche gegen den Paketdienst geltend zu machen.

Ver­si­cher­tes Paket verloren: Wer haftet?

Wenn eine versicherte Sendung verloren gegangen ist und sich auch durch die Sendungsverfolgung nicht auffinden lässt, kann der Absender den Warenwert beim Transportdienstleister einfordern. Dies ist jedoch nicht in unbegrenzter Höhe möglich, sondern in der Regel zum Beispiel auf 500 Euro begrenzt. Näheres regeln die AGB der einzelnen Dienstleister. Um den Warenwert belegen zu können, sollte der Absender sämtliche Unterlagen – zum Beispiel den Kassenbon – aufbewahren, bis das Paket angekommen ist.

Handelt es sich um einen gewerblichen Verkauf, etwa eine Bestellung in einem Online-Shop, musst du als Empfänger für die verlorenen Waren nicht zahlen oder kannst gegebenenfalls das Geld zurückverlangen. Das Transportrisiko trägt der Händler.

Andere Regeln gelten bei einem Online-Privatverkauf. Hier trägt der Empfänger das Risiko und kann sein Geld nicht zurückfordern, wenn der private Verkäufer belegen kann, dass er die Sendung abgeschickt hat.

@alphaspirit, Fotolia

Unver­si­cher­te Sendung: Wer haftet bei Verlust?

Wertvolle Waren sollten immer versichert versenden werden, denn bei unversichertem Versand ist eine Sendungsverfolgung nicht möglich. Wenn ein Päckchen oder eine unversicherte Briefsendung verloren geht, hat der Empfänger in der Regel Pech und der Paketdienst muss nicht haften – es sei denn, es können ihm Fehler oder Versäumnisse nachgewiesen werden.

So hatte 2013 eine Kundin der Post als Klägerin Erfolg vor dem Amtsgericht München. Ihre unversichert abgeschickte Sendung war verloren gegangen, wofür der Dienstleister gemäß seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht haften wollte. Die Kundin führte an, dass sie nicht genügend darüber informiert worden sei. Das Gericht gab ihr Recht und bestätigte, dass ein Preisaushang mit Verweis auf die AGB im Kleingedruckten als Kundeninformation nicht ausreiche (AZ 262 C 22888/12).

Paket kommt verspätet an: Wider­rufs­recht greift noch

Nach einer Online-Bestellung scheint das Paket zunächst verloren, kommt aber später doch noch an? Dann kannst du dein gesetzliches Widerrufsrecht nutzen, sofern du die Waren nicht mehr brauchst – etwa, wenn es ein Geburtstagsgeschenk sein sollte, für das du längst Ersatz besorgt hast. Die 14-tägige Widerrufsfrist gilt ab dem Zeitpunkt der Zustellung. Es genügt, wenn du dem Händler schriftlich erklärst, dass du vom Kauf zurücktrittst, und die Sendung dann zurückschickst.

Paket nach Zustel­lung verloren: Wann haften Zusteller oder Nachbarn?

Das Paket wurde nachweislich abgeschickt und laut Versanddienstleister auch zugestellt, aber trotzdem ist es weg? Dieser Fall ist besonders ärgerlich. Vielleicht kann der Empfänger aber – zum Beispiel mit Hilfe von Zeugen – beweisen, dass der Zusteller das Paket fahrlässig einfach vor die Tür gelegt hat, nachdem er niemanden angetroffen hat. Dann muss der Paketdienst haften. Mehr zum Thema liest du im Streitlotse-Ratgeber "Paketdienste: Was ist erlaubt und was nicht?"

Wenn ein Nachbar das Paket annimmt und es dann beschädigt wird oder verloren geht, haftet der Nachbar, wenn er sich fahrlässig verhalten hat. Auch er darf das Paket nicht einfach vor die Wohnungstür stellen und damit das Risiko eingehen, dass es gestohlen wird. Er muss es stattdessen dem Empfänger übergeben.

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

Was passiert wenn das Paket angeblich zugestellt wurde aber nicht da ist?

Wenn Ihr Paket als zugestellt markiert ist, Sie das Paket jedoch nicht erhalten haben, wurde es vielleicht zurück an den Absender geschickt und bei ihm zugestellt. Schauen Sie sich daher bitte den vollständigen Sendungsverlauf in der DHL Sendungsverfolgung an und achten Sie auf den Status "Rücksendung eingeleitet".

Welche Rechte habe ich wenn mein Paket nicht zugestellt wird?

Kommt das Paket nicht an, muss der Verkäufer Ihnen das Produkt erneut zusenden. Ausnahme: Bei Verkäufen von Privat zu Privat trägt der Empfänger das Risiko - hier haben Sie also fast keine Chance. Nur wenn der Kauf durch Käuferschutzprogramme wie das von Paypal oder Visa abgesichert ist, erhalten Sie das Geld zurück.

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