Wer hat mehr zu sagen die Bundeskanzlerin oder der Bundespräsident?

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht für das Amt des Bundeskanzlers eine starke Position vor. (Im Grundgesetz ist nur die männliche Form genannt, natürlich ist damit immer auch eine Bundeskanzlerin gemeint.) So hat der Kanzler nach Artikel 64 Grundgesetz das Recht, das Bundeskabinett zu bilden.

Der Kanzler schlägt dem Bundespräsidenten die Kandidatinnen und Kandidaten für die Ministerämter vor, und damit die Mitglieder des Bundeskabinetts. Auf gleiche Weise ist die Entlassung der Bundesminister und -ministerinnen möglich. Außerdem leitet der Bundeskanzler die Kabinettssitzungen.

Rahmen für das Regierungshandeln

Nach Artikel 65 Grundgesetz bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung. Diese Richtlinienkompetenz gibt dem Regierungshandeln einen Rahmen vor, den die einzelnen Ministerien mit Inhalten ausfüllen.

Innerhalb der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien leitet jeder Bundesminister/jede Bundesministerin seinen beziehungsweise ihren Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung. Diese Arbeitsweise heißt Ressortprinzip.

Absprachen mit Regierungspartnern

Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung nach einer vom Bundeskabinett beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung. Er trägt die Regierungsverantwortung gegenüber dem Bundestag.

Häufig bestehen Regierungen aus Koalitionen, die zwei oder mehrere Parteien eingehen, um über eine Mehrheit im Bundestag zu verfügen. Innerhalb dieser Regierungskoalition ist der Bundeskanzler an die Absprachen mit den Regierungspartnern gebunden, will er das Bündnis nicht unnötig belasten.

Den Vizekanzler stellt der Koalitionspartner

Der Bundeskanzler entscheidet auch über seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter (Artikel 69 Grundgesetz). Dieses Amt übernimmt eine Bundesministerin oder ein Bundesminister, in der Regel der Außenminister. Handelt es sich um eine Koalitionsregierung, wird gewöhnlich ein Parteimitglied des Regierungspartners zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter ernannt.

Im Verteidigungsfall besitzt der Bundeskanzler die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte (Artikel 115b Grundgesetz).

Zustimmung zur Regierungspolitik

Mithilfe der Vertrauensfrage kann sich der Bundeskanzler vergewissern, ob der Bundestag seine Politik unterstützt (Artikel 68 Grundgesetz). Findet der Antrag keine mehrheitliche Zustimmung der Abgeordneten, kann der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten die Auflösung des Parlaments vorschlagen. Dieses Recht erlischt, wenn der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler oder eine neue Bundeskanzlerin wählt.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine offizielle Rangliste, welche die innerstaatliche Rangordnung verbindlich festlegt.

Wer hat mehr zu sagen die Bundeskanzlerin oder der Bundespräsident?

Die Anwendung starrer Rangordnungen würde der Vielfalt staatlicher Veranstaltungen nicht gerecht werden. Im übrigen verfügen auch andere große Nationen nicht über offizielle Ranglisten.

Hinsichtlich der Rangfolge der Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes hat sich jedoch im Laufe der Zeit folgende Staatspraxis herausgebildet:

  • Bundespräsidentin oder Bundespräsident
  • Präsidentin oder Präsident des Deutschen Bundestages
  • Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler
  • Präsidentin oder Präsident des Bundesrates
  • Präsidentin oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Bei staatlichen Veranstaltungen werden die Ehrengäste aus Staat, Politik und Gesellschaft protokollarisch platziert. Zu beachten ist dabei

  • eine ausgewogene Berücksichtigung der Repräsentanten von Legislative, Exekutive, Judikative und der im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien (horizontale Ausgewogenheit);
  • eine angemessene Berücksichtigung der Repräsentanten aus Bund, Ländern und Gemeinden (vertikale Ausgewogenheit).

Platzieren bedeutet aber auch: Erfassen des Gesamtzusammenhangs der jeweiligen Veranstaltung. Dabei ist beispielsweise zu berücksichtigen, wer der Einladende ist, auf wessen "Territorium" (Land, Kreis, Stadt, Gemeinde etc.), aus welchem Anlass und in welchen räumlichen Gegebenheiten die jeweilige Veranstaltung stattfindet. Platzierungen haben immer auch auf die Rahmenbedingungen des konkreten Anlasses Rücksicht zu nehmen. Grundsätzlich ist die Einhaltung der Rangfolge zu beachten, sie ist aber nicht der einzige Maßstab. Daneben werden auch – bei ausländischen Gästen – Sprachkenntnisse, eventuell bestehende persönliche Bekanntschaften oder Interessen und Neigungen der Gäste zu berücksichtigen sein. Flexibilität, Augenmaß, Takt – und nicht Schematismus oder Prinzipienreiterei – sind gefragt.

Hat der Kanzler oder der Präsident mehr Macht?

Der Bundeskanzler gilt als der politisch mächtigste deutsche Amtsträger. Man spricht zuweilen sogar von einer „Kanzlerdemokratie“. Er steht jedoch in der deutschen protokollarischen Rangfolge nach dem Bundespräsidenten (als Staatsoberhaupt) sowie dem Bundestagspräsidenten erst an dritter Stelle.

Wer ist mächtiger als Bundeskanzler?

Bundespräsident – Repräsentant und Staatsoberhaupt Gehen Sie von der politischen Rangfolge aus, ist der Bundespräsident höher angesiedelt, als der Bundeskanzler. Der Präsident ist das Staatsoberhaupt in Deutschland. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt, er ist der erste Mann in der Bundesrepublik …

Was ist der Unterschied zwischen Bundespräsident und Kanzler?

Der Bundespräsident hat den Vorsitz und leitet die Versammlung. Er repräsentiert auch Deutschland nach außen. Der Bundeskanzler bestimmt zu Beginn der Amtszeit seine Minister. Diese übernehmen wichtige Aufgaben für ihn als Stellvertreter.

Wer hat die höchste Position in Deutschland?

Der:die Bundespräsident:in ist das Staatsoberhaupt, welches das wichtigste politische Amt darstellt. Er:sie verkörpert die Einheit der Bundesrepublik Deutschland und repräsentiert diese nach innen und außen.