Wer ist an meiner Adresse gemeldet

Discussion:

Unbekannte Person im Haus gemeldet

(zu alt für eine Antwort)

Hallo,

ich hätte da bitte eine Frage an die anwesenden
Experten die mir bisher (ausserhalb der NG) keiner
der Befragten definitv beantworten konnte:

Durch Zufall (Zugang zum entsprechenden
Computer-Auskunftssystem in der Arbeit) haben wir
festgestellt, dass in unserem Haus (EFH - also
keine weiteren Wohnungen,...) bzw. an unserer
Adresse eine wildfremde, uns vollkommen Unbekannte
Person gemeldet ist.

Nun meine Frage: Kann es dadurch für mich
(einziger Eigentuemer des Hauses und Grundstuecks)
irgendwie zu Problemen kommen? (zb gerichtlich -
wenn der irgendwo Blödsinn macht).

Kann ich bei meinem zuständigen Meldeamt die
Person "loeschen" lassen, da ich ja ausschliessen
kann dass diese hier wohnt.

Antworten bitte in die NG, email (ohne NOPSPAM)
wird nur sporadisch gelesen.

Danke

Mfg
Walter

Post by Walter Jolle
Hallo,
ich hätte da bitte eine Frage an die anwesenden
Experten die mir bisher (ausserhalb der NG) keiner
Durch Zufall (Zugang zum entsprechenden
Computer-Auskunftssystem in der Arbeit) haben wir
festgestellt, dass in unserem Haus (EFH - also
keine weiteren Wohnungen,...) bzw. an unserer
Adresse eine wildfremde, uns vollkommen Unbekannte
Person gemeldet ist.
Nun meine Frage: Kann es dadurch für mich
(einziger Eigentuemer des Hauses und Grundstuecks)
irgendwie zu Problemen kommen? (zb gerichtlich -
wenn der irgendwo Blödsinn macht).

Kaum.

Post by Walter Jolle
Kann ich bei meinem zuständigen Meldeamt die
Person "loeschen" lassen, da ich ja ausschliessen
kann dass diese hier wohnt.

[Rest gekürzt]

Anzeige an die zuständige Meldebehörde, die das amtswegige
Berichtigungsverfahren gemäß § 15 MeldeG einzuleiten hat.
Apropos: Falls es sich beim "entsprechenden Computer-Auskunftssystem
in der Arbeit" um einen Zugang zum ZMR handelt, würde ich
Neugier-Abfragen für _private_ Zwecke eher unterlassen, schon allein,
weil sie den Arbeitgeber etwas kosten.

--
Michael Suda
A-1040 Wien
Oesterreich/Austria/Autriche

Post by Michael Suda
Anzeige an die zuständige Meldebehörde, die das amtswegige
Berichtigungsverfahren gemäß § 15 MeldeG einzuleiten hat.
Apropos: Falls es sich beim "entsprechenden Computer-Auskunftssystem in
der Arbeit" um einen Zugang zum ZMR handelt, würde ich Neugier-Abfragen
für _private_ Zwecke eher unterlassen, schon allein, weil sie den
Arbeitgeber etwas kosten.

Naja ZMR ist aber schwierig, da ich mit dem ZMR zwar die Adresse zu einer
Person erhalte, aber nicht die Personen zu einer abgefragten Adresse. Es sei
denn, man sitzt direkt an der Datenbank :-)

Alexander

Post by Alexander Wunderer

Post by Michael Suda
Anzeige an die zuständige Meldebehörde, die das amtswegige
Berichtigungsverfahren gemäß § 15 MeldeG einzuleiten hat.
Apropos: Falls es sich beim "entsprechenden
Computer-Auskunftssystem
in der Arbeit" um einen Zugang zum ZMR handelt, würde ich
Neugier-Abfragen für _private_ Zwecke eher unterlassen, schon
allein, weil sie den Arbeitgeber etwas kosten.

Naja ZMR ist aber schwierig, da ich mit dem ZMR zwar die Adresse zu
einer Person erhalte, aber nicht die Personen zu einer abgefragten
Adresse. Es sei denn, man sitzt direkt an der Datenbank :-)

Dann rate ich mal: es war die Was-weiß-ich-Datenbank des Adressverlags
YTR AG* bzw. der Auskunftei Blabla KG*.
Auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit würde ich wiederum keine
Häuser bauen.

* vollständiger Name der Redaktion bekannt

--
Michael Suda
A-1040 Wien
Oesterreich/Austria/Autriche

Newsbeitrag news:***@individual.net...

[gekürzt]

ZMR zwar die Adresse zu

zu einer abgefragten

Datenbank :-)

Post by Michael Suda
Dann rate ich mal: es war die

Was-weiß-ich-Datenbank des Adressverlags

Post by Michael Suda
YTR AG* bzw. der Auskunftei Blabla KG*.
Auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit würde

ich wiederum keine

Post by Michael Suda
Häuser bauen.
* vollständiger Name der Redaktion bekannt

Danke für die Antworten! Ich muss meinen Bruder
fragen aber ich bin zu 99% sicher, dass es das ZMR
war (und wenn wirklich ZMR wie er dann von Adresse
auf Namen gekommen ist wenn das nicht geht).
Sobald ich es weiss poste ich es.

Mfg
Walter

Post by Walter Jolle
[gekürzt]

Post by Alexander Wunderer
Naja ZMR ist aber schwierig, da ich mit dem

ZMR zwar die Adresse zu

Post by Alexander Wunderer
einer Person erhalte, aber nicht die Personen

zu einer abgefragten

Post by Alexander Wunderer
Adresse. Es sei denn, man sitzt direkt an der

Datenbank :-)

Nein, das geht auch, zumindest bei dienstlichen Abfragen.

Servus
Anton

--
Nie hat ein Dichter die Natur so frei ausgelegt, wie ein Jurist die
Wirklichkeit. (Jean Giraudoux )

IPA-member Linux Registered User # 178376 OE2AZM
***@salzburg-online.at ***@oevsv.at ***@yahoo.de

Post by Michael Suda
Dann rate ich mal: es war die Was-weiß-ich-Datenbank des Adressverlags
YTR AG* bzw. der Auskunftei Blabla KG*.
Auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit würde ich wiederum keine
Häuser bauen.

es gibt keinen grund anzunehmen, dass auskünfte amtlicher oder
halbamtlicher stellen zu einem geringereren prozentsatz mit fehlern
behaftet sind als private handelsauskunfteien. ich erinnere mich an einen
salzburger richter, der vor einigen jahren einen konkurs abwies, wobei der
richter gläubiger und schuldner verwechselte. dasselbe passierte der
"wiener zeitung" gleich bei 20!!! fällen, wo ein abgewiesener konkurs
fälschlich behauptet wurde. darunter auch AUSTROSAAt, ein amerikanischer
grosskonzern.auch auf den amtstafeln der gerichte kam es gelegentlich vor,
dass gläubiger und schuldner verwechselt wurden. in der sendung "help"
wurde einmal von einem exekutor berichtet, der die falsche wohnung
ausäumen liess.und....
das vertrauen von michal suda in auskünfte von behörden in allen ehren,
sie entsprechen allerdings nicht der realität.
josef hirnschall
1090 wien

Post by Alexander Wunderer

Post by Michael Suda
Anzeige an die zuständige Meldebehörde, die das amtswegige
Berichtigungsverfahren gemäß § 15 MeldeG einzuleiten hat.
Apropos: Falls es sich beim "entsprechenden Computer-Auskunftssystem in
der Arbeit" um einen Zugang zum ZMR handelt, würde ich Neugier-Abfragen
für _private_ Zwecke eher unterlassen, schon allein, weil sie den
Arbeitgeber etwas kosten.

Naja ZMR ist aber schwierig, da ich mit dem ZMR zwar die Adresse zu einer
Person erhalte, aber nicht die Personen zu einer abgefragten Adresse. Es sei
denn, man sitzt direkt an der Datenbank :-)

Das wage ich zu bezweifeln, außer es wurde in letzter Zeit geändert,
denn bereits vor Jahren haben wir eine Meldeauskunft gemacht, wer aller
in meinem Haus lebt (bzw. mein Hausverwalter hat das gemacht). Da wurden
dann so einige Karteileichen "rausgeschmissen". Also ist das abmelden
wohl möglich....

Kathi (die einfach mal am Meldeamt anrufen und nachfragen würde)

wer aller in meinem Haus lebt

Gute Gelegenheit ist immer das Wähleranlageverzeichnis vor Wahlen.
Nicht Wahlberechtigte natürlich ausgenommen ;-)

Erich

Post by Walter Jolle
Nun meine Frage: Kann es dadurch für mich
irgendwie zu Problemen kommen? (zb gerichtlich -

Kaum.

Naja, war da nicht irgendwann mal die Sache mit dem Exekutor, der
erstmal alles pfänden lässt? Kann eher ungut wirken, wennst von einem
längeren Urlaub heimkommst, und das halbe Haus verkauft wurde.

HC

Post by Hans-Christian Grosz

Post by Walter Jolle
Nun meine Frage: Kann es dadurch für mich
irgendwie zu Problemen kommen? (zb gerichtlich -

Kaum.

Naja, war da nicht irgendwann mal die Sache mit dem Exekutor, der
erstmal alles pfänden lässt? Kann eher ungut wirken, wennst von einem
längeren Urlaub heimkommst, und das halbe Haus verkauft wurde.

Kein Exekutor wird etwas pfänden, wenn er sich nicht _sicher_ ist,
dass der Verpflichtete _genau_ dort wohnt, wo der Fernseher steht, den
er ins Pfändungsprotokoll einträgt und auf den er den Kuckuck pickt.
Gut, wenn es ein Einfamilienhaus ist, dann besteht Erklärungsbedarf,
wenn der Exekutor zweimal klingelt (vor allem dann, wenn der
betreibende Gläubiger jemanden zur Intervention bei der Pfändung
schickt). Deswegen auch mein Kommentar "kaum" iSv. "unwahrscheinlich,
wenn auch nicht unmöglich". Natürlich ist es dringend zu empfehlen,
die Meldebehörde zu verständigen, wenn eine Falschmeldung an dieser
Adresse besteht. Das ist aus meiner Sicht sogar regelrecht _gebotene_
Sorgfalt, man handelt also schuldhaft-fahrlässig, wenn man's weiß und
trotzdem nix unternimmt.
Es ist aber schon unwahrscheinlich - wenn auch nicht unmöglich -, dass
ein vollstreckbarer Titel gegen eine an dieser Adresse gemeldete
Person erwirkt werden kann, ohne dass die dortigen Bewohner zumindest
mitbekommen, dass etwas im Busch ist (gelbe Postzettel für unbekannte
Personen im Hausbrieffach u.dgl.m.). Aber natürlich muss nicht an der
selben Adresse gepfändet werden, an der z.B. der rechtskräftig
gewordene Zahlungsbefehl zugestellt worden ist.

--
Michael Suda
A-1040 Wien
Oesterreich/Austria/Autriche

Hallo Walter,

ist mir mit meiner - damals selten bewohnten - Eigentumswohnung
passiert. Draufgekommen bin ich, als der Exekutor eines frühen
Morgens die Sozialversicherungsschulden meines "Mitbewohners"
kassieren wollte, immerhin damals die nette Summe von ATS 66.000,-
an Schulden bei der Sozialversicherung :-( Und ich hatte das Glück
zu Hause zu sein!

Geh aufs Meldeamt mit einem Beweisstück, das Dich als Besitzer des
Hauses ausweist, erkläre, dass Du den Verdacht hast, dass eine Dir
unbekannte Person sich gegen Deinen Willen und ohne Dein Mitwissen
dort angemeldet hat und ersuche um sofortige "amtswegige
Abmeldung" dieser Person. Die Post wird ein paar Tage darauf
einen Reko-brief (eigenhändig!) an diese Person adressiert
zustellen wollen. Den Brief darfst Du natuerlich unter keinen
Umständen entgegennehmen. Nach Ablauf der Frist geht dieser Brief
an das Meldeamt retour und die Person wird amtswegig abgemeldet.

Selbiges Verfahren habe ich früher in "regelmässigen Abständen"
wiederholt - auf Verdacht, weil es immer wieder Briefe an
irgendwelche Personen gab (das war vor der Zeit des elektronischen
Melderegisters...). Die Beamtin vom Meldeamt (damals noch bei der
Polizei) kannte mich schon und war hilfsbereit. Wir haben das
Melderegister auf diese Art um rund 10 Personen bereinigt...

beste grüsse
isa

Post by Walter Jolle
Hallo,
ich hätte da bitte eine Frage an die anwesenden
Experten die mir bisher (ausserhalb der NG) keiner
Durch Zufall (Zugang zum entsprechenden
Computer-Auskunftssystem in der Arbeit) haben wir
festgestellt, dass in unserem Haus (EFH - also
keine weiteren Wohnungen,...) bzw. an unserer
Adresse eine wildfremde, uns vollkommen Unbekannte
Person gemeldet ist.
Nun meine Frage: Kann es dadurch für mich
(einziger Eigentuemer des Hauses und Grundstuecks)
irgendwie zu Problemen kommen? (zb gerichtlich -
wenn der irgendwo Blödsinn macht).
Kann ich bei meinem zuständigen Meldeamt die
Person "loeschen" lassen, da ich ja ausschliessen
kann dass diese hier wohnt.
Antworten bitte in die NG, email (ohne NOPSPAM)
wird nur sporadisch gelesen.
Danke
Mfg
Walter

Post by Isabella Ghobrial-Willmann
Polizei) kannte mich schon und war hilfsbereit. Wir haben das
Melderegister auf diese Art um rund 10 Personen bereinigt...

Rein interessehalber: Hast du eine Idee, warum sich die grade
deine Adresse ausgesucht haben?

/ralph -- hoffentlich ohne "virtuellen Mitbewohner"

--
Rettet die Wale und stürzt das System, und trennt euren Müll,
denn viel Mist ist nicht schön!"
Gustav, "Rettet die Wale"

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Wer ist an der Adresse gemeldet?

Jede Bürgerin und jeder Bürger ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden. § 2 (1) Meldegesetz Wer in einer Wohnung oder in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt oder eine solche Unterkunft aufgibt, ist zu melden.

Wem gehört meine Wohnung?

Bei einer Immobilie ist derjenige Eigentümer, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ist eine Person im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, so vermutet das Gesetz, dass ihr das Recht zusteht (öffentlicher Glaube des Grundbuchs § 891 BGB).

Wie finde ich heraus wer der Hausverwalter ist?

Sofern die Immobilie vermietet ist, fragen Sie die Mieter des Objektes. Bei Mehrfamilienhäusern finden Sie im Eingangsbereich des Hauses oft auch ein „schwarzes Brett“ mit Informationen zur Hausverwaltung, die Sie dann kontaktieren können. Bestenfalls finden Sie dort sogar Angaben zum Eigentümer selbst.

Wie finde ich heraus wer der Vermieter ist?

Auskunft durch Hausverwaltung, durch Bevollmächtigten des Vermieters. Über die Hausverwaltung oder über eine gegenüber dem Mieter als Vertreter des Vermieters handelnde Person, z.B. derjenige, der Sie zuletzt im Namen des Vermieters angeschrieben hat, können Sie feststellen, wer der Vermieter, Eigentümer ist.