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Mieter müssen Rauchmelder selbst wartenUnterschiedlich ist, wer in Mietwohnungen für die Wartung des Geräte zuständig ist. So müssen in folgenden Bundesländern Mieter den Rauchmelder warten:
Der Vermieter oder Eigentümer muss in diesem Fall sicherstellen, dass die Mieter der Wartungspflicht nachkommen können. Darüber hinaus muss der Vermieter auch sicherstellen, dass der Mieter die Wartungspflicht erfüllt. Übernimmt der Vermieter oder der Eigentümer die Überprüfung der Geräte, kann er die Kosten hierfür dem Mieter in Rechnung stellen. In folgenden Bundesländern steht der Vermieter oder Eigentümer in der Pflicht, die Geräte zu warten:
Rauchmelder: Diese Mieter müssen handelnRauchmelder sollten spätestens zehn Jahre nach der Installation ausgetauscht werden. Die empfindlichen elektronischen Bestandteile könnten nach Ablauf dieser Zeit nicht mehr einwandfrei funktionieren. In den Bundesländern Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen besteht die Rauchmelderpflicht seit mehr als zehn Jahren. Hier sollten die Geräte daher bereits einmal komplett ausgetauscht worden sein. In Bestandsbauten sollten in Mecklenburg-Vorpommern sowie Hamburg (bis Ende 2021) und Schleswig-Holstein (bis Ende 2021) alte Geräte jetzt ersetzt werden. Kommen Mieter der Wartungspflicht nicht nach, können sie im Schadensfall wegen "schuldhaftem Unterlassen" zur Verantwortung gezogen werden. Zudem kann der Vermieter dem Mieter gegenüber seinen Schadensersatzanspruch geltend machen, wenn erkennbar ist, dass der Mieter seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.
Wer muss den Rauchmelder austauschen?"In neun von 16 Bundesländern ist der Mieter für die Pflege und Prüfung der Rauchmelder verantwortlich. In den übrigen Bundesländern ist generell der Eigentümer in der Wartungspflicht", sagt Claudia Groetschel vom Forum Brandrauchprävention. "Aber der Vermieter bleibt in allen Bundesländern in der Pflicht, die fachgerechte Wartung der Rauchmelder sicherzustellen." Das bedeutet, dass der Mieter die Melder erreichen muss und auch körperlich in der Lage ist, die Wartung durchzuführen. Kann der Mieter seiner Pflicht aufgrund seines Alters nicht nachkommen, muss der Vermieter sicherstellen, dass die Rauchmelder regelmäßig gewartet werden. "Muss der Melder im Rahmen der Instandhaltung ausgetauscht werden, muss das der Eigentümer/Vermieter übernehmen – und daher auch bezahlen", erklärt Groetschel auf Nachfrage von t-online. Können Mieter sich selbst einen Rauchmelder aussuchen?Laut der Expertin ist das nicht möglich: "Das Gerät ist im Besitz des Eigentümers/Vermieters. Der Mieter kann sich den Rauchmelder daher nicht selbst aussuchen." Das bedeutet auch, dass der Mieter die vom Vermieter installierten Geräte nicht gegen andere Rauchmelder austauschen sollte. Denn dadurch könne der Vermieter seiner Wartungspflicht bei den vorgeschriebenen Geräten nicht nachkommen. "Der Mieter ist also vollumfänglich selbst haftbar, daher ist von einem Austausch abzusehen", so Groetschel. Mietminderung bei fehlendem RauchmelderWas aber kann man als Mieter tun, wenn der Eigentümer sich nicht rührt? "Wenn der Vermieter keinen Rauchmelder einbauen lässt, sollte man ihn schriftlich auf die Pflicht hinweisen und unter Fristsetzung dazu auffordern, die Installation vornehmen zu lassen", empfiehlt der DMB Hessen. Drei Wochen halten die Mieterschützer für eine angemessene Frist. Kommt der Vermieter der Aufforderung dann nicht nach, setzt man eine zweite kurze Frist von etwa einer Woche. Lässt der Eigentümer auch diese verstreichen, dürfe man die benötigten Rauchmelder selbst installieren oder einen Handwerker damit beauftragen. "Die Kosten stellt man dem Eigentümer in Rechnung oder zieht sie von der nächsten Miete ab." Vermieter müssen bis 31.12.2017 jede Wohnung mit Rauchmeldern ausstatten. Was das für Mieter heißt, erklärt Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mieterverein München e.V. Die Rauchmelderpflicht hat das Land Bayern im Artikel 46 Absatz 4 der Bayrischen Bauordnung festgelegt. Demnach muss in allen Schlaf- und Kinderzimmern und in Fluren, die zu den Aufenthaltsräumen führen, mindestens ein Rauchmelder vorhanden sein. Wer muss für den Einbau sorgen? Wer muss ihn bezahlen? Wer ist für die Wartung zuständig? Wer muss sie bezahlen? Bei Rückfragen: Meldung vom 08.11.2017 Wer muss die Batterie des Rauchmelders wechseln?Übernimmt der Vermieter die Wartung des Rauchmelders, muss er die Batterien wechseln und bezahlen. Der Vermieter kann die Kosten auf deine Miete oder auf die Nebenkosten umlegen, sodass du als Mieter indirekt bezahlen musst.
Wer ist für die Wartung der Rauchmelder in NRW zuständig?Der Eigentümer der Wohnung ist für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder verantwortlich. Die Kosten für die Wartung und den Austausch der Batterien trägt der Mieter. Im Falle eines Defektes des Melders trägt der Eigentümer die Kosten für die Neuanschaffung.
Wer ist für die Wartung der Rauchmelder in BW zuständig?Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieterin oder des Mieters als Wohnungsbesitzerin oder -besitzer, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen.
Wer zahlt Rauchmelder Mieter oder Vermieter NRW?Defekte Rauchwarnmelder sind vom Vermieter zu ersetzen. Bereits vom Mieter installierte Rauchwarnmelder dürfen, wenn der Vermieter zustimmt, weiter benutzt werden. Der Vermieter muss sich allerdings von der ordnungsgemäßen Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und sollte dies dokumentieren.
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