Krankenversicherung für Studenten
Die gesetzliche Krankenkasse ist im Studium die bessere Wahl
Julia Rieder
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Aktualisiert am 19. Oktober 2022
Das Wichtigste in Kürze
- Zum Studienbeginn kannst Du Dich gesetzlich oder privat krankenversichern. Diese Entscheidung lässt sich während des Studiums nur in Ausnahmefällen ändern.
- Oft ist die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl. Dort sind Studierende bis zum 25. Lebensjahr kostenlos über ihre Eltern versichert.
- Danach liegt der Studentenbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab dem Wintersemester 2022/2023 bei rund 111 Euro im Monat für Kinderlose plus dem Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Ab dem 30. Geburtstag wird es jedoch deutlich teurer.
So gehst Du vor
- Wenn Du über Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert bist, musst Du nichts tun, außer der Hochschule Deine Versicherung nachzuweisen.
- Als privat versichertes Beamtenkind solltest Du zu Studienbeginn gut überlegen, wie Du Dich versicherst. Bleibst Du privat versichert, kannst Du nach dem Studium nicht immer in eine gesetzliche Kasse wechseln.
- Falls Du nebenbei arbeitest, achte darauf, dass Du nicht zu viel verdienst. Sonst fällst Du aus der kostenlosen Familienversicherung und musst selbst Beiträge zahlen.
- Musst Du Dich selbst krankenversichern, kann sich ein Wechsel der Krankenkasse lohnen. In unserem Preis-Leistungsvergleich haben HKK, IKK Classic, Big direkt gesund, BKK VBU und Energie-BKK am besten abgeschnitten.
Mit dem Beginn des Studiums kannst Du wählen, wie Du Dich krankenversichern möchtest. Für die meisten Studienanfänger ist die Wahl der richtigen Krankenversicherung eine einfache Sache: Sie bleiben einfach in der gesetzlichen Krankenkasse der Eltern. Dort sind sie bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert. Wer nicht in den Genuss der kostenfreien Familienversicherung kommt, sollte die Vor- und Nachteile von privater und gesetzlicher Krankenversicherung abwägen.
Zu Beginn des Studiums: Gesetzlich oder privat versichern?
Für alle Studierenden gilt: Sie müssen krankenversichert sein. Als Student wirst Du zunächst der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugeordnet. Du hast aber einmalig zu Beginn des Studiums die Möglichkeit, Dich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und Dich in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Das können alle Studenten machen, nicht nur diejenigen, die bereits vorher privat versichert waren.
Wenn Du in die PKV wechseln möchtest oder in dieser bleiben willst, musst Du spätestens drei Monate nach der Einschreibung an der Hochschule einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Warst Du bereits vor der Immatrikulation privat versichert, dann wende Dich dafür an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse. Möchtest Du für das Studium aus der gesetzlichen in die private Versicherung wechseln, stelle den Antrag bei Deiner bisherigen Krankenkasse.
An die Entscheidung für ein Versicherungssystem bist Du normalerweise für die Dauer Deines Studiums gebunden. Du kannst nur bei bestimmten Veränderungen in Deinem Leben in das jeweils andere System wechseln.
Wir erklären Dir, was Du in den vier möglichen Konstellationen zu Beginn des Studiums beachten musst:
1. Du bist über Deine Eltern familienversichert
Sofern Du über Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, kannst Du dort auch während des Studiums bleiben. Solange Deine Eltern Kindergeld für Dich erhalten, zahlst Du auch keinen eigenen Beitrag. Das ist in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres der Fall. Wenn Du Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst geleistet hast, erhalten Deine Eltern entsprechend länger Kindergeld – höchstens ein Jahr.
Die Familienversicherung ist für Studenten die günstigste Lösung. Zur Immatrikulation musst Du eine Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse mitbringen, die Du telefonisch oder online bei der Kasse anfragen kannst.
2. Du bist selbst Mitglied in einer gesetzlichen Kasse
Falls Du zu Beginn des Studiums älter als 25 Jahre bist oder schon voll gearbeitet hast, bist Du womöglich bereits zahlendes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Du kannst dann einfach bei dieser Kasse bleiben. Du hast allerdings auch die Möglichkeit, Dich zu Studienbeginn von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen und Dich privat zu versichern.
Bleibst Du in der GKV, kannst Du wie jeder Versicherte zu einer Kasse Deiner Wahl wechseln. Die einzelnen Krankenkassen verlangen einen unterschiedlich hohen Zusatzbeitrag und bieten teils interessante Zusatzleistungen, zum Beispiel Zuschüsse zu Sportkursen, Zahnreinigung oder Reiseimpfungen. Details dazu liest Du in unserem Ratgeber zum Krankenkassenvergleich.
3. Du bist wegen Deiner Eltern privat versichert
Bist Du bereits in der PKV, weil ein oder beide Elternteile privat versichert sind, kannst Du das auch im Studium bleiben. Dafür musst Du Dich zu Beginn des Studiums von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.
Gerade Kinder von Beamten bleiben häufig weiterhin privat versichert, weil ihre Beiträge durch die Beihilfe sehr niedrig sind. An diese Entscheidung bist Du allerdings in der Regel für das gesamte Studium gebunden. Und das kann aus folgenden Gründen teuer werden:
- Sobald Du während des Studiums 25 Jahre alt wirst, fällst Du meist aus dem günstigen Beihilfetarif heraus, da Deine Eltern kein Kindergeld mehr erhalten. Der normale Beitrag für privat versicherte Studenten ist deutlich höher als der für gesetzlich versicherte.
- Falls Du Dich nach dem Studium selbstständig machst, musst Du für die Dauer Deiner Selbstständigkeit privat versichert bleiben, selbst wenn Du wenig verdienst und Dich bei einer gesetzlichen Kasse günstiger versichern könntest.
- Auch wenn Du nach dem Studium nicht gleich einen Job findest und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehst, kannst Du nicht zurück in die GKV. Du bekommst dann einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Sind Deine Kosten aber höher, musst Du den Rest selbst tragen.
Unser Rat: Besprich unbedingt vor Studienbeginn mit Deinen Eltern diese Risiken. Gerade für Beamtenkinder scheinen die günstigen Beihilfetarife sehr attraktiv. Erkundige Dich aber bei Deinem bisherigen PKV-Anbieter, wie viel Du in den geschilderten Fällen, also zum Beispiel nach dem Wegfall der Beihilfe, zahlen müsstest. Dann kannst Du gemeinsam mit Deinen Eltern überlegen, ob ein Wechsel in die studentische Kranken- und Pflegeversicherung der GKV auf Dauer sinnvoller ist.
Möglicherweise kannst Du eine Anwartschaft in der PKV abschließen, um später in die private Versicherung zurückkehren zu können.
4. Du bist bereits selbst privat versichert
Falls Du vor Studienbeginn ausreichend verdient hast oder selbstständig warst, bist Du möglicherweise schon selbst privat versichert. In diesem Fall ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse nicht ohne Weiteres möglich.
Nur wenn Du unter 30 bist, wirst Du mit Beginn des Studiums versicherungspflichtig und kannst Dich auch für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Bist Du älter, hast Du diese Wahlmöglichkeit nicht, Du musst dann in der PKV bleiben.
Uni fordert Nachweis für die Versicherung
Unabhängig davon, ob Du im Studium privat oder gesetzlich versichert bist, gilt: Wenn Du Dich erstmals an der Uni einschreibst, musst Du der Hochschule Deinen Versicherungsstatus nachweisen. Dafür wendest Du Dich an Deine gesetzliche Krankenkasse und bittest diese, den Nachweis über den Versicherungsstatus digital an die Hochschule zu übermitteln. Falls diese das elektronische Meldeverfahren noch nicht nutzt, kann Dir die Kasse auch eine Papierbescheinigung ausstellen.
Hast Du Dich von der Versicherungspflicht befreien lassen, um Dich privat zu versichern, ist für die Meldung die Krankenkasse zuständig, die Dir die Befreiung ausgestellt hat.
Wie viel kostet die studentische Krankenversicherung?
Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, aber nicht in die kostenfreie Familienversicherung kannst, musst Du Dich selbst versichern. Bis zu Deinem 30. Geburtstag zahlst Du als pflichtversicherter Student einen vergünstigten Beitrag. Dieser ist an die Entwicklung des Bafögs gekoppelt.
Mit der Bafög-Erhöhung zum Wintersemester 2022/2023 steigt auch der Krankenversicherungsbeitrag für Studenten. Er liegt dann bei rund 83 Euro im Monat. Für die gesetzliche Pflegeversicherung müssen Studenten ab Herbst 2022 monatlich rund 28 Euro zahlen, wenn sie über 23 sind und keine Kinder haben (sonst fallen knapp 25 Euro an). Das macht zusammen also 111 Euro.
Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag, der bei jeder Krankenkasse anders ausfällt. 2022 beträgt er im Durchschnitt 1,3 Prozent des Krankenversicherungsbeitrags. Wenn Du keine Kinder hast und älter als 23 bist, zahlst Du im Schnitt mit Zusatzbeitrag rund 121 Euro im Monat für die studentische Kranken- und Pflegeversicherung.
Nach dem 30. Geburtstag wird es teurer
Den vergünstigten Studentenbeitrag zahlst Du nur bis zum Ende des Semesters, in dem Du 30 Jahre alt wirst. Danach endet die Versicherungspflicht im Studium und Du musst Dich freiwillig gesetzlich versichern. Alternativ kannst Du Dich entscheiden, in die PKV zu wechseln.
Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlst Du als freiwillig versicherter Student im Schnitt ungefähr 212 Euro im Monat, wenn Du noch keine Kinder hast (Stand 2022). Wenn Du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist, solltest Du prüfen, ob eine beitragsfreie Familienversicherung über Deinen Ehe- oder Lebenspartner möglich ist.
Privat versicherte Studierende
Wenn Du Dich im Studium privat krankenversicherst, gibt es keinen festgelegten Studentenbeitrag. Jedes Krankenversicherungsunternehmen kann individuell festlegen, wie viel Beitrag es für einzelne Versicherungstarife verlangt. Viele Krankenversicherer bieten spezielle Studententarife an. Wie teuer diese sind, hängt ab von Deinem Gesundheitszustand, Deinem Alter beim Abschluss des Vertrags und den Leistungen, die die Versicherung erbringen soll.
Die private Krankenversicherung bietet nicht automatisch eine bessere Versorgung als gesetzliche Kassen. Du solltest deshalb genau darauf achten, welche Kosten die Versicherung übernimmt, bevor Du den Vertrag abschließt. Leistungsstarke Tarife sind in der Regel deutlich teurer als solche, die nur eine Basisversorgung garantieren. Achte auch darauf, ob im Studententarif eine Selbstbeteiligung enthalten ist. Dann musst Du Kosten bis zu einer bestimmten Obergrenze selbst tragen.
Nimm Dir also Zeit für die Auswahl des PKV-Tarifs und informiere Dich gut, ob Du mit einer privaten Krankenversicherung tatsächlich günstiger fährst als mit der GKV.
Hermann-Josef Tenhagen
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Wann kann sich für Studenten die Versicherung ändern?
An Deine Entscheidung für die gesetzliche oder die private Krankenversicherung bist Du normalerweise Dein ganzes Studium über gebunden. Allerdings können sich folgende Veränderungen ergeben, die Einfluss auf Deinen Versicherungsstatus haben:
Du arbeitest neben dem Studium
Wenn Du familienversichert bist und neben dem Studium arbeitest, darfst Du als Werkstudent maximal 553,33 Euro verdienen (Stand 2022). Dieser Wert setzt sich zusammen aus der Einkommensgrenze für die Familienversicherung von 470 Euro und der Werbungskostenpauschale von monatlich 83,33 Euro (1.000 Euro im Jahr). Als Minijobber darf Dein Verdienst ab dem 1. Oktober 2022 höchstens bei 520 Euro im Monat liegen. Überschreitest Du eine dieser Einkommensgrenzen regelmäßig, bist Du nicht mehr beitragsfrei familienversichert. In der Regel musst Du dann den ermäßigten Beitrag für die studentische Krankenversicherung zahlen. Alle Details dazu findest Du in unserem Ratgeber zu Verdienstgrenzen in der Familienversicherung.
Von der günstigen studentischen Krankenversicherung kannst Du allerdings nur profitieren, wenn Du nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitest. In den Semesterferien gilt diese Obergrenze nicht. Arbeitest Du regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche, etwa als Werkstudent, dann bist Du nicht mehr als Student, sondern als Arbeitnehmer versicherungspflichtig und musst den vollen Beitrag zahlen.
Erkundige Dich deshalb am besten bei Deiner Krankenkasse, welche Auswirkungen ein Studentenjob auf Deine Versicherung hat, bevor Du den Arbeitsvertrag unterschreibst.
Du wirst 25 Jahre alt
Feierst Du während des Studiums Deinen 25. Geburtstag, fällst Du ebenfalls aus der Familienversicherung heraus und musst Dich selbst zum Studentenbeitrag versichern. Hast Du Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst geleistet, passiert das ein Jahr später.
Gleiches gilt, falls Du bisher über Deine Eltern beihilfeberechtig warst: Die Beihilfe entfällt, sobald Deine Eltern kein Kindergeld mehr für Dich bekommen. Dann musst Du in einen teureren vollwertigen Tarif der privaten Versicherung.
Du feierst Deinen 30. Geburtstag
Wenn Du während des Studiums 30 Jahre alt wirst, entfällt der Studentenrabatt und auch die Versicherungspflicht in der GKV. Das passiert zum Ende des Semesters, in dem Dein 30. Geburtstag liegt (§ 190 Abs. 9 (2) SGB V). Während des laufenden Semesters zahlst Du noch den günstigen Beitrag zur studentischen Krankenversicherung. Ab dem folgenden Semester bist Du dann entweder automatisch zum regulären Beitrag freiwillig gesetzlich versichert oder Du wechselst in die private Krankenversicherung.
Möchtest Du letzteres tun, musst Du Deinen Austritt aus der GKV erklären – und zwar innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Krankenkasse Dich auf Deine Austrittsmöglichkeit hingewiesen hat (§ 188 Abs. 4 SGB V). Der Wechsel ist aber nur möglich, wenn Du Deiner bisherigen Krankenkasse nachweist, dass Du ab Deinem Austritt nahtlos in der privaten Krankenversicherung abgesichert bist. Kümmere Dich also rechtzeitig um den Vertrag mit einem PKV-Anbieter.
Auch während eines Promotionsstudiums kannst Du nicht mehr von der studentischen Krankenversicherung profitieren. Das hat das Bundessozialgericht klargestellt (Urteil vom 7. Juni 2018, Az. B 12 KR 15/16 R). Doktoranden fallen nicht unter die Versicherungspflicht für Studenten. Das bedeutet: Sie müssen sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
Gibt es nach dem Studium eine Wechselchance?
Die Wahl der Krankenversicherung während des Studiums wirkt sich auch auf die Zeit danach aus. Nicht immer ist ein Systemwechsel möglich.
Das gilt für Angestellte
Keine Probleme gibt es in der Regel, wenn Du nach dem Studium angestellt arbeitest. Warst Du zuvor gesetzlich versichert, kannst Du das auch weiterhin bleiben. Warst Du als Student privat versichert, wirst Du gesetzlich krankenversichert, wenn Du einen sozialversicherungspflichtigen Job antrittst. Du kannst dann nur in der PKV bleiben, sofern Dein Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (64.350 Euro in 2022, voraussichtlich 66.600 Euro in 2023) liegt.
Das gilt für Selbstständige
Falls Du Dich selbstständig machst und bislang gesetzlich versichert warst, hast Du grundsätzlich die Wahl zwischen den Systemen. In der Regel solltest Du als Gründer aber zunächst bei einer gesetzlichen Kasse bleiben und Dich freiwillig versichern.
An einen Wechsel in die PKV solltest Du als Selbstständiger erst denken, wenn das Geschäft gut läuft. Falls Du als Student privat versichert warst, musst Du das als Selbstständiger auch bleiben und den vollen Beitrag zahlen. Der Wechsel in Billigtarife mit schlechten Leistungen ist nicht zu empfehlen. Diese werden mit der Zeit oft unverhältnismäßig teuer und sind schwer aufzustocken, wenn sich Dein Gesundheitszustand verschlechtert.
Das gilt für Beamte
Sofern Du nach dem Studium verbeamtet wirst, kannst und solltest Du Dich in der Regel privat versichern, um von der Beihilfe zu profitieren.
Das gilt während der Arbeitslosigkeit
Findest Du nach dem Ende Deines Studiums nicht gleich einen Job, hast Du meist keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da Du ja zuvor nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Allerdings kannst Du Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Dann erhältst Du nicht nur die Grundsicherung, das Amt zahlt auch Deinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Für die private Krankenversicherung können Hartz-IV-Empfänger einen Zuschuss vom Jobcenter beantragen. Privat versicherte Hochschulabsolventen ohne Job haben außerdem die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln, um Beiträge zu sparen. In eine gesetzliche Krankenkasse kann nur wechseln, wer aufgrund einer früheren Anstellung Arbeitslosengeld I bezieht.
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