Der Bezug von Sozialhilfe ist vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers abhängig. Betroffene müssen also zunächst die eigenen finanziellen Mittel zur Überwindung ihrer Notlage einsetzen. Erst wenn diese bis zu einem bestimmten Freibetrag aufgebraucht sind, werden Leistungen der Sozialhilfe gewährt. Show Als Einkommen gilt all das, was eine Person in Form von Geld oder Geldeswert in der Zeit während des Leistungsbezugs dazu erhält. Als Vermögen zählt alles, was zu dieser Zeit bereits vorhanden ist. Im Vorfeld wird geprüft, ob es dem Hilfesuchenden zuzumuten ist, eigene Mittel aufzubringen oder der Betroffene Unterstützung von Angehörigen erhalten kann. Als unterhaltspflichtige Angehörige gelten Ehe- oder Lebenspartner, Eltern sowie die eigenen Kinder. Mit Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetz Anfang 2020 wurde der Unterhaltsrückgriff beschränkt. Demnach werden Eltern und volljährige Kinder mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von unter 100.000 € von der Unterhaltsheranziehung befreit. Ausnahmen von der 100.000 € Grenze bilden die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt an minderjährige Kinder. Das Einkommen und Vermögen der Eltern wird nicht berücksichtigt, wenn eine minderjährige hilfesuchende Person schwanger ist oder ihr leibliches Kind unter 6 Jahren erzieht. Ob sie währenddessen im Haushalt ihrer Eltern lebt, ist nicht von Bedeutung. Als Einkommen im Sinne des SGB XII gelten u.a.:
Es spielt dabei keine Rolle, ob die Einkünfte regelmäßig oder unregelmäßig eingehen. Nicht als Einkommen berücksichtigt werden u.a.:
Vom Einkommen abzusetzende BeträgeDas zuberücksichtigende Einkommen wird zusammengerechnet. Bestimmte Beträge dieser Summe werden vom Sozialhilfeträger nicht berücksichtigt und mindern dementsprechend das anzurechnende Einkommen. Vom Bruttoeinkommen wird u.a. abgezogen:
Ein Beschäftigter in einer Werkstatt für behinderte Menschen verdient 160 € monatlich. 1/8 der Regelbedarfsstufe 1 56 € 50 % x (160 € - 55 €) + 52 € Freibetrag = 108 € (der Betrag, der anrechnungsfrei bleibt) Nettoeinkommen - Freibetrag (160 € - 108 €) = 52 € anrechenbares Einkommen D. h. ein Betrag von 52 € wird bei der Berechnung des Regelsatzes angerechnet.
Vermögen im Sinne des SGB XIIWer Sozialhilfeleistungen beziehen möchte, muss zunächst sein gesamtes verwertbares Vermögen aufbrauchen. Dazu zählen Barvermögen, Spar- und Bausparverträge, Lebensversicherungen, Ausbildungsversicherungen, Aktien, Immobilien, Kraftfahrzeuge und Sachwerte wie Kunstwerke oder Schmuck. SchonvermögenUnangetastet bleibt dagegen das sogenannte Schonvermögen. Hierzu zählen:
Anlaufstellen und weitere InformationsquellenWeitere Auskünfte und Unterstützung bei der individuellen Berechnung erhalten Sie durch das zuständige Sozialamt. Wie viel Geld darf man haben um Sozialhilfe zu bekommen?Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt seit dem 1. Januar 2022 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche sind ebenfalls gestiegen.
Was ist ein Freibetrag Sozialhilfe?Der Freibetrag sieht einen Sockelbetrag von 100 Euro vor, zuzüglich 30 % der diesen Betrag übersteigenden Zusatzrente (brutto) bis zu dem Höchstbetrag von derzeit 223 Euro (50 % der Regelbedarfsstufe 1 in 2021). Er findet kumulativ zum Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge Anwendung.
Wie viel Freibetrag bei Grundsicherung?225 Euro bei der Grundsicherung anrechnungsfrei. Insgesamt beträgt der Freibetrag des Betroffenen damit in einem ersten Rechenschritt 325 Euro. Die 50-Prozent-Regel des neu eingefügten Paragrafen sorgt jedoch dafür, dass der Betrag gekappt wird. Als Freibetrag werden maximal 50 Prozent des Eckregelsatzes anerkannt.
Wie hoch ist das Schonvermögen 2022?Die Höhe des Schonvermögens hat sich 2022 nicht verändert. Es liegt pro Person noch immer bei mindestens 3.100 EUR.
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