Wie hoch ist der rentenabschlag wenn man früher in Rente geht?

Bundesweit gingen im vergangenen Jahr 244.000 Menschen vorzeitig nach 45 Beitragsjahren in den Ruhestand.

  • FOCUS-online-Autor Thomas Müncher

Mittwoch, 15.12.2021, 09:31

Wer früher in Rente gehen will als das gesetzliche Rentenalter vorgibt, muss happige Abschläge in Kauf nehmen – für den Rest seines Lebens. Doch es gibt Möglichkeiten, diese Lücke zu schließen. FOCUS Online erklärt fünf Strategien - und ob diese sich wirklich lohnen.

Die mit einem Symbol oder Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision - ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos

Immer mehr Deutsche scheiden früher aus ihrem Beruf aus. Doch wer schon beispielsweise mit gut 63 Jahren aufhört zu arbeiten, bekommt eine viel niedrigere Rente.

Strategie 1: Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen

Das reguläre Rentenalter beginnt 2022 mit 65 Jahren und zehn Monaten.

Das ist die sogenannte Regelaltersgrenze. Bereits mit etwas mehr als 63 Jahren können Sie aufhören zu arbeiten, wenn Sie mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Nachteil: Sie bekommen nicht die normale Regelaltersrente, da sie gut zwei Jahre weniger in die Rente einzahlen als geplant und außerdem länger Rente beziehen werden. Deshalb müssen Sie für jeden Monat, den Sie eher in Ruhestand gehen, Abschläge von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Maximal können die Abschläge 14,4 Prozent erreichen. Eine Rente ohne Abschläge ist nur möglich, wenn Sie 45 Jahre lang durchgängig gearbeitet und Beiträge gezahlt haben.

Wie hoch ist der rentenabschlag wenn man früher in Rente geht?

Alles, was Sie über Ihre Rente wissen müssen

Der FOCUS Online Ratgeber beantwortet auf 135 Seiten alle wichtigen Fragen rund ums Thema Rente. Plus 65 Seiten Formulare.

Jetzt als digitales Heft kaufen

Strategie 2: Ausgleichszahlung vornehmen

Sie können den Rentenabschlag weitgehend vermeiden, wenn Sie freiwillig zusätzliches Geld in die Rentenkasse einzahlen. Sie können damit aber nur die Abschläge selbst ausgleichen, nicht aber die gut zwei Jahre, die Sie weniger einzahlen, weil Sie kürzer arbeiten.

So berechnet sich der Ausgleichsbetrag

Annahme: Für eine ungekürzte Altersrente sind 40 Entgeltpunkte (EP) notwendig. Der Versicherte will aber zwei Jahre früher in Rente gehen. Er muss also einen Abschlag von 24 x 0,3 Prozent = 7,2 Prozent hinnehmen. Sein Zugangsfaktor (ZF) beträgt damit 100 minus 7,2 = 92,8. Das jährliche Durchschnittsentgelt wird für 2022 auf vorläufig 38.901 Euro brutto festgelegt (monatlich 3241,75 Euro).

1. Schritt: Ermittlung der fehlenden Entgeltpunkte (EP).

2. Schritt: Errechnung des Fehleinkommens zum Durchschnittsentgelt anhand des ZF.

3. Schritt: Individuelles Fehleinkommen = Schritt 2 x fehlende Entgeltpunkte.

4. Schritt: Nachzahlungsbetrag = Fehleinkommen mal Beitragssatz

 

Wer 24 Monate vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters dem Job den Rücken kehrt, bekommt einen Abschlag von 7,2 Prozent aufgebrummt - pro Monat 0,3 Prozent. Das gilt lebenslang. Im Beispiel der obigen Tabelle gleicht die Zahlung eines Einmalbetrags von 22.455 Euro im Jahr 2022 die monatlichen Renteneinbußen zumindest teilweise aus.

Diese Extrazahlung sollten Sie sich aber genau überlegen – denn der eingezahlte Betrag rechnet sich erst nach Jahren. Im obigen Beispiel: Im Jahr 2022 ist jeder Entgeltpunkt (EP) im Westen 36,02 Euro wert (Stand 1.7.). 2,88 EP bringen 2022 pro Monat in den alten Bundesländern 104,256 Euro mehr Rente - pro Jahr also gut 1251 Euro. Nach fast 18 Jahren wird sich die Extrazahlung amortisieren. Tatsächlich wird sie sich aber schneller rechnen, weil die künftigen Rentensteigerungen den Zeitraum verkürzen.

Übrigens: Wenn Sie eine Ausgleichszahlung wegen eines geplanten früheren Renteneintritts leisten, dann aber doch noch bis zu Ihrer regulären Altersgrenze arbeiten, können Sie Ihre monatliche Rente erhöhen. Wichtig zu wissen: Extrazahlungen erhöhen die eigene Rente erst ab dem Monat, in dem die reguläre Altersrente beginnt. 

Verdienen Sie Geld als Teilnehmer von Online-Umfragen, Produkttests, App-Tests & Webseiten-Tests (Anzeige)

Jetzt kostenfrei registrieren für empfohlen.de

Strategie 3: Rentenbezug verschieben

Eine andere Möglichkeit: Sie hören mit 63 Jahren auf zu arbeiten, beantragen Ihre Rente aber trotzdem erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Dann müssen Sie gut zweieinhalb Jahre aus eigener Tasche finanzieren. Das könne sich vor allem die leisten, deren Partner noch berufstätig ist und ihr Leben mitfinanzieren kann.

Doch oftmals lohnt das „Aussitzen“ nicht. Denn Sie müssten später sehr lange Rente beziehen, damit sich eine private „Zwischenfinanzierung“ rechnet. Da sie gut zwei Jahre keine Rentenbeiträge zahlen, sinkt Ihre spätere Rente nämlich ebenfalls. Und zwar auf Lebenszeit!

Wie hoch ist der rentenabschlag wenn man früher in Rente geht?

Früher in Rente: Verdienter Ruhestand

In diesem Ratgeber erhalten Sie alle relevanten Informationen, die Sie für einen vorzeitigen Start in den Ruhestand benötigen.

Jetzt als digitales Heft kaufen

Strategie 4: Nebenjob suchen

Wenn Sie mit 63 Jahren in Rente gehen, werden Ihre Altersbezüge um 0,3 Prozent je Monat früherem Rentenbeginn gekürzt. Sie können die Abschläge aber mit einem Job ausgleichen. Normalerweise dürfen Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6300 Euro pro Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Von dem darüber liegenden Verdienst werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Doch in den „Corona-Jahren“ 2021 und 2022 hat der Staat die Hinzuverdienstgrenze auf 46.060 Euro (monatlich 3838,33 Euro) angehoben. Nur wer mehr hinzuverdient, muss sich auf Rentenkürzungen einstellen. Das trifft wohl nur ganz wenige. Im Jahr 2023 will die Ampel-Bundesregierung die deutlich höhere Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro übrigens dauerhaft einführen. So steht es im Koalitionsvertrag.

Strategie 5: Teilrente beantragen

Wer 35 Jahre gearbeitet hat, kann zwei Jahre vor dem Rentenbeginn seine Arbeitszeit um 50 Prozent reduzieren. Früher nahmen nur wenig Versicherte eine Teilrente in Anspruch. Mit der seit 2017 geltenden Flexi-Rente änderte sich das. Bei ihr gelten für den Hinzuverdienst nicht mehr starre Grenzen, sondern eine prozentuale Anrechnung der Gehälter. Noch attraktiver können Altersteilzeitregelungen mit dem Arbeitgeber sein. Da es allerdings keine Förderung mehr gibt, müssen sie individuell ausgehandelt werden.

Wie hoch wird Ihre Rente?

Hier Rente berechnen

„Früher in Rente“ rechtzeitig planen

Ab wann sollten sich Versicherte um die richtige Strategie kümmern? „Einige Jahre bevor sie in Rente gehen wollen“, rät Frank Heidemann von der Deutschen Rentenversicherung.

Extrazahlungen sind bereits ab dem 50. Lebensjahr des Versicherten möglich. Gerade bei einer Ausgleichszahlung kann es aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein, diese über mehrere Jahre zu verteilen. Denn nur dann lässt sich die maximal mögliche Steuerersparnis nutzen.

Im Detail: 2022 sind 94 Prozent der gezahlten Beiträge steuerlich absetzbar  - von maximal 25.638,60 Euro jährlich bei Ledigen beziehungsweise 50.737,2 Euro bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnern.

Das heißt, für 2022 lassen sich maximal 24.100 Euro (48.200 Euro bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnern) als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Allerdings sind von den absetzbaren Beträgen die für die Monatsgehälter angefallenen Arbeitgeber- und der Arbeitnehmeranteile für Beiträge zur Rentenversicherung abzuziehen. Dadurch halbieren sich die absetzbaren Beiträge ungefähr.

Tipp: Sind höhere Summen als die jährlich absetzbaren Maximalbeträge für die Ausgleichszahlung nötig, lassen sie sich auf mehrere Jahre verteilen.

Die Rentenversicherung hilft bei der Wahl der richtigen Strategie: Unter 0800/1000 480 70 können Sie kostenlose Beratungen vereinbaren.

Wie hoch ist der rentenabschlag wenn man früher in Rente geht?

Alles, was Sie über Ihre Rente wissen müssen

Der FOCUS Online Ratgeber beantwortet auf 135 Seiten alle wichtigen Fragen rund ums Thema Rente. Plus 65 Seiten Formulare.

Jetzt als digitales Heft kaufen

 

Auch interessant: Frührente - Sie wollen vorzeitig in Rente? Das müssen Sie jetzt wissen

Jetzt private Rentenversicherungen vergleichen (Anzeige)

Zum Thema

Wie hoch ist der rentenabschlag wenn man früher in Rente geht?

Top-Ökonom wirft EZB Realitätsverweigerung vor

Hans-Werner Sinn: „Wir haben Inflation, wie sie in einem Menschenleben einmal vorkommt"

Wie hoch ist der rentenabschlag wenn man früher in Rente geht?

Wirksamkeit noch unklar

Novavax und Valneva: Neue Covid-Totimpfstoffe beeindrucken Börse noch vor Zulassung!

Wie hoch ist der rentenabschlag wenn man früher in Rente geht?

Heftige Engpässe

Schnelltests fast überall ausverkauft? So kommen Sie jetzt an die begehrten Produkte

Vielen Dank! Ihr Kommentar wurde abgeschickt.

Im Interesse unserer User behalten wir uns vor, jeden Beitrag vor der Veröffentlichung zu prüfen. Als registrierter Nutzer werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt, wenn Ihr Kommentar freigeschaltet wurde.

Artikel kommentieren Logout | Netiquette | AGB

Bitte loggen Sie sich vor dem Kommentieren ein Login Login

Überschrift Kommentar-Text

Sie haben noch 800 Zeichen übrig
Benachrichtigung bei nachfolgenden Kommentaren und Antworten zu meinem Kommentar Abschicken

Leser-Kommentare (41)

Bei den folgenden Kommentaren handelt es sich um die Meinung einzelner FOCUS-online-Nutzer. Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider.

Mittwoch, 15.12.2021 | 09:47 | Helmut Ruppert

Ich bin mit 58 Jahren in "Rente" gegangen

und halte das für eine wirtschaftlich sehr vernünftige Lösung. Mir war es gelungen einen GdB-50 zu erlangen und ich hatte ordentliche Ersparnisse und Rücklagen, sowie ein eigenes Haus. Nach dem Bezug von 1,5 Jahren Krankengeld und 2 Jahren Alg-1 konnte mit knapp 62 Jahren bei guter Gesundheit die vorgezogene Altersrente einreichen und hatte nur geringe Abschläge. Diese Lösung erscheint mir vernünftiger, als so lange zu arbeiten, bis man völlig kaputt ist. Dann nützt nämlich eine geringfügig höhere Rente auch nichts.

Antwort schreiben

Weitere Kommentare (10)

Montag, 23.12.2019 | 09:16 | Frank Tindel

Steuern?

Die Versteuerung der Rente wurde nicht berücksichtigt. Wer ausgleichen will, zahlt später auch auf seine höhere Rente mehr Steuern.

Antwort schreiben

Montag, 23.12.2019 | 06:36 | Alexander Oepen

Man sollte

aufkeinen Fall freiwillig zusätzlich in die Gesetztliche Rentenkasse zahlen das Geld lieber 1 zu 1 zurück legen oder in eine Gute Altersvosorge als für die Allgemeinheit zur Verfügung zustellen so ein Blödsinn.

Antwort schreiben

Montag, 23.12.2019 | 03:19 | Michael Muller

Eine Wette ....

-Diese Extrazahlung sollten Sie sich aber genau überlegen – denn der eingezahlte Betrag rechnet sich erst nach Jahren. - ... darauf eingehen, 20 Jahre lang Rente zu beziehen? Wer denkt sich diese "Tipps" aus? Die Rentenkasse?

Antwort schreiben

Dienstag, 03.12.2019 | 19:51 | rolf HOFFMEISTER  | 4 Antworten

"Früher in Rente ... "

Da ist sie wieder,die allwöchentliche DICKE,FETTE RENTENMETTWURST,die uns WIEDEREINMAL mitten vor die Augen gehängt wird. Hinge sie dort nicht,dann würden wir sofort erkennen auf welch tönernen Füßen unsere gesamte Gesellschaft, inklusive der Altersversorgung doch steht. Sollte zB,der von den allermeisten Fachleuten erwartete längere und europaweite BLACKOUT kommen, und einiges spricht dafür, dann würde es sowohl den Euro,die EU und auch die Deutsche Altersversorgung zerreißen. Aber sowas scheint unsere Politiker nicht zu interssieren,denn ansonsten würden sie ja nicht unsere letzten verlässlichen und regelbaren Kraftwerke gegen unberechenbare und von DUNKELFLAUTE bedrohte Anlagen austauschen. Und zu allem Überfluss hängen sie auch noch Millionen E-Autos an UNSER überlastetes Stromnetz.

Antwort schreiben

  • Montag, 23.12.2019 | 14:20 | rolf HOFFMEISTER

    @Peter Moser

    Was wollen Sie eigentlich immer mit ihrem Stammtisch? In meinem "Ursprungskommetar" ist kein Stammtisch erwähnt und in meinem "Antwortkommentar" erwähne ich einen YT-Mitschnitt einer Abendveranstaltung,welche an der Uni Münster aufgezeichnet wurde. Nicht an irgendeinem Stammtisch. Aber ich könnte mir meinerseits durchaus vorstellen,dass man sich an so manchem GRÜNEN Stammtisch einiges schönredet.

Alle Antworten (3)

Dienstag, 03.12.2019 | 17:03 | Johannes von Stubnitz  | 1 Antwort

Nicht vergessen!

Was in dem Artikel geflissentlich nicht erwähnt wurde: Wir alle sind von den Entscheidungen der Politiker abhängig. Schlimmen Entscheidungen. Je linker die Politiker, desto schlimmer die Entscheidungen zur Rente. Alle Entscheidungen dieser Politiker zur Rente betreffen sie selbst nicht. Deshalb war deren Nacht und Nebel Entscheidung, kurzerhand Renten der Steuerpflicht zu unterwerfen so problemlos. Danach wurden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung steuerpflichtig. Auch wurden Renten plötzlich Krankenversicherungsbeitragspflichtig. Alle Vorschläge in diesem Artikel setzen Vertrauen zu den Politikern dieses Landes voraus. Ein Staat, der mein erzwungenes Steuergeld ohne Sinn und verstand in der Welt herumwirft, bekommt auf keinen Fall zusätzlich freiwilliges Geld von mir.

Antwort schreiben

  • Mittwoch, 04.12.2019 | 05:26 | Henry Enveloppe

    Warum nur warum. Ein Erklärungsversuch.

    Irgendwoher muss ja die schwarze Null kommen. Da wird einfach mal der Pensionär, der ja im Leben schon einiges an Steuern gezahlt hat, zur Kasse gebeten. Super auch, wie betagte Menschen plötzlich wieder eine Steuererklärung ausfüllen sollen. Letztendlich versickert einiges dieser Gelder in unnütze Projekte, wie z.B. die Maut. Kein Wunder, dass eine neue Partei derzeit so gut abschneidet.

Dienstag, 03.12.2019 | 10:12 | Kilian Gambos

Schön wärs, nach 45 Jahren

aber diese Vertrauensregelung gibts schon lange nicht mehr. Man kann frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei gehen, sofern man 45 Jahre nachweisen kann. Sonst könnten Arbeiter, die mit 15 Jahren zu arbeiten begannen, tatsächlich mit 60 Jahren gehen (wie in den meisten europ. Nachbarländern). Und die Oberschweinerei liegt darin, dass wenn man mit 63 in Rente gehen will und da auch die 45 Jahre hätte, werden einem pro Jahr 3,6% bis zur Regelaltersgrenze abgezogen. Das wären dann bei einem heute 55 Jährigen 14,4%!!

Antwort schreiben

Dienstag, 03.12.2019 | 08:50 | Alex Zer  | 1 Antwort

Selbst in die Hand nehmen...

Finde ich noch am besten. Habe 35 Jahre lang je 350 D Mark(!) in Daxwerte und LV (damals noch Steuerfrei) investiert. Endergebnis knapp 2 Millionen Euro. Würde es immer wieder so machen auch wenn die Rendite heute nicht so hoch ist bei den LVs.

Antwort schreiben

  • Montag, 23.12.2019 | 07:16 | Bernd Schuster

    Ganz toll!

    Leider vergaßen Sie bei Ihrer Selbstbeweihräucherung in der Sache den sozialen Umstand für Millionen lancierte Systemverlierer im prekären Niedriglohnsektor, denen es trotz großem Fleiß und Wissen gar nicht vergönnt ist, so für ihre wohl häufige Armutsrente anzusparen. Über Ihren wohlfeilen Thread vermag diese Verliererklientel nicht einmal schmunzeln!

Dienstag, 03.12.2019 | 08:24 | Hansgünter Geyer  | 1 Antwort

Schöne Rechnung

Die nur kaum einer wahrnehmen kann. Die niedrigen Renten kommen nicht von ungefähr. Aber es gibt ja bald die Respektrente ab 35 Jahren Beiträge zahlen. Dann könnten manche auch schon mit 50 in Rente gehen. Durch die dauernden Niveau-Herabsetzungen, bekommt man als Rentner eh nur noch diesen Satz, wenn das so weitergeht.

Antwort schreiben

  • Dienstag, 03.12.2019 | 10:35 | Theo Monzel

    Herr Geyer,

    Sie haben wohl irgend etwas falsch verstanden!? Wenn Sie 35 Beitragsjahre haben, können Sie nicht schon mit z.B. 50 Jahren in Rente gehen. An dem Eintrittsalter für die Rente ändert sich durch die Neuregelung nichts. Um die "Respektrente" zu bekommen, muss man insgesamt 35 Beitragsjahre haben, wer weniger hat, bekommt den Zuschlag nicht.

Dienstag, 03.12.2019 | 08:20 | Robert Schulz  | 1 Antwort

Denkfehler

Viele und auch dieser Artikel gehen offenbar felsenfest davon aus, dass das gegenwärtige Rentenmodell auch nach 2025 noch Bestand hat. Vorstellen kann ich mir das ehrlich gesagt nicht. Realitischer erscheint mir, dass die Deutsche Rentenversicherung in eine Art Bürgerversicherung umgewandelt wird, wo jeder seinen Beitrag zu leisten hat. Das jetzige Rentesystem ist nicht mehr zeitgemäß und so auch gar nicht zu halten. Das wissen auch die Politiker, sagen es nur noch nicht.

Antwort schreiben

  • Montag, 23.12.2019 | 07:24 | Bernd Schuster

    Daccord!

    Ohne strikte Restrukturierung des angewandten Umlageverfahrens zwecks Finanzierung sämtl. Sozialversicherungen, wie Alterssicherung, Kranken= u. Arbeitslosenversicherung, ohne die häufig lancierten Ausnahmeregelungen für z.B. Gutverdiener aller Couleur; unter Berücksichtigung der steigenden Pensionslasten, wird es wohl eher zu sozialen Verwerfungen im Gemeinwohl kommen. Quo vadis Rentensystem?

    Was bekommt man abgezogen wenn man früher in Rente geht?

    Jeder Monat, den Sie früher in Rente gehen, mindert Ihre Rentenbezüge um 0,3 Prozent. Die maximale Höhe der Rentenabschläge ist jedoch mit 14,4 Prozent gedeckelt. Was Sie dabei unbedingt berücksichtigen sollten: Die Rentenabschläge gelten für die gesamte Zeit, in der Sie Rente beziehen, also lebenslang.

    Wie hoch ist mein rentenabschlag?

    Wie hoch sind die Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn? Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, erfolgt ein Abschlag von 0,3 Prozent der jeweils für diesen Zeitpunkt zu erwartenden Altersrente. Ihre Monatsrente fällt also für jeden Monat vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente um 0,3 Prozent geringer aus.

    Kann ich mit 63 in Rente gehen wenn ich 45 Arbeitsjahre voll habe?

    Wer 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1957 gilt für diese besondere Altersrente aktuell eine Altersgrenze von 63 Jahren und zehn Monaten.

    Kann ich mit 64 in Rente gehen ohne Abzüge?

    Rente mit 64 Besonders langjährig Versicherte, das heißt alle, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, können auch mit 64 abschlagsfrei in Rente gehen. Jedoch gilt dies nur für diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind.