Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Erwerbsminderungsrente und welche Auswirkungen die jüngsten Gesetzesänderungen auf deren Höhe sowie mögliche Hinzuverdienstgrenzen hat. Außerdem können Sie sich mit Hilfe des Erwerbsminderungsrenten-Rechners informieren, wie hoch Ihre Rente derzeit wäre.
Ihre Gesundheit lässt Sie im Stich – Sie können keinen Arbeitslohn mehr erzielen? Dann haben Sie Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente! Wie hoch diese ausfällt, ermitteln Sie mit unserem Rechner zur Erwerbsminderungsrente. Außerdem beantworten wir alle wichtigen Fragen rund um das Thema Erwerbsminderungsrente.
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Symbol RechnerDie 10 wichtigsten Fragen zum Thema Erwerbsminderungsrente
- 01.
Erwerbsminderungsrente – was ist das?
Besser bekannt ist diese Rentenform noch unter dem Begriff Erwerbsunfähigkeitsrente. Seit sich mit Beginn des Jahres 2001 die Regelungen geändert haben, heißt diese Form der frühzeitigen Rente Erwerbsminderungs-, abgekürzt EM-Rente. Die von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlte Leistung soll all jene Arbeitnehmer finanziell versorgen, deren Leistungsfähigkeit nicht mehr ausreicht, um den Lebensunterhalt zu verdienen. Dabei wird zwischen teilweiser und vollständiger Erwerbsminderung unterschieden. Eine teilweise EM-Rente wird nur befristet, meist für drei Jahre gezahlt. Auch die Rente für vollständige Erwerbsgeminderte kann befristet genehmigt werden. Sollen solche Renten verlängert werden, muss das frühzeitig beantragt werden. Erst wenn sich auch nach mehrmaliger Verlängerung keine Verbesserung des Gesundheitszustandes einstellt, werden sie unbefristet bewilligt.
- 02.
Wer kann eine Erwerbsminderungsrente beziehen?
Voraussetzung für den Bezug dieser Rente ist
- die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung,
- das Erfüllen der Wartezeit von 5 Jahren
- das Vorliegen von mindestens drei Jahren mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit während der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung,
- die Bestätigung durch ein medizinisches Gutachten, dass der Versicherte nicht mehr als sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) bzw. nicht mehr als drei Stunden (vollständige Erwerbsminderung) arbeiten kann
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- 03.
Wie errechnet sich die Rente?
Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente wird individuell vom zuständigen Rententräger berechnet. Grundlage dafür bilden die erzielten Entgeltpunkte aus den bisherigen versicherten Berufsjahren. Damit die Versicherten eine angemessene Rente erhalten, werden den bisherigen Beitragsjahren noch Zeiten hinzugerechnet (Zurechnungszeit). Diese Zurechnungszeit beginnt mit dem Eintritt der Erwerbsminderung und endet mit 66 Jahren und 0 Monaten (Stand 2023), wobei die Dauer der Zurechnungszeit bis 2031 schrittweise bis auf 67 Jahre erhöht wird. Für die gesamte Zurechnungszeit werden die künftig zu berücksichtigenden Entgeltpunkte aus dem Durchschnitt der bisher erzielten Rentenpunkte berechnet. Zu erwarten sind letztlich oftmals etwa 65 Prozent der letzten Bezüge. Davon sind Beiträge für die Kranken- und die Pflegeversicherung abzuziehen, diese werden einbehalten.
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- 04.
Dürfen EM-Rentner hinzuverdienen?
Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, ist nur noch begrenzt belastbar. Rentner mit voller Erwerbsminderung dürfen dennoch etwas hinzuverdienen, allerdings nur 6.300 Euro brutto im Jahr. Wahrscheinlich - das Gesetz ist noch nicht endgültig verabschiedet - wird diese Hinzuverdienstgrenze ab 2023 auf über 17.000 Euro erhöht und fortan jährlich dynamisch angepasst. Für Bezieher einer teilweisen EM-Rente gelten andere Regelungen, hier fragen Sie bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach oder nutzen Sie den Erwerbsminderungsrenten-Rechner, der Ihnen auch für die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung die Hinzuverdienstgrenze berechnet.
- 05.
Steigt auch die EM-Rente, wenn die Altersrenten sich erhöhen?
Die Erwerbsminderungsrenten sind an die Altersgrenzen gekoppelt. Die regelmäßigen Erhöhungen gelten daher immer für alle Rentner. Bezieher von EM-Renten können sich seit 2019 freuen – denn seit dem wird die für die Höhe der Erwerbsminderungsrente positive Zurechnungszeit schrittweise bis zum Jahr 2031 von 65 Jahren und 8 Monaten auf 67 Jahre erhöht.
- 06.
Muss die Rente versteuert werden?
Wer heute in Rente geht, muss einen Anteil davon versteuern. Das gilt für die Alters- ebenso wie für die Erwerbsminderungsrente. Welcher Betrag steuerpflichtig ist, können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen oder mit unserem Rentensteuer-Rechner ermitteln. Anders als bei Arbeitnehmern wird die Steuer jedoch nicht einbehalten. Rentner müssen daher prüfen, ob sie zu einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet sind. Für Alleinstehende gilt hier ein Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 Euro, für zusammenveranlagte Verheiratete 21.816 Euro (Stand 2023). Darüber hinaus gehende Einkünfte müssen versteuert werden. Finanzämter verlangen in der Regel quartalsweise Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer, auch von Rentnern.
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- 07.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen Sie bei Ihrem zuständigen Rententräger. Welche Versicherung das genau ist, erfahren Sie unter anderem auf den jährlichen Mitteilungen über Ihr Rentenkonto. Beratungsstellen in vielen größeren Städten informieren über die verschiedenen Rentenarten, auch über die Erwerbsminderungsrente. Vereinbaren Sie am besten frühzeitig einen Termin.
- 08.
Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
Grundsätzlich reichen Sie für den Antrag auf eine Rente alle Dokumente ein, die Ihren Rentenanspruch nachweisen, zum Beispiel Ihre persönlichen Unterlagen und Ihren Versicherungsverlauf. Da die Erwerbsminderungsrente jedoch nur unter besonderen Bedingungen gezahlt wird, benötigen Sie zusätzlich
- eine Auflistung aller gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- Angaben zu den behandelnden Ärzten und Patientenberichte
- Berichte zu Vorstellungen bei Amtsärzten
- Daten zu Krankenhaus – und Reha-Aufenthalten
- 09.
Der Antrag wurde abgelehnt – und nun?
Oft zweifeln die Rentenversicherungsträger die verminderte Leistungsfähigkeit an und lehnen den Antrag auf EM-Rente ab. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen. Dieser muss in schriftlicher Form innerhalb von vier Wochen bei der Behörde eingehen. Legen Sie hier ausführlich dar, warum Sie nicht mehr länger als drei bzw. sechs Stunden arbeiten können. Bitten Sie Ihren Arzt oder einen Mitarbeiter einer Beratungsstelle der verschiedenen Wohlfahrtsverbände um Hilfe. Bei einer erneuten Ablehnung ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich. Renten werden noch vier Jahre im Nachhinein ausgezahlt, es zählt dabei der Tag der ersten Antragstellung. Hartnäckig bleiben kann sich also lohnen.
- 10.
Welche Regelungen gelten bei Erreichen der Altersrente?
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze geht die Erwerbsminderungsrente in die Altersrente über. Dabei gelten für die Betroffenen dieselben Regelungen wie für andere Versicherte auch. Alle Versicherte, die nach dem Jahr 1964 geboren worden sind, können mit dem 67. Lebensjahr in Rente gehen.
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Symbol RechnerQuellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rente bei Erwerbsminderung" verwendet:
Letzte Aktualisierung am 23.11.2022
Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Rente bei Erwerbsminderung" wurden am 23.11.2022 umgesetzt durch Stefan Banse. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert: