Wie lange darf man im Wohngebiet Rasenmähen?

Wann darf ich meinen Rasen mähen?

Gerade berufstätige Gartenbesitzer stehen häufig vor dem Problem, nur abends und am Wochenende ihren Rasen mähen zu können. Von 1992 bis 2002 regelte die Rasenmäherlärm-Verordnung bundeseinheitlich die Zeiten, zu welchen der Betrieb eines Rasenmähers erlaubt war. Im Jahr 2002 wurde diese von der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung abgelöst. Sie umfasst mehr Geräteklassen und unterscheidet außerdem zwischen Wohn- und Industriegebieten.

Samstag gilt als Werktag

In normalen Wohngebieten darf man seinen Rasen lediglich werktags mähen. Häufig wird dabei vergessen, dass der Samstag ebenfalls als Werktag gilt, wodurch das Mähen von Montag bis Samstag erlaubt ist.

Mähen am Sonntag und an Feiertagen verboten

Sonntags und an Feiertagen darf der Rasenmäher gar nicht verwendet werden. Ausnahmen sind hier lediglich sehr leise Spindelmäher, Elektrorasenmäher und Mähroboter, sofern dadurch keine anderen Personen gestört werden.

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Zeiten, zu denen gemäht werden darf

Stand November 2022 sind die Zeiten zum Rasenmähen in Wohngebieten folgendermaßen geregelt: Montag bis Samstag dürfen Sie Ihren Rasen von 7 bis 20 Uhr mähen.

Bei besonders lautstarken Geräten gelten allerdings einige Einschränkungen bzw. Ruhezeiten, die eingehalten werden müssen. Folgende Geräteklassen sind davon betroffen:

  • Freischneider
  • Grastrimmer / Graskantenschneider
  • Laubbläser und Laubsammler

Laut Maschinenlärmschutzverordnung dürfen diese Geräte auch unter der Woche nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr betrieben werden. Eine Ausnahme gilt für Gartengeräte, die das Europäische Umweltzeichen oder auch EU Ecolabel tragen (eine Blume mit EU-Sternen). Für sie entfallen diese strengeren Ruhezeiten-Beschränkungen an Werktagen.

Je nach Bundesland und Kommune können diese Zeiten allerdings etwas variieren. Es ist daher grundsätzlich empfohlen, vorsichtshalber vorab beim Ordnungsamt anzufragen, welche Mähzeiten in der Stadt oder der Gemeine erlaubt sind. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann im Falle einer Anzeige zu einer Ordnungswidrigkeit werden und zu einem hohen Bußgeld führen.

Antwort von: LfU

Grundsätzlich regelt die Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. BImSchV) die Betriebszeiten in Wohngebieten für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, u.a. auch für Rasenmäher, Laubsammler, Läubbläser, Heckenscheren und tragbare Motorkettensägen. Im Anhang der 32. BImSchV werden alle betroffenen Geräte und Maschinen aufgelistet. Demnach dürfen in Wohngebebieten z.B. Rasenmäher nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird.

Auch die Gemeinden können Lärmschutzverordnungen erlassen (vgl. Art. 14 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes - BayImSchG). Falls darin zeitliche Beschränkungen für ruhestörende Haus und- Gartenarbeiten festgesetzt worden sind, die über die Regelungen der 32. BImSchV hinausgehen, sind diese anzuwenden.

Bitte informieren Sie sich daher bei Ihrer Gemeinde, ob eine solche Lärmschutzverordnung existiert.

Rasenmähen ist eine Aufgabe, die viele Grundstücksbesitzer auf das Wochenende schieben, wenn sie etwas mehr Zeit haben, um sich um ihren Garten und den Rasen zu kümmern. Das kann allerdings ziemlich teuer werden, wenn Sie beim Mähen die Ruhezeiten missachten und Lärm verursachen. Lesen Sie hier, wann Sie laut der Maschinenlärmschutzverordnung Ihren Rasenmäher in Betrieb nehmen dürfen und wann die Verordnung Ihnen in Wohngebieten einen Strich durch die Rechnung macht.

Wann das Rasenmähen erlaubt ist

Grundsätzlich darf der Rasen an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr gemäht werden. Demzufolge ist es auch an einem Samstag möglich, sich um das Rasenmähen zu kümmern. Alles, was außerhalb dieses zeitlichen Rahmens fällt, gilt als Ruhezeit. Dasselbe gilt auch für Feiertage, die wie ein Sonntag behandelt werden. Während der Ruhezeit ist nicht nur das Rasenmähen untersagt, sondern auch andere Gartengeräte wie ein Rasenkantenschneider dürfen nicht zum Einsatz kommen. Wichtig: Auch die Gemeinde kann Bestimmungen bezüglich der Ruhezeiten beschließen. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, erkundigen Sie sich bei dem Ordnungsamt der Gemeinde nach den Ruhezeiten in Ihrem Wohngebiet.

Es gibt sogar bestimmte Mähroboter, die während der Ruhezeiten nicht den Rasen mähen dürfen. Entsprechende Hinweise finden Sie bei den Herstellerangaben.

Geräte ohne EU-Umweltzeichen

Wie bereits angedeutet, ist nicht nur das Rasenmähen während der Ruhezeit untersagt. Alle Geräte, die laute Geräusche von sich geben, müssen in der Zeit stillstehen. Dazu zählen beispielsweise auch der Vertikutierer, der Motorhäcksler, der Laubbläser oder der Freischneider. Verfügen diese Geräte zudem über kein EU-Umweltzeichen, sind die Uhrzeiten, zu denen sie verwendet werden dürfen, noch etwas eingeschränkter. Dann ist ihre Nutzung nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr gestattet.

Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regeln. Deshalb gibt es noch ein paar Sonderfälle: Diese strengere Regelung gilt ebenfalls, wenn Sie über einen besonders lärmintensiven Rasenmäher verfügen oder in der Nähe von Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Hospizen leben. Auch dann muss die Mittagsruhe in der Nachbarschaft gewährleistet werden.

Wenn die Ruhezeit nicht eingehalten wird

Wer gegen diese Regelungen verstößt und während der Ruhezeit meint, sich um das Rasenmähen kümmern zu müssen, der muss eventuell mit einem ziemlich hohen Bußgeld rechnen. Dann handelt es sich nämlich um eine Lärmbelästigung, die als Ordnungswidrigkeit gilt. Die Summe des fälligen Bußgeldes für den Verstoß ist von dem jeweiligen Bundesland abhängig, kann jedoch bis zu 50.000 Euro betragen.

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Beim Einsatz von Rasenmähern ist auch § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zu beachten. Demnach ist das Rasenmähen in Wohngebieten werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr erlaubt, an Sonn- und Feiertagen jedoch ganztägig verboten.

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