Busse mit Warnblinklicht:
Nur im Schritttempo vorbei!
Eine Regel, die vielen immer noch völlig neu sein dürfte: An einem Bus, der mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit, das sind höchstens 4 bis 7 km/h, vorbeigefahren werden.
Diese Geschwindigkeitsvorschrift gilt für alle Fahrzeuge, egal in welche Richtung sie fahren. Das bedeutet konkret: Es spielt keine Rolle, ob der Bus auf der eigenen, rechten oder der linken (entgegenkommenden) Fahrbahnseite steht. Sie gilt sogar, wenn mehrere Fahrstreifen zwischen dem Bus und dem Gegenverkehr liegen. Ausnahme: baulich getrennte Fahrbahnen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge, die an dem haltenden Bus vorbeifahren wollen, 7 km/h (ja, sieben!).
Als Warnblinklicht bezeichnet man das gleichzeitige Blinken aller Fahrtrichtungsanzeiger, wie auf unserem Bild. Den Busfahrern wird an bestimmten Haltestellen vorgeschrieben, das Warnblinklicht einzuschalten. Steht der Bus dagegen ohne Blinker oder nur mit dem rechten Blinker an der Haltestelle, darf man zwar weiterhin nur mit erhöhter Vorsicht vorbeifahren, jedoch spielen dann die 7 km/h keine Rolle.
Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 1.2.20-005 / 3 Fehlerpunkte
Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn hält ein Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Wie verhalten Sie sich?
Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen
Nur dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen
Geschwindigkeit beibehalten, da der Bus auf der anderen Fahrbahnseite hält
Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 1.2.20-003 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet ist?
Warten, wenn Fahrgäste behindert werden könnten
Nur mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, nötigenfalls anhalten
Beim Vorbeifahren durch ausreichenden Abstand eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließen
Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?
Sie dürfen
- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
- den Bus überholen, solange er noch fährt
- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt
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Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 145) wurde zuletzt aktualisiert am 23.09.2004
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Von bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 30.
Oktober 2022 Bus mit Warnblinklicht: Vorbeifahren und Überholen
Bußgeldtabelle: Verstöße in Verbindung mit dem Warnblinklicht beim Bus
VerstoßBußgeldPunkte Als Busfahrer Warnblinklicht beim Anfahren einer Haltestelle nicht eingeschaltet
10 €
Als Busfahrer Warnblinklicht an einer Haltestelle nicht eingeschaltet, als Fahrgäste ein- und ausstiegen
10 €
Fahrenden Bus mit Warnblinklicht überholt, als dieser sich einer Haltestelle näherte (auch im Gegenverkehr)
60 €
1
... mit Behinderung von Fahrgästen (auch im Gegenverkehr)
60 €
1
... mit Gefährdung von Fahrgästen (auch im Gegenverkehr)
70 €
1
An haltendem Bus mit Warnblinklicht nicht mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren
15 €
An haltendem Bus mit Warnblinklicht ohne ausreichenden Abstand vorbeigefahren mit Behinderung von Fahrgästen (auch im Gegenverkehr)
60 €
1
An haltendem Bus mit Warnblinklicht ohne ausreichenden Abstand vorbeigefahren mit Gefährdung von Fahrgästen (auch im Gegenverkehr)
70 €
1
Achtung: Bus mit eingeschaltetem Warnblinker voraus
Der Warnblinker dient im Straßenverkehr dazu, andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren wie beispielsweise einer Unfallstelleoder einem Stauende zu warnen. Autofahrer müssen das Warnblinklichtbeim Liegenbleiben und beim Abschleppen von Fahrzeugen einschalten.
Auch Busfahrer sind in bestimmten Situationen dazu verpflichtet, das Warnblinklicht zu aktivieren. Doch wie müssen Sie sich als Autofahrer in diesem Fall verhalten? Dürfen Sie den Bus mit eingeschaltetem Warnblinker überholen? Das erfahren Sie im Folgenden.
- Bußgeldtabelle: Verstöße in Verbindung mit dem Warnblinklicht beim Bus
- Achtung: Bus mit eingeschaltetem Warnblinker voraus
- FAQ: Bus mit Warnblinklicht
- Regelungen der StVO zum Bus mit Warnblinker
- Bus mit eingeschaltetem Warnblinker überholen: So verhalten Sie
sich
- Warnblinklicht beim Bus missachtet: Das droht
FAQ: Bus mit Warnblinklicht
Wann müssen Busfahrer den Warnblinker einschalten?
Ein Schul- oder Linienbus muss mit Warnblinklicht fahren, wenn er eine Haltestelle anfährt oder an einer Haltestelle hält und Fahrgäste ein- und aussteigen.
Darf ich einen fahrenden Bus mit Warnblinklicht überholen?
Sie dürfen einen Bus mit eingeschaltetem Warnblinker nicht überholen, wenn dieser sich einer Haltestelle nähert.
Darf ich an einem haltenden Bus mit Warnblinklicht vorbeifahren?
Sie dürfen an einem an einer Haltestelle stehenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichend Abstand vorbeifahren, wenn eine Behinderung oder Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen werden kann.
Regelungen der StVO zum Bus mit Warnblinker
Fahrer von Linien- oder Schulbussen sind gemäß § 16 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dazu verpflichtet, in folgenden Situationen das Warnblinklicht einzuschalten:
- Sobald sich der Bus einer Haltestelle nähert
- Wenn an einer Haltestelle Fahrgäste ein- und aussteigen
Halten sich Busfahrer nicht daran, stellt dies eine Verkehrsordnungswidrigkeitdar und ein Bußgeldvon 10 Euro ist möglich. Aber wie müssen Sie sich als Autofahrer verhalten, wenn Sie hinter einem Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage fahren und diesen überholen wollen?
Bus mit eingeschaltetem Warnblinker überholen: So verhalten Sie sich
Wollen Sie einen fahrenden Bus überholen oder an einem haltenden Bus vorbeifahren, ist das bei eingeschaltetem Warnblinker nur bedingt erlaubt. Welche Vorschriften hierbei gelten, regelt § 20 StVO:
- Überholen von fahrendem Bus mit Warnblinklicht: Dies ist nicht erlaubt, wenn sich der Linien- oder Schulbus einer Haltestelle nähert. (§ 20 Abs. 3 StVO)
- Vorbeifahren an haltendem Bus mit Warnblinklicht: Dies ist nur erlaubt, wenn eine Behinderung oder Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen werden kann. Zudem darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichend Abstand gefahren werden. (§ 20 Abs. 4 StVO)
Grundsätzlich dürfen an der Haltestelle wartende Busse nur vorsichtig passiert werden, besonders dann, wenn gerade Fahrgäste ein- und aussteigen. Wenn nötig, müssen Autofahrer warten. Im Übrigen gelten die Regelungen auch für Fahrzeuge auf der Gegenspur.
Warnblinklicht beim Bus missachtet: Das droht
Missachten Sie die Regeln zum Überholen eines Schul- oder Linienbusses mit eingeschaltetem Warnblinklicht, kann das ein Bußgeld und sogar Punkte in Flensburg zur Folge haben. Folgende Verkehrsordnungswidrigkeiten können in diesem Zusammenhang begangen werden:
- Überholen eines sich einer Haltestelle annähernden Busses: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- Vorbeifahren an einem an einer Haltestelle haltenden Bus ohne Schrittgeschwindigkeit: 15 Euro Bußgeld
- Vorbeifahren an einem an einer Haltestelle haltenden Bus mit Behinderung von Fahrgästen: 60 Euro Bußgeld
- Vorbeifahren an einem an einer Haltestelle haltenden Bus mit Gefährdung von Fahrgästen: 70 Euro Bußgeld
- Vorbeifahren an einem an einer Haltestelle haltenden Bus ohne ausreichenden Abstand: 60 Euro (bei Behinderung) bzw. 70 Euro (bei Gefährdung) Bußgeld, 1 Punkt
Dieselben Sanktionen drohen im Übrigen auch, wenn Sie im Gegenverkehr fahren und es zu oben genannten Verstößen kommt.