Wenn du unter 18 bist garnicht, da du laut Jugendschutzgesetz nur 40 h die Woche arbeiten darfst. Da dein Nickname 1999 beinhaltet gehe ich jetzt davon aus. Ansonsten 450€, dein Ausbildungsbetrieb kann dir allerdings den Nebenjob verbieten, wenn du die Ausbildung vernachlässigst oder in einem Konkurrenzunternehmen anfängst.
Falls in deinem Vertrag nichts steht, darfst du normal bis 450 Euro verdienen. Das sollte allerdings mit deinem Chef von der Ausbildung abgesprochen sein.
Dein Arbeitgeber muss erst einmal mit deinem Nebenjob einverstanden sein. Denn das wichtigste ist deine Ausbildung.
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So kommst du als Azubi gut über die RundenWährend der Ausbildung reicht das Gehalt oft vorne und hinten nicht. Doch mit Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld oder Nebenjob können leere Taschen gut gefüllt werden.
1. KindergeldAuch für Azubis gibt es Kindergeld. Die Familienkasse zahlt es deinen Eltern bis maximal zu deinem 25. Geburtstag aus. Bei der zweiten Ausbildung gelten bestimmte Voraussetzungen. Höhe: mindestens 219 Euro im Monat. 2. ElternBis Ende der Ausbildung müssen deine Eltern dir Unterhalt zahlen. Voraussetzung: Sie verdienen genug Geld. Und du zeigst den nötigen Einsatz, um die Ausbildung erfolgreich zu beenden. Bei der Höhe des Unterhalts gilt die Düsseldorfer Tabelle. Deine Eltern dürfen vom Unterhalt aber deine um 90 Euro verringerte Ausbildungsvergütung abziehen. 3. BerufsausbildungsbeihilfeUnter bestimmten Voraussetzungen kannst du bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Maximale Förderung: 635 Euro im Monat plus Fahrtkosten. 4. NebenjobKellnern, Nachhilfe geben oder im Supermarkt aushelfen bessert die Einnahmen auf. Voraussetzungen: Dein Ausbilder ist einverstanden. Du darfst nicht mehr Stunden arbeiten als das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt. Die Stunden in Betrieb und Nebenjob zählen dabei zusammen. Achtung: Wenn du mehr als 450 Euro brutto im Nebenjob verdienst, kann die BAB gekürzt werden. 5. FahrtkostenzuschussViele Arbeitgeber zahlen ihren Azubis Zuschüsse zu den Fahrtkosten zur Arbeit. Oder sie übernehmen die Kosten für ein Job-Ticket. Fragen kostet nichts. 6. WohngeldDu hast BAB beantragt, wurdest aber abgelehnt, weil dir die Beihilfe „dem Grunde nach“ nicht zusteht? Du hast an deinem Ausbildungsort eine Wohnung gemietet? Es ist deine zweite Ausbildung und du bist mindestens 18 Jahre alt? Dann solltest du unbedingt Wohngeld beantragen. Wende dich an die Wohngeldstelle an deinem Ort. 7. Vermögenswirksame LeistungenDamit bleibt auch bei geringen Einnahmen noch Geld zum Sparen. Denn dein Chef zahlt – bis zu 40 Euro im Monat. Frage im Betrieb nach, ob du vermögenswirksame Leistungen bekommen kannst. Tipp: Was kommt rein und was geht wofür raus? Mit der Sparkassen-App mit Kontowecker behältst du die Bewegungen auf deinem Konto im Blick. Und stellst sicher, dass dein Konto nicht ins Minus rutscht. Denn das verursacht unnötige Kosten. Mehr Infos und Konditionen finden Sie bei Ihrer Sparkasse. Diese Artikel könnten dich auch interessierenWie viel darf ich als Azubi dazu verdienen?Vielen Dank! Sollten Sie neben Ihrer derzeitigen Anstellung geringfügig dazuverdienen (im Monat weniger als ca. 405 EUR), fallen im nächsten Jahr Kranken/Pensionsversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 17% für Ihre geringfügige Tätigkeit an (diese können Sie als Werbungskosten bei Ihrer Steuererklärung geltend machen).
Kann man eine Ausbildung machen und gleichzeitig arbeiten?Sofern dein Ausbildungsvertrag nichts anderes besagt, ist Ausbildung mit Nebenjob in der Regel kein Problem. Allerdings hast du als Azubi eine Informationspflicht und musst deinem Arbeitgeber deine Nebentätigkeit mitteilen. Die Ziele deiner Ausbildung sollten auf jeden Fall nicht gefährdet werden.
Wie viele Minijobs darf ich als Azubi haben?Die Antwort darauf findet man in den Arbeitsgesetzen. Das Wichtigste gleich vorweg: Grundsätzlich gibt es in der deutschen Gesetzgebung keine Nebenjob-Regelungen, die speziell für Auszubildende gelten.
Wie viel darf man in der Ausbildung arbeiten?Für die meisten Auszubildenden gelten wöchentliche Regelarbeitszeiten zwischen 35 und 40 Stunden, die sich normalerweise auf fünf Tage in der Woche verteilen. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten.
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