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Theoriefrage 1.2.12-130: Rechts neben Ihrer Fahrbahn verläuft ein Radweg. Wie viel Meter vor und hinter einer Einmündung dürfen Sie nicht parken?
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Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, genau zu wissen, wo Parkverbot herrscht. Generell gilt: Überall dort, wo ein Halteverbot gilt, darf auch nicht geparkt werden. Es gibt jedoch noch einige zusätzliche
Regeln, wo du dein Auto nicht parken darfst.
Wie sieht das Schild “Parkverbot” aus?
Wo ist Parken verboten?
In vielen Bereichen ist es nicht erlaubt, sein Auto zu parken, weil dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet werden würde. Zu diesen Bereichen zählen:
Kreuzungen und Einmündungen
Bis zu 5 Meter davor und dahinter (gemessen von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten) darf nicht geparkt werden.
Andreaskreuze
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt 5 Meter davor und dahinter ein Parkverbot, außerhalb geschlossener Ortschaften 50 Meter vor und hinter dem Andreaskreuz.
Haltestellen
Bis zu 15 Meter vor und hinter dem Schild “Haltestelle”.
Grenzmarkierungen
Wo Grenzmarkierungen das Parken verbieten.
Fahrstreifenbegrenzungen
An Fahrstreifenbegrenzungen oder einseitigen Fahrstreifenbegrenzungen, wenn zwischen der durchgezogenen Linie und dem parkenden Fahrzeug weniger als 3 Meter Platz bleiben.
An vielen Stellen würden Andere durch parkende Autos behindert werden. Deshalb gilt an folgenden Stellen ein Parkverbot:
Bordsteinabsenkungen
Vor Bordsteinabsenkungen darf grundsätzlich nicht geparkt werden.
Grundstücksein- & ausfahrten
Vor Grundstücksein- bzw. ausfahrten
Auf schmalen Straßen darfst du auch gegenüber nicht parken.
Verkehrsberuhigter Bereich
Schachtdeckel
Über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
Gilt nur dort, wo das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist.
Zuparken
Dort wo Andere dadurch gekennzeichnete Parkflächen nicht mehr nutzen können.
Parkraumbewirtschaftungszonen Welche Regeln gelten für Parkraumbewirtschaftungszonen?
Deinen Parkschein, deine Parkscheibe oder deinen Parkausweis musst du gut lesbar in deinem Auto anbringen. Durch Verkehrszeichen oder Gesetze vorgeschriebene Halt- oder Parkverbote gelten natürlich auch in Parkraumbewirtschaftungszonen. Wenn unter einem Schild ein Zusatzzeichen angebracht ist, darfst du dort nur parken, wenn du die auf dem Zusatzzeichen genannten Kriterien erfüllst.
Große & schwere Fahrzeuge
Ein regelmäßiges Parken von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und von Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2 Tonnen, ist in folgenden Gebieten nicht zulässig:
- in Klinikgebieten
- in Kurgebieten
- in reinen bzw. allgemeinen Wohngebieten
- in Sondergebieten, die der Erholung dienen (z. B. Ferienhausgebiete)
Das Parkverbot gilt nur an Sonn- und Feiertage, sowie werktags von 22.00 bis 6.00 Uhr. Parkplätze, die für entsprechende Fahrzeuge gekennzeichnet sind, und an Endhaltestellen parkende Linienomnibusse, sind davon ausgenommen.
Einen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug darfst du nicht länger als 2 Wochen im öffentlichen Raum parken, ohne ihn zwischenzeitlich zu bewegen. Wer längere Zeit parken möchte, muss den Anhänger daher spätestens nach 2 Wochen umparken.
Übrigens:
Auch ein Pkw, der nicht in der abgebildeten Position geparkt wurde, würde hier im Parkverbot stehen.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Parkverbot gilt an all jenen Stellen, an denen das Schild “Eingeschränktes Halteverbot” angebracht ist. Darüber hinaus ist das Parken an folgenden Stellen verboten:
- 5 Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
- 5 Meter vor und hinter Andreaskreuzen innerorts, 50 Meter außerorts
- 15 Meter vor und hinter Haltestellen
- an Grenzmarkierungen, die das Parken verbieten
- auf Vorfahrtstraßen
- an Fahrstreifenbegrenzungen
- vor Bordsteinabsenkungen