Wo bekommt man Schufa Auskunft kostenlos per Post?

Wer schnell eine Schufa-Auskunft braucht, kann jetzt einen neuen Service der Post­bank nutzen. In ihren Filialen gibt es die Schufa-Auskunft in wenigen Minuten zum Mitnehmen – auch für Kunden anderer Banken. Der Service ist allerdings nicht ganz billig.

Für eilige Fälle

Manchmal muss es schnell gehen. Etwa, wenn Wohnungs­suchende das „Ja“ des Vermieters schon fast in der Tasche haben, aber noch eine aktuelle Schufa-Auskunft vorlegen sollen. Die gibt es jetzt zum Mitnehmen in der Post­bank. Rund 100 Filialen bieten diesen Service. Er richtet sich auch an Kunden fremder Banken. Die Post­bank ist einer der wenigen Koope­rations­partner der Auskunftei. Einige andere Institute bieten den Service noch regional an.

So geht’s, das kostet es

Wer eine Bonitäts­auskunft möchte, legt den Ausweis vor oder einen Reisepass mit gültiger Melde­bescheinigung. Die Bank über­mittelt die Daten an die Schufa. Dann wählt der Kunde ein Pass­wort und kann seine Bonitäts­auskunft in der Bank auf Original­papier ausdrucken. Das Ganze soll nur Minuten dauern, verspricht die Post­bank. Der Preis beträgt: 29,95 Euro. Gezahlt wird per Bank­einzug.

Alternative: Direkt bei der Schufa

Alternativ können Interes­senten sich direkt an die Schufa wenden. Unter Schufa.de lässt sich die Bonitäts­auskunft online bestellen. Per Telefon geht das von Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr unter 06 11/9 27 80. Die Auskunft kommt dann nach einigen Tagen mit der Post.

Auch kostenlose Auskunft möglich

Eigen­auskünfte erhalten Sie unter meineschufa.de auch kostenlos. Das Daten­schutz­gesetz legt fest, dass Auskunfteien einmal pro Jahr gratis über gespeicherte Daten informieren müssen. Klicken Sie auf „Bonitäts­auskunft“. Ordern Sie nicht die Auskunft für 29,95 Euro, sondern klicken Sie auf „Daten­über­sicht nach § 34 BDSG“. Ignorieren Sie auf dem Bestell­formular das Käst­chen „Alternativ: Bestellung Bonitäts­auskunft“, geben Sie keine Bank­verbindung ein. Anders als die Bonitäts­auskunft enthält die kostenlose Daten­über­sicht alle über Sie gespeicherten Daten – also auch solche, die fremde Personen nichts angehen. Falls Sie diese Über­sicht etwa einem künftigen Vermieter geben wollen, sollten Sie unnötige Daten schwärzen.

Dieses Meldung ist erst­mals am 17. November 2015 auf test.de erschienen. Sie wurde am 29. November 2017 aktualisiert.

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Isabella Eigner
Chefredakteurin test
Matthias Thieme
Chefredakteur Finanztest

Die Schufa ist ein geflügeltes Wort in Bezug auf die Finanzen von Privatpersonen. Einen negativen Eintrag in der Schufa will niemand haben. Denn die Schufa-Auskunft braucht man in Deutschland, um seine Kreditwürdigkeit (Bonität) zu belegen. Die Auskunft wird unter anderem benötigt, wenn man eine Wohnung mieten oder einen Kredit bei einer Bank aufnehmen will.

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Was ist die Schufa?

Die Abkürzung Schufa steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. In der privatwirtschaftlichen Wirtschaftsauskunftei schließen sich Unternehmen zusammen, die Kredite gewähren. Das sind also beispielsweise Banken sowie andere Kreditinstitute, aber auch Unternehmen, die mit ihren Kunden ein Kreditrisiko eingehen. Dazu zählen zum Beispiel Telekommunikationsdienstleister und Leasingfirmen.

Die Vertragspartner der Schufa sind verpflichtet, dieser gewisse Daten über ihre Kunden weiterzugeben. Im Gegenzug ist die Schufa verpflichtet, den Vertragspartnern Auskünfte über natürliche Personen zu geben, die sich beispielsweise um einen Kredit bemühen. Die sogenannte Schufa-Bonitätsauskunft (meist nur Schufa-Auskunft genannt) kann aber auch bei der Wohnungsvermietung eine Rolle spielen – und zwar dann, wenn die Vermieterin oder der Vermieter Informationen zur Zahlungssicherheit des Wohnungsinteressenten verlangt.

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Privatpersonen können bei der Schufa einmal pro Jahr eine kostenlose Auskunft erhalten. Die Schufa stellt dafür eine Kopie der personenbezogenen Daten nach Art. 15 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zur Verfügung. Dieses Schreiben enthält alle Daten, die über die Person bei der Schufa gespeichert sind. In der Datenkopie enthalten ist außerdem ein Scoring zu der Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls der Person ist. Die Auskunft wird in Papierform bereitgestellt. Die Datenauskunft beinhaltet auch den gemeinhin als „Schufa-Score“ bezeichneten Orientierungswert, auf den wir weiter unten ausführlicher eingehen.

Schufa-Auskunft beantragen: Welche Dokumente braucht man?

Für die kostenlose Schufa-Auskunft muss man einen Antrag ausfüllen. Das geht online über die Seite meineschufa.de. Um den Antrag zu vervollständigen, muss zum Formular noch eine beidseitige Kopie eines Ausweisdokuments angefügt werden. Daraus müssen Vor- und Zuname, vollständige Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort hervorgehen. Alle weiteren Angaben, wie etwa das Foto auf dem Ausweisdokument, können geschwärzt werden. Das Anfügen einer Ausweiskopie dient der zweifelsfreien Identifikation der Antragsstellenden.

Schufa-Auskunft telefonisch beantragen

Die kostenpflichtige Schufa-Auskunft kann telefonisch beantragt werden, die kostenlose Auskunft dagegen nicht. Lediglich das Antragsformular für eine kostenlose Schufa-Auskunft kann per Telefon angefordert werden.

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Was bringt die kostenpflichtige Schufa-Auskunft und wie viel kostet sie?

Im Gegensatz zur kostenlosen Datenkopie wird die kostenpflichtige Schufa-Auskunft online bereitgestellt, nicht in Papierform. Zudem ist bei der Auskunft ein tagesaktueller Stand der Informationen abrufbar. Kunden können überdies ihre Informationen auch mobil abrufen sowie sich mit Fragen und Hinweisen zu der Auskunft direkt an die Schufa wenden. Zu allen Themen in Bezug auf die Schufa steht ihnen zudem eine persönliche Telefonberatung innerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung. Eine Liste aller Vorteile der kostenpflichtigen Schufa-Auskunft findet sich hier. Die kostenpflichtige Schufa-Auskunft kostet derzeit einmalig 29,95 Euro.

Sollte man für eine private Schufa-Auskunft Drittanbieter nutzen?

Wer im Internet nach dem Antrag für eine Schufa-Auskunft sucht, findet etwa auf Google Anzeigen von Drittanbietern. Einige Seiten verlangen allein für das Weiterleiten der einmaligen Auskunft bis zu 20 Euro, auf anderen Seiten scheint die Schufa-Auskunft dagegen auf den ersten Blick kostenlos zu sein.

Die Schufa selbst warnt jedoch davor, für die Auskunft auf Drittanbieter zurückzugreifen. Diese seien „überflüssig und teuer“. Immerhin ist eine kostenlose Auskunft auch direkt bei der Schufa möglich. Laut Schufa fordern einige Drittanbieter, die zunächst mit einer kostenlosen Auskunft locken, im Nachhinein doch noch Geld ein. Außerdem sei bei diesen Anbietern der Datenschutz nicht immer gewährt, so die Schufa.

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Schufa-Auskunft und Bonitätscheck – wo ist der Unterschied?

Neben der Bonitätsauskunft gibt es den sogenannten Bonitätscheck, bei dem es sich um „eine kürzere Onlinevariante der Schufa-Bonitätsauskunft“ handelt und in dem nur die Informationen enthalten sind, „die [beispielsweise] für den Vertragsabschluss für die Wohnung relevant sind.“ Der Bonitätscheck kann Privatkunden direkt über die Websites oder Apps von Kooperationspartnern der Schufa angeboten werden. Dazu zählen etwa Banken, Versicherungen oder Vermietungsportale.

Was ist der Schufa-Score und wie setzt er sich zusammen?

Der Schufa-Orientierungswert (gemeinhin als Schufa-Score bezeichnet) sagt aus, wie wahrscheinlich es ist, dass eine bestimmte Person einen Kredit zurückzahlt. Es können unterschiedliche Scores pro Person existieren, da die Schufa für verschiedene Branchen unterschiedliche Berechnungen anlegt.

Der Schufa-Basisscore kann zwischen 0 und 100 liegen. Dabei gibt 0 an, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass ein Kredit zurückgezahlt wird. Der optimale Score von 100 verweist demgegenüber auf eine sehr hohe finanzielle Zuverlässigkeit. Jeder Score wird auf Basis aller an die Schufa übermittelten Daten berechnet. Das genaue Berechnungsverfahren ist jedoch geheim. Und das wird auch so bleiben: 2014 hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass die Berechnungsformeln von Auskunfteien dem Geschäftsgeheimnis unterliegen und nicht offengelegt werden müssen.

Welche Daten sammelt die Schufa über mich?

Zu den Informationen, die die Schufa über Personen sammelt, gehören:

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  • Name, Geburtsdatum, Adresse und andere persönliche Daten
  • Handy- und Leasingverträge
  • Ratenzahlungen
  • eröffnete Bankkonten, Kreditkarten und Kredite
  • Wechsel des Stromanbieters
  • Bürgschaften
  • Insolvenzverfahren
  • ausstehende Forderungen

Zu den Informationen, die die Schufa nicht über Personen sammelt, gehören:

  • Familienstand, Nationalität, Religionszugehörigkeit etc.
  • Beruf und Ausbildung
  • Arbeitgeber und Einkommen
  • Kapital und Vermögen
  • Kaufverhalten

Eine ausführliche Übersicht, welche Daten von der Schufa zu welchem Zweck verarbeitet und wie lange gespeichert werden, findet sich hier.

Anmerkung: In einer früheren Version des Artikels hieß es, die Schufa würde den sogenannten Bonitätscheck direkt anbieten. Das ist falsch. Der Bonitätscheck ist ein Angebot, das speziell über Kooperationspartner der Schufa, wie etwa Immobilienplattformen, angeboten wird. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Was kostet eine SCHUFA

SCHUFA-BonitätsAuskunft: die ausführliche SCHUFA-Auskunft in der Postbank Filiale. Die SCHUFA-BonitätsAuskunft zum Preis von 29,95 Euro bekommen Sie bundesweit in über 180 Postbank Filialen an den SCHUFA-Terminals direkt zum Mitnehmen.

Wo kann man SCHUFA

Das Online-Bestellformular für die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO kann unter www.meineschufa.de oder beim telefonischen Verbraucherservice unter der Nummer +49 611 9278-0 angefordert werden.

Wird die SCHUFA

Unabhängig davon, für welche Option man sich entscheidet, erhält man die Auskunft anschließend immer auf dem Postweg. Das kann mehrere Wochen dauern. Jeder Verbraucher hat das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft zu erhalten und sich zu informieren, welche Daten die SCHUFA gespeichert hat.

Kann man SCHUFA kostenlos bekommen?

Jeder Verbraucher hat das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft zu erhalten und sich zu informieren, welche Daten die Schufa gespeichert hat. Das hieß früher "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz", seit 25.05.2018 "Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO)".