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E-Bike:Elektrofahrrad ist nicht gleich Elektrofahrrad

2. April 2019, 5:50 Uhr

Lesezeit: 5 min

Www.as ist der unterschied zwischen petelek und e bike

Immer mehr E-Bikes fahren auf deutschen Straßen.

(Foto: Christian Endt)

Was Pedelec und E-Bike unterscheidet - und warum Sie auf keinen Fall Ihr Fahrrad selbst nachrüsten sollten.

Die Zweirad-Industrie jubelt über den stetig wachsenden Anteil von E-Bikes. Mehr als vier Millionen von ihnen sind mittlerweile auf deutschen Straßen unterwegs. Doch E-Bike ist nicht gleich E-Bike. Es gibt wichtige Unterschiede in verkehrsrechtlicher Hinsicht, aber auch was Ausstattung, Benutzung und Helmpflicht betrifft.

Pedelec

Der in Deutschland am weitesten verbreitete Typ von Elektrofahrrädern ist das Pedelec. Der Begriff steht für "Pedal Electric Cycle" und erklärt auch das Antriebskonzept: Nur wenn der Fahrer in die Pedale tritt, wird er von einem Elektromotor bis maximal 250 Watt unterstützt. Sensoren messen den Krafteinsatz und passen die Beschleunigung an. Ein Turbo-Start aus dem Stand ist somit nicht möglich. Ab einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde schaltet sich der Motor ab. Wer schneller fahren will, muss fester strampeln. Das ist aber eher mühselig. Und jenseits von 30 km/h eine echte Qual. Für Menschen mit Bewegungseinschränkungen sind Pedelecs daher womöglich nicht geeignet.

Fakten zum Pedelec:

  • Pedelecs gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder (§ 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)).
  • Es gibt kein Mindestalter für die Nutzung.
  • Ein Führerschein ist nicht nötig.
  • Es muss kein Versicherungsschutz (Haftpflicht) abgeschlossen werden.
  • Radwegbenutzung ist möglich.
  • Transport von Kindern in Anhängern ist erlaubt.
  • Transport von Kindern bis zu sieben Jahren in geeigneten Kindersitzen ist gestattet.
  • Ein Dynamo ist nicht nötig, Beleuchtung kann durch die zentrale (wiederaufladbare) Batterie gespeist werden.
  • Es besteht keine Helmpflicht.

Auch wenn Pedelec-Fahrer keinen Helm tragen müssen: Ratsam ist es in jedem Fall, schon allein wegen der oft deutlich höheren Durchschnittsgeschwindigkeit.

Viele Pedelec-Typen sind mit einer Anfahr- und Schiebehilfe ausgerüstet, die auf Knopfdruck bis zu sechs Kilometer pro Stunde beschleunigt. Dies macht das Anfahren am Berg einfacher und ist auch bei längeren Schiebestrecken eine Erleichterung. Auch solche Pedelecs gelten seit einer Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes aus dem Jahr 2013 als Fahrräder.

S-Pedelec

S-Pedelecs funktionieren genauso wie andere Pedelecs, doch mit ihnen geht es deutlich schneller voran: Statt bei 25 Kilometern pro Stunde endet die Motorunterstützung erst bei flotten 45 km/h. Die maximal erlaubte Nenn-Dauerleistung des Motors beträgt 500 Watt.

Fakten zum S-Pedelec:

  • Ein S-Pedelec wird als Leichtmofa oder Kleinkraftrad eingestuft.
  • Das Mindestalter für Benutzer ist 15 Jahre.
  • Fahrer, die nach dem 1.4.1965 geboren wurden, benötigen mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein Klasse AM.
  • Betriebszulassung beziehungsweise Einzelzulassung des Herstellers beim Kraftfahrtbundesamt sind erforderlich.
  • Haftpflichtversicherung und kleines Versicherungskennzeichen (Kostenpunkt 60 bis 80 Euro) sind erforderlich.
  • S-Pedelecs gelten rechtlich nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder mit geringer Leistung.
  • Rückspiegel sind vorgeschrieben.
  • Befestigung von Kinderanhängern ist nicht erlaubt, wohl aber von Lastenanhängern. In geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu sieben Jahren dem ADFC zufolge mitgenommen werden.
  • Befahren von Radwegen inner- und außerorts ist nicht erlaubt (auch nicht mit Zusatzzeichen "Mofas frei").
  • Befahren von Fahrradstraßen ist nur dann erlaubt, wenn für Kraftfahrzeuge oder Krafträder freigegeben.
  • Reifen-Profiltiefe von mindestens einem Millimeter ist vorgeschrieben.
  • Keine Vorschriften hinsichtlich Beleuchtung wie bei Pedelecs.
  • Helmpflicht besteht seit 2013.

In der Straßenverkehrsordnung (§ 21a (2)) ist für Pedelec-Fahrer von einem "geeigneten Schutzhelm" die Rede, ohne dass dies näher ausgeführt wird. In der Regel wird ein Fahrradhelm akzeptiert, einige Hersteller bieten bereits spezielle Pedelec-Helme an. Wer sich noch sicherer fühlen will, wählt einen ECE-geprüften Motorradhelm. Dank der offenen Bauart kommt der Fahrer trotz des dicken Kopfschutzes nicht ganz so sehr ins Schwitzen.

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Was ist der Unterschied zwischen E

· E-Bike: Motorisiertes Fahrrad, das auf Knopfdruck und ohne Trittunterstützung fährt. · Pedelec: Fahrrad mit Elektromotor mit einer Trittunterstützung bis 25 km/h. Dies wird in Deutschland häufig als E-Bike bezeichnet. · S-Pedelec: Fahrrad mit Elektromotor mit einer Trittunterstützung bis 45 km/h.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrrad und E

E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Soblad die Bikes eine Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h ohne Treten erreichen, gelten Sie nicht mehr als Fahrräder. Hier handelt es sich um Kraftfahrzeuge!

Welche E

Die bekanntesten E-Bike-Marken.

Kann man mit der Schiebehilfe fahren?

Eine Schiebehilfe kann ein e-Bike bzw. Pedelec per Knopfdruck auf 6 km/h beschleunigen, ohne dass der Fahrer treten muss. Lange gabe es zu diesem Thema einen Widerspruch zwischen der StVZO und der Fahrerlaubnis-Verordnung. So stufte die StVZO alle Pedelecs bis 25 km/h, ob mit oder ohne Schiebehilfe, als Fahrrad ein.