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Coronavirus: ImpfungAllen besonders gefährdeten Personen empfehlen wir im Herbst 2022 stark eine Auffrischimpfung. Alle anderen Personen ab 16 Jahren können ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten, sie wird insbesondere auch Gesundheitsfachpersonen und Betreuende von besonders gefährdeten Personen empfohlen.
Wir empfehlen den besonders gefährdeten Personen stark eine Auffrischimpfung. Das sind folgende Personen: Durch vermehrte Kontakte in Innenräumen wird das Coronavirus ab Herbst 2022 wahrscheinlich wieder stärker zirkulieren. Das Risiko einer Covid-19 Ansteckung wird somit in der Wintersaison hoch
sein. Die Impfung bietet den besonders gefährdeten Personen mindestens vorübergehend einen verbesserten individuellen Schutz vor schwerer Erkrankung und deren Komplikationen. Auch alle anderen Personen ab 16 Jahren können eine Auffrischimpfung erhalten. Das Risiko einer schweren Erkrankung ist im Herbst 2022 für diese Personen sehr gering. Die Auffrischimpfung bietet einen geringen und kurzzeitigen Schutz vor Infektionen mit milder Erkrankung. Dies kann insbesondere für
Gesundheitsfachpersonen und Betreuende von besonders gefährdeten Personen wichtig sein. Die Auffrischimpfung wird deshalb allen Personen empfohlen, die ihr Risiko für eine Infektion aus beruflichen und/oder privaten Gründen etwas vermindern möchten (mittlere/niedrige Empfehlungsstärke). Die Impfung wird auch den Personen empfohlen, die noch nicht gegen Covid-19 geimpft sind. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt
«Ich habe noch keine Covid-19-Impfung erhalten. Was ist empfohlen?». Für die Auffrischimpfung im Herbst 2022 wird in der Regel eine Impfdosis verabreicht. Die Auffrischimpfung im Herbst 2022 kann ab 4
Monaten nach der letzten Covid-19-Impfung oder ab 4 Monaten nach einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen die Auffrischimpfung bevorzugt mit einem Varianten-angepassten (bivalenten) mRNA-Impfstoff oder mit dem Proteinimpfstoff von Novavax, wenn diese verfügbar sind (Abweichungen für gewisse Gruppen, siehe weiter unten). Dabei spielt es keine Rolle, mit
welchem Impfstoff bisherige Impfungen gemacht wurden. Bei den mRNA-Impfstoffen (Pfizer/BioNTech oder Moderna) sind sowohl die bisherigen (monovalenten) Impfstoffe als auch ein an Varianten angepasster (bivalenter) Impfstoff geeignet. Aktuelle Daten zeigen, dass die bisher eingesetzten mRNA-Impfstoffe auch bei den neuen Omikron-Varianten weiterhin gut vor schweren Verläufen mit Spitaleinweisungen schützen. Sie können im Herbst 2022 ab 4 Monaten nach der letzten Impfung eine weitere Auffrischimpfung erhalten. Zuständig für die Umsetzung der Impfempfehlung ist Ihr Kanton. Auf der Webseite des Kantons finden Sie Antworten auf folgende Fragen: Wie wird die Impfung organisiert? Und wie können Sie sich anmelden? Eine Liste mit
den Kantonswebseiten finden Sie unter bag-coronavirus.ch. Als Schwangere gehören Sie zu den besonders gefährdeten Personen. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Covid-19-Impfung vor oder während der Schwangerschaft. Denn das Risiko für schwere Verläufe von
Covid-19 ist bei Schwangeren höher als bei gleichaltrigen nicht schwangeren Personen. Zudem kann eine Ansteckung das Risiko für eine Frühgeburt erhöhen. Die Auffrischimpfung vor oder während der Schwangerschaft schützt Sie und das ungeborene Kind. Schwangere und stillende Personen sollten sich mit einem mRNA-Impfstoff (nicht mit dem Proteinimpfstoff von Novavax) impfen lassen. Planen Sie schwanger zu werden? Dann lassen Sie sich impfen. Sind Sie bereits schwanger? Dann empfehlen wir Ihnen die Impfung ab 12 Schwangerschaftswochen (d.h. ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel). Sie ist grundsätzlich auch früher in der Schwangerschaft möglich. Wenn Sie schwanger sind oder eine Schwangerschaft planen und Fragen zur Impfung haben, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren wird im Herbst 2022
keine Impfung empfohlen. Das Risiko für eine schwere Covid-19-Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen ist sehr gering. Fast alle haben bereits Antikörper gegen das Coronavirus, da sie geimpft und/oder von Covid-19 genesen sind. Falls eine Impfung gewünscht ist, können sich ungeimpfte Kinder und Jugendliche gemäss den bisherigen Empfehlungen impfen lassen. Ausnahme: Ungeimpften Kindern und Jugendlichen von 5 bis 15 Jahren mit einer chronischen Erkrankung wird eine Impfung mit
einer Impfdosis empfohlen. Dann empfehlen wir Ihnen im Herbst 2022 die Covid-19-Impfung mit zwei Impfdosen im Abstand von 4 Wochen. Dann empfehlen wir Ihnen im Herbst 2022 eine Impfdosis. Dies weil sich zum jetzigen Zeitpunkt fast alle
Personen in der Schweiz mindestens einmal mit dem Coronavirus infiziert haben. Das Immunsystem hat sich somit bereits mit dem Virus auseinandergesetzt. Durch die eine Impfdosis wird der Schutz vor einer schweren Erkrankung mindestens vorübergehend verbessert. Alternativ sind auch zwei Impfdosen im Abstand von 4 Wochen möglich. Das kann vor allem dann in Betracht gezogen werden, wenn davon ausgegangen wird, dass nie eine Infektion stattgefunden hat oder im Zusammenhang mit Reisen ins
Ausland. Die Kosten für eine empfohlene Covid-19-Impfung werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Die Kosten, die nicht von der Krankenversicherung gedeckt sind, werden vom Bund und den Kantonen getragen. Haben Sie eine obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz abgeschlossen? Dann ist die Impfung für Sie kostenlos.
Sie müssen keine Franchise und keinen Selbstbehalt bezahlen. Haben Sie in der Schweiz keine obligatorische Krankenversicherung abgeschlossen? Dann ist die empfohlene Covid-19-Impfung in folgenden Fällen ebenfalls kostenlos: Die Kosten
der Covid-19-Impfung in der Schweiz werden bei diesen Personengruppen durch den Bund getragen. Die Kosten werden nicht übernommen, wenn Sie keiner der oben aufgeführten Personengruppe angehören. Dies ist beispielsweise bei Reisenden aus anderen Ländern wie Touristen/Touristinnen oder Geschäftsreisenden der Fall. Die Covid-19-Impfung soll an Ihrem Wohnort erfolgen. Detaillierte Informationen zur Finanzierung der Covid-19-Impfung finden Sie auf der Seite für Gesundheitsfachpersonen. Jede Covid-19-Impfung wird dokumentiert. Hier aufgeführt finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten zur Dokumentation der Impfung. Bei den meisten Impfstellen erhalten Sie nach der Impfung von der Fachperson einen ausgedruckten Impfnachweis. Der Impfnachweis enthält den Ort und das Datum der Impfung sowie Informationen zum verabreichten Impfstoff (Handelsname, Hersteller, Lot-Nr.). Bei einigen Impfstellen können Sie die Covid-19-Impfungen auch in den Impfausweis («Impfbüchlein») eintragen lassen. Beim Impfnachweis/-ausweis handelt es sich um eine ärztliche Bescheinigung und nicht um ein amtliches Dokument. Covid-ZertifikatInformationen finden Sie auf der Seite Covid-Zertifikat.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)Detaillierte Informationen für Gesundheitsfachpersonen finden Sie hier. Weiterführende ThemenWann Boostern nach 2 Impfung und Genesung?Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und im Abstand von mehr als 4 Wochen danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, um den Immunschutz zu verbessern, sollen in einem Abstand von mindestens 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten.
Wann impfen wenn genesen und geimpft?Zwischen zwei aufeinanderfolgenden SARS-CoV-2-Infektionen muss ein Abstand von ≥3 Monaten liegen. Die STIKO empfiehlt zwischen einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion und einer nachfolgenden COVID-19-Impfung einen Abstand von ≥3 Monaten einzuhalten.
Wann Impfen nach Genesung?Wann soll die Auffrischimpfung gemacht werden? Die Auffrischimpfung im Herbst 2022 kann ab 4 Monaten nach der letzten Covid-19-Impfung oder ab 4 Monaten nach einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus gemacht werden.
Wann nach Impfdurchbruch Boostern?Eine Auffrischungsimpfung („Booster“) nach in der Regel sechs Monaten verstärkt den Immunschutz zusätzlich.
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