Ab wann gilt die johnson impfung nicht mehr

Lange hatten Menschen, die mit dem Impfstoff Janssen des US-Pharmakonzerns Johnson & Johnson gegen das Coronavirus geimpft worden sind, eine Art Sonderstatus: Sie galten schon mit einer Impfdosis als vollständig geimpft. Das gilt - geht es nach der STIKO - schon seit Oktober vergangenen Jahres nicht mehr.

Jetzt wird die STIKO-Empfehlung vom Herbst auch in die Praxis umgesetzt. Wer bei der Erstimpfung den Impfstoff von Johnson & Johnson gespritzt bekommen hat, muss sich ein zweites Mal impfen lassen, um als vollständig geimpft zu gelten. Und es gibt noch weitere neue Regeln für mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson Geimpfte. Worauf Betroffene achten müssen, hier im Überblick.

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Johnson & Johnson: Wann man als vollständig geimpft gilt

Die STIKO empfiehlt "Personen, die eine Grundimmunisierung mit einer Impfstoffdosis COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfung", heißt es in der aktualisierten Impfempfehlung auf den Seiten des RKI. Sie sollten unabhängig vom Alter - beim Johnson & Johnson-Impfstoff heißt das: alle über 18 Jahre - bei der zweiten Impfung einen mRNA-Impfstoff, also ein Vakzin von Moderna oder Biontech erhalten.

Menschen unter 30 Jahren empfiehlt die STIKO allerdings, sich nur mit dem Impfstoff von Biontech impfen zu lassen. Der Mindestabstand zwischen erster und zweiter Impfung bei einer Erstimpfung mit dem Johnson & Johnson-Vakzin sollte laut STIKO vier Wochen betragen. Laut Impfschema des RKI erhält man den vollständigen Impfschutz 14 Tage nach erhaltener zweiter Impfdosis.

Neu ist, dass jetzt auch nach aktueller COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und Coronavirus-Einreiseverordnung für einen Impfnachweis eine zweite Impfung bei mit Johnson & Johnson Geimpften notwendig ist. Was genau in anderen Ländern der EU gilt, können Sie auf der Internetseite https://reopen.europa.eu/de erfahren. Neu ist auch, dass Impfzertifikate in der EU künftig nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gegen das Coronavirus gültig sind.

Wer vom 1. Februar an in der EU verreisen will, muss sich auf strengere Regeln einstellen. Die Gültigkeit der EU-Impfzertifikate erlischt automatisch neun Monate nach der Grundimmunisierung. Um weiterhin einfacher reisen zu können, muss eine Booster-Impfung erfolgt sein. Diese Regelung gilt im Übrigen für alle Impfstoffe.

Was bei Johnson & Johnson für die Auffrischimpfung gilt

Als "geboostert" gelten diejenigen, die bei ihrer Erstimpfung den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben laut STIKO erst, wenn sie nach erfolgter Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff eine weitere Impfung erhalten haben. Auch für die dann dritte Impfung, den sogenannten "Booster", der frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung erfolgen soll, empfiehlt die STIKO für mit dem Vakzin von Johnson & Johnson-Geimpfte einen mRNA-Impfstoff von Moderna oder Biontech bzw. für unter 30-Jährige wieder nur den Impfstoff von Biontech - wie schon bei der Zweitimpfung. Die Auffrischungsimpfung ist ohne Wartezeit sofort gültig, schreibt auch das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite.

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Der Impfstoff von Johnson & Johnson und die 2G-und 2G plus Regel

"Zutritt nur mit 2G" ist derzeit an vielen Schaufenstern zu lesen. Im Klartext heißt das: Wer dort hineinkommen will, muss entweder genesen oder vollständig geimpft sein. Als geimpft im Sinne der 2G-Regelung gilt bei einer Erstimpfung mit dem Johnson & Johnson-Vakzin nur der, der auch eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten hat.

Für die 2G plus-Regel, also den Zugang nur für vollständig Geimpfte und entweder zusätzlich Geboosterte oder negativ Getestete, gilt zumindest in Bayern bei einer Erstimpfung mit dem Johnson & Johnson-Impfstoff: Als Geboostert gilt nur der, der insgesamt drei Corona-Schutzimpfungen erhalten hat - also nach der Erstimpfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson noch zwei weitere mit einem mRNA-Impfstoff.

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Jcovden® (COVID-19 Vaccine Janssen) von Johnson & Johnson

Im Folgenden finden Sie zusammengefasst die Empfehlungen zum Vektor-Impfstoff Jcovden® (COVID-19 Vaccine Janssen) von Johnson & Johnson sowie Informationen zur Sicherheit und Wirksamkeit.

21.01.2022

Änderungen bei Johnson&Johnson, Genesenenstatus, Auffrischimpfung

COVID-19-Impfung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Für den vollständigen Impfschutz reicht eine Johnson&Johnson-Impfung nicht mehr aus, der Genesenenstatus endet nach drei Monaten und alle Personen ab 12 Jahren können eine Auffrischimpfung erhalten.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat die Anforderungen für den vollständigen Impfschutz von Personen, die mit dem Impfstoff Janssen geimpft wurden, geändert. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat den Genesenenstatus angepasst und die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine neue Empfehlung zur Auffrischimpfung veröffentlicht. Die Änderungen im Überblick:

Johnson & Johnson: Zwei Impfstoffdosen für vollständigen Impfschutz

Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, gelten erst dann als vollständig geimpft, wenn sie eine zweite Impfung zur Vervollständigung der Grundimmunisierung erhalten haben. Das PEI hat dieses Kriterium im Sinne der geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundesgesundheitsministeriums angepasst.

Laut STIKO sollte die zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer oder Moderna) in einem Abstand von mindestens vier Wochen erfolgen. Nach erfolgter Grundimmunisierung wird die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach mindestens drei Monaten empfohlen. Bei Vorliegen einer Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe oder bei individuellem Wunsch ist es laut STIKO nach ärztlicher Aufklärung grundsätzlich möglich, bei Erwachsenen – unabhängig vom Alter –für die zweite oder dritte Impfstoffdosis den Janssen-Impfstoff zu verwenden.

Hinweise zur Dokumentation und Abrechnung

Bei der täglichen Dokumentation wird die Impfung folgendermaßen erfasst:

  • erste Impfung mit dem Janssen-Impfstoff: Erstimpfung (bis zur Anpassung des Impfdokuportals bitte weiterhin als „Abschlussimpfung“ dokumentieren)
  • Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff: Abschlussimpfung
  • Drittimpfung mit einem mRNA-Impfstoff: Auffrischimpfung

Die Pseudo-GOP zur Abrechnung von Impfungen mit Janssen werden angepasst und stehen spätestens Anfang Februar mit dem nächsten Software-Update zur Verfügung.

Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt

Wegen des erhöhten Infektionsrisikos infolge der sich ausbreitenden Virusvariante Omikron hat das RKI den Genesenenstatus angepasst. Als genesen gelten Personen nur noch drei und nicht mehr sechs Monate nach einer Infektion.

Personen können ein Genesenenzertifikat erhalten, wenn das Datum der Abnahme des positiven Tests (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt. Nach Ablauf der 90 Tage gilt die Person nicht mehr als „genesen“. Um als genesene Person vollständig geimpft zu sein reicht eine Impfung aus. Das gilt auch, wenn die Erkrankung länger als 90 Tage her ist. 

Auffrischimpfung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren empfohlen

Die STIKO empfiehlt jetzt auch für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren eine Auffrischimpfung. Die 17. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung wurde am 20. Januar veröffentlicht.

Demnach soll die dritte Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer drei bis sechs Monate nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung erfolgen. Durch den eher längeren Abstand von bis zu einem halben Jahr könne aus immunologischen Gründen ein besserer Langzeitschutz erzielt werden.

Alle aktuellen Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung – von der Bestellung bis zur Abrechnung, finden Sie hier.