Ab wann kann ich meine steuererklärung für 2022 abgeben

Wer die Steuererklärung zu spät abgibt, muss zahlen. In der Vergangenheit gab es mehrere Fristverlängerungen. Was für 2023 gilt.

02.01.2023 - 14:40 Uhr Kommentieren

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Ab wann kann ich meine steuererklärung für 2022 abgeben

Berlin Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ist seit 2019 der 31. Juli. Eigentlich. Denn wer für 2021 eine Steuererklärung abgeben musste, hatte dafür statt bis Ende Juli bis Ende Oktober 2022 Zeit. Das ging aus dem Beschluss des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes hervor. 2023 verschiebt sich die Frist erneut. Ein Überblick.

Bis wann muss ich die Steuererklärung 2022 und 2023 abgeben?

Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 muss bis zum 30. September 2023 eingereicht werden, sofern sie ohne die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins erstellt wird. Da der 30. September jedoch auf ein Wochenende fällt, hat man theoretisch bis zum 2. Oktober 2023 Zeit, um die Steuererklärung abzugeben. Für die Steuererklärung 2023 läuft die Frist am 31. August 2024 aus. Auch dieser Tag ist ein Samstag. Daher ist der 2. September 2024 hier das relevante Datum. 

Welche Fristen gelten für Steuerberater?

Werden die Steuererklärungen von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen erstellt, verlängert sich die Abgabefrist um sieben Monate – bis zum 29. Februar 2024. Hintergrund des Aufschubs sind nach Angaben Ein vom Finanzamt individuell angesetzter Termin ist dabei verbindlich.

Kann ich eine Fristverlängerung beantragen?

Grundsätzlich gilt: Durch eine Gesetzesänderung ist es seit 2019 deutlich schwieriger, eine Fristverlängerung zu beantragen. Die Finanzbeamten verlängern die Abgabefrist für die Steuererklärung nur noch in Ausnahmefällen, nämlich wenn der Steuerpflichtige ohne eigenes Verschulden die Abgabe versäumt. Das bedeutet: Der Antrag muss begründet werden und auch ein neuer Termin sollte vorgeschlagen werden. Zu den möglichen Gründen einer Verlängerung zählen zum Beispiel eine längere, schwerwiegende Krankheit, ein andauernder Aufenthalt im Ausland oder ein Umzug. Ist das der Fall, muss das Finanzamt unbedingt schriftlich um eine Fristverlängerung gebeten werden. Stimmt das Finanzamt einer Fristverlängerung zu, erhält der Steuerpflichtige einen neuen Termin zur Abgabe der Steuererklärung - der unbedingt eingehalten werden sollte. Auf eine Verlängerung kann kein Anspruch erhoben werden.

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Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät abgebe? - Die drei Eskalationsstufen

1. Der Verspätungszuschlag

Wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und die Erklärung nicht innerhalb der Frist abgibt, für den wird ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Während die Finanzbeamten früher selbst festlegen konnten, wie hoch der Verspätungszuschlag ausfällt, ist er seit 2019 gesetzlich festgelegt und beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspätetem Monat.

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Maximal werden 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig. Wer mit einer Steuerrückerstattung rechnen darf, kann auf Nachsicht der Finanzbeamten hoffen. Denn dann kann das Finanzamt einen Zuschlag festsetzen, muss es aber nicht. 

2. Das Zwangsgeld

Neben dem Verspätungszuschlag gibt es noch ein weiteres Mittel, worauf das Finanzamt bei einer verspäteten Abgabe zurückgreifen kann: das Zwangsgeld. In der Regel erhält der Abgabepflichtige zuerst eine Zwangsgeldandrohung per Post mit einer letzten Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Wird die Steuererklärung innerhalb dieser Frist abgegeben, wird das Zwangsgeld nicht festgesetzt. Wer allerdings auch diese Frist verstreichen lässt, für den wird das Zwangsgeld fällig.

3. Die Schätzung

Ist die Steuererklärung auch nach Erhebung des Zwangsgeldes nicht abgegeben worden, schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage des Steuerpflichtigen und erlässt einen entsprechenden Steuerbescheid. In der Regel schätzt das Finanzamt dabei eher zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Das bedeutet, dass man mehr Steuern zahlen muss, als es tatsächlich der Fall wäre.

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Wer muss eine Steuerklärung machen?

Mitunter folgende Szenarien verpflichten dazu, eine Steuererklärung einzureichen:

  • Wer Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr erzielt, muss eine Steuererklärung machen. Gleiches gilt für diejenigen, die keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit mit Lohnabzug hatten, aber deren Gesamtbetrag der Einkünfte bei einem Ledigen beispielsweise durch eine Rente im Jahr 2021 über dem Grundfreibetrag von 9744 Euro liegt.
  • Wer Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld von mehr als 410 Euro pro Jahr bezogen hat, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Auch wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde, muss eine Veranlagung gemacht werden.
  • Wenn ein Arbeitnehmer verheiratet ist und einer der Ehegatten nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde, besteht die Pflicht zur Steuererklärung. Gleiches gilt, wenn ein Arbeitnehmer verheiratet ist und die Ehegatten nach dem sogenannten Faktorverfahren besteuert wurden. Auch ein Arbeitnehmer, der geschieden wurde – oder dessen Ehegatte gestorben ist –, und der im gleichen Jahr wieder geheiratet hat, muss die Erklärung machen.
  • Wer innerhalb eines Jahres gleichzeitig bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war, ist zu einer Steuererklärung verpflichtet. Auch wer zwei Arbeitgeber nacheinander hatte muss zumeist eine Steuererklärung machen. Voraussetzung: Es wurden bei einem der Arbeitgeber sonstige Bezüge versteuert – beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Abfindungen –, ohne dass der beim anderen Arbeitgeber bezogene Lohn berücksichtigt wurde.
  • Beim Finanzamt muss auch derjenige eine Erklärung einreichen, bei dem zum Ende des Vorjahres ein sogenannter Verlustvortag festgestellt wurde – beispielsweise Verluste aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalanlagen.

Wer muss keine Steuererklärung abgeben?

Alleinstehende Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Auch Ehepartner, die beide die Steuerklasse 4 haben und beispielsweise nicht mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen oder Nebeneinkünften erzielt haben, sind nicht zur Abgabe verpflichtet. In dem Fall bleiben vier Jahre Zeit, um die freiwillige Steuererklärung abzugeben.

Wann Steuererklärung 2022 machen?

Wann muss ich meine Steuererklärung 2022/2023 abgeben? Wenn du jedoch mithilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins deine Steuererklärung erstellst, gilt sogar ein Zeitrahmen bis zum übernächsten Jahr. Für deine 2022er Erklärung ist mit Steuerberatung bis zum 31. Juli 2024 Zeit.

Was brauche ich für Steuererklärung 2022?

Allgemeine Angaben.
Personalausweis oder Reisepass - muss aufgrund einer gesetzlichen Pflicht bei der. Erstberatung zur Identifizierung vorgelegt und kopiert werden..
Steuernummer, Steueridentifikationsnummer..
Einkommensteuerbescheid des Vorjahres / Vorauszahlungsbescheid..
gegebenenfalls Kontoauszüge des betroffenen Jahres..

Wie hoch ist die Lohnsteuer 2022?

Grundsätzliches.

Bis wann muss ich die Steuererklärung gemacht haben?

Die Grundsteuererklärungen sind in der Zeit vom 1. Juli bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Ihre Einkommensteuererklärung wie auch die Grundsteuererklärung können Sie bequem online über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.