Ab wie viel jahren kann man in rente gehen

Im deutschen Rentensystem wird das Lebensjahr, mit dem ein gesetzlich Versicherter tatsächlich in Rente geht, als Renteneintrittsalter bezeichnet. Dabei wird der Rentenbeginn sowohl von der Rentenart als auch von den persönlichen Rentenumständen des einzelnen Versicherten bestimmt. Außerdem passte die Rentenreform des Jahres 2012 das Regelrentenalter an, von 65 Jahren wird es schrittweise für Männer und Frauen auf 67 Jahre angehoben. Ab dem Jahrgang 1964 liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Damit es für die künftigen Ruheständler einfacher ist, ihr Renteneintrittsalter zu ermitteln, sind entsprechende Tabellen entworfen worden.


Ihr persönlicher Rentenbeginn

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über den Renteneintritt nach Geburtsjahr. Möchten Sie Ihren persönlichen Renteneintritt genau berechnen, nutzen Sie am besten unseren Rentenbeginn-Rechner!

Tabelle Renteneintrittsalter für Regelaltersrente

GeburtsjahrRenteneintrittsaltervor 194765 Jahre194765 Jahre, 1 Monat194865 Jahre, 2 Monate194965 Jahre, 3 Monate195065 Jahre, 4 Monate195165 Jahre, 5 Monate195265 Jahre, 6 Monate195365 Jahre, 7 Monate195465 Jahre, 8 Monate195565 Jahre, 9 Monate195665 Jahre, 10 Monate195765 Jahre, 11 Monate195866 Jahre195966 Jahre, 2 Monate196066 Jahre, 4 Monate196166 Jahre, 6 Monate196266 Jahre, 8 Monate196366 Jahre, 10 Monateab 196467 Jahre

Ihr persönlicher Rentenbeginn

Nutzen Sie zur Ermittlung Ihres persönlichen Renteneintritts unseren Rentenbeginn-Rechner!

Diese Regelaltersgrenzen gelten auch für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Erreichen sie diese Grenze, so erhalten sie dann die Altersrente.

Die Schritte der Anpassung des Renteneintrittsalters

Die Verschiebung des Rentenbeginns startete 2012 und betraf zum ersten Mal den Geburtsjahrgang 1947. Wer hier geboren wurde, konnte erst einen Monat später, nämlich mit 65 Jahren und 1 Monat, den Ruhestand beginnen. Für jeden weiteren Jahrgang verschiebt sich das Renteneintrittsalter um einen weiteren Monat. Im Jahr 2024 erhöht sich der Schritt dann auf zwei Monate, bis die Anhebung im Jahr 2031 abgeschlossen sein wird. Hier die Übersicht:

Anspruch auf eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben alle pflicht­versicherte Arbeitnehmer, die monatlich Beiträge eingezahlt haben. Hinzu kommen freiwillig versicherte Selbstständige und auch arbeitslos gemeldete Bürger. In der Regel (daher auch Regelaltersgrenze) müssen für den Rentenanspruch diese Bedingungen erfüllt werden:

  • mit Beginn des Anspruches muss das 67. Lebensjahr vollendet worden sein
  • die Versicherten müssen eine (beitragspflichtige) Wartezeit von 5 Jahren absolviert haben.

Die Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre war jedoch nicht sofort umsetzbar, so dass eine schrittweise Einführung der neuen Regelungen beschlossen wurde. Somit gilt das Renteneintrittsalter von 67 Jahren erst für die Jahrgänge ab 1964.

Besondere Regelungen

Für besondere Gruppen von Versicherten gelten andere Altersgrenzen:

Besonders langjährig Versicherte ab 45 Beitragsjahren

Gesetzlich Rentenversicherte mit mehr als 45 Beitragsjahren können früher in Rente gehen, auch ohne Abschläge. Ab dem Geburtsjahr 1964 müssen sie allerdings mindestens 65 Jahre alt sein:

Tabelle Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte

GeburtsjahrRenteneintrittsaltervor 195363 Jahre195363 Jahre, 2 Monate195463 Jahre, 4 Monate195563 Jahre, 6 Monate195663 Jahre, 8 Monate195763 Jahre, 10 Monate195864 Jahre195964 Jahre, 2 Monate196064 Jahre, 4 Monate196164 Jahre, 6 Monate196264 Jahre, 8 Monate196364 Jahre, 10 Monateab 196465 Jahre

Wer noch früher gehen möchte, kann das bereits nach dem 63. Lebensjahr – doch dann sind Abschläge hinzunehmen, wie sie auch für die langjährig Versicherten gelten.

Langjährig Versicherte

Wer mehr als 35 Jahre während seiner Erwerbstätigkeit Beiträge eingezahlt hat, kann seinen Renteneintritt auf das 65. Lebensjahr vorziehen. Dann muss er Abschläge von seiner Rente hinnehmen, jeder Monat „kostet“ 0,3 Prozent Rente, höchstens jedoch 14,4 Prozent.

Schwerbehinderte Versicherte

Auch für gesetzlich Versicherte, die eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent aufweisen und noch im Arbeitsleben stehen, gilt nun eine besondere Altersgrenze von 65 Jahren. Betroffen von der Regelung der Rentenreform sind erstmals Ruheständler des Jahrgangs 1964, für alle früher geborenen wird auch hier das Renteneintrittsalter nur schrittweise angehoben:

Tabelle Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Versicherte

GeburtsjahrRenteneintrittsaltervor 195263 JahreJan. 195263 Jahre, 1 MonatFeb. 195263 Jahre, 2 MonateMärz 195263 Jahre, 3 MonateApril 195263 Jahre, 4 MonateMai 195263 Jahre, 5 MonateJuni-Dez. 195263 Jahre, 6 Monate195363 Jahre, 7 Monate195463 Jahre, 8 Monate195563 Jahre, 9 Monate195663 Jahre, 10 Monate195763 Jahre, 11 Monate195864 Jahre195964 Jahre, 2 Monate196064 Jahre, 4 Monate196164 Jahre, 6 Monate196264 Jahre, 8 Monate196364 Jahre, 10 Monateab 196465 Jahre

Auch der frühere Rentenbeginn ist hier möglich, hierfür gibt es jedoch Abschläge. Folgende Auswirkungen hast es, wenn Sie statt z.B. mit 65 Jahren die Rente entsprechend früher antreten möchten:

Rentenstart mit 62 Jahren:Dauerhaft 10,8 Prozent weniger Rente (Abschläge: 36 Monate à 0,3 Prozent)Rentenstart mit 63 Jahren:Dauerhaft 7,2 Prozent weniger Rente (Abschläge: 24 Monate à 0,3 Prozent)Rentenstart mit 64 Jahren:Dauerhaft 3,6 Prozent weniger Rente (Abschläge: 12 Monate à 0,3 Prozent)

Mit dem Rentenabschlag-Rechner können Sie die Abschläge bei frühzeitigem Rentenbeginn allgemein berechnen.

Individuelles Renteneintrittsalter ermitteln

Versicherte sollten sich frühzeitig informieren, wann sie in Rente gehen können. Schließlich gibt es die monatliche Leistung nur auf Antrag, rückwirkend werden Renten nur für drei Monate gezahlt. Bei der Planung des Renteneintritts hilft unser Renteneintritts-Rechner weiter. Wer einige Monate früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge hinnehmen. Diese gelten für den gesamten späteren Rentenbezug, auch, wenn dann die Regelaltersgrenze erreicht wird. Wer plant, diese Abschläge vielleicht durch eine geringfügige Beschäftigung auszugleichen, muss die Hinzuverdienst­grenze berücksichtigen. Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird ein zusätzliches Einkommen nicht mehr auf die Rente angerechnet.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Renteneintrittsalter" verwendet:

Wann kann ich frühestens in Rente gehen Tabelle?

Tabelle 1: Abschlagsfreier Eintritt in die Rente nach 45 Beitragsjahren.

Wie kann ich mit 55 in Rente gehen?

Auch die Rente mit 55 ist im Regelfall nicht möglich. (Ausnahmen gibt es auch hier für Menschen mit Behinderung sowie für Berufssoldaten.) Allerdings gibt es die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu wechseln.

Kann man schon mit 60 in Rente gehen?

Bis 2017 gab es gesetzlich noch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, ab 60 Jahren regulär in Rente zu gehen. Im Zuge von Gesetzesreformen und der Anhebung des Rentenalters wurde dieser Form der Altersrente jedoch abgeschafft.

Kann ich mit 60 in Rente gehen wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?

Viele denken, sie könnten in einem Alter von 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sofern sie 45 Jahre lang erwerbstätig waren. Die Annahme ist nicht richtig, denn ein Rentenanspruch besteht erst mit einem Alter von 63 Jahren und vier Monaten, sofern Sie im Jahr 1954 geboren wurden.