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#307 Anja Hendel | Managing Director | Diconium➕ Subscribe ➕ Sub ✔ Subscribed ✔ Sub'd Share Manage episode 321418129 series 1437222 By Christoph Magnussen & Michael Trautmann, Christoph Magnussen, and Michael Trautmann. Discovered by Player FM and our community — copyright is owned by the publisher, not Player FM, and audio is streamed directly from their servers. Hit the Subscribe button to track updates in Player FM, or paste the feed URL into other podcast apps. Unser heutiger Gast hat vor 20 Jahren an der Dualen Hochschule Baden Württemberg ihr Studium als Wirtschaftsinformatikerin abgeschlossen. Sie war zunächst als Unternehmensberaterin bei Capgemini und danach viele Jahre in der Pharmabranche tätig. Mehr als sechs Jahre hat sie in unterschiedlichen Rollen bei Porsche gewirkt, zuletzt im Themenfeld “Digitale Innovationen und Transformationen.” Seit 2020 ist sie Managing Director bei Diconium, einem Dienstleister für den gesamten Prozess der digitalen Transformation. Die Bandbreite der dort betreuten Themen reicht von Innovation & Strategie, Customer Experience über Data & KI, Commerce und Technology Solutions bis hin zum Aufbau digitaler Einheiten. Vor gut 2 Jahren war sie schon einmal bei uns zu Gast und in der Zwischenzeit ist eine Menge passiert. Seit fast 5 Jahren beschäftigen wir uns nun schon mit der Frage, wie Arbeit den Menschen stärkt - statt ihn zu schwächen. Wie kann ein Thema, das einen so wesentlichen Anteil in unserem Alltag einnimmt, wieder mehr Sinn in unserem Leben stiften? Welche Rolle spielt das Thema Digitalisierung dabei und wo genau können uns Beratungsfirmen dabei helfen, in der Zukunft der Arbeit anzukommen? Wir suchen nach Methoden, Vorbildern, Erfahrungen, Tools und Ideen, die uns dem Kern von New Work näher bringen! Dabei beschäftigt uns immer wieder auch die Frage, ob wirklich alle Menschen das finden und leben können, was sie im Innersten wirklich, wirklich wollen. Ihr seid bei On the Way to New Work - heute mit Anja Hendel. Episode 307 mit Anja Hendel gibt es auf allen gängigen Podcast Plattformen, wie Spotify oder Apple Podcasts (oder direkt auf otwtnw.de). Einfach nach ‘On the Way to New Work’ suchen und abonnieren, um keine Folge zu verpassen. Michael und Christoph veröffentlichen immer montags um 6:00 Uhr. 359 episodes × Welcome to Player FM!Player FM is scanning the web for high-quality podcasts for you to enjoy right now. It's the best podcast app and works on Android, iPhone, and the web. Signup to sync subscriptions across devices. Player FM - Podcast AppGo offline with the Player FM app!
Joachim Nikolaus Steinhöfel (* 26. Juli 1962 in Hamburg) ist ein deutscher Rechtsanwalt, der durch prominente Verfahren sowie als Publizist, Werbefigur und Moderator bekannt wurde. Leben und Wirken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Sohn eines VW-Managers und der SPD-Politikerin Elke Steinhöfel wuchs in Bremen auf.[1][2] Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Universität Hamburg. Anfang der 1990er Jahre war er Manager des Fußball-Oberligisten TuS Hoisdorf.[3] Anwaltliche Tätigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit 1989 betreibt Steinhöfel eine eigene Kanzlei in Hamburg mit Ausrichtung auf Wettbewerbs- und Medienrecht. Zu seinen Mandanten zählen unter anderem
Mehr als zweihundert Verfahren hat er bis vor den Bundesgerichtshof geführt.[17] Im Jahr 1995 eröffnete er dem Unternehmen TopWare mittels der zu diesem Zeitpunkt noch ungebräuchlichen Torpedoklage die Möglichkeit, seine Telefonbuch-CD trotz absehbarem Verbot vier Wochen lang zu vertreiben.[2][18] Steinhöfel diente als Testimonial auf den Covern der Topware-CDs.[19] 1998 löste er Debatten über das Domainrecht aus, als er für den D-Info-Verlag, der zu Topware gehörte, eine Reihe von Domains mit dem Bestandteil D- zum Schutz der Ausschließlichkeit der Markenschreibweise verklagte und unter anderem gegen das Deutschlandradio ein Gerichtsurteil erwirkte, damit es die Adresse d-radio.de aufgibt. Ein Urteil, das durch eine Klage Steinhöfels im Bereich der Linkhaftung erstritten wurde, löste ebenfalls Diskussionen aus.[20] Der Tenor des damaligen Urteils wurde in einer späteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs bekräftigt.[21] Im Sommer 2020 vertrat Steinhöfel den Bundesvorstand der Alternative für Deutschland (AfD) vor dem Berliner Landgericht gegen Andreas Kalbitz, der gegen die Annullierung seiner Parteimitgliedschaft geklagt hatte.[22] Ein von Kalbitz gestellter Eilantrag scheiterte jedoch vor dem Landgericht Berlin,[23] und auch in der Berufungsinstanz war Steinhöfel erfolgreich. Im Januar 2021 wies das Kammergericht Berlin die Berufung von Kalbitz gegen das Urteil des Landgerichts zurück.[24] Das Kammergericht hielt den Parteiausschluss für „weder evident unrechtlich noch missbräuchlich“. Die Ausführung des Parteigremiums zur Beendigung der Parteimitgliedschaft sei „in jeder Hinsicht nachvollziehbar“.[25] Media Markt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als Anwalt war er von 1991 bis 2007 für die von der Media-Saturn-Holding betriebenen Elektrofachmärkte Media Markt und Saturn tätig (zum Ende siehe Kontroversen). Zudem trat er ab 1998 in fünf Werbekampagnen des Unternehmens auf, da man jemanden gesucht habe, der „kämpferisch, originell, glaubwürdig“ sei und „seltene Authentizität“ ausstrahle.[2] Mit der Kampagne „Gut, daß wir verglichen haben“ gewann Steinhöfel 1999 den Werbepreis EFFIE in Silber. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung urteilte 2006 über die „rüpelnde Werbefigur“, Steinhöfel gebe mit Vorliebe „den Großkotz“ und inszeniere sich in Illustrierten als „Pitbull in Robe“ – „wo ich hinlange, wächst kein Gras mehr“.[26] Facebook und soziale Medien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit 2016 betreibt Steinhöfel eine Website, auf der Löschungen des sozialen Netzwerks Facebook dokumentiert werden,[27][28] was auch international Beachtung fand.[29] 2017 vertrat Steinhöfel den Fotografen und Blogger Markus Hibbeler in einem Rechtsstreit mit Facebook, das einen islamkritischen Beitrag Hibbelers gelöscht und den Autor sieben Tage lang gesperrt hatte. Nach einer Abmahnung Steinhöfels stellte Facebook den Text wieder her und entschuldigte sich. Von diesem Rechtsstreit hatte Steinhöfel sich eine rechtspolitische Wirkung auf das zu dieser Zeit debattierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz erhofft, um „eine Handhabe gegen Sperrungen oder Löschungen bei legitimen Äußerungen“ zu schaffen. Deren Fehlen im Gesetzentwurf bezeichnete Steinhöfel als schweren Mangel.[30] Im November 2017 erreichte Steinhöfel, dass das gesperrte Twitter-Benutzerkonto des islamkritischen Politikwissenschaftlers Hamed Abdel-Samad umgehend wieder entsperrt wurde.[31] Steinhöfel erstritt im Frühjahr 2018 das erste Gerichtsurteil in Deutschland, das die Löschung eines Nutzerbeitrags auf Facebook untersagte.[32][33] Mit seinen Anträgen hofft er auch, dass die Rechtsprechung ein Korrektiv zum umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird, das anstelle konkreter Delikte aus dem Strafgesetzbuch wie Üble Nachrede unscharfe Begriffe wie „Hass“ verwendet.[34] Steinhöfel gilt als eine der „Hauptfiguren in der Debatte über Meinungsfreiheit im Netz“.[17] Bis Mitte 2019 hatte Steinhöfel 30 Mandanten in Verfahren gegen Facebook vertreten.[6] Im Februar 2019 erreichte Steinhöfel, dass der Staatsminister im Außenministerium Niels Annen die Blockade eines Reporters der Jerusalem Post auf Twitter aufhob. Der Reporter hatte zuvor kritisch über Annen berichtet und war daraufhin vom offiziellen Account Annens blockiert worden.[35][36] Steinhöfel wurde im Mai 2019 als Sachverständiger vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages angehört. Dabei bezeichnete Steinhöfel es als „Akt demokratischer, parlamentarischer und gesetzgeberischer Hygiene, das NetzDG aufzuheben“.[37][38] Im Juli 2019 ließ Steinhöfel Entgeltforderungen von Facebook aus geschalteter Werbung gegen die Koalitionsparteien CDU und SPD pfänden und sich überweisen, weil Facebook die Gerichtskosten in zwei Fällen trotz verlorener Verfahren nicht erstattet hatte. Laut FAZ hat Steinhöfel damit „nicht nur Facebook vorgeführt, sondern auch gleich die Regierungsparteien am Nasenring gepackt“.[39] Ende Mai 2020 vertrat Joachim Steinhöfel das Magazin „Tichys Einblick“ vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Prozess gegen die Recherchegruppe „Correctiv“. Das Gericht stellte, wie die FAZ berichtete[40], in seinem Urteil vom 27.05.2020 per Eilentscheidung fest, dass „Correctiv“ im Auftrag von Facebook einen Beitrag von „Tichys Einblick“ „aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht mit dem Stempel 'teils falsch' versehen durfte.“ „Tichys Einblick“ hatte über einen offenen Brief zum Klimawandel berichtet und den Artikel auf Facebook geteilt. „Correctiv“ unterzog diese Veröffentlichung einer Prüfung und versah den Bericht mit der Bemerkung „Behauptungen teils falsch“. Das Landgericht Mannheim hatte dies zunächst als zulässig erachtet. Das OLG revidierte dieses Urteil jedoch, u. a. weil der Prüfeintrag für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer „missverständlich“ sei.[41] Mit dem Urteil, so Steinhöfel, habe „das Gericht klare Grenzen“ gesetzt und „die Meinungsfreiheit auch in den sozialen Netzwerken“ gestärkt: „Die Frage, was wahr, falsch, richtig oder unrichtig ist, sollte nach diesem Urteil auch auf Facebook dem politischen Diskurs überlassen bleiben.“[40] Steinhöfel, der ein wettbewerbsrechtliches Vorgehen gegen die Faktenchecks bereits 2019 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages angekündigt hatte[42], bezeichnete die Praxis von Correctiv als einen als „Faktencheck getarnten Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit“.[40] Diese Darstellung widerspricht der vom OLG Karlsruhe zum Urteil veröffentlichten Pressemitteilung. Dort verweist das Gericht darauf, dass das Urteil nicht über die grundsätzliche Zulässigkeit entschieden habe und die Missverständlichkeit insbesondere darin lag, dass der Nutzer den Eindruck erhalten könne, dass der Beitrag begutachtet worden sei und nicht der darin behandelte offene Brief.[43] Am 17. Juni 2020 wurde Steinhöfel als Sachverständiger im Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum Thema „Menschenrechte und politische Teilhabe im digitalen Zeitalter“ angehört. Dabei wies er, dem Bericht des Ausschusses zufolge, „auf die große Bedeutung der Meinungsfreiheit ‚als die freiheitliche Grundordnung konstituierendes‘ Grundrecht hin und kritisierte jede Einschränkung etwa durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als verfassungswidrigen Eingriff“.[44] Publizist und Moderator[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Während seines Studiums war Steinhöfel ständiger freier Mitarbeiter bei Radio Schleswig-Holstein.[45] Gleichzeitig schrieb er für die Musikzeitschriften Sounds und Musikexpress. Neben seiner Anwaltstätigkeit moderierte er auch Fernsehsendungen. Dazu gehörten Kreuzfeuer (Sommer/Herbst 1993) und Achtzehn 30 (Mitte 1994, 85 Sendungen) bei RTL sowie das Boulevard-Magazin Die Redaktion bei RTL II (Dezember 1994 bis September 1995).[45] Während Achtzehn 30 wegen schwacher Einschaltquoten abgesetzt wurde, gab Steinhöfel die Tätigkeit für Die Redaktion wegen Arbeitsüberlastung auf.[46] Der Publizist Hans Norbert Janowski bezeichnete Steinhöfel, Dieter Thomas Heck und Karl Dall als einige der ersten Vertreter eines moderierenden „Antitypen“ in Deutschland, bei welchem sich der „Trend zum Provokateur und Publikumsbeschimpfer, zum unsympathischen Scheusal und Fiesling“ zeige.[47] Seit Oktober 2007 führt Steinhöfel ein eigenes Weblog mit dem Motto „Liberal – Konservativ – Unabhängig“. Er ist außerdem seit 2008 regelmäßiger Autor beim politischen Blog Die Achse des Guten,[48] Gastautor beim Stern,[49] bei The European[50] und seit 2015 beim Online-Magazin Tichys Einblick.[51] Film[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Jahr 2001 wirkte Steinhöfel in der Komödie Mondscheintarif von Ralf Huettner mit. In der Tragikomödie Kill Me Today, Tomorrow I’m Sick! ist Steinhöfel in der Rolle des Dr. Chris Zoet zu sehen.[52] Kontroversen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ende 2006 wurde die Vielzahl von Abmahnungen kritisiert, mit denen Märkte der Media-Saturn-Holding deutschlandweit mit „Raffinesse“ gegen konkurrierende Onlinehändler vorgingen. In diesem Zusammenhang wurde auch Steinhöfels „Jagd auf Mittelständler“ in den 1990er Jahren kritisiert. Dabei waren konkurrierende Unternehmen wegen rechtswidrig großer Rabatte mithilfe von Steinhöfel juristisch verfolgt worden.[26] Als neuer Geschäftsführer der Media-Saturn-Holding setzte Roland Weise ab 2007 auf eine andere, weniger aggressive Strategie gegenüber der Konkurrenz, weshalb Steinhöfel und die Media-Saturn-Holding ihre Zusammenarbeit einvernehmlich beendeten.[53] Steinhöfels Äußerungen zur Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 wurden kritisch aufgegriffen. So nahmen Redakteure des Westfalen-Blatts Steinhöfels Vorwürfe der Vertuschung einer angeblichen Vergewaltigung (mit abschließend unklarer Sachlage[54]) im Oktober 2015 zum Anlass, einen regelmäßigen „Gerüchte-Check“ zu dem Thema durchzuführen.[55] Das Bildblog griff im Juli 2016 einen Text Steinhöfels zur Flüchtlingskrise auf, den es als beispielhaft für „unsaubere Berichterstattung über Geflüchtete“ betrachtete, mit denen Leute wie Steinhöfel „populistische Thesen in die Welt jagen wollen und die sich nicht sonderlich dafür interessieren, ob eine Meldung stimmt oder nicht, solange sie eine Quelle haben, die zur eigenen Position passt.“ Als Nachtrag wurde eine Stellungnahme Steinhöfels veröffentlicht.[56] Im Spiegel wurde Steinhöfel im Jahr 2017 als „einer der wortgewaltigsten Kritiker von Merkels Flüchtlingspolitik in den sozialen Netzwerken“ bezeichnet.[57] Jost Müller-Neuhof schrieb im Mai 2017 im Tagesspiegel, Steinhöfel nehme „bereitwillig“ die „Rolle des rechten Paria im linken Mainstream“ ein.[58] Im September 2017 führte Steinhöfel ein kurzes Videointerview mit Christian Lindner (FDP), das sich in erster Linie mit dem weiteren Vorgehen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz befasste.[59][60] Lindner geriet dadurch in die Kritik.[57][61] Auf Spiegel Online schrieb Annett Meiritz im September 2017, Steinhöfel bewege sich – unter anderem mit einer Festrede für die Junge Freiheit – „im Dunstkreis“ des rechten Spektrums.[62] Laut Huffington Post vom September 2017 pflegt Steinhöfel „Beziehungen zur neurechten Szene in Deutschland“.[63] Steinhöfel reagierte auf diesen Text der inzwischen eingestellten Huffington Post mit einem eigenen Artikel.[64] Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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