Flug um einen Tag verschoben Hotelkosten

Wenn man lange im Voraus bucht, kommt es nicht selten vor, dass sich die Flugzeiten nochmal ändern. Gerade wenn es mehr als nur ein paar Minuten sind, kann das sehr ärgerlich sein. Doch welche Rechte hat man in diesem Fall überhaupt? Wie lassen sich die durchsetzen? Diese Fragen klären wir in diesem Ratgeber für euch.

Info

Es handelt sich hierbei um keine Rechtsberatung und die Auskünfte sind nicht verbindlich. Wir versuchen euch lediglich nach bestem Wissen und Gewissen, Auskunft über eure Rechte im Fall einer Flugzeitenänderungen zu geben.

Grundlage

Grundlage dafür ist die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004. Sie gilt in der gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EU, Norwegen und Island) sowie der Schweiz.

Damit die Verordnung zu Anwendung kommt muss der betroffene Flug entweder von einer europäischen Airline durchgeführt werden oder an einem europäischen Flughafen starten. Ergänzend zur EU-Verordnung 261/2004/EG gelten unter Umständen auch die Rechte, welche euch nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zustehen.

Flugzeitenänderung oder Stornierung?

Zunächst solltet ihr einmal überprüfen, ob es sich tatsächlich um eine Flugzeitenänderung oder nicht eine tatsächliche Stornierung handelt. Gerne verkaufen euch Airlines letzteres nämlich als Flugzeitenänderung da hierfür andere Regeln gelten. Erkennen könnt ihr das ganz einfach daran ob der neue Flug die gleiche Flugnummer hat wie der alte. Ist das nicht der Fall handelt es sich um eine Stornierung.

Flugzeitenänderung

Bei einer Flugzeitenändernung muss entschieden werden ob die Zeitenänderung signifikant ist oder nicht.

  • Nicht-signifikante Änderung: Keine Rechte
  • Signifikante Änderung: Recht auf kostenlose Stornierung oder Umbuchung auf Verbindung mit vergleichbaren Reisebedinungen

Doch was bedeutet signifikant? Hierzu gibt es leider nach aktuellem Stand keine eindeutige Rechtssprechung. Änderungen von wenigen Minuten sind definitiv nicht signifikant, wurde eurer Flug um einen ganzen Tag verlegt, ist das definitiv signifikant. Alles dazwischen ist leider recht unklar und ihr seid dem Interpretationsspielraum der Airlines ausgeliefert, wenn euch auf keinen längeren Rechtsstreit mit unklaren Ausgang einlassen wollt. Laut einen internen Dokument des Lufthansa-Konzern, wird euch diesem ab 2 Stunden eine kostenlose Stornierung angeboten.

Ähnlich schwierig sieht es mit der Interpretation von vergleichbaren Reisebedingungen aus. Unstrittig ist dass eine Umbuchung in die selbe Reiseklasse erfolgen muss. Zudem ist leider zu vermuten dass vergleichbar nicht nächstmöglich heißt. Sprich wurde euer Direktflug von frühmorgens auf spätabends verlegt, habt ihr vermutlich kein Anrecht auf eine frühere Umsteigeverbindung.

Leser mit langem Atem und einer guten Rechtsschutzversicherung sind aber herzlich eingeladen in einem solchem Fall das bis zum Ende durchzukämpfen und das Urteil hier in die Kommentare zu posten 😉

Stornierung

Im Falle einer Stornierung habt ihr Anrecht auf anderweitige Beförderung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Das heißt im Regel eine Umbuchung auf den nächsten Flug. Zudem habt ihr auch das Recht den Flug kostenlos stornieren, auch wenn ihr einen Alternativflug angeboten bekommt der nur wenige Minuten früher oder später geht.

Ändert sich eure Flugnummer könnt ihr davon ausgehen, dass es sich um eine Stornierung eures Fluges handelt. Ändern sich lediglich die Zeiten bleibt auch die Flugnummer bestehen. Um das rauszufinden vergleicht einfach die Flugnummer in eurer Bestätigungsemail (z.B. LH 0837) mit der in der E-Mail welche euch über die Flugplanänderung informiert.

Handhabung in der Praxis

Klingt unglaubwürdig aber tatsächlich sind in der Praxis viele Airline großzügiger als sie sein müssten. So besteht im Falle einer Flugzeitenänderung oder Stornierung meistens die Möglichkeit auf einen anderen Flug mit derselben Airline(-Gruppe) umzubuchen. Einige Airlines sind sogar so kulant auch auf fremde Airlines umzubuchen.

Es lohnt sich daher immer erstmal anzurufen und sich freundlich erkundigen was den die Möglichkeiten sind. Bei einigen Airlines sind die internen Regelungen auch nicht ganz klar, deswegen hilft es auch manchmal mehrfach anzurufen bis man einen Mitarbeiter mit guter Laune erwischt.

Entschädigung

Um es kurz zu machen: Infomiert euch die Airline mehr als 14 Tage im Voraus gibt es keine Entschädigung! Erfahrt ihr von der Änderung erst 14 Tage oder weniger vor Abflug, gelten die folgenden Regeln für eine Entschädigung: Rechte bei einer Annullierung & Ausnahmen

Grundsätzlich muss die Fluggsellschaft euch immer über die Annullierung oder Flugzeitenänderung informieren. Das erfolgt meistens per Email. Ihr müsst nicht selber tätig werden und auf geänderte Flugzeiten achten. Allerdings ist es empfehlenswert, trotzdem einen eigenen Blick einige Tage vor Abflug auf die Buchung zu werfen.

Diese Regelung gilt nicht, wenn die Flugzeitenänderung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen erfolgt, welche nicht im Einflußbereich der Airline liegen wie beispielsweise Streiks oder Unwetter. Technische Probleme sind meistens keine außergewöhnlichen Umstände.

Rechte durchsetzen

Sollte sich die Airline weigern euch die oben erläuterten Rechte zu gewähren empfehle ich diesen Artikel zum Thema Fluggastrechte einfordern. Das dort beschriebene Vorgehen ist auch bei Flugzeitenänderungen zu empfehlen:

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Mein Flug wurde vorverlegt, welche Rechte habe ich?

Es spielt grundsätzlich erstmal keine Rolle ob ein Flug nach vorne oder nach hinten verlegt worden ist, mit Ausnahme von kurzfristigen Verspätungen (weniger als 14 Tagen). Entscheidend ist ob die Flugzeitenänderung signifikant ist. Was genau das bedeutet ist leider Interpretationssache, wie wir oben im Artikel beschrieben haben.

Mein Flug startet von einem anderen Flughafen / kommt an einem anderen Flughafen an. Kann ich kostenlos stornieren?

Ja, dieser Fall wird wie eine Stornierung eures Fluges gehandhabt. Ihr könnt also kostenfrei vom Vertrag zurücktreten und bekommt den vollen Flugpreis zurückerstattet. Es macht jedoch Sinn zunächst sich zu erkundigen wie viel ihr für einen Ersatzflug zahlen müsstet.

Ich habe eine Pauschalreise gebucht. Was sind hier meine Rechte?

Bei einer Flugzeitänderung im Rahmen einer Pauschalreise stellt sich immer zuerst die Frage, ob der Reiseveranstalter die Änderung vorgenommen hat, i.d.R. Umbuchung auf einen ganz anderen Flug/Airline, oder die Airline selber die Flugzeiten geändert hat. Ändert die Airline selber, die die Flugzeiten, stehen einem die normalen Fluggastrechte zu. Bei einer Änderung durch den Reiseveranstalter sieht es anders aus. Mehr dazu in unserem Ratgeber Flugzeitänderung bei Pauschalreisen.

Wann muss eine Fluggesellschaft eine Übernachtung zahlen?

EU Fluggastrechteverordnung Durch die Fluggastrechteverordnung sind Fluglinien bei spürbarer Verspätung oder einem totalem Ausfall Ihres Fluges verpflichtet, Ihnen Entschädigung von bis zu 600 Euro zu leisten und Ihnen die zusätzlich entstandene Wartezeit in Hotels sowie anfallende Verpflegung zu vergüten.

Welche Rechte habe ich wenn mein Flug verschoben wird?

Grundsätzlich möglich sind Ansprüche gegen die Fluggesellschaft auf Betreuungsleistungen, Ausgleichszahlungen und/oder eine alternative Beförderung bzw. ggf. Flugpreiserstattung. Die Ansprüche auf Ausgleichszahlung hängen von der Dauer der Verspätung am Endziel und der Länge der Flugstrecke ab.

Wie Länge darf ein Flug verschoben werden?

Bei Flugverlegungen gilt die grobe Faustregel: Bis zu vier Stunden müssen Sie hinnehmen. Bei größeren Verschiebungen oder einem Wechsel des Flughafens kann der Veranstalter Sie mit einer Frist vor die Wahl setzen: kostenfrei zurücktreten oder Änderung akzeptieren. Ihr Schweigen gilt als Zustimmung zur Änderung.

Werden Hotelkosten erstattet?

Übernachtungskosten. Apropos Übernachtungskosten: Auf einer mehrtägigen Dienstreise müssen Arbeitnehmer natürlich auch irgendwo nächtigen. Übernachten sie in einem Hotel, können sie einfach die Hotelrechnung beim Arbeitgeber einreichen und sie in voller Höhe erstatten lassen.