Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde. Sie wird vom Arbeitgeber erstellt und enthält die Informationen über das Arbeitsverhältnis. Damit ist das Arbeitszeugnis ein wichtiges Dokument für den Arbeitnehmer, um die eigene Arbeit und den Wert der eigenen Arbeitskraft für das Unternehmen einzuschätzen. Außerdem untermauert es die Qualifikationen für folgende Bewerbungen. Show
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Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?In Deutschland wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden. Das einfache ArbeitszeugnisDas einfache Zeugnis enthält persönliche Daten des Arbeitnehmers, aber keine Bewertung der Tätigkeit. Es ist also eine Bestätigung über das Bestehen des Arbeitsverhältnisses und wird damit auch als Arbeitsbescheinigung bezeichnet. Das qualifizierte ArbeitszeugnisDas qualifizierte Arbeitszeugnis bewertet die:
Qualifizierte Arbeitszeugnisse können Zwischenzeugnisse und Arbeitszeugnisse sein. Zwischenzeugnisse werden während der ungekündigten Tätigkeit auf Wunsch des Arbeitnehmers erstellt. Ein Arbeitszeugnis erhält der Arbeitnehmer zum Ende oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wer hat ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat selbstverständlich nur, wer im besagten Unternehmen beschäftigt ist oder war. Dabei kann es sich auch um ein Praktikum handeln. Die Dauer der Beschäftigung spielt dabei keine Rolle. Dafür muss das Zeugnis spätestens mit Ablauf eines Jahres nach Verlassen des Unternehmens eingefordert werden, wenn es keine anderslautenden Vereinbarungen gibt. Innerhalb von zwei Wochen sollte das Zeugnis dann vorliegen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Steht das Unternehmen gerade besonderen Herausforderungen gegenüber, darf das Ausstellen auch länger dauern. Gibt es einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?Das Recht auf ein einfaches Arbeitszeugnis hat jeder Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Austritts aus dem Unternehmen. Das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht ebenfalls, allerdings muss der Arbeitnehmer es einfordern. Wichtig ist in beiden Fällen, dass das Zeugnis auf den letzten Arbeitstag datiert ist. Alles andere ist ein Hinweis auf Auseinandersetzungen. Der Arbeitgeber darf das qualifizierte Arbeitszeugnis nicht verweigern. Es muss außerdem wohlwollend formuliert sein. Gibt es einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?Ein Arbeitnehmer hat das Recht auf ein Zwischenzeugnis, wenn es einen triftigen Grund gibt. Triftige Gründe sind:
Das Recht auf ein Zwischenzeugnis darf nicht verweigert werden, wenn ein gewichtiger Grund vorliegt oder das Recht auf ein Zwischenzeugnis tariflich garantiert ist. Der Arbeitgeber kann das Zeugnis also auch verweigern. Allerdings ist das heute eher unüblich. Ein Zwischenzeugnis geht nach dem Aushändigen in den Besitz des Arbeitnehmers über. Der Arbeitgeber darf die Herausgabe nicht verlangen, auch nicht gegen die Ausgabe eines Endzeugnisses. Lesen Sie auch
Was gehört in ein Arbeitszeugnis?Was in einem Arbeitszeugnis stehen muss, ist per Gesetz geregelt. Viele Klauseln können aber Aussagen aufweichen und den Arbeitnehmer über eine Bewertung hinwegtäuschen. Das Arbeitszeugnis muss folgende Dinge enthalten:
Hält der Arbeitgeber sich nicht an die Vorgaben, kann der Arbeitnehmer dagegen vorgehen. Arbeitszeugnis anfordern: Was ist zu beachten, welche Fristen gelten?Laut §630 BGB (Dienstverhältnis) bzw. §109 BGB (Arbeitnehmer) ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Zu beachten sind die Fristen, die sich entsprechend aufteilen:
Vertragliche Fristen wiegen dabei schwerer als gesetzliche Fristen. Eine typische vertragliche Frist für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses liegt bei vier Wochen nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb. Über tarifliche Fristen liefert der Betriebsrat oder ein Blick in den Tarfivertrag Auskunft. Die gesetzliche Frist läuft ein Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb ab. Arbeitszeugnis bei KündigungWer selbst kündigt, sollte das Arbeitszeugnis gleichzeitig mit der Kündigung einfordern. Spricht das Unternehmen die Kündigung aus und kündigt dort nicht schon das Arbeitszeugnis an, sollte der Arbeitnehmer das Zeugnis mit Datum des letzten Arbeitstages einfordern. Arbeitszeugnis bei fristloser KündigungBei fristloser Kündigung besteht ebenfalls das Recht auf ein schriftliches, qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein digitales Zeugnis genügt nicht. Die Verweigerung des Arbeitgebers, ein Zeugnis auszustellen, ist ebenfalls nicht zulässig. Außerdem muss auch ein solches Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert werden. Der Grund für die Kündigung darf hier nur mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers genannt werden. Wer seinen Job verliert, hat oftmals Anspruch auf eine Abfindung. Sie gilt als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Was ist das und wieviel steht Ihnen zu? Arbeitszeugnis ohne KündigungOhne Kündigung gibt es kein Recht auf ein Arbeitszeugnis. In diesem Fall ist höchstens ein Zwischenzeugnis oder eine andere Form der Leistungsbeurteilung möglich. Wer darf das Arbeitszeugnis schreiben?Der Arbeitgeber verfasst das Arbeitszeugnis. Es muss aber nicht von der Firmenleitung direkt formuliert worden sein. Genaugenommen darf auch der Arbeitnehmer selbst das Zeugnis schreiben oder Formulierungsvorschläge einreichen. In größeren Unternehmen übernimmt für gewöhnlich die Personalabteilung die Ausstellung. Unterschreiben kann das Zeugnis auch der direkte Vorgesetzte. Wer immer die Unterschrift leistet, es muss sich um einen der Vorgesetzten handeln. Wie kann man das Zeugnis prüfen (lassen)?Ein Zeugnis richtig zu lesen, ist gar nicht so einfach. Wer damit nicht vertraut ist, sollte das Zeugnis prüfen lassen, um auszuschließen, dass sich dort nachteilige Formulierungen verstecken. Dabei helfen Zeugnistest-Seiten im Internet. Aber auch der arbeitsrechtliche Fachanwalt kann das Zeugnis prüfen. Für eine erste Einschätzung sollten Sie folgende Punkte prüfen. Form und Gestaltung
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Sollten Sie bei diesen Punkten schon unsicher sein, ist es ratsam das Zeugnis einem Experten zur Prüfung vorzulegen. Schlechtes Arbeitszeugnis anfechtenDer Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis und muss ein nachteilig formuliertes Zeugnis nicht akzeptieren. Das gilt für formale Fehler, inhaltliche Fehler und selbst für fleckiges Papier. Auch muss das Zeugnis in Schriftform, und handschriftlich durch den Vorgesetzten unterschrieben, zugestellt werden. Wer mit seinem Zeugnis nicht einverstanden ist, sollte sich an den Arbeitgeber wenden und auf den strittigen Punkt hinweisen. In den meisten Fällen sind die Arbeitgeber verständnisvoll, denn solche Fehler müssen keine Absicht sein. Vor allem in kleineren Betrieben können unklare Formulierungen die Folge von Unwissenheit sein. Arbeitszeugnis einklagenWeigert sich der Arbeitgeber, das Arbeitszeugnis auszustellen, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Zeugnis einzuklagen. Handelt es sich um ein Versäumnis des Arbeitgebers oder ein Missverständnis, sollten ehemalige Arbeitgeber sich bemühen, den Konflikt friedlich zu lösen. Außerdem sollte der Arbeitnehmer das Unternehmen auf seine Pflicht hinweisen. Genügt das nicht, hilft nur noch Rechtsbeistand. Hier kann eine Rechtsschutzversicherung, die Sie finanziell und bei der Anwaltssuche unterstützt, nützlich sein. Wichtig ist, dass der Arbeitsrechtsschutz im Versicherungsvertrag mit eingeschlossen ist. Reagiert das Unternehmen auch nicht auf ein Anwaltsschreiben, bleibt nur noch der Gang vor das Arbeitsgericht. Wer in der Zwischenzeit ernste Nachteile für die weitere berufliche Laufbahn fürchtet, weil das Zeugnis für die Bewerbungen fehlt, kann eine einstweilige Verfügung durch das Arbeitsgericht erwirken. Ist der Arbeitgeber verpflichtet ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen?Arbeitgeber sind zur Ausstellung eines einfachen Arbeitszeugnisses verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitnehmers muss aber auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden. Kommt ein Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, verstößt er damit gegen seine Rechtspflicht.
Wann hat man Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?Das qualifizierte Zeugnis steht Ihnen schon nach relativ kurzer Beschäftigungsdauer zu, wenn bereits eine grobe Beurteilung Ihrer fachlichen und persönlichen Fähigkeiten möglich ist. Das ist nach Meinung der Gerichte meist schon nach einigen Wochen der Fall.
Wie verlange ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird das Arbeitszeugnis direkt zusammen mit der Kündigung angefordert oder die Aufforderung wird separat schriftlich mitgeteilt. Der einfachere und zu empfehlende Weg ist es, das Arbeitszeugnis direkt bei der schriftlichen Kündigung mit anzufordern.
Was kann ich tun wenn ich kein Arbeitszeugnis bekomme?Angestellte sollten ihr Zeugnis so früh wie möglich und am besten schriftlich einfordern, zum Beispiel im Rahmen der Kündigung. Angestellte, die auch nach mehrmaliger Aufforderung kein Arbeitszeugnis erhalten, können ihr Zeugnis vor Gericht einklagen.
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