Ich kann meine Miete nicht zahlen Was tun

Wenn zu befürchten ist, dass Sie die Miete für die Wohnung bald nicht mehr zahlen können, oder wenn Zahlungsschwierigkeiten schon eingetreten sind, sollten Sie möglichst frühzeitig Rat in Anspruch nehmen.

Es kann leicht dazu kommen, dass das Geld für die Miete nicht mehr reicht: Es steht weniger Geld zur Verfügung wegen Krankheit oder Verlust der Arbeit, Auszug von Mitbewohnern, die bisher zur Miete beigetragen haben – oder auch wegen anderer Schulden, die zu zahlen sind.

Oder die Miete, die bisher gerade noch tragbar war, steigt. Was kann man tun?

Zahlungsschwierigkeiten – Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung droht

Das Wichtigste ist ein Dach über dem Kopf. Zahlen Sie die Miete nicht, dann kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen (fristgemäße Kündigung), sobald der Mietrückstand höher ist als eine volle Monatsmiete (1 Cent mehr kann im Extremfall ausreichen). Erreicht der Zahlungsrückstand zwei Monatsmieten, kann sogar fristlos gekündigt werden.


Dabei sind auch andere Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Vermieter zu berücksichtigen, z.B. aus Betriebskostenabrechnungen.
Und: Hat eine Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung ergeben, dann ist meist auch die monatliche Vorauszahlung erhöht worden. Prüfen Sie das sorgfältig!

  • Sie sollten die Mietzahlung nie völlig einstellen, jedenfalls einen Teilbetrag der Miete immer pünktlich zahlen. Diese Taktik hilft aber nur kurze Zeit.


Auch unpünktliche Zahlung kann zu einer Kündigung führen.
Kündigung wegen Zahlungsunpünktlichkeit

Sobald Sie eine Abmahnung des Vermieters erhalten, die Miete pünktlich zu zahlen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass die Mietzahlung bis zum 3. Werktag des Monats im Voraus erfolgt.

Wohngeld kann Zahlungsschwierigkeiten bei der Miete verringern

Sehr viele Mieter, die einen Anspruch auf Wohngeld hätten, beantragen diese staatliche Leistung nicht, z.B. weil sie nicht „zum Amt“ gehen wollen. Diese Zurückhaltung müssen Sie aufgeben! Der Staat gibt Wohngeld, weil die Mieten für manche Einkommen zu hoch sind.

Allerdings kann die Bewilligung von Wohngeld einige Zeit dauern. Sie sollten also den Antrag so früh wie möglich stellen!

Transferleistungen, Hartz IV, JobCenter, Grundsicherung, SGB für Miete

Sind Sie bereits Kunde / Kundin beim JobCenter, dem Amt für Grundsicherung oder dem Sozialamt, erhalten Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, z.B. nach den sogenannten Hartz IV Regeln, dann kann ein Anspruch auf Erhöhung der laufenden Zahlungen bestehen. Auch ein Darlehen kann möglicherweise gewährt werden.

Wohnkosten, angemessene Kosten der-Unterkunft

  • Auch hier ist zu beachten, dass die Bearbeitung einige Zeit dauert, möglicherweise auch noch Unterlagen von Ihnen vorzulegen sind. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich!

Zahlungsschwierigkeiten bei der Wohnungsmiete - Freunde um Darlehen bitten

Vielen Menschen ist es peinlich, andere Menschen zu fragen, ob sie Geld leihen können. Aber stellen Sie sich vor, Sie verlieren wegen Zahlungsschwierigkeiten Ihre Wohnung.

Würden dann die Freunde nicht auch sagen: „Warum hat er oder sie nicht gefragt – ich hätte aushelfen können“?

Darlehen aus dem Freundeskreis können z.B. die Zeit überbrücken, bis Wohngeld oder erhöhte Transferleistungen kommen, oder ein neuer Job gefunden ist, bis eine Untermietgenehmigung vorliegt, oder eine andere Wohnung gefunden ist.

  • Eine klare schriftliche Vereinbarung gibt beiden Seiten Sicherheit.
    Sie können auch anbieten, dass Sie geringe Zinsen zahlen.

Es kommt auch in Betracht, dass die Freunde Ihnen nicht selbst das Geld leihen, aber als Bürge für ein Bankdarlehen zur Verfügung stehen.

Bankdarlehen bei Zahlungsschwierigkeiten, Bürge

Ein Darlehen bei der Bank wird man als Mieter – besonders wenn kein verlässliches Arbeitseinkommen belegt werden kann – nur bekommen, wenn man Sicherheiten bieten kann, also z.B. Vermögen vorhanden ist, das man nicht (jedenfalls nicht so schnell) zu Geld machen kann.

Die Bank verlangt für Darlehen allerdings beträchtliche Zinsen – Ihre Schulden werden dadurch also im Endeffekt deutlich höher.

Haben Sie selbst keine Sicherheiten zu bieten, dann kann sich jemand anderer als Bürge zur Verfügung stellen: Sie haben dann bei der Rückzahlung des Darlehens nur mit der Bank zu tun – nur wenn Sie die Zahlung einstellen, wendet sich die Bank an den Bürgen.

  • Bevor Sie einen Darlehensvertrag unterschreiben, sollten Sie den Vertrag bei der Verbraucherzentrale – oder anwaltlich – prüfen lassen, oder eine Beratung bei einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nehmen.

Zahlungsschwierigkeiten – Schuldnerberatungsstellen

Auch wenn es nur die Miete ist, für die Zahlungsschwierigkeiten bestehen, kann es hilfreich sein, frühzeitig eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen. Schuldnerberatungsstellen werden oft von kirchlichen Trägern oder Trägern der Wohlfahrtspflege betrieben, es gibt aber auch in manchen Gemeinden kommunale Schuldnerberatungsstellen.

  • Schuldnerberatungsstellen haben meist einen guten Überblick, welche Hilfen es vor Ort gibt, aber auch, ob man mit bestimmten Vermietern reden kann. Je früher Sie sich beraten lassen, desto eher kann vielleicht eine Lösung gefunden werden.

Bestehen außer der Miete noch andere Schulden, die bedient werden müssen, dann kann eine Schuldnerberatung versuchen, einen vernünftigen Zahlungsplan aufzustellen. Und in manchen Fällen kann auch die Beantragung einer Privatinsolvenz sinnvoll sein.

Zahlungsschwierigkeiten – mit dem Vermieter rechtzeitig sprechen

Mieter, die in Zahlungsschwierigkeiten kommen, fürchten oft, dass es nachteilig ist, wenn der Vermieter davon erfährt. Aber spätestens im nächsten Monat, wenn die Miete nicht oder nicht vollständig eingegangen ist, sieht die Buchhaltung des Vermieters das ohnehin.

  • Ist erst mal ein Mietrückstand beim Vermieter in der Buchführung erschienen, dann kann das zu einer Automatik von rechtlichen Schritten führen, die beim Vermieter Arbeit und Kosten verursachen. Es kann dann schwieriger sein, mit dem Vermieter eine Lösung auszuhandeln.

Der Vermieter muss bei Mietrückständen nicht mahnen, er kann einfach abwarten, bis der Mietrückstand für eine ordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung ausreicht.

  • Sind Sie Mieter bei einer Genossenschaft, einer Wohnung der Gemeinde oder des Landes, dann besteht meist beim Vermieter die Verpflichtung, bei aufkommenden Problemen zu helfen, Stundung zu gewähren oder Hilfe zu vermitteln.

  • Auch andere größere Wohnungsgesellschaften, aber auch manche Kleinvermieter sind zu Zahlungserleichterungen bereit.

Möglich ist z.B. die Vereinbarung einer Stundung, d.h. der Vermieter verpflichtet sich, für eine gewisse Zeit aus den Mietrückständen keine Konsequenzen zu ziehen.

  • Hier sollten Sie unbedingt eine schriftliche Zusicherung des Vermieters erhalten,
    und dann die Annahme dieses Angebots durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Mietsenkung für Wohnung mit Vermieter vereinbaren - Änderung des Mietvertrags

Denkbar ist auch, dass sich der Vermieter darauf einlässt, eine Mieterhöhung (z.B. eine vereinbarte Staffelmiete) zu streichen oder sich sogar auf eine dauerhafte Verringerung der Miete einzulassen.
Das wäre eine Vertragsänderung, die schriftlich vereinbart werden muss.

Änderung des Mietvertrags - jederzeit möglich

Zahlungsschwierigkeiten wegen Mieterhöhung

Entstehen die Zahlungsschwierigkeiten durch eine Mieterhöhung, dann sollte zunächst geprüft werden, ob diese Mieterhöhung berechtigt ist.


Möglicherweise ist die Mieterhöhung unberechtigt, z.B. weil der Vermieter schon beim Abschluss des Mietvertrages gegen die Mietpreisbremse verstoßen hat,

oder weil sie falsch berechnet ist, bzw. bestimmte Kosten gar nicht auf die Miete umgelegt werden können.

Das würde sich aber erst am Ende eines Streits herausstellen – bis dahin haben Sie das volle Risiko, wegen dieser Mietrückstände gekündigt zu werden.


Lassen Sie Mieterhöhungen sorgfältig prüfen. Nehmen Sie sofort fachkundigen Rat in Anspruch, wenn Sie eine Mieterhöhungserklärung erhalten oder gar eine Klage vom Gericht zugestellt bekommen.

Zahlungsschwierigkeiten – Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter

Sind Haushaltsmitglieder ausgezogen, die bisher zur Miete beigetragen habven, ist das Haushaltseinkommen aus anderen Gründen geringer geworden, die Miete gestiegen, die Miete zu teuer - dann kann das ein Anlass sein, über eine Untervermietung nachzudenken.

Aber: Die Überlassung von Räumen der Wohnung an andere Personen ist meist erst zulässig, nachdem die Erlaubnis des Vermieters eingeholt ist. Dies gilt erst recht, wenn dafür Geld fließt, denn dies ist eine Untervermietung, die vor der Aufnahme einer Person vom Vermieter zu genehmigen ist.

Streitigkeiten wegen Mietrecht - Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Rechtsschutzversicherung

Gibt es Streitigkeiten, z.B. über die Berechtigung einer Mieterhöhung, die Anwendbarkeit der Mietpreisbremse oder die Erlaubnis zur Untervermietung, dann sollten Sie frühzeitig fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.

Wer zahlt meine Miete wenn ich nicht zahlen kann?

Vermieter kontaktieren Eine der Pflichten des Mieters ist es, seine Miete jeden Monat zu bezahlen. Wenn dies einmal nicht möglich ist, sollten Sie unverzüglich Ihren Vermieter kontaktieren. So können Sie gemeinsam nach Lösungen suchen, um die Angelegenheit zu regeln.

Wie lange brauch man keine Miete zahlen wenn man nicht kann?

Wer zwei Monate nacheinander keine Miete zahlt, dem darf der Vermieter kündigen – und zwar fristlos. Um Mieter während der Corona-Pandemie vor dem Verlust der Wohnung zu schützen, hat der Gesetzgeber das Kündigungsrecht des Vermieters vorübergehend eingeschränkt (Art. 240 § 2 EGBGB).

Wie viele Mieten darf man im Rückstand sein?

Gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB kann ein Mietverhältnis fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist.

Wie lange kann man im Mietrückstand sein?

Die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung sind wie folgt: Der Mieter ist mit mindestens einer Monatsmiete an zwei aufeinander folgenden Terminen im Verzug. Im Gewerbemietrecht kann ausnahmsweise schon früher gekündigt werden. Der Mieter ist insgesamt mit mindestens zwei Monatsmieten im Verzug.