Ist einkommensteuer das gleiche wie lohnsteuer

  1.  
  2. Leistungen
  3. Steuerberatung
  4. Lohnbuchhaltung
  5. Lohnsteuer und Einkommensteuer

Grundsätzlich ist von jedem Arbeitnehmer von seinem Arbeitslohn Lohnsteuer als eine besondere Art der Einkommensteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitnehmer indirekt an das Finanzamt gezahlt, indem der Arbeitgeber den entsprechenden Betrag vom Arbeitslohn oder Gehalt einbehält und an die Behörde weiterleitet. Dies ist jedoch bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit nicht so. Auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb, oder durch Renten fallen unter diesen steuerlichen Begriff. Die Begriffe Lohnsteuer und Einkommensteuer sind für uns Steuerberater tägliche Arbeit und wir wissen aus diesem Grund genau, worauf dabei zu achten ist. Personen, die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielen, müssen selbst die Einkommensteuer als vierteljährliche Vorauszahlung entrichten. Diese Zahlungen werden dann nach Einreichung der Einkommensteuererklärung in einem entsprechenden Steuerbescheid angerechnet. Diesen Bescheid zu prüfen gehört ebenfalls zu den Aufgaben eines Steuerberaters.

Die richtige Ermittlung der Höhe

Nicht jeder Arbeitnehmer zahlt Lohnsteuer oder Einkommensteuer in gleicher Höhe, ebenso nicht jeder Selbstständige. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Steuertarif, der Steuerklasse, die auf den persönlichen und individuellen Besteuerungsmerkmalen basieren sowie nach der Höhe des Lohns bzw. Gehalts. Hier wird zum Beispiel unterschieden, ob ein Arbeitnehmer verheiratet ist, Kinder hat oder ob er Mitglied in einer Kirche ist. Auch die Zahl der Kinder wirkt sich auf den steuerlichen Abzug aus. Ehepartner werden meist zusammen veranlagt, wenn beide berufstätig sind oder Einkünfte aus anderen Quellen beziehen. Meist ist jedoch das so genannte Ehegattensplitting günstiger zur Anwendung, die jeweilige Steuerklasse kann nach der individuell vorteilhaftesten gewählt werden.

Alles rund um das Thema Lohnsteuer und Einkommensteuer

Die steuerliche Behandlung eines jeden Arbeitnehmers und Selbstständigen ist sehr vielfältig und das macht die Einkommensteuererklärung unter Umständen sehr komplex. Wir sind aus diesem Grund der richtige Ansprechpartner für jeden, der eine Steuererklärung nicht alleine erstellen möchte. Das ist insbesondere dann nicht zu empfehlen, wenn verschiedene Faktoren und Komponenten Berücksichtigung finden können, die der Steuerzahler nicht alle kennen wird. Ob es dabei um Freibeträge geht, um Pauschbeträge, eine Vorsorgepauschale, die Wahl der Steuerklasse oder noch vieles mehr, wir haben den fachlichen Durchblick und übernehmen gerne die Erstellung der Unterlagen.

Wir helfen Ihnen bei der Einkommensteuererklärung

Wenn Sie bei der Erstellung auf Nummer Sicher gehen möchten, so sind Sie bei uns genau richtig. Wir unterstützen Sie bei allen Themen rund um die Lohn- und Einkommensteuer und erstellen für Sie auf Wunsch Ihre Einkommensteuererklärung. Rufen Sie uns einfach an unter der Rufnummer 02232 9345-0 und lassen Sie sich beraten.

Das Thema Steuern spielt eine zentrale Rolle für Unternehmen. Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder Lohnsteuer sind nur einige der Steuerarten, mit denen Unternehmer sich beschäftigen müssen. Jede Steuerart hat ihre Besonderheiten sowie unterschiedliche Zahlungsfristen. Aber nicht alle Steuerarten sind für jeden Unternehmer relevant. Welche Steuerarten für Dich und Dein Unternehmen eine Rolle spielen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Welche Steuerarten sind für Unternehmen relevant?

Es gibt unterschiedliche Steuerarten, die eine Rolle bei der Besteuerung von Unternehmen in Deutschland eine Rolle spielen. Zu den zentralen Steuerarten zählen:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Lohnsteuer

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die in Deutschland auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Die Rechtsgrundlage für die Berechnung und Erhebung dieser direkten oder auch Gemeinschaftssteuer ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. 

Die Höhe der Einkommensteuer ist abhängig von den gesamten Einkünften des Steuerpflichtigen. Um das zu versteuernde Einkommen zu berechnen, werden unterschiedliche Arten von Einkünften, für die unterschiedliche Freibeträge gelten, zusammengerechnet. Dazu zählen beispielsweise Einkünfte aus

  • selbstständiger Arbeit
  • nicht selbstständiger Arbeit
  • dem Gewerbebetrieb
  • Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalvermögen
  • Land- und Forstwirtschaft

Unternehmen können ihren Gewinn durch abzugsfähige Betriebsausgaben mindern. Hierzu zählen zum Beispiel 

  • Personalkosten (Löhne und Gehälter)
  • Sachbezüge
  • Zinsen
  • Anzahlungen
  • Rückstellungen und latente Steuern
  • Abziehbare Vorsteuer
  • Gezahlte Umsatzsteuer
  • Abschreibungen 
  • Materialkosten
  • Mietkosten
  • Versicherungen
  • Kfz-Kosten
  • Werbungskosten

Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen eines Unternehmens und es kann so die fällige Einkommensteuer senken. Der Verlustvortrag mindert die Steuerlast der Einkommensteuer ebenfalls erheblich.

Die Einkommensteuer unterliegt der Progression versteuert, das heißt, mit steigenden Einkünften steigt auch der Steuersatz. Der Höchstsatz beträgt bei der Einkommensteuer aktuell 42 Prozent. Bis zu einem steuerlichen Grundfreibetrag von 9.000 Euro werden Einkommen nicht versteuert. 

Wie hoch die Einkommensteuer letztendlich für Dich ausfällt, kannst Du auf Basis Deiner individuellen Angaben mithilfe von Einkommenssteuerrechnern im Internet ausrechnen.

Unterschied Lohnsteuer und Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Renten erhoben. Bei der Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine eigenständige Steuer, sondern eine Sonderform der Einkommensteuer, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf ihren Arbeitslohn zahlen.

Als Selbstständiger bist Du verpflichtet, Deine Einnahmen selbst an das zuständige Finanzamt zu melden. Die Frist für Deine Einkommensteuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Reichst Du Deine Einkommensteuererklärung mithilfe eines Steuerberaters ein, verlängert sich die Frist zur Abgabe bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Der Steuerpflichtige leistet vierteljährlich Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die er dem Finanzamt über den Zeitraum der Veranlagung der Einkommensteuer voraussichtlich schulden wird. Die Vorauszahlungen werden jeweils am  10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Mit dem Einkommensteuerbescheid erhältst Du die genaue Höhe der festzusetzenden Einkommenssteuer. Hast Du zu viel Einkommensteuer gezahlt, erhältst Du eine Erstattung. Reichen die Vorauszahlungen nicht aus, erwartet Dich eine Steuernachzahlung

Banking, Steuern und Buchhaltung in nur einem Tool? Bei Penta kein Problem.

Die Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer (KSt) wird auf das Einkommen von juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen erhoben. Die Besteuerung ihres Einkommens ist im Körperschaftssteuergesetz (KStG) geregelt. Die Körperschaftsteuer beträgt für alle Kapitalgesellschaften derzeit 15 Prozent. Hier wird im Normalfall der Gewinn des Kalenderjahres oder Wirtschaftsjahres als Grundlage verwendet. Der steuerpflichtige Gewinn wird durch den Betriebsvermögensvergleich berechnet.

Die Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird auf alle vom Unternehmen im Inland erzielten Umsätze erhoben. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) unterscheidet dabei zwischen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent und dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent.

Kleinunternehmerregelung

Unter bestimmten Umständen können Unternehmen die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nehmen und sich damit von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen. Dazu müssen sie gemäß §19 UStG zwei Voraussetzungen erfüllen, damit das Finanzamt sie als Kleinunternehmer einstuft: Ihr Umsatz im vergangenen Kalenderjahr muss unter 22.000 Euro liegen und darf im laufenden Kalenderjahr maximal 50.000 Euro betragen.

Die Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuer unterliegen in Deutschland alle Unternehmen mit Ausnahme des Freiberuflers. Berechnet wird die Gewerbesteuer auf Grundlage des Gewerbeertrags. Dieser ergibt sich aus dem nach Einkommensteuergesetz (EStG) oder Körperschaftsteuergesetz (KStG) ermittelten Gewinn. Die Besteuerung des Gewerbeertrags ist im Gewerbesteuergesetz (GwStG) geregelt.

Die Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer und relevant für Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen. Das Unternehmen selbst zahlt keine Lohnsteuer, sondern ist gemäß § 19 EStG gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuer von den Löhnen und Gehältern ihrer Angestellten einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen.

Korrekte Buchhaltung und Bilanzierung

Am Anfang stehst  Du vor der Aufgabe, Deine Bücher korrekt zu führen und aktuell zu halten. Sie bilden die Basis für die Bilanzierung Deines Unternehmens. Es gilt alle Einnahmen bis auf den Cent genau zu dokumentieren und sämtliche Rechnungen und Belege zusammenzutragen. Das Gleiche gilt für alle Unternehmensausgaben. Hier wird allerdings nach Unternehmensart und -größe unterscheiden, da manche Unternehmer es mit der Buchhaltung einfacher haben als andere.

Kleinunternehmer und Freiberufler profitieren zum Beispiel von der einfachen Buchführung und einer vereinfachten Bilanzierungsmethode – der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Darüber hinaus müssen sie auch kein Kassenbuch haben. In diesem Fall sollten Unternehmer in der Lage sein, ihre Buchhaltung alleine zu erledigen. Bei der Einkommensteuererklärung ist es ratsam, einen Steuerberater zu beauftragen. Unternehmen, die zur doppelten Buchführung und Erstellung einer Bilanz verpflichtet sind, wird empfohlen, einen professionellen Buchhalter anzustellen oder ein Buchhaltungsunternehmen zu beauftragen.

Herrscht Ordnung in der Buchhaltung, ist die Basis für Steuerzahlungen wie die Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer geschaffen.

Lohnt es sich, einen Buchhalter oder Steuerberater mit der Einkommensteuererklärung zu beauftragen?

Ob es sich für Dich lohnt, einen Steuerberater oder Buchhalter mit Deiner Einkommensteuererklärung zu betrauen, hängt davon ab, wie komplex Deine Steuerangelegenheiten ausfallen und wie viel Zeit Du bereit bist, in diese Arbeit zu investieren. Kapitalgesellschaften werden hier einen höheren Aufwand haben als Solo-Selbstständige, Freiberufler oder Freelancer. Die Lösung liegt möglicherweise in der Antwort auf folgende Fragen:

  • Wie viel Zeit verbringe ich mit Buchhaltung und der Vorbereitung der Einkommensteuererklärung?
  • Gibt es eine gewinnbringende Tätigkeit, die ich anstelle der Buchhaltung und Vorbereitung der Einkommensteuererklärung erledigen könnte?
  • Wie hoch ist mein Stundenlohn?
  • Wie viel kostet der Buchhalter/Steuerberater?

Übersteigen die Kosten, die entstehen, wenn Du Dich selbst um Deine Einkommensteuererklärung kümmerst, den Gewinn, den Du in derselben Zeit mit anderen Arbeiten erwirtschaften kannst, lohnt es sich nicht mehr, diese Aufgaben selbst zu erledigen. Darüber hinaus kannst Du die Kosten für den Buchhalter und/oder Steuerberater im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung auch vom Gewinn Deines Unternehmens absetzen.

Nichtsdestotrotz solltest Du als Unternehmer darüber Bescheid wissen, welche Steuerarten für Dich relevant sind, welche Belege Du einreichen musst und welche Fristen es einzuhalten gibt. Damit sparst Du Deinem Buchhalter oder Steuerberater im besten Fall Zeit bei der Erstellung Deiner Einkommensteuererklärung und Dir damit gleichzeitig auch Kosten.

Gutes Business beginnt mit gutem Banking

Penta bietet Dir den Freiraum, Dich auf die wirklich wichtigen Dinge zu konzentrieren – Dein Business.

Wann Lohnsteuer und wann Einkommensteuererklärung?

Heute existiert weder ein Lohnsteuerjahresausgleich des Finanzamts noch können Sie als Arbeitnehmer einen solchen einreichen. Ganz gleich, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, oder diese freiwillig abgeben, es handelt sich immer um eine Einkommensteuererklärung.

Ist die Steuererklärung die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer.

Wer muss die Einkommensteuer bezahlen?

Was ist die Einkommensteuer eigentlich genau? Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die in Deutschland vom Staat auf das Einkommen erhoben wird. Zahlen müssen alle natürlichen Personen. Das Gegenstück dazu ist die Körperschaftssteuer, die juristische Personen (vor allem Unternehmen) von ihren Erträgen zahlen.

Was zählt in die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer umfasst insgesamt sieben Einkunftsarten, unter anderem eben Gehälter und die Einnahmen aus freiberuflicher und selbstständiger Tätigkeit. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer sind also keine eigenständigen Steuerarten, sondern Erhebungsformen der Einkommensteuer.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte