Kabel deutschland hotline rund um die uhr

Die Vodafone Deutschland GmbH darf keine Auftragsbestätigungen mehr über bestimmte Produkte an Verbraucherinnen und Verbraucher verschicken, wenn diese die Leistungen nicht bestellt haben. Was eigentlich nach einer Selbstverständlichkeit klingt, müssen wir immer wieder mit Abmahnungen oder Gerichtsverfahren durchsetzen. Um diese Vodafone-Produkte geht es:

  • Vodafone CableMax 1000
  • Red Internet & Phone Cable und/oder Vodafone Sicherheitspaket
  • Vodafone Giga TV App
  • Vodafone TV Connect
  • Vodafone GigaTV, inklusive HD Premium Cable
  • Kabel Digital 
  • Video Select

Auftragsbestätigung ohne Kontakt zu Vodafone

Frau L. ist Kundin bei Vodafone und hat mit dem Unternehmen einen Vertrag über einen Festnetztelefon- und Internetanschluss, für den sie monatlich 39,99 Euro zahlt. Der Vertrag von Frau L. läuft noch bis Mitte September 2022. Am 1. Juni 2022 erhält sie von Vodafone aus dem Nichts per E-Mail eine Auftragsbestätigung für das Produkt „Vodafone CableMax 1000“ (das sie bereits hat) mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Dabei hatte Frau L. weder mit Mitarbeitenden ihres Telekommunikationsanbieters telefoniert noch persönlich oder schriftlich Kontakt zum Unternehmen aufgenommen – und schon gar nicht um eine Vertragsverlängerung gebeten. Doch nun soll sie binnen zwei Jahren rund 960 Euro für einen neuen alten Anschluss zahlen, den sie gar nicht haben will – allerdings ohne Router. Den möchte man ihr nicht mehr zur Verfügung stellen.

Vodafone wollte wohl Nägel mit Köpfen machen und hat versucht, Frau L. einen Vertrag für den gleichen Tarif unterzuschieben. Wir sind mit einer Abmahnung dagegen vorgegangen. Bestätigt Vodafone künftig wahrheitswidrig den Abschuss von Verträgen über das Produkte „Vodafone CableMax 1000“, wird eine Vertragsstrafe fällig.

Auftragsbestätigung nach Hotline-Telefonat

Mit der Frage nach einem Retourenschein für die Rücksendung eines gebrauchten Routers begann der Ärger für eine Verbraucherin, die ihren zweijährigen DSL-Vertrag bei Vodafone fristgerecht gekündigt hatte. Zwei Tage nach dem Anruf bei der Kunden-Hotline erhielt sie einen Brief von Vodafone mit einer Auftragsbestätigung über die „Vodafone Giga TV App“. Sie sollte nun für 9,99 Euro pro Monat Filme und Serien ihrer Lieblingssender auch auf ihrem Smartphone oder Tablet schauen können. Vertragsbeginn war der Tag des Telefonats mit der Hotline. Über die App und einen damit verbundenen Vertragsabschluss hatte der Service-Mitarbeiter im Callcenter jedoch nie mit der Kundin gesprochen.

Das Landgericht München I untersagte Vodafone am 3. März 2020 (Az. 17 HK O 15392/19), Verbraucherinnen und Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über das Produkt „Vodafone Giga TV App“ zu bestätigen, wenn diese die App gar nicht bestellt hatten. Verstößt das Unternehmen gegen das Anerkenntnisurteil kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden.

Herr H. (der eigentlich nur einen Kabelanschluss bei Vodafone Kabel Deutschland hatte) rief bei der Vodafone-Hotline an, da er Prepaid-Karten für seine Kinder bestellen wollte und beim Online-Bestellprozess Probleme aufgetreten waren. In einem kurzen Gespräch bot man ihm den Abschluss eines Telefon- und Internetvertrags an. Dies lehnte Herr H. gegenüber dem Call-Center-Agenten ausdrücklich ab. Doch schon kurze Zeit später erhielt er den Anruf einer Firma, die einen Termin für die Installation des Internetanschlusses vereinbaren wollte. Er fiel aus allen Wolken und informierte uns. Vorsorglich präsentierte Vodafone einen Mitschnitt des Call-Center-Gesprächs, um die Bestellung des Festnetz-und Internetanschlusses („Red Internet & Phone Cable“ mit „Vodafone Sicherheitspaket“) zu belegen. Da das Gespräch nach Auffassung von Herrn H. und auch unserer Meinung nach simuliert war, haben wir Klage erhoben.

Der Fall von Herrn H. wurde mittlerweile vor dem Landgericht München I verhandelt und Vodafone verurteilt, den Abschluss des entsprechenden Telefon- und Internetanschlusses nicht mehr ohne vorliegende Bestellung zu bestätigen (Urteil vom 3. November 2020, Az. 1 HK O 14157/19).

Vertrag nach Besuch des Servicetechnikers

Als Mitte Februar 2019 ein von Vodafone Kabel Deutschland beauftragter Mitarbeiter unangemeldet an der Haustür einer Hamburger Wohngemeinschaft klingelte, begannen die Probleme mit Vodafone. Weil sie es seltsam fanden, dass jemand ihre Kabelbuchse vermessen wollte, ohne vorab einen Termin vereinbart zu haben, wiesen sie den Servicetechniker ab und ließen ihn nicht in ihre Wohnung. 

Nur fünf Minuten später erhielt einer der WG-Bewohner eine E-Mail von Vodafone Kabel Deutschland, in der man ihm mitteilte, dass seine Bestellung eingetroffen sei. Kurze Zeit später folgte eine schriftliche Auftragsbestätigung über die Produkte „Vodafone TV Connect“ und „Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable“ zum Preis von 29,99 Euro pro Monat zuzüglich einem einmaligen Bereitstellungsentgelt in Höhe von 49,99 Euro.

Bestätigt das Unternehmen künftig wahrheitswidrig den Abschuss von Verträgen über die Produkte  „Vodafone TV Connect“ oder „Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable“, wird eine Vertragsstrafe fällig.

Auftragsbestätigung nach Kündigung

Herr K. wiederum hatte seinen DSL-Vertrags bei Vodafone wegen eines Umzugs kündigen müssen. Weil er dachte, dass noch Fragen im Zusammenhang mit seiner Kündigung zu klären seien, rief er Kabel Deutschland nach einem verpassten Anruf zurück.

Im Telefongespräch bewarb der Mitarbeiter des Vodafone Kundenservice jedoch ausgewählte Produkte, auf die Kündigung von Herrn K. ging er nicht ein. Obwohl Herr K. während des Telefonats deutlich machte, dass seinerseits kein Interesse mehr an Produkten des Telekommunikationsanbieters bestand, erhielt er kurz nach Ende des Telefonats eine E-Mail mit der Überschrift „Ihre Bestellung haben wir bekommen“. Am Tag darauf folgte die Mitteilung, ein neues Gerät sei unterwegs. Später wurden Rechnungen über die Produkte „Kabel Digital“ und „Video Select“ zugestellt und die entsprechenden Entgelte von Herrn K.s Konto abgebucht.

Aufgrund der Schilderung von Herrn K. haben wir die Vodafone Kabel Deutschland GmbH abgemahnt – und anschließend, da die geforderte Unterlassungserklärung ausblieb, Klage beim Landgericht München I eingereicht. Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt und verurteilte Vodafone Kabel Deutschland am 9. August 2018 (Az. 17 HK O 301/18), es zu unterlassen, den Abschluss eines Vertrags über das Produkt „Kabel Digital“ und/oder „Video Select“ zu bestätigen und/oder Entgelte für diese Produkte in Rechnung zu stellen, wenn keine entsprechende Bestellung vorliegt. Verstößt das Unternehmen gegen das Urteil des Landgerichts kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden.

Immer wieder Ärger wegen Auftragsbestätigungen

Wir meinen: Wer nichts bestellt, darf auch nicht zur Kasse gebeten werden! Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch nicht alle Unternehmen halten sich daran.

Uns erreichen regelmäßig Beschwerden von Betroffenen, die Zeit und Nerven investieren müssen, um sich gegen Rechnungen zu wehren, für die es keine Vertragsgrundlage gibt. Denn eigentlich sind Verbraucherinnen und Verbraucher bei Erhalt einer Bestätigung über einen nicht bestehenden Vertrag gar nicht verpflichtet, tätig zu werden. Viele Anbieter meinen aber, dass ein Vertrag automatisch als abgeschlossen gilt, wenn auf eine als E-Mail verschickte Bestätigung keine Reaktion erfolgt.

Wie kann ich Kabel Deutschland telefonisch erreichen?

Hinweis.
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Wie kontaktiere ich Kabel Deutschland?

Impressum.
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E-Mail: Klick bitte hier für den Kontakt zu unserem Kundenservice..

Was tun bei Störung Kabel Deutschland?

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Wie bekomme ich bei Vodafone einen Mitarbeiter ans Telefon?

Für den persönlichen Kontakt zu einem Service-Mitarbeiter, wenden sich DSL-Kunden an die Vodafone Hotline 0800 172 1212. Hier stehen Service und Support täglich zur Verfügung, der Anruf selbst ist aus allen deutschen Netzen kostenfrei.

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