Selbstverständlich können Sie Ihre Angehörigen gerne bei der BKK BPW versichern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind sie bei der BKK BPW beitragsfrei mitversichert - sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung. Sofern eine oder mehrere Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können Sie gerne eine eigene Versicherung bei der BKK BPW abschließen. Wir beraten Sie gerne. Show
Familienversichert sind
Voraussetzungen:Die Familienangehörigen halten sich gewöhnlich in Deutschland auf und
Gesamteinkommen:Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem Einnahmen aus
Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerfreibeträge und Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten werden abgezogen und zählen nicht dazu. Selbständige Tätigkeit:Familienangehörige können natürlich nicht nur aus einer Beschäftigung Einkünfte erzielen, sondern auch aus einer selbstständigen Tätigkeit. Damit eine Familienversicherung möglich ist, müssen einige Dinge berücksichtigt werden:
Ermittlung der Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit:Zunächst wird der Umsatz errechnet. Das geschieht für einen Zeitraum von zwölf Monaten, um einen Durchschnitt berechnen zu können. Wenn die selbstständige Tätigkeit gerade beginnt, wird auf eine Schätzung zurückgegriffen.Vom Umsatz werden anschließend die Werbungskosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Selbstständigkeit stehen, abgezogen. Also: Die Selbstständigkeit darf nicht über das Ausmaß eines Zeitvertreibs oder Hobbys hinausgehen. Besonderheiten bei privat versicherten Elternteilen:Ist Ihr mit dem Kind verwandter Ehegatte nicht gesetzlich versichert und hat ein regelmäßiges Gesamteinkommen von mehr als 5.362,50 Euro (ab dem Jahr 2021) monatlich und damit mehr als Sie, ist eine Familienversicherung nicht möglich. Altersgrenzen:Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert. Sie können darüber hinaus versichert bleiben und zwar bis
Bei Kindern, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen können, besteht die Familienversicherung ohne Altersgrenze. Dabei ist entscheidend, dass die Behinderung während der Familienversicherung eingetreten und von nicht absehbarer Dauer ist. Legen Sie uns bitte hierfür eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vor. Ende der Familienversicherung:Sind die genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, endet die Familienversicherung. Sie endet ebenfalls mit dem Ende der Versicherung des Mitglieds. Änderungen:Die BKK BPW ist für die ordnungsgemäße Erfassung der Familienversicherung auf Ihre Mithilfe angewiesen. Informieren Sie uns daher bitte bei allen Änderungen, die sich auf die Familienversicherung auswirken können. (Beispiel: Wenn ein Angehöriger sich erstmals selbst versichert, oder sich Ihr Familienstand oder Ihr Einkommen ändern). Zusätzlich sind wir verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die Familienversicherung weiterhin bestehen bleiben kann. Kann man sich über sein Partner versichern lassen?So funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung für Ehepartner. Sie können sich über Ihren Ehepartner mitversichern, wenn Ihr monatliches Einkommen unter 450 Euro liegt und Ihr Partner Mitglied in einer Krankenkasse ist. So haben Sie Anspruch auf alle Leistungen der GKV, ohne dafür einen eigenen Beitrag zu zahlen.
Haben Selbstständige Anspruch auf Familienversicherung?In § 10 Sozialgesetzbuch 5, der die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung regelt, ist bestimmt, dass in die Familienversicherung nicht aufgenommen werden kann, wer hauptberuflich selbständig ist.
Wie komme ich als Selbstständiger von der privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche?Selbständige ab 55 Jahren, die privat versichert sind, haben kaum Chancen, noch zu einem gesetzlichen Versicherer zu wechseln. Ab dem 55. Lebensjahr haben Sie nur dann die Möglichkeit, zur GKV zu wechseln, wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens einen Tag gesetzlich versichert waren.
Wie viel darf ich als Selbstständige verdienen um familienversichert zu bleiben?Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt 2022 grundsätzlich bei 470 Euro im Monat. Allerdings handelt es sich bei dem maßgeblichen Gesamteinkommen um die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV).
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