Kann ich mich in anderem bundesland gegen corona impfen lassen

Schutzimpfungen sind die beste Möglichkeit, sich und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen. Sie leisten zudem einen erheblichen Beitrag zur Eindämmung von Pandemien. Seit Dezember 2020 können sich Berliner:innen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen. Die Schutzimpfungen sind für die Bürger:innen unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos.

Mit der Entwicklung und Zulassung verschiedener Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 wurden zahlreiche irreführende und falsche Behauptungen zur Schutzimpfung in Umlauf gebracht. Der Faktencheck der Bundesregierung informiert und klärt auf

Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfungen

Jede Person, die in Deutschland in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert ist, ist impfberechtigt. Selbiges gilt für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben oder in der Bundesrepublik beschäftigt sind. Kinder unter 16 Jahren müssen zudem von einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen werden auf dem Service-Portal Berlin zur Verfügung gestellt.

Grundimmunisierung

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt grundsätzlich allen Personen ab 5 Jahren eine Grundimmunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Eine Impfung ist nur in wenigen Fällen nicht möglich. Die Grundimmunisierung erfolgt im Regelfall über zwei Impfungen. Auch die Kombination aus einer Impfung und einer Covid-19-Erkrankung kann als Grundimmunisierung gelten. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts.

Erste Auffrischungsimpfung

Zudem empfiehlt die Stiko allen Personen ab zwölf Jahren eine Auffrischungsimpfung (Booster). Dieser sollte frühestens sechs Monate nach der Grundimmunisierung erfolgen. Für die Auffrischungsimpfung werden in Berlin vor allem auf die Omikron-Variante angepasste Impfstoffe von Biontech und Moderna angeboten. Nach der Grundimmunisierung mit dem Impfstoff Nuvaxovid von Novamax kann die Auffrischimpfung für Personen ab 18 Jahren mit dem Impfstoff Nuvaxovid oder mit Comirnaty von BioNTech/Pfizer erfolgen. Für Personen ab 30 Jahren kann für die Auffrischimpfung zudem der Impfstoff Spikevax von Moderna verwendet werden.

Zweite Auffrischungsimpfung

Eine zweite Auffrischungsimpfung wird Personen im Alter ab 60 Jahren sowie Personen, die aufgrund ihrer Vorerkrankung dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs unterliegen, empfohlen. Für die zweite Auffrischungsimpfung werden in Berlin auf die Omikron-Varianten angepasste Impfstoffe von Biontech und Moderna angeboten. Bislang sind nur mRNA-Impfstoffe für Auffrischungsimpfungen zugelassen. Für Personen unter 60 Jahren, die nicht vorerkrankt sind, und bereits drei immunologische Ereignisse hatten (Impfung oder Erkrankung), wird derzeit keine weitere Impfung empfohlen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts.

Übersicht: Verwendete Impfstoffe

In Berlin und Deutschland werden derzeit folgende Impfstoffen angeboten:

  • mRNA-Impfstoffe
    • Comirnaty von Biontech. Für Auffrischungsimpfungen wird der auf Omikron angepasste Impfstoff angeboten.
    • Spikevax von Moderna. Für Auffrischungsimpfungen wird der auf Omikron angepasste Impfstoff angeboten.
  • Proteinbasierte Impfstoffe (Totimpfstoffe)
    • Nuvaxovid von Novovax. (auch für Auffrischungsimpfungen für Personen ab 18 Jahren, die zuvor mit Nuvaxovid grundimmunisiert wurden).
    • Valneva von Valneva. Derzeit ist dieser Impfstoff nur zur Grundimmunisierung zugelassen.

Folgende Impfstoffe werden nicht oder nicht mehr angeboten:

  • Vaxzevria von Astrazeneca
  • Janssen von Johnson&Johnson
  • Sputnik V

Impfangebote

Bei allen Impfangeboten besteht die grundsätzliche Möglichkeit, eine Erst-, Zweit- oder auch eine Auffrischungsimpfung (“Booster”) zu bekommen. Im Impfzentrum Ring-Center werden jedoch vornehmlich Auffrischungsimpfungen angeboten. Grundsätzlich können alle Personen, deren Zweitimpfung mindestens drei Monate zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung erhalten. Nähere Informationen zum Impfangebot im Corona-Impfzentrum Ring-Center 1 finden Sie im Service-Portal.

Arztpraxen und Betriebsärzt:innen

Impfwillige, die sich lieber bei Haus- oder Fachärzt:innen bzw. über ihre Betiebsärzt:innen impfen lassen möchten, sprechen diese direkt an. Gegebenenfalls informieren die Ärzt:innen ihre Patient:innen auch proaktiv.

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat eine Liste von Praxen veröffentlicht, die Impfungen an Nicht-Bestandspatient:innen anbieten.

Mobile Impfteams

Mobile Impfteams bieten kostenlose Impfungen ohne Termin in den Berliner Bezirken an. Mobile Impfteams

Digitaler Impfnachweis

Das digitale EU-Impfzertifikat ist der einfachste Weg, eine vollständige Impfung bzw. Auffrischungsimpfung nachzuweisen und überprüfen zu lassen. Dabei handelt es sich um einen QR-Code, welcher von Ihrem Impfzentrum oder Impfarzt ausgestellt wurde. Der QR-Code kann über verschiedene Apps – etwa die Corona-Warn-App oder die CovPass-App – eingelesen und im Smartphone gespeichert werden. Wer bei der Impfung keinen Impfnachweis bekommen hat, kann diesen in der Apotheke erstellen lassen. Hierzu müssen Personalausweis und der gelbe Impfpass vorgelegt werden. Die Website https://www.mein-apothekenmanager.de/ listet die Apotheken in Berlin auf, die digitale Impfnachweise generieren.

Technisches Ablaufdatum der digitalen Impfzertifikate
Sowohl in der Corona-Warn-App als auch in der CovPass-App unterliegen die Impfzertifikate einer technischen Gültigkeitsfrist von 365 Tagen. Um Ihren Impfstatus über diese Frist hinaus nachzuweisen, müssen Sie Ihr Zertifikat rechtzeitig erneuern. Die Aktualisierung können Sie selbst in der App vornehmen.

28 Tage vor Ablauf der Frist werden Sie von Ihrer App über das Ablaufen Ihres Zertifikats informiert. Dann können Sie Ihren Impfnachweis mit der Funktion „Zertifikate erneuern“ selber neu ausstellen. Diesen Schritt können Sie bis zu 90 Tage nach dem Ablauf Ihres Zertifikats durchführen. Sie müssen nur Ihr letztes Impfzertifikat erneuen.

Weiterführende Informationen

Leistungen nach Impfschäden

Wer durch eine Impfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung (Impfschaden) erleidet, kann einen Antrag auf Leistungen nach dem IfSG stellen. Leistungen nach Impfschäden

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Maßnahmen gegen das Coronavirus

Übersicht über die Bereiche, in denen das Land Berlin Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung des Coronavirus ergriffen hat. Maßnahmen gegen das Coronavirus