Kann man als Deutscher in Österreich einen Kredit beantragen?

Die Kreditgeberin/der Kreditgeber ist verpflichtet, bereits vor Vertragsabschluss kostenlose Informationen zur Verfügung zu stellen. Dafür steht ein verpflichtendes EU-Standardformular bereit (Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz).

Folgende Informationen müssen (auch im Rahmen von Werbung) angegeben werden:

Anhand dieser vorvertraglichen Informationen können Kreditangebote verglichen werden. Alle Kreditverträge müssen diese Informationen enthalten. Abgesehen davon enthält ein Kreditvertrag Angaben zu den Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern, zur Kreditart, zur Anzahl, Höhe und Fälligkeitsterminen der Kreditraten (Rückzahlungsmodalitäten) und zu den notwendigen Kreditsicherheiten.

Bei Liegenschaftskrediten (wenn der Kredit mit einer Hypothek besichert ist oder dem Erwerb einer Liegenschaft dient) bestehen darüber hinausgehende Informationspflichten der Kreditgeberin/des Kreditgebers, die mit einem eigenen EU-Standardformular (→ Europäisches Standardisiertes Merkblatt – ESIS-Merkblatt) zu erteilen sind.

Das Verbraucherkreditgesetz gilt für Kreditverträge mit einem Gesamtkreditbetrag von mindestens 200 Euro. Auch Ratenkäufe sind erfasst. Ausgenommen sind u.a. Kredite, die innerhalb von drei Monaten zurückzuzahlen sind und für die nur geringe Kosten anfallen, z.B. Kreditkartengeschäfte. 

Mit Entscheidung vom 13. Juni 2017 stellte der OGH  fest, dass eine Zinsuntergrenze im Kreditvertrag ohne eine Obergrenze gesetzwidrig ist. Konsumentinnen/Konsumenten, die in der Vergangenheit zu viele Zinsen gezahlt haben, haben einen Rückzahlungsanspruch.

Maßnahmen des Kreditgebers

Folgende Maßnahmen sind seitens der Kreditgeberin/des Kreditgebers zu treffen:

  • Die Bank prüft in einer internen Bewertung die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredites.
  • Die Kreditfähigkeit wird überprüft. Ab 18 Jahren sind Privatpersonen generell voll geschäftsfähig.
  • Die Kreditgeberin/der Kreditgeber hat eine Prüf- und Warnpflicht. Vor Abschluss des Kreditvertrages muss die Kreditwürdigkeit anhand ausreichender Informationen (Einkommenssituation, Vermögenslage und Kreditsicherheiten) untersucht werden. Diese Bonitätsprüfung gibt Auskunft darüber, ob die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer als rückzahlungsfähig eingestuft wird. Es besteht die Verpflichtung, die Kreditnehmerin/den Kreditnehmer hinsichtlich der Bonität zu informieren (Warnpflicht).

Fällt das Ergebnis der Prüfungen positiv aus, kommt es in der Regel zu einer Kreditzusage. Mit der Unterzeichnung des Kreditvertrages verpflichten sich Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer, den Kreditbetrag plus Kreditkosten bis zum Kreditlaufzeitende zu den festgelegten Kreditraten zurückzuzahlen. Sie werden somit zu Schuldnerinnen/Schuldnern. Wenn die Kreditverpflichtungen nicht erfüllt werden können, wird der Kredit fällig gestellt, d.h. es entstehen Zusatzkosten durch Mahnungen, Gerichts- und Anwaltskosten sowie erhöhte Zinsen.

Viele deutsche und schweizer Staatsbürger möchten Immobilien in Österreich finanzieren. Dabei stößt man schnell auf Probleme:

  • deutsche oder schweizer Banken können sich nicht im österreichischen Grundbuch eintragen
  • österreichische Banken wiederum können das Einkommen im Ausland nur sehr schwierig pfänden und als Sicherheit werten

Resultat sind oft viele unerfolgreiche Telefonate und Termine ohne praktikable und günstige Finanzierung.

Wir haben für genau dafür komfortable Lösungen gemeinsam mit unseren Partnern gefunden und können diese als „Standardprodukt“ anbieten.

Gerne beraten wir dich unverbindlich und kostenlos dazu.

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Welche Banken finanzieren ausländische Staatsbürger in Österreich?

Das ist sehr unterschiedlich. Grundsätzlich kann man sagen, dass die ausländischen Banken, also bspw. eine deutsche Bank bei einem deutschen Staatsbürger in Österreich nur selten finanzieren wird. Das liegt an der schwierigeren Besicherungsmöglichkeit.

Es gibt aber auch viele österreichische Kreditinstitute die ausländische Staatsbürger finanzieren.

Voraussetzungen für eine Immobilienfinanzierung

Die meisten Banken betrachten Ausländer gleich wie österreichische Staatsbürger, mit ein paar Ausnahmen:

  • Sozialleistungen können teilweise nicht als Einkommen gewertet werden
  • Bestehende Immobilien im Ausland können nicht als Eigenmittel oder Sicherstellung verwendet werden
  • Einkommen in Fremdwährung muss umgerechnet werden und nicht jede Bank akzeptiert es

Die auch sonst wichtigen Bonitätskriterien müssen wie üblich eingehalten werden:

  • Haushaltsbudget ist nach Bankenvorgabe ok (Faustregel: Rate = maximal 35% des monatl. Einkommens)
  • 10% Eigenmittel oder mehr
  • Das Einkommen ist stabil und nachweisbar
  • Immobilie kann besichert werden und der Verkehrswert entspricht dem Kaufpreis

Wie bekommt man einen Immobilienkredit als Ausländer?

Wichtig ist es, die erforderlichen Bonitätskriterien (siehe oben) zu erfüllen und die notwendigen Unterlagen vorzeigen zu können.

Auf jeden Fall können Deutsche Staatsbürger den Schufa Auszug und Schweizer Staatsbürger einen Betreibungsauszug vorab beantragen und unseren Finanzierungsspezialisten im Zuge der Beratung übergeben. Das spart Zeit, da diese Unterlagen in jedem Fall von den Banken angefordert werden.

Gerne sind unsere Finanzierungsspezialisten dabei behilflich. Wir arbeiten dabei unverbindlich und mit TOP Konditionen und holen bei bis zu 80 Banken und Bausparkassen Angebote ein. Die besten legen wir vor und du entscheidest. Erst dann entsteht ein Geschäft zwischen dir und der Bank.

Über den Autor: Mario Schantl

ist ausgebildeter Wohnfinanzberater seit 2010, hat sich 2016 selbständig gemacht und zeitgleich die OPTIFIN gegründet. Gemeinsam mit unseren Finanzierungsspezialist/innen in ganz Österreich ist es unser Ziel, online die "OPTImale FINanzierung" für unsere Kunden anbieten zu können. Dabei arbeiten wir völlig bankenunabhängig und ohne zusätzliche Kosten.

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Manuel Brunnader

"Kann ich nur empfehlen. Besonders bei speziellen Fällen mit Fremdwährung. Es konnte mir sonst keiner helfen, OPTIFIN konnte es!"

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Harald Fally

"Ein perfektes Service, freundlich und professionell. Besten Dank Frau Karatzis."

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Karin Pany

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Misun Kim

"Ich bedanke mich herzlich bei Frau Ewa Karatzis. Durch Frau Ewa Karatzis habe ich die richtige Bank gefunden und mit guten Konditionen eine Finanzierung bekommen. Sie ist sehr freundlich, geduldig und jederzeit erreichbar. Ich kann sie wärmstens empfehlen. Vielen Dank nochmals!! Alles Gute!!!"

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Reinhard Mathes

"Herr Hoff hat uns bei unserer Umschuldung sehr engagiert und kompetent begleitet. Sein Angebot eine deutsche Bank zu nehmen, war bezogen auf die Zinsen von 0,9% bestens."

Was braucht man für Kredit in Österreich?

Kurz und knapp: Die Unterlagen für den Kredit bei der Bank.
Persönliche Daten: Lichtbildausweis, Meldezettel..
Einkommen: Gehaltsabrechnungen, Jahreslohnzettel, ggf. ... .
Vermögen: Kontoauszüge, Sparbücher, Bausparverträge, Immobilienbesitz, Wertpapiere..
Haushaltsrechnung..
Andere Verbindlichkeiten: Leasingverträge, Kreditverträge..

Kann ich im Ausland Kredit aufnehmen?

Der Antragsteller muss einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen. Möchten jedoch Staatsbürger anderer Länder einen Kredit im Ausland beantragen, muss ein Wohnsitz in dem jeweiligen Land bestehen. Der Kreditsuchende muss volljährig sein und für den Kreditantrag ein geregeltes Einkommen nachweisen können.

Wie viel Eigenkapital für Kredit Österreich?

In Österreich gelten seit Juli 2022 strengere Regeln für die Vergabe für den Wohn- oder Immobilienkredit. Kreditnehmer müssen bei Abschluss des Kreditvertrages mindestens 20 Prozent Eigenkapital vorweisen. Die Kreditrate darf 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens nicht überschreiten.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um einen Kredit zu bekommen?

Voraussetzungen für einen Kredit bei der Bank.
Volljährigkeit. ... .
Wohnsitz und Bankkonto in Deutschland. ... .
Bonität. ... .
Regelmäßiges Einkommen. ... .
Kreditsicherheiten. ... .
Bürgen und zweiter Kreditnehmender. ... .
Zusätzliche Versicherungen..