Kann man die Steuer ID überprüfen?

Pendlerpauschale / Werbungskosten bei 90 km Arbeitsweg? Rückerstattung Einkommensteuererklärung 2014

Hallöchen und guten Morgen,

ich wohne aktuell 18 km von meinem Arbeitsort entfernt und gebe dies natürlich auch bei der Steuererklärung mit an und bekomme knapp 480,00 € vom Finanzamt erstattet. (Freue ich mich natürlich sehr drüber.. :))

Mein Bruttokeinkommen: 2420 € kinderlos Steuerklasse 1 Kirchensteuer EV in Schleswig-Holstein

Nun werde ich Anfang des Jahres weg ziehen (Freund/Hund/gesundheitliche Gründe) und wohne künftig 90 km weit weg vom Arbeitsort.

Dies werde ich natürlich auch steuerlich angeben. Jetzt frage ich mich nur, was ich wohl so UNGEFÄHR vom Finanzamt zurück bekommen würde.

Rechnung bereits von mir: 0,30 € x 90 km x 230 Arbeitstage pro Jahr = 6.210,00 €

Der Höchstbetrag, den ich bei der Steuererklärung angeben darf, liegt aktuell wohl bei 4.500,00 €. Somit kann ich dann ja diese 4.500,00 € angeben, die dann auch Ausschlaggebend für die Berechnung meiner Rückzahlung sind...

Aktuell kommen ich auf 1242,00 €, die ich angeben kann (0,30 € x 18 km x 230 Tage) und bekommen, wie schon erwähnt, kanpp 480,00 € zurück.

Sonstige großartige Angaben hab ich übrigens nicht anzugeben. Nur der "übliche" Kleinkram (Kontoführung ..)

Ich finde im Netz nun kein "Rechner" der mir in etwa berechnen kann, wieviel ich nun vom Finanzamt zurück bekomme, wenn mein Arbeitsweg 90 km beträgt bzw meine Werbungskosten/Pendlerpauschale bei 4.500,00 € liegt...

Ich habe in einem Forum mal gelesen, dass man nicht mehr Geld vomFinanzamt zurück bekommt, als man selbst über das Jahr eingezahlt hat. Bei mir wären das 307,00 € mtl. die ich an Lohnsteuer zahle....so steht es zumindet auf meinem Gehaltszettel...

Dass meine Spritkosten den Rückerstattungsbetrag bei weitem übersteigen, ist mir durchaus bewusst aber für meine aktuelle Lebenssituation nehme ich das dennoch gern auf mich.

Kann mir jemand helfen?

Danke im Voraus :)

Julia

Wobei hilft Dir die Steuer-ID?

Kindergeld - Seit Januar 2016 müssen Bezieher von Kindergeld bei den Familienkassen grundsätzlich auch ihre Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer und die ihrer Kinder angeben. Allerdings haben die Familienkassen durch einen automatischen Meldeabgleich bereits die meisten Daten. Mehr dazu im Ratgeber Kindergeld.

Unterhaltszahlungen - Wenn Du Unterhalt – etwa an Deinen geschiedenen Ehegatten – zahlst und den Betrag steuerlich als Sonderausgabe absetzen möchtest, dann benötigst Du seit 2016 zwingend die Steuer-ID des Empfängers. Dieser muss Dir seine Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer mitteilen.

Schneller Datenabgleich - Die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer hilft den Finanzbehörden schnell und einfach an wichtige Personendaten gelangen. Ziehst Du beispielsweise in eine andere Stadt um, tauschen Melde- und Finanzamt die Daten untereinander aus. Auch über Landesgrenzen hinweg können Deine steuerlich relevanten Daten mithilfe der Steuer-ID korrekt zugeordnet und weitergegeben werden.

Elektronische Lohnsteuerkarte - Die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer macht es möglich, dass es in Deutschland seit 2013 die elektronische Lohnsteuerkarte gibt. Arbeitgeber können dadurch alle steuerlich relevanten Daten (sogenannte elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, sogenannte Elstam) direkt beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen. Das heißt, Arbeitnehmer müssen sich nicht mehr darum kümmern, dass ihre Daten gespeichert werden oder ihre Lohnsteuerbescheinigung bei der Personalabteilung des Arbeitgebers ankommt. Auch die Zeiten der farblich unterschiedlichen Steuerkarten sind die damit vorbei.

Elektronische Steuererklärung - Auch die elektronische Steu­er­er­klä­rung (Elster) ist dank Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer möglich. Daten werden bereits bei der Eingabe auf ihre formale Richtigkeit geprüft. Dadurch müssen Finanzämter weniger häufig Informationen nachfragen und können die Steu­er­er­klä­rung schneller bearbeiten.

Vorausgefüllte Steu­er­er­klä­rung - Seit Anfang 2014 bietet die Finanzverwaltung die „vorausgefüllte Steu­er­er­klä­rung“ (VaSt) an. Dieser Service ist auch bekannt als Belegabruf oder „Abruf von Bescheinigungen“. Er vereinfacht für Steuerpflichtige das Ausfüllen der Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung auf einem Computer. Denn es können Stammdaten wie Name, Adresse, Alter, Religionszugehörigkeit, Bankverbindung, Rentenleistungsbezüge, Beiträge zu Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungen und andere Vorsorgeaufwendungen digital übermittelt und somit automatisch in der Steu­er­er­klä­rung übernommen werden.

Dafür musst Du ein Elster-Konto anlegen. Mit der Steuer-ID registrierst Du Dich auf dem Elster-Portal. Um diese Daten abrufen zu können, brauchst Du entweder ein kostenloses Programm wie das von den Finanzämtern zur Verfügung gestellte Elster-Formular oder ein kostenpflichtiges Steuerprogramm.

Für Freistellungsauftrag erforderlich

Für Deine Bankverbindungen brauchst Du seit 2011 zum Beispiel für einen Freistellungsauftrag die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer. Kapitalerträge lassen sich so einzelnen Personen zuordnen und es fällt schneller auf, wenn der Freibetrag von 801 Euro, der sogenannte Sparerpauschbetrag, überschritten ist. 

Fehlt die Steuer-ID im Freistellungsauftrag, müssen Kreditinstitute bei Zinszahlungen und anderen Kapitalausschüttungen automatisch Abgeltungssteuer einbehalten. Das sind 25 Prozent der Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell auch Kirchensteuer. Betroffen sind alle Bank- und Ver­si­che­rungskunden, die ihrer Bank bislang noch nicht ihre Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer mitgeteilt haben. In der Regel gilt das für vor 2011 gestellte Freistellungsaufträge. 

Künftig soll die Steuer-ID Grundlage für eine Bürgeridentifikationsnummer werden. Auf diese sollen dann verschiedene Ämter für elektronische Verwaltungsprozesse zugreifen können. So sollen digitale Prozesse in der öffentlichen Verwaltung ämterübergreifend vorangetrieben werden.

Steuer-ID und Bankverbindung

Die Bundesregierung plant, die Steuer-ID mit einer Kontoverbindung zu verknüpfen, um staatliche Leistungen einfacher auszahlen zu können. Im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 wird die „Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer“ angekündigt. Ursprünglich geschah das, um das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld sicher und unbürokratisch auszahlen zu können. Doch die umständliche Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe zeigen, dass die Verknüpfung von Steuer-ID mit Bankverbindung hilfreich sein kann.

Allerdings wird die praktische Umsetzung wohl noch auf sich warten lassen. Erst nach Setzung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 wird es an die konkreten Schritte zur Umsetzung der Idee gehen. In die sogenannte IdNr-Datenbank (besteht aus allen Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern) müssen dann mehr als 80 Millionen Bankverbindungen (IBAN und gegebenenfalls BIC) „zugespeichert“ werden. Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es dazu auf Nachfrage von Finanztip im September 2022: „Eine konkrete Aussage dazu, wann eine Direktüberweisung unter Nutzung der IdNr-Datenbank zur Verfügung stehen wird, ist daher zur Zeit noch nicht möglich.“ 

Wird die Steuer

Steuernummern sind nach einer bestimmten Taxonomie aufgebaut, die je nach Bundesland variiert. In einem gewissen Umfang ist eine Überprüfung zum Ausschluss von groben Fehlern also möglich. Kurz und knackig: Allerdings können Steuernummern nicht online abgefragt werden.

Wie überprüfe ich Steuernummer?

Die Steuer-Identifikationsnummer erfährst du nicht beim Finanzamt. Sie kannst über das Online Formular beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anfragen. Du erhältst die elfstellige Nummer mit der Post an deine Meldeadresse. Für alle weiteren Fragen gibt es beim BZSt telefonischen Support unter +49 228 406-1240.

Was kann man mit der Steuer

Mit der Steuer-ID werden relevante Daten zur Person gespeichert, dazu gehören: Geschlecht, Tag und Ort der Geburt, Familienname, Vorname, eventuell frühere Namen, die gegenwärtige bzw. letzte bekannte Anschrift, die zuständigen Finanzbehörden und der Sterbetag.

Wo kann man Steuer

Sollte Ihnen Ihre Identifikationsnummer nicht bekannt sein, können Sie sie hier anfragen:.
über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern oder..
E-Mail an [email protected], hierfür werden folgende Angaben benötigt: - vollständiger Vor- und Zuname. - Geburtsdatum. - Geburtsort..