Kann man ein Auto rückwirkend versichern

Stilllegung wegen nicht gezahlter Beiträge?

10.09.2019 —

Wird der Beitrag zu Kfz-Versicherung nicht gezahlt, droht die Stilllegung. AUTO BILD sagt, wann es dazu kommt und was dann zu tun ist.

Eine gültige Kfz-Versicherung ist die Voraussetzung dafür, dass ein Auto zugelassen wird und auf deutschen Straßen unterwegs sein darf. Denn ein Unfallschaden kann schnell in die Millionen gehen und die Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass die Beteiligten eines Unfalls rechtmäßig entschädigt werden. Deswegen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht. Wird der Beitrag jedoch nicht bezahlt, erlischt der Versicherungsschutz. Schlimmstenfalls droht dann die Stilllegung des Fahrzeugs.

Kfz-Versicherung nicht gezahlt: Was passiert?

Sind Sie bei der Kfz-Versicherung im Zahlungsrückstand, wird das Auto nicht sofort stillgelegt. In der Regel gibt es zunächst Post von der Versicherungsgesellschaft in Form einer Zahlungserinnerung. Anschließend gibt es eine Mahnung, dabei werden zusätzliche Mahngebühren erhoben. Wird der fällige Betrag beglichen, läuft die Kfz-Versicherung normal weiter. Wurde jedoch binnen einer Frist von zwei Wochen nicht auf die Mahnung reagiert, kann der Versicherer den Vertrag kündigen.

Bei Kündigung informiert die Versicherungsgesellschaft automatisch auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) über das Erlöschen des Versicherungsschutzes. Das KBA schaltet daraufhin Polizei oder Ordnungsamt ein und beauftragt sie mit der Stilllegung. Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder Polizeibeamte suchen dann den Halter des Fahrzeugs auf. In der Regel am Wohnort oder auch bei der Arbeitsstelle. Dann wird der Fahrzeugschein eingezogen und das Siegel vom Kennzeichen entfernt. Das Auto ist damit offiziell stillgelegt. Die Stilllegung ist aber nicht umsonst: Für jeden Versuch den Halter aufzusuchen, werden abhängig vom Wohnort rund 50 Euro fällig. Da oft mehrere Versuche notwendig sind, können Gebühren von mehreren Hundert Euro anfallen. Hinzu kommt ein Bußgeld von 15 Euro, da das Fahrzeug trotz fehlender Versicherung nicht außer Betrieb gesetzt wurde.

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Und nach der Stilllegung?

Das außer Betrieb gesetzte Auto darf nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt oder gar auf der Straße gefahren werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit den Strafen für das Fahren ohne Zulassung rechnen. Schlimmstenfalls droht eine einjährige Haftstrafe oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen. Und: Kommt es in dieser Zeit zu einem Unfall, haftet die Versicherung nicht.

Wer auf das Auto angewiesen ist, sollte möglichst schnell die Schulden beim Versicherer tilgen. Denn bei noch ausstehenden Beitragszahlungen, wird der Versicherer sich kaum auf einen neuen Vertrag einlassen. Zudem kann er einen neuen Vertrag ganz ablehnen, wenn es eine Kündigung aufgrund von Zahlungsrückständen gab. Das gilt aber nicht für neue Versicherer: Sie sind verpflichtet Ihnen zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung anzubieten, da es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Allerdings muss diese nur die gesetzlich vorgeschriebene Deckung umfassen. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass Aufschläge erhoben werden, wenn es in der Vergangenheit zu Zahlungsrückständen kam.

Tipp: Lastschrift statt Überweisung

Wer Probleme hat, den hohen jährlichen Betrag für die Kfz-Versicherung aufzubringen, kann stattdessen auch eine vierteljährliche oder monatliche Ratenzahlung wählen. Zwar steigt der Beitrag dadurch um bis zu zehn Prozent an, doch die Zahlungen sind kleinteiliger und deswegen für manche besser zu überblicken. Ein weiterer Tipp: Per Lastschrift statt Überweisung zahlen. Dann zieht die Versicherung den Beitrag bequem ein, ohne dass Sie selbst daran denken müssen. Allerdings ist darauf zu achten, dass das Konto ausreichend gedeckt ist.

Informiert sein

Ist das Missgeschick erst mal passiert, noch schnell eine Haftpflicht abschließen? Praktisch wär‘s ja schon. Aber auch realistisch?

  • Der rückwirkende Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist – genau wie bei den meisten anderen Versicherungen – nicht möglich.
  • Ist ein Schaden bereits vor dem Abschluss entstanden, wird dieser nicht von der Haftpflicht übernommen.
  • Ein solider Haftpflichtschutz kann ab sofort für unter 4 Euro monatlich abgeschlossen werden.
  • Im Haftpflichtfall wird in unbegrenzter Höhe mit dem persönlichen Vermögen gehaftet. Ein Schadenfall kann dabei schnell Millionenhöhen erreichen.
  • Die Haftpflichtversicherung lässt sich individuell an Bedürfnisse und Lebenssituation anpassen. 

Es gibt ehrlich gesagt einige Gründe, die gegen die Möglichkeit eines nachträglichen Abschlusses einer Privathaftpflichtversicherung sprechen. Die wichtigsten sind: 

Entspricht nicht dem Vorsorgegedanken 
Das Grundprinzip einer Versicherung folgt dem Vorsorgegedanken: Man hofft, dass zukünftig nichts passiert. Aber falls doch, springt der Versicherer ein und übernimmt die finanziellen Folgen. Eine Versicherung ist also eine Vorsorge für die Zukunft, keine Nachsorge für die Vergangenheit.

Rechnerischer Unsinn 
Die Berechnung von Versicherungsbeiträgen ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Wahrscheinlichkeiten, statistische Erhebungen, Erfahrungswerte, mögliche Schadenhöhe – all das (und noch einiges mehr) wird in diese Rechnung einbezogen. Die Wahrscheinlichkeit ist hierbei ein entscheidender Faktor. Je niedriger die Wahrscheinlichkeit, desto besser geht die Rechnung für den Versicherer auf. Und letztlich auch für den Kunden, denn nur dann sind moderate Beiträge möglich. Liegt die Wahrscheinlichkeit allerdings bei 100%, weil der Schaden ja schon eingetreten ist, geht diese Rechnung nicht mehr auf. 

Gesetzliche Vorgaben 
Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist festgelegt, dass grundsätzlich das Prinzip der Vorwärtsversicherung gilt. Das bedeutet, dass Versicherungsschutz nur für zukünftige Versicherungsfälle vereinbart werden kann.  

Gesunder Menschenverstand 
Lassen wir Versicherungsethik, -mathematik und -recht mal beiseite. Stellen Sie sich vor, jemand möchte bei Ihnen ein Haus gegen Feuer versichern, das schon brennt. Würden Sie darauf eingehen? Vermutlich eher nicht. Warum also sollte ein Versicherer das tun? 

Fest steht: Ist der Schaden erst passiert, lässt sich kein Versicherungsschutz mehr dafür abschließen. Es gilt also, den kleineren und größeren Missgeschicken des Lebens zuvorzukommen und den Haftpflichtschutz so früh wie möglich abzuschließen. Das geht bei uns übrigens schon für unter vier Euro monatlich.

Die Privathaftpflichtversicherung ist ein echtes Muss – auch wenn sie keine gesetzliche Pflicht ist. Es gibt keine andere freiwillige Versicherung, die so wichtig und gleichzeitig so günstig ist, wie eine Privathaftpflicht. Bei verhältnismäßig großem Risiko, denn ein Missgeschick passiert schließlich jedem mal.

Wichtig zu wissen: In Deutschland gibt es keine Schadensbegrenzung. Sind Sie also verantwortlich für einen Schaden, tragen Sie alle damit verbundenen Kosten in voller Höhe, notfalls ein Leben lang. Insbesondere bei Personenschäden kann das sehr (sehr) teuer werden.  

Verursachen Sie einen Schaden, wird Ihnen in der Regel eine Frist zur Leistung des Schadenersatzes gesetzt. Halten Sie diese Frist nicht ein oder können Sie die Summe nicht zahlen, fallen zusätzlich Zinsen an. Strafrechtliche Konsequenzen können folgen bis hin zur Pfändung von Eigentum, Privat- und Gehaltskonten.

Können Sie Ihre Schulden nicht begleichen, sind diese auch auf Familienmitglieder übertragbar und können sogar an Ihre Kinder und Enkelkinder vererbt werden. So kann ein einziges Missgeschick ohne Haftpflichtschutz Ihr Leben und das Ihrer Familie in erheblichem Maße beeinflussen.  

Haftpflichtschutz darf nicht warten

Heute online abschließen und direkt vollen Versicherungsschutz genießen. Weil guter Schutz nicht nur eine Frage der Leistungen, sondern auch des Timings ist. 

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Besonders beruhigend: Haben Sie sich für eine Privathaftpflichtversicherung entscheiden, müssen Sie nicht lange auf den Schutz warten. Genau genommen gar nicht. Denn im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen gibt es bei der Privathaftpflicht keine Wartezeit. Stellen Sie heute Ihren Antrag, kann der Versicherungsschutz bereits heute beginnen. Vorausgesetzt, die erste Beitragszahlung erfolgt fristgerecht.

Aufgepasst: Achten Sie beim Wechsel von einem Versicherer zum anderen auf einen nahtlosen Übergang. Der neue Vertrag sollte direkt an den der Vorversicherung anschließen, um Versicherungslücken zu vermeiden. Bei einem Wechsel zur SIGNAL IDUNA müssen Sie nicht einmal auf das Ende Ihrer Vorversicherung warten. Wir bieten Ihnen sofortigen Schutz und Beitragsfreiheit, solange Ihr alter Vertrag noch läuft. Für stressfreie und vor allem sichere Übergänge. 

Keine Frage: Jede Haftpflichtversicherung ist besser als gar keine. Für optimale Sicherheit sollten Sie allerdings darauf achten, dass Ihr Versicherungsschutz auch zu Ihnen und Ihrem Leben passt. Grundsätzlich bietet jede Haftpflichtversicherung Schutz bei privaten Sach- und Personenschäden. Leistungsumfang und -summe unterscheiden sich je nach Tarif.

Am besten machen Sie sich einmal klar, welche Leistungen Sie eigentlich brauchen. Für Mieter empfiehlt sich die Absicherung von Schlüsselverlust. Eltern sollten auf die Absicherung ihrer deliktunfähigen Kinder achten. Hunde- und Pferdebesitzer benötigen eine Tierhalterhaftpflicht, Beamte den Baustein Diensthaftpflicht. Ein Blick in Ihre Versicherungsbedingungen sorgt schnell für Gewissheit, ob Sie ausreichend geschützt sind.

Dieser Blick lohnt sich übrigens nicht nur einmal, sondern regelmäßig. Zum einen weil Ihr Leben sich mit der Zeit verändert. Und zum anderen, weil die meisten Versicherer ihr Leistungsspektrum kontinuierlich weiterentwickeln. 

Ihr Haftpflichtversicherung erstattet nicht nur Schäden, die Sie verursachen, sondern überprüft auch, ob die Ansprüche, die andere an Sie stellen, gerechtfertigt sind. Ist dies nach eingehender Prüfung nicht der Fall, wird die Forderung abgewehrt. Man nennt das passive Rechtsschutzfunktion.

Bei der Privathaftpflichtversicherung gibt es keine Ausnahmen was den rückwirkenden Abschluss angeht. Anders ist das bei der Berufshaftpflicht. So kann es beispielsweise beim Haftpflichtschutz für Architekten und Ingenieure zu rückwirkenden Zahlungen für Langzeitschäden kommen. Diese können schon vor Abschluss des Vertrages entstanden sein, sich aber erst später zeigen. Die meisten Versicherer gewähren hier eine gewisse rückwirkende Absicherung sofern noch keine Schäden oder Fehler bekannt sind.

Einen rückwirkenden Privathaftpflichtschutz gibt es nicht.

Die Privathaftpflicht ist in Deutschland keine Pflichtversicherung, in Anbetracht des Risikos, für Schäden mit dem privaten Vermögen haften zu müssen, allerdings ein Muss.

Hält man sich das Preis-Leistungs-Verhältnis sowie das Haftpflicht-Risiko vor Augen, spricht alles dafür, sofort eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen – bei uns ab 3,39 Euro im Monat.

Fragen und Antworten

Nein. Eine private Haftpflichtversicherung leistet immer nur für Schäden, die nach dem Versicherungsbeginn entstanden sind. Deshalb sollte dieser günstige Schutz so früh wie möglich abgeschlossen werden. Eine Ausnahme bildet die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure. Diese kann unter Umständen für Schäden leisten, die in der Vergangenheit liegen.  

Schließen Sie so früh wie möglich eine Haftpflichtversicherung ab. Für wenige Euro im Monat werden Schäden in Millionenhöhe abgedeckt – ohne Wartezeit. Außerdem werden sämtliche Forderungen an Sie gründlich geprüft und gegebenenfalls abgewehrt. Man spricht von einer passiven Rechtsschutzfunktion.  

Nein. Anders als die Kfz-Haftpflicht ist die private Haftpflichtversicherung keine Pflicht. Aber ein Muss. Denn bei Haftpflichtschäden haftet man in Deutschland in unbegrenzter Höhe mit dem eigenen Vermögen. Das kann ohne Versicherungsschutz bis in den finanziellen Ruin führen.

Schäden, die in der Vergangenheit geschehen sind, können mit einem neu abgeschlossenen Vertrag nicht abgedeckt werden. Das gilt nicht nur bei der Privathaftpflichtversicherung, sondern bei allen Arten der Haftpflichtversicherung. Ausnahmen bilden bestimmte Berufshaftpflichtversicherungen.

Kann man rückwirkend eine Versicherung abschließen?

Der rückwirkende Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist – genau wie bei den meisten anderen Versicherungen – nicht möglich. Ist ein Schaden bereits vor dem Abschluss entstanden, wird dieser nicht von der Haftpflicht übernommen.

Was passiert wenn das Auto nicht versichert ist?

Wer ohne Versicherungsschutz Auto fährt, begeht gemäß Paragraf § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eine Straftat: Er gefährdet andere Verkehrsteilnehmer. Rechtliche Konsequenz ist beispielsweise eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, Entzug des Führerscheins oder eine Geldbuße von bis zu 180 Tagessätzen.

Kann man ein Auto ohne Versicherung angemeldet lassen?

Wenn Sie ein Auto anmelden wollen, muss die Versicherung bereits bestehen. Sonst erhalten Sie keine Zulassung. Kündigen Sie die Versicherung, während Ihr Auto bereits angemeldet ist, muss der Versicherer dies der Behörde melden.

Wie lange hat man Zeit ein Auto zu versichern?

Sie tritt in Kraft, wenn du das Auto stillgelegt hast. Normalerweise ist sie kostenlos und gilt je nach Versicherer meist 6-18 Monate. Damit bleibt dein Fahrzeug auch nach der Außerbetriebsetzung geschützt. Das Gute: Der Versicherungsschutz beginnt automatisch, sobald deine Versicherung von der Stilllegung erfährt.

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