Kann man wieder in die kirche eintreten

Sie wollen in die Kirche zurückkehren?

Sie sind nicht allein. Kirchenaustritte sorgen für Schlagzeilen. Rücktritte gehen weniger laut vor sich. Und doch wurden allein in der Steiermark im Jahr 2020 920 Männer und Frauen wieder in die Gemeinschaft der katholischen Kirche aufgenommen. 102 weitere haben ihren Austritt widerrufen.

Auch Sie sind uns herzlich willkommen!

Voraussetzungen

Sie sind getauft, bekennen sich zum christlichen Glauben und haben die ehrliche Absicht, wieder in die katholische Kirche zurückzukehren. Sie wollen der Gemeinschaft der katholischen Kirche auch in Zukunft treu bleiben.

Was ist zuerst zu tun?

Suchen Sie zunächst das Gespräch mit einem Priester (dem Pfarrer Ihrer Wohnpfarre oder mit einem anderen Seelsorger Ihres Vertrauens).  Der Priester wird Sie fragen, warum Sie seinerzeit aus der Kirche ausgetreten sind und was Sie jetzt zur Rückkehr in die Kirche bewegt. Es handelt sich dabei um keine Prüfung und um kein unnötiges "Ausfratscheln", sondern um den Versuch eines ehrlichen Gesprächs. Niemand soll zum Eintritt überredet, aber auch niemand, der es ernst meint, "vertrieben" werden.

Wenn Sie keinen Priester kennen und nicht zu Ihrem Wohnsitzpfarrer gehen möchten, stehen Ihnen auch zwei  Aufnahme-Priester zur Verfügung, die besonders dazu beauftragt sind: Mag. Dietmar Grünwald und Dr. Heinrich Schnuderl

Die Aufnahme

Die Aufnahme geschieht durch den Priester. Diese Handlung kann ganz schlicht in der Pfarrkanzlei stattfinden. Sie kann aber auch während eines Gottesdienstes in der Kirche oder im Familienkreis oder im Freundeskreis feierlich begangen werden. Sie können hier jene Form wählen, die Ihnen zusagt.

Falsche Gerüchte

Oft wird behauptet, bei einem Wiedereintritt in die Kirche müsse man den Kirchenbeitrag für die Jahre seit dem Austritt nachzahlen. Das ist falsch! Die Kirchenbeitragspflicht beginnt erst wieder mit der Rückkehr in die Kirche. Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Kirchenbeitrag im Fall eines Wiedereintrittes ausmachen würde, wenden Sie sich bitte an unsere Kirchenbeitragsorganisation. Man informiert und berät Sie gerne. 

Mehr zum Kirchenbeitrag


Falsch ist auch das Gerücht, man müsse vor der Aufnahme Gebete auswendig lernen und beim Pfarrer eine Prüfung machen. Auch Zeugen, die die Aufnahme bestätigen, sind in unserer Diözese nicht mehr notwendig.

Die häufigsten Fragen zum Kircheneintritt

An wen
muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Entweder Sie wenden sich an die Pfarrerin, den Pfarrer Ihres Vertrauens, an das Pfarramt an Ihrem Wohnort oder an die nächste Kircheneintrittsstelle.

Wie verläuft 
ein Kircheneintritt?

In einem Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer können Sie alles ansprechen, was Sie rund um Kirche und Gemeinde, um Glaubens- oder Lebensfragen herum bewegt. Ihre Gründe des Kirchenaustritts haben genauso Platz wie Ihre Motivation zum Eintritt. Das Eintrittsgespräch fällt unter die Schweigepflicht der Pfarrerin oder des Pfarrers. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Eintrittsformular wird der Kircheneintritt gültig.

Was, wenn ich 
nicht getauft bin?

Voraussetzung für die Aufnahme in die evangelische Kirche ist die Taufe. Wenn Sie noch nicht getauft sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Ortspfarrerin, Ihrem Ortspfarrer oder der nächsten Kircheneintrittsstelle auf. Dort können Sie klären, wie eine geeignete Vorbereitung auf die Taufe aussehen kann. Die Taufe geschieht in einem Gottesdienst.

Welche Unterlagen
benötige ich?

Zum Wiedereintritt bringen Sie bitte Ihre Taufurkunde (ersatzweise: Konfirmationsurkunde), Ihre Austrittsbescheinigung und Ihren Personalausweis mit.

Was, wenn ich bislang einer anderen
christlichen Konfession angehört habe?

In die evangelische Kirche können Sie nur eintreten, wenn Sie zuvor den Austritt aus der anderen Konfession erklärt haben. Der Austritt erfolgt in der Regel beim Standesamt.

Werde ich der
Gemeinde vorgestellt
oder wird mein Kircheneintritt sonst öffentlich gemacht?

Wenn Sie es möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gegeben werden.
Ansonsten gilt für alles, was beim Eintrittsgespräch zur Sprache kommt, die Schweigepflicht.

Kann ich auch in eine andere
Gemeinde eintreten
als in die Kirchengemeinde meines Wohnsitzes?

Ja, das ist möglich. Sprechen Sie dies beim Eintrittsgespräch an.

Was kostet der Eintritt
in die evangelische Kirche?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Als Kirchenmitglied sind Sie aber – sofern Sie auch Lohn- oder Einkommensteuer bezahlen – kirchensteuerpflichtig.

Kirchensteuer -
wozu & wie viel?

Mit Ihren kirchlichen Abgaben, der Kirchensteuer und dem Kirchgeld, tragen Sie dazu bei, dass die evangelische Kirche vielfältige geistliche und diakonische Angebote für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen machen kann. Die Kirchensteuer beläuft sich in Bayern auf acht Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer. Das ergänzende Kirchgeld wird einmal jährlich direkt von den (Gesamt-) Kirchengemeinden erhoben und unterstützt Projekte und Initiativen vor Ort.

Wie ist ein Wiedereintritt in die Kirche?

Der Wiedereintritt wird durch die Teilnahme am Heiligen Abendmahl vollzogen. Der Gemeinde wird der Eintritt im Gottesdienst unter „Abkündigungen“ bekannt gegeben und im Gemeindebrief veröffentlicht. Eine Wiedertaufe findet nicht statt. Die erste Aufnahme geschieht durch die Taufe.

Was sind die Nachteile wenn man aus der Kirche austritt?

Nachteil 1: Der bürokratische Aufwand Wer in Deutschland aus der Kirche austreten will, muss zum Amt. Abhängig vom Bundesland müssen Sie entweder beim Standesamt, Einwohnermeldeamt oder beim Amtsgericht einen Termin vereinbaren. Dort müssen Sie ein Formular ausfüllen und eine Bearbeitungsgebühr zahlen.

Wie hoch sind die Kirchensteuern in Deutschland?

Kirchensteuer ist Landesrecht. Der Steuersatz liegt bei 9 Prozent der zu zahlenden Einkommensteuer, nur in Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 Prozent.

Wie kann ich katholisch werden?

Zunächst durch die Taufe. Da die Taufe unauslöschbar ist, kann man nur die Mitgliedschaft zur katholischen Kirche aufkündigen und sie durch förmlichen Austritt beim Amtsgericht verlassen. Um wieder einzutreten, braucht es dann den Wiedereintritt.