Muss ich für die schulden meines verstorbenen mannes aufkommen

  • Über das Erbrecht
  • Berufung zum Erben
  • Aneignungsrecht des Bundes (bisher Heimfallsrecht des Staates)
  • Weiterführende Links
  • Rechtsgrundlagen

Über das Erbrecht

Unter Erbrecht werden alle Vorschriften verstanden, die die Rechtsnachfolge das Vermögen betreffend eines Verstorbenen regeln. Man versteht darunter aber auch das subjektive Recht, das gesamte Vermögen eines Verstorbenen oder einen Bruchteil desselben für sich in Anspruch zu nehmen.

Der Erbe wird Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen, er erwirbt dessen Vermögen oder einen Teil davon durch Einantwortung. Ist nur eine Person als Erbe berufen, so wird sie Alleinerbe (sogenannter "Universalerbe"). Sind mehrere Personen als Erben berufen, so bilden sie als Miterben eine Erbengemeinschaft.

Vererblich sind:

  • Alle Vermögenswerte des Verstorbenen (z.B. Liegenschaften, Sparguthaben, Schmuck oder Forderungen gegen andere Personen).
  • Schulden des Verstorbenen. Daher ist, wenn der Verstorbene größere Schulden hatte oder solche zu erwarten sind, bei der Annahme der Erbschaft größte Vorsicht geboten (Erbantrittserklärung).
  • Unter Umständen Zugangs- und Verfügungsrechte über Internetprofile, Social Media, E-Mail-Konten und dergleichen.

Nicht vererblich sind bestimmte, an die Person des Berechtigten gebundene Rechte und Pflichten, wie z.B. persönliche Dienstbarkeiten (Wohnrecht, Gewerbeberechtigungen oder Unterhaltsansprüche). Hierbei kann es jedoch Fortsetzungsrechte der Verlassenschaft bzw. naher Angehöriger geben.

Berufung zum Erben

Erbe wird jemand entweder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder aufgrund einer letztwilligen Verfügung.

Grundsätzlich kann nach österreichischem Recht jeder selbst regeln, was nach ihrem oder seinem Tod mit seinem oder ihrem Vermögen zu geschehen hat (Testierfreiheit). Mögliche Formen dafür sind Erbvertrag oder Testament.

Für den Fall, dass der Verstorbene keine Regelung getroffen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese orientiert sich am Willen eines durchschnittlichen Verstorbenen und weist das vererbbare Vermögen dem Ehegatten und den nächsten Verwandten des Verstorbenen zu.

Zwischen diesen beiden grundsätzlichen Systemen (Testierfreiheit und gesetzliche Erbfolge) wird durch das Pflichtteilsrecht ein gewisser Ausgleich geschaffen. Der Verstorbene konnte einerseits zu Lebzeiten ungeachtet der gesetzlichen Erbquote eine letztwillige Anordnung treffen.

Der Verstorbene muss aber andererseits bestimmten nahen Angehörigen trotzdem eine Quote ihres oder seines Vermögens zukommen lassen. Wenn er dies unterlässt, räumt das Pflichtteilsrecht dieser nahen Angehörigen als pflichtteilsberechtigte Personen das Recht ein, von dem Testamentserben die Zahlung eines entsprechenden Betrages zu verlangen.

Achtung

Es fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist weiterhin die Grunderwerbsteuer zu entrichten. Es besteht jedoch eine Anzeigepflicht bei Schenkungen.

Aneignungsrecht des Bundes (bisher Heimfallsrecht des Staates)

In allerletzter Konsequenz, also wenn keine testamentarischen oder gesetzlichen Erben, kein erbberechtigter Lebensgefährte und auch keine Vermächtnisnehmer vorhanden sind, hat sich die Republik Österreich den Nachlass anzueignen. Man spricht dann von einer Aneignung des Bundes (bisher "Heimfallsrecht des Staates").

Erbrecht in den EU-Mitgliedstaaten (→ Notaries of Europe)

Rechtsgrundlagen

§§ 748, 750 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.

Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer

Vor knapp 3 Jahren haben wir geheiratet. Mein Mann war vor der Ehearbeitslos, bezog Arbeitslosengeld. Hartz IV hat er wegen unserer seinerzeit eheähnlichen Gemeinschaft nicht erhalten. Nun ist er verstorben. Er hatte vor der Ehe einige Schulden. Muß ich nun für diese aufkommen? Sind hier Fristen zu wahren? In unserer Ehe hat er keine neuen Schulden gemacht.

6 Antworten

Muss ich für die schulden meines verstorbenen mannes aufkommen

Der Erbe haftet grundsätzlich auch für die Schulden des Erblassers. Wenn Sie aber n i c h t Erbin Ihres verstorbenen Ehemanns geworden sind, haften Sie auch nicht für dessen Schulden, bzw. nur dann, wenn Sie sich den Gläubigewrn gegenüber mitverpflichtet oder z.B. eine Bürgschaft übernommen hätten. Allein die Tatsache, dass Sie die Ehefrau des Schuldners sind, führt n i c h t zu einer Mithaftung für die Schulden des Ehemanns.

Wenn Sie Ihren Ehemann aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge beerbt haben, können Sie innerhalb 6 Wochen vom Erbfall an die Erbschaft ausschlagen. Sie gehen am besten persönlich zum Amtsgericht des Wohnsitzes, Abteilung Nachlassgericht und geben dort dem zuständigen Rechtspfleger die Erklärung ab, dass Sie die Erbschaft ausschlagen wollen. Der wird dann alles weitere veranlassen. Ihren BPAusweis beim Besuch des Amtsgerichts nicht vergessen ! Mit der Ausschlagung entfällt die Erbenhaftung. Aber auch wenn Sie nicht ausschlagen wollen oder die Frist versäumt haben, können Sie durch Antrag auf Nachlassverwaltung oder Nachlass-Insolvenz die Haftung auf den Nachlass des Ehemanns beschränken; Ihr eigenes Vermögen haftet dann für die Schulden nicht. Ist praktisch kein verwertbares Vermögen Ihres verstorbenen Mannes vorhanden, kann auch die sogen. "Dürftigkeitseinrede" nach § 1990 BGB in Betracht kommen, die Sie von der Haftung freistellt,wenn Sie den ererbten Nachlass den Gläubigern zur Verfügung stellen. Auch insoweit wird Ihnen der Rechtspfleger beim Amtsgericht raten können. Einen Anwalt brauchen Sie nur, wenn der Rechtspfleger wider Erwarten Ihre Fragen nicht beantworten will.

Muss ich für die schulden meines verstorbenen mannes aufkommen

Du kannst aber diese Erbe auch ausschlagen, ablehnen. Eine Erbe muß niemand antreten, vor allem dann nicht, wenn es unzumutbare Nachteile für den/die Erben bedeuten würde. Wenn aber auch etwas anderes an der Erbmasse dran hängt, dann kannst du nicht "selektiv erben", sprich wer das Fleisch haben will, muß auch Knochen und Sehnen mitnehmen.

Muss ich für die schulden meines verstorbenen mannes aufkommen

Ja, wenn du Erbin bist, erbst du auch die Schulden.

Wenn der Nachlass überschuldet ist, solltest du über eine Ausschlagung nachdenken. Beachte, dass die i.d.R. nur sechs Wochen nach dem Anfall der Erbschaft möglich ist.

Muss ich für die schulden meines verstorbenen mannes aufkommen

ich glaube schon...wenn er geld gehabt hätte-wärst du ja auch erbin;-) SO ERBST DU AUCH SEINE SCHULDEN ..

Muss ich für die schulden meines verstorbenen mannes aufkommen

Frag mal beim Anwalt nach nem kostenlosem Beratungsgespräch.

Was möchtest Du wissen?

Wer zahlt offene Rechnungen nach dem Tod?

Der Erbe haftet zugleich bei Annahme der Erbschaft für alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen (1967 Abs. 1 BGB). Dies bedeutet, dass die Erben, die eine Erbschaft annehmen, auch die Schulden des Erblassers -des verstorbenen Patienten- auszugleichen haben.

Wer zahlt Schulden Wenn Erbe ausgeschlagen wird?

Möchte niemand die Hinterlassenschaft haben, landet das überschuldete Erbe am Ende beim Staat. Er wird das Vermögen (sofern vorhanden) verwerten und damit vielleicht einen Teil der Schulden tilgen. Für den Rest haftet der Staat nicht. Die Gläubiger des Verstobenen gehen in diesem Fall leer aus.

Was passiert mit Ratenzahlungen wenn man stirbt?

Grundsätzlich gilt, dass mit dem Tod des Kreditnehmers die Schulden auch nach dem Tod weiter bestehen. Das Erbe umfasst, wie bereits erwähnt, nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch vorhandene Kredite beziehungsweise Schulden.

Kann ich das Erbe meines Mannes ausschlagen?

Ehefrauen haften für Verbindlichkeiten nur bei Annahme des Erbes. Hinterlässt der Ehepartner erhebliche Schulden, die den Wert des Nachlasses übersteigen, kann die Frau die Erbschaft ausschlagen. Reagiert die Frau nach dem Erbfall nicht, gilt das Erbe nach Ablauf von 6 Wochen als angenommen.