Nach Retoure kein Geld zurück Musterbrief

Rücksende-Falle

Musterbrief für Widerruf beim Online-Einkauf

19.06.2012, 10:59 Uhr

Rainer Schuldt

Der Wunsch-TV passt nicht in Ihr Wohnzimmer, das Smartphone ist zu groß für Ihre Hand? Nachdem Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware von Ihrem Recht auf Rückgabe Gebrauch gemacht haben, verweigert der Händler Ihnen jedoch die Erstattung der Liefer- und Rücksendekosten.

Das können Sie tun:
Für Rückgaben gilt Folgendes: Sie müssen den Kauf innerhalb von 14 Tagen schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen – einen Musterbrief dafür finden Sie hier. Die Rücksendung muss dann innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Zurück gibt's dann den Produktpreis. Bei einem Waren-Wert von über 40 Euro auch die Rückversandkosten.

Ich gehe davon aus, dass Sie von Ihrem 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben. Hier ist es so, dass der Händler gesetzlich verpflichtet ist, Ihnen den Kaufpreis binnen eines Monats nach Erhalt der Ware zurück zu erstatten. Die Begründung des Händlers, warum der Kaufpreis noch nicht zurück gezahlt wurde, ist daher ebenso unnachvollziehbar wie rechtlich irrelevant.

Sofern Sie dies noch nicht getan haben, sollten Sie daher dem Händler eine letzte Frist von 7 Tagen setzen und für den Fall des fruchtlosen Verstreichens bereits die gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs androhen. Sollte er nicht zahlen, können Sie einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Interessen beauftragen, dessen Kosten Sie vom Händler gleichermaßen ersetzt verlangen können. Bei Bedarf können Sie mich gerne darauf ansprechen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfrage Funktion.

Ein Online-Kauf ist angenehm. Binnen weniger Minuten erhält man per Email eine Auftragsbestätigung zugeschickt und die Bestellung wird fast immer in einem angemessenen Zeitraum gut verpackt bis vor die Haustüre geliefert.

Probleme gibt es meist erst dann, wenn der Artikel nicht gefällt oder mängelbehaftet ist und man von seinem gesetzlichen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht. Nach dem Fernabsatzgesetz kann die Ware schließlich innerhalb von 2 Wochen nach der Zusendung ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Da es aber mittlerweile nicht nur bei Käufen über eBay üblich ist, die Rechnung per Vorauskasse zu bezahlen, wartet man mitunter Monate auf eine Rückzahlung des Kaufpreises.

Legt man der Retoure-Sendung jedoch ein kurzes Schreiben bei, in dem man mit Bezug auf das Widerrufsrecht um eine Rückerstattung des Kaufpreises binnen 14 Tagen bittet, gerät der Verkäufer nach Fristablauf in Zahlungsverzug. Mit einem weiteren Schreiben können dem Verkäufer anschließend Konsequenzen ankündigt werden.

Onlineeinkäufe sind bequem und einfach. Die Ware ist mit wenigen Klicks im Onlineshop bestellt und wird nach Hause geliefert. Passt sie dann aber doch nicht oder gefällt nicht, kann die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt werden und der schon bezahlte Kaufpreis wird erstattet.

Alles kein Problem! Oder doch?

Widerrufsrecht ja oder nein?

Zunächst einmal ist zu fragen, ob dem Käufer überhaupt ein Widerrufsrecht (häufig verwechselt mit einem „Rücktrittsrecht“) bei einem Onlinekauf zusteht. Dieses Widerrufsrecht steht dem Käufer in der Regel dann zu, wenn er Verbraucher ist, also privat für sich kauft, und der Verkäufer als Unternehmer einen Onlineshop betreibt. Das Widerrufsrecht besteht also z. B. nicht bei einem Onlinekauf zwischen ausschließlich privaten Personen. Daneben gibt es Ausnahmetatbestände, die ein Widerrufsrecht ebenfalls ausschließen, auch wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer etwas online kauft. Beispielsweise sei hier genannt, wenn die Ware nicht vorgefertigt ist und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist.

Ausübung des Widerrufsrechts

Bei der Ausübung des Widerrufsrechts ist darauf zu achten, dass der Widerruf auch tatsächlich erklärt wird und die Erklärung dem Onlineshopbetreiber auch zugeht. Es reicht seit einiger Zeit für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht mehr aus, die Ware einfach nur zurückzusenden (manche Unternehmer akzeptieren allerdings nach wie vor einen Widerruf durch Rücksendung der Ware; dies sollte aber ganz konkret im Einzelfall geprüft werden). Zur Erklärung des Widerrufes kann (muss aber nicht zwingend) ein Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das der Onlineshopbetreiber bereithalten muss. Wohin der Widerruf zu richten ist, ergibt sich aus der Widerrufsbelehrung.

Rechtsfolgen des Widerrufs

Auch die Rechtsfolgen ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung: Danach hat der Onlineshopbetreiber bei Ausübung des Widerrufs alle Zahlungen, die er vom Käufer erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Onlineshopbetreiber eingegangen ist.

Der Käufer hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er den Onlineshopbetreiber über den Widerruf des Vertrages unterrichtet, an diesen zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Verkäufer kann die Rückzahlung des Kaufpreises nebst Lieferkosten so lange verweigern, bis er die Ware wiedererhalten hat oder der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware zurückgesandt hat.

Wurde die Ware also nach Ausübung des Widerrufsrechts vom Käufer zurückgesandt, hat er einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises und etwaiger gezahlter Lieferkosten. Zahlt der Onlineshopbetreiber nicht innerhalb der benannten 14-tägigen Frist, was in der Praxis immer wieder vorkommt, so sollte der Käufer ihn unter Verweis auf die Rechtsfolgen der Widerrufsbelehrung zur Rückerstattung des Kaufpreises nochmals auffordern. Hilft auch dies nicht weiter, kann ein anwaltliches Zahlungsaufforderungsschreiben dafür sorgen, den eigenen Anspruch durchgesetzt zu bekommen.

Was tun wenn Retoure nicht erstattet wird?

Erfolgt beispielsweise zwei Wochen nach Absenden des Retouren-Pakets weder Gutschrift noch Erstattung des Kaufpreises, muss der Verbraucher nachhaken. Bestreitet der Händler, dass die Waren-Rücksendung angekommen ist, muss der Käufer eine Kopie des Einlieferungsbelegs zusenden.

Was tun wenn Händler Geld nicht zurückzahlt?

Falls ein Online-Händler Ihnen das Geld nicht rechtzeitig zurückzahlt, können Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Die Kosten hierfür muss bei Verzug der Händler erstatten. Betroffene können sich gerne an mich wenden.

Wie schreibe ich eine Geldrückforderung?

Ihr Schreiben vom _______ Sehr geehrte Damen und Herren, mit meinem/unserem Schreiben vom _______ forderte/n ich/wir Sie auf, die von mir geleistete Anzahlung in Höhe von _______ Euro an mich/uns zurückzuerstatten.

Wie lange darf eine Rückzahlung dauern?

Rückerstattung binnen 14 Tagen Wenigstens dies hat der Gesetzgeber gesehen und für die Rückzahlung eine eigene Frist vorgesehen: Die Kaufpreiserstattung (samt der Standard-Hinsendekosten) hat durch den Verkäufer unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab der Widerrufserklärung zu erfolgen.