Darf man in der Schweiz die Urne mit nach Hause nehmen

Wir erledigen alle Formalitäten, Überführen die Urne in die Schweiz sowie Organisieren die Übergabe der Asche des geliebten Menschen in Deutschland. Unser Schweizer Bestattungspartner reserviert für die Asche Ihres Lieben Verstorbenen einen Grabplatz auf der Bergwiese auf unbestimmer Zeit, diese Zeit legen Sie als Angehöriger fest. So kann nach der Einäscherung Ihres lieben Verstorbenen die Asche zu Hause aufbewahrt werden. Die grundlegende Überlegung besteht hierfür darin, dass die eigentliche Bestattung mit der „Entwidmung des Toten“ bereits im Krematorium durch Feuer erfolgte. Zudem dient diese Regelung der besseren Trauerbewältigung von Hinterbliebenen. Außerhalb Europas ist die Aufbewahrung im eigenen Haus oder Grundstück durchaus üblich, dennoch gibt es genügend Friedhöfe für eine reguläre Beisetzung der Urne. (siehe Umfrage)

Hinweis: Die Rückführung der Urne mit der Asche des Verstorbenen nach Deutschland, um diese zu Hause in Deutschland aufzubewahren, stellt, wie unten erwähnt, eine Ordnungswidrigkeit* dar. Wir beraten Sie auch gerne zu dieser Frage.

( * Eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln.(…) Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit Mitteln der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern. Das gilt (…) auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften. Quelle: Wikipedia

In vielen europäischen Ländern, so wie in der Niederlande, der Schweiz, und auch in Tschechien ist der Friedhofs-zwang regional zumindest für die Asche nach einer Einäscherung aufgehoben.

Es gibt Angehörige, die möchten nach der Einäscherung des Verstorbenen die Urne samt Asche bei sich zu Hause haben. Wir klären die Frage, ob man in Deutschland eine Urne selbst transportieren darf.

Darf man eine Urne mit nach Hause nehmen?

Häufig wollen die Erben selbst entscheiden, was mit der Asche geschehen soll. Ihnen ist es wichtig, dass die Verstorbenen in ihrer Nähe sind und nicht auf einem Friedhof bestattet werden. Auch der Wunsch nach einem Beisetzungsort, zu dem der Verstorbene eine Bindung hatte, kann ein Grund dafür sein, nach Alternativen zu einem Friedhof zu suchen. So verfügen viele Deutsche bereits zu Lebzeiten, dass ihre Angehörigen die Urne mit nach Hause nehmen sollen – ohne die deutsche Gesetzgebung zu kennen.

In vielen anderen Ländern ist es möglich, die Asche des Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen, um sie dort in einer schönen Schmuckurne auf den Kaminsims oder an einem anderen Ort im eigenen Heim aufzustellen und den geliebten Menschen so immer in der Nähe zu haben. In Deutschland lässt die Rechtslage dies allerdings aktuell nicht zu. Wir erklären, warum und welche Alternativen es hierfür gibt.

Darf man in der Schweiz die Urne mit nach Hause nehmen

Urne mit nach Hause nehmen: Aktuelle Rechtslage in Deutschland

Viele Menschen machen sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber, wie sie beerdigt werden wollen und verfügen, dass ihre Asche verstreut werden soll. Doch in Deutschland regeln Bestattungsgesetze, was mit den sterblichen Überresten passiert und diese verbieten eine Verstreuung der Asche. In Deutschland entscheiden die einzelnen Bundesländer individuell über das Bestattungsrecht. Zwar sind die Gesetze nicht in jedem Bundesland gleich, in allen anderen Bundesländern hingegen gilt der Friedhofszwang.

Der Friedhofszwang existiert nur in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Regelung hängt hauptsächlich mit der Totenruhe zusammen. Durch den Friedhofszwang haben alle Menschen die Möglichkeit, sich von dem Verstorbenen zu verabschieden. Vom Friedhofszwang ausgeschlossen sind Seebestattungen und Baumbestattungen.

Eine Ausnahme gibt es in Deutschland jedoch: Bremen hat vor einigen Jahren sein Bestattungsgesetz gelockert und ermöglicht Hinterbliebenen die Asche des Verstorbenen auf einem Privatgrundstück, das heißt im eigenen heimischen Garten, zu verstreuen. Dafür müssen bestimmt Voraussetzungen erfüllt werden. In Bremen ist trotzdem wichtig, dass der Verstorbene seinen Wunsch, nicht auf einem Friedhof beigesetzt zu werden schriftlich festgehalten hat. Außerdem muss er eine sogenannte Person zur Totenfürsorge sowie einen Verstreuungsort zur Ausbringung benannt haben. Liegt dieses Dokument nicht vor, wird die Asche beschlagnahmt und die Angehörigen müssen die Kosten der Zwangsbestattung sowie unter Umständen eine Geldstrafe zahlen.

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Mögliche Lösungen für die Urne zu Hause

Eine Möglichkeit, um die Asche des Verstorbenen selbst beisetzen zu können, ist eine Grabstätte im Ausland. Dort gelten oftmals andere Bestimmungen als in Deutschland. Mit dem Nachweis einer Grabstätte im Ausland erhält der Angehörige die Urne in Deutschland ausgehändigt. Die schriftliche Verpflichtung, die Urne dort beizusetzen, muss dabei vorliegen. mymoria ist dabei behilflich, eine Grabstätte im Ausland kostengünstig zu organisieren.

Manchmal wünschen sich Hinterbliebene auch, nur einen Teil der Totenasche mit nach Hause zu nehmen und in einer Miniurne aufzubewahren, während der Großteil der Asche regulär beigesetzt wird. Mit diesem Vorgehen bewegen sich Hinterbliebene und Bestatter, die dieses Abzweigen eines Teils der Asche anbieten, in einer gesetzlichen Grauzone. Laut Strafgesetzbuch § 168 (Störung der Totenruhe) macht man sich durch die Wegnahme von Teilen der Asche eines verstorbenen Menschen strafbar und der Störung des Totenruhe schuldig. Gleiches gilt in hierzulande auch für die teilweise Entnahme von Asche für die Fertigung eines Diamanten. In einigen euopäischen Nachbarländern ist die Diamantbestattung hingegen legal.

Generell sind die Bestattungsgesetze in vielen anderen europäischen Ländern deutlich liberaler als in Deutschland. So ist es etwa in der Schweiz oder den Niederlanden offiziell erlaubt, die Urne mit der Asche des Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen und in den eigenen vier Wänden aufzubewahren. Wer glaubt, er könne die deutsche Gesetzgebung umgehen, indem er den Leichnam für die Einäscherung ins Ausland überführen lässt und die Asche im Anschluss nach Deutschland zurücküberführt, um sie dann mit nach Hause zu nehmen, wird enttäuscht: Sobald die Asche wieder in Deutschland ist, gilt das deutsche Bestattungsgesetz und somit auch der Friedhofszwang.

Was ist im Todesfall erlaubt?

Viele Menschen wollen im Todesfall ihrer Familie nicht zur Last fallen und verzichten daher auf eine teure Grabstätte mit jahrelanger Grabpflege. Stattdessen suchen sie nach einer einfachen Lösung. Besonders Personen, die keinen Bezug zur Kirche haben, planen ihren letzten Weg außerhalb der Kirchenmauern. Häufig möchten sie nicht auf einem traditionellen Friedhof begraben werden, sondern die Familie zu Hause trauern und Abschied nehmen können. Da dies in Deutschland nicht möglich ist, schauen viele Deutschen, was jenseits der Grenzen bei den Nachbarn erlaubt ist.

In der Schweiz darf die Urne für eine unbefristete Trauerzeit mit nach Hause genommen werden. Erst wenn die Angehörigen bereit sind, wird die Urne beigesetzt, zum Beispiel bei einer Almwiesenbestattung, bei der die Asche auf einer Bergwiese verstreut wird. Auch die Niederlande kennen keinen Friedhofszwang.

Anders als bei Menschen dürfen Haustiere in Deutschland legal auf dem eigenen Grundstück beigesetzt werden oder die Asche des Haustieres zu Hause aufbewahrt werden. Weitere Infos zur Haustierbestattung finden Sie in unserem Artikel "Bestattung von Haustieren".

Wem gehört die Asche eines Verstorbenen Schweiz?

Grundsätzlich ist niemand in der Schweiz verpflichtet, sich nach seinem Tod auf einem Friedhof bestatten zu lassen. Eine Ausnahme gibt es: Erdbestattungen sind nur auf einem Friedhof möglich. Was dagegen mit der Asche eines Verstorbenen geschieht, ist den Angehörigen überlassen.

Was kostet eine Urnenüberführung in die Schweiz?

Überführungskosten - Wie teuer ist der Transport eines Verstorbenen?.

Kann man eine Urne mitnehmen?

Auch die Mitnahme der Urne nach Hause ist in Deutschland nicht gestattet. Sowohl der Leichnam als auch die Kremationsasche wird den Angehörigen nicht übergeben. Überführungen sind daher nur durch einen Bestatter möglich. Urnen dürfen zudem als spezielles Paket per Post verschickt werden.

Was kostet eine Einäscherung in der Schweiz?

Die Kremation kostet 485. - Franken. Dies wird direkt vom Krematorium in Rechnung gestellt und von einigen Gemeinden übernommen.