http://www.perspektive-mittelstand.de/Ausbildung-Uebernahme-von-Azubis-darauf-sollten-Arbeitgeber-achten/management-wissen/3441.html Show 1 Kommentar 1 Nordeifel Fragesteller 29.06.2011, 22:48super Seite, Danke! Monalisa1973 29.06.2011, 22:40 Gerade im Internet gefunden: Rechtliche Aspekte bei der Übernahme von Azubis Urlaub, Probezeit, Befristung und Kündigungsschutz: Eine Übernahme wirft zahlreiche Rechtsfragen auf. Hier einige Sachverhalte, um die Sie wissen sollten: 1.Eine neue Probezeit ist zulässig. Sie kennen Ihren Auszubildenden bereits seit vielen Jahren. Das sollte Sie allerdings nicht veranlassen zu glauben: „Der wird das schon machen.“ Bedenken Sie, dass die Ausbildungssituation in aller Regel mit dem harten Berufsalltag nicht vergleichbar ist. Nutzen Sie also die Möglichkeit einer erneuten Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB, die Ihnen ohne Abstriche zusteht. Sorry hatte ich mich getäuscht. Eine Probezeit ist zulässig Noergelix 29.06.2011, 22:34 Wohl aus rein rechtlichen Gründen schon. Auch wenn Verhalten, Betragen, Arbeitseifer eine Ausbildungszeit lang bekannt waren, kann die Probezeit beiden Seiten Sicherheit über den weiteren Verlauf der Arbeitsbeziehung bieten. Zudem werden ganz andere Maßstäbe angewendet und gesetzt, als "nur" während der Ausbildung. Meine ich. Monalisa1973 29.06.2011, 22:33 Nein, eine erneute Probezeit bekommst Du nicht. Kann höchstens sein, dass Dein Vertrag befristet ist. Paula25 29.06.2011, 22:35 Hallo. Nein hat man nicht. Es wird im Allgemeinen ein 1 Jahesvertrag gemacht. Danach, wenn sie dich noch brauchen auf Dauer. Aber Probezeit nach einer Lehre im selben Betrieb, warum sollten sie das tun? Sie wissen doch was du kannst nach der Prüfung. Paul Ähnliche FragenProbezeit nach Ausbildung und Übernahme bei der Telekom Hallo, ich habe vor zwei Wochen meine Ausbildung bei der Deutschen Telekom AG abgeschlossen und wurde übernommen. 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