Ein Testament Muster erleichtert es Ihnen, wenn Sie Ihr Testament richtig verfassen wollen. Doch Vorsicht, denn Sie dürfen das Testament Muster nicht gedankenlos übernehmen. Überlegen Sie genau, was Sie in Ihr Testament schreiben wollen. Eine erste Orientierungshilfe für Testament Muster bieten folgende Beispieltexte. Sie müssen selbstverständlich stets auf Ihre individuellen Gegebenheiten abgestimmt werden, um das Testament richtig zu verfassen. Show
Praxisbeispiel: Testament MusterEinfaches Testament richtig verfassen Mein letzter Wille / Testament Ich, Vorname, Familiennname, Adresse, Geburtsdatum, bestimme zu meinen Erben: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Adresse. Ort, Datum Unterschrift Vorname, Familienname Gemeinschaftliches Testament richtig verfassen Wir, Vorname, Familienname Ehepartner 1 / Vorname, Familienname Ehepartner 2, setzen uns gegenseitig zu unseren alleinigen Erben ein. Derjenige von uns, der länger lebt, soll der unbeschränkte und alleinige Erbe des zuerst Verstorbenen sein. Zu Erben des länger Lebenden bestimmen wir unsere gemeinsamen Kinder. Falls ein Kind nach dem Ableben des zuerst versterbenden Elternteils vom überlebenden Elternteil den Pflichtteil verlangt, wird dieses Kind von der Erbfolge ausgeschlossen, so dass es auch vom zuletzt versterbenden Ehegatten nur noch den Pflichtteil erhält. Planen Sie Ihre eigene Bestattung, um Ihre Angehörigen im Todesfall zu entlasten. Gerne beraten wir Sie kostenfrei. Jetzt beraten lassen Was ist ein Testament?Ein Testament ist im deutschen Erbrecht eine schriftliche Willenserklärung, in der Sie als Erblasser bestimmen, wer Erbe Ihres Vermögens werden soll. Das Testament wird nach Ihrem Tod eröffnet und sein Inhalt Ihren Erben bekannt gegeben. Sie können mit einem Testament nach Belieben Alleinerben einsetzen, bestimmte Personen enterben sowie einzelne Gegenstände oder Vermögenswerte aus Ihrem Nachlass beliebigen Personen oder Einrichtungen vermachen. Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Wer kann ein Testament schreiben?Jede Person ab 16 Jahren kann in Deutschland nach § 2229 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein rechtsgültiges Testament schreiben. Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt des Verfassens nicht unter einer Geisteskrankheit, Geistesschwäche oder einer Bewusstseinsstörung leidet. Warum sollte man ein Testament schreiben?Sie sollten immer dann ein Testament schreiben, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen wollen. Die gesetzliche Erbfolge begünstigt im Fall Ihres Todes zunächst Ihren Ehepartner und dann Ihre nächsten lebenden Verwandten – doch das müssen nicht unbedingt die von Ihnen gewünschten Erben sein. Mit entsprechenden Anordnungen in Ihrem Testament können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen an die Erben geht, die Sie selbst sich wünschen – auch, wenn es die Erbfolge anders vorsieht. Darüber hinaus können Sie mit einem Testament auch Streit in der Erbengemeinschaft vermeiden: eine klare und umfassende Verfügung regelt eindeutig, welche Erben im Erbfall was erhalten. Ein notarielles Testament muss nicht eigenhändig verfasst sein. Inhalt eines TestamentsIn Ihrem Testament setzen Sie in erster Linie Erben ein oder Sie schließen Verwandte von der gesetzlichen Erbfolge aus. Darüber hinaus gibt Ihnen ein Testament aber zahlreiche weitere Möglichkeiten, Ihren Nachlass zu regeln und Einfluss auf die Verteilung Ihres Vermögens zu nehmen. Was gehört in ein Testament?Folgende Punkte können Sie aufnehmen, wenn Sie Ihr Testament verfassen: Erben einsetzen und enterben
Vermächtnisse
Rechte und Bedingungen
Nachlassabwicklung
PflichtteileAuch wenn Sie in Ihrem Testament Ihren Ehepartner oder Kinder von der Erbfolge ausschließen, haben diese als gesetzliche Erben ein Anrecht auf einen Pflichtteil des Nachlasses. Der Pflichtteil besteht aus der Hälfte des Anteils, der ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde. Der oder die im Testament eingesetzte/n Erbe/n sind dazu verpflichtet, diesen Pflichtteil an sie auszuzahlen. Gesetzliche ErbfolgeDie gesetzliche Erbfolge ist in den §§ 1924 bis 1936 BGB geregelt. Sie legt fest, wer beim Tode des Erblassers dazu berechtigt ist, das Erbe anzutreten und wie hoch der Erbanteil für jeden Erben ist. In der gesetzlichen Erbfolge werden der Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner des Erblassers sowie seine Nachkommen und andere leibliche Verwandte berücksichtigt. Was gehört nicht in ein Testament?Auch wenn es „Letzter Wille“ heißt, gibt es manche Bestimmungen, die Sie nicht ins Testament schreiben sollten. Dazu zählen die Patientenverfügung und Ihre Bestattungsverfügung. Hinterlegen Sie diese Unterlagen an einem Ort, wo sie leicht gefunden werden können, und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber. BestattungsvorsorgeSollten Sie sich eine bestimmte Bestattungsart wünschen, kann es sinnvoll sein, zusätzlich eine finanzielle Bestattungsvorsorge zu treffen. Auf diese Weise sichern Sie sich einen würdevollen Abschied und Sie ersparen Ihren Angehörigen unnötige Belastungen im Falle Ihres Todes. Welche Arten von Testament gibt es?Es gibt im deutschen Erbrecht verschiedene Möglichkeiten, Ihren Nachlass zu regeln: Sie können als Einzelperson ein Testament schreiben (Einzeltestament) oder mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament verfassen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Sie beim Notar einen Erbvertrag als Alternative zum Testament verfassen. EinzeltestamentDas Einzeltestament wird vom Erblasser allein erstellt (privates oder handschriftliches Testament) beziehungsweise nur mit Hilfe eines Notars (öffentliches oder notarielles Testament). Der Vorteil für den Erblasser besteht darin, dass er in einem Einzeltestament nach Belieben über seinen Nachlass verfügen, Erben einsetzen und Personen enterben kann. Er kann den Inhalt seines Testaments jederzeit anpassen oder komplett widerrufen und ein neues Testament schreiben, ohne sich darüber mit anderen abzusprechen. Darüber hinaus bleibt der Inhalt des Testaments, wenn er das wünscht, nur dem Erblasser alleine bekannt. Die Erben erfahren dann erst nach dem Tod des Erblassers von den Bestimmungen im Testament. Gemeinschaftliches TestamentEin gemeinschaftliches Testament oder Ehegattentestament wird von beiden Ehepartnern beziehungsweise Partnern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gemeinsam erstellt. Jedem von ihnen steht es frei, jederzeit Änderungen am Testament vorzunehmen oder das Testament zu widerrufen. Sobald jedoch ein Partner stirbt, kann der andere das Testament nicht mehr ändern. Beide Erblasser sind also nach den Tod ihres Partners fest an ihre Verfügungen im Ehegattentestament gebunden. Berliner TestamentDas wohl bekannteste Beispiel für ein gemeinschaftliches Testament ist das sogenannte Berliner Testament. In einem Berliner Testament setzen sich die Eheleute gegenseitig als alleinige Erben ein. Wann sollte man ein Berliner Testament verfassen?Mit dem Berliner Testament können Sie die Erbschaftsansprüche Ihrer Kinder aussetzen, bis beide Eltern verstorben sind. Nach dem Tod des ersten Ehegatten ist der der überlebende Partner dadurch gegebenenfalls finanziell abgesichert. Aber auch, wenn ein Ehepaar kinderlos bleibt, kann es sinnvoll sein ein Berliner Testament aufzusetzen. Wechselseitig bindende VerfügungenIm Berliner Testament machen die Erblasser häufig von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Verfügungen wechselseitig aneinander zu binden. In diesem Falle gilt: Wenn einer der Partner seine Verfügung im Berliner Testament ändert oder widerruft, verliert auch die daran gebundene Verfügung seines Partners ihre Wirksamkeit. Von dieser Möglichkeit im Berliner Testament wird beispielsweise Gebrauch gemacht, um die Erbfolge für Kinder aus anderen Ehen zu regeln. ErbvertragEine Alternative zum Testament ist der Erbvertrag. Genau wie ein notarielles Testament wird der Erbvertrag vor einem Notar errichtet. Er hat im deutschen Erbrecht dieselbe bindende Wirkung wie ein Testament und kann die gleichen Verfügungen oder Verpflichtungen wie ein Testament enthalten.
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So schreiben Sie ein TestamentEin Testament ist eine formbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, dass Sie bestimmte Formvorschriften berücksichtigen müssen, wenn Sie ein Testament schreiben. Anderenfalls ist das Testament laut deutschem Erbrecht nicht rechtskräftig. Die Vorschriften unterscheiden sich je nachdem, ob Sie ein privates beziehungsweise handschriftliches Testament schreiben oder ein notarielles Testament errichten. Eigenhändiges TestamentDas eigenhändige Testament wird auch privatschriftliches oder handschriftliches Testament genannt. Wie der Name bereits sagt, wird dieses Testament handschriftlich verfasst und es kann privat verwahrt werden, zum Beispiel in einem Tresor oder Bankschließfach. Sie können ein handschriftliches Testament aber auch vom Notar verwahren lassen. Form und VorschriftenDie Formvorschriften für ein privates oder handschriftliches Testament sind im § 2247 BGB geregelt:
Eigenhändiges Testament schreiben Sonderfall gemeinschaftliches TestamentIm Unterschied zum Einzeltestament muss ein privates gemeinschaftliches Testament nicht von beiden Erblassern verfasst und unterzeichnet werden. Es reicht aus, wenn Sie oder Ihr Ehepartner das Testament schreiben und beide das Testament unterzeichnen. Vorteile des handschriftlichen Testaments
Nachteile eines eigenhändigen Testaments
Notarielles TestamentEin öffentliches oder notarielles Testament wird mit Hilfe eines Notars errichtet und beim Nachlassgericht verwahrt. Der Notar registriert das Testament außerdem im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer.
Form und Vorschriften
Vorteile des notariellen Testaments
Nachteile des notariellen Testaments
Testament: Muster mit BeispielformulierungenNach diesen Vorlagen können Sie ganz einfach selbst ein Testament schreiben. Muster für ein EinzeltestamentMit diesem Testament bestimmen Sie einen Alleinerben, benennen einen Ersatzerben und setzen einem Freund ein Vermächtnis aus. Mein letzter Wille/Testament Ich, (Vorname, Familienname), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), bestimme zu meinem Alleinerben: (Vorname, Familienname), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), wohnhaft in (Adresse). Für den Fall, dass (Vorname, Familienname) zum Zeitpunkt meines Todes bereits verstorben ist, bestimme ich zum alleinigen Ersatzerben: (Vorname, Familienname), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), wohnhaft in (Adresse). Meinem guten Freund (Vorname, Familienname), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), wohnhaft in (Adresse), vermache ich meine Sammlung historischer Schiffsmodelle, die sich im Hobbyraum im ersten Stock in meinem Haus (Adresse) befindet. (Ort, Datum) (Vorname, Familienname) Muster für ein gemeinschaftliches TestamentMit diesem Berliner Testament setzen sich zwei Ehepartner gegenseitig zum Alleinerben ein. Gemeinschaftliches Testament Wir, (Vorname, Familienname 1. Ehepartner)/(Vorname, Familienname 2. Ehepartner), setzen uns gegenseitig zum alleinigen Erben unseres gesamten Vermögens ein. Zu Erben beim Tod des länger Lebenden bestimmen wir unsere gemeinsamen Kinder. Sollte ein Kind nach dem Ableben des zuerst versterbenden Partners vom überlebenden Elternteil die Auszahlung des Pflichtteils verlangen, wird dieses Kind von der Erbfolge ausgeschlossen. Auch beim Tod des zuletzt versterbenden Ehegatten soll es nur den Pflichtteil erhalten. (Ort, Datum) (Vorname, Familienname 1. Ehepartner) (Ort, Datum) (Vorname, Familienname 2. Ehepartner) Entlasten Sie Ihre Familie im Todesfall Eine Bestattungsvorsorge geht einfacher als Sie denken. Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu den möglichen Bestattungsarten in Deutschland und zu den Kosten einer individuellen Vorsorge.
Persönliche Beratung testen Testament hinterlegenHinterlegen Sie das eigenhändige Testament an einem sicheren Ort wie zum Beispiel einem Tresor oder einem Bankschließfach.
Testament widerrufen oder nachträglich ändernEs steht Ihnen jederzeit frei, einzelne Passagen Ihres Testaments zu ändern oder das gesamte Testament zu widerrufen. Sie können auch ein neues Testament schreiben. Eigenhändiges TestamentWenn Sie Ihr privates oder eigenhändiges Testament zuhause oder im Bankschließfach verwahren, so können Sie es einfach vernichten und ein neues Testament schreiben. Alternativ können Sie das bestehende Testament mit einem Nachtrag versehen und diesen wiederum unterzeichnen. Wenn Sie Ihr eigenhändiges Testament amtlich verwahren lassen, ist eine Änderung ebenfalls kein Problem. Lassen Sie sich das Testament zurückgeben, nehmen Sie die gewünschte Änderung vor und geben Sie das Testament wieder in Verwahrung. Der Vorgang hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Testaments. Notarielles TestamentAnders verhält es sich bei der Rücknahme eines notariellen Testaments aus der amtlichen Verwahrung. Jede Rücknahme stellt hier zwingend einen Widerruf des gesamten Testaments dar. In diesem Fall müssen Sie das Testament bei einem Notar neu aufsetzen und wieder in die amtliche Verwahrung geben. Dieser Schritt sollte wohl überlegt sein, da Ihnen dadurch auch die Kosten für den Notar in voller Höhe neu entstehen. Kosten eines TestamentsPrivates TestamentWenn Sie ein privates oder eigenhändiges Testament schreiben, fallen zunächst einmal keine Kosten an. Lediglich für eine amtliche Verwahrung des Testaments müssen Sie Gebühren entrichten. Notarielles TestamentWenn Sie ein öffentliches oder notarielles Testaments verfassen, fallen für Sie zusätzlich zur Verwahrungsgebühr auch noch Notarkosten in Abhängigkeit vom Nachlasswert an. Testament anfechtenWenn Sie ein Testament anfechten wollen, haben Sie nach dem deutschen Erbrecht ein Jahr lang Zeit, die Anfechtung gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären. Da November keine rechtlich bindende Auskunft geben darf, sind alle Angaben auf dieser Seite unverbindlich, stellen keine juristische Beratung dar und können nicht als abschließend im Hinblick auf sämtliche im Zusammenhang mit dem Erbrecht stehenden Sachverhalte verstanden werden. Wir empfehlen Ihnen, sich zur Beratung an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden. Was bedeutet im Testament zu gleichen Teilen?Unverheiratete Partner erben nicht. Was bedeutet Erben zu gleichen Teilen? Das Erbe wird zu gleichen Teilen aufgeteilt, wenn alle erbberechtigten Personen denselben Erbteil erhalten. Hatte die verstorbene Person beispielsweise zwei Kinder, die zu „gleichen Teilen“ erben, erhält jedes Kind die Hälfte vom Nachlass.
Wie schreibt man ein Testament auf Gegenseitigkeit?Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament sowohl in notarieller als auch eigenhändiger Form errichten. In letzterem Fall ist es ausreichend, wenn einer der Eheleute den Text mit der Hand schreibt und dann beide Eheleute mit Ort, Datum, Vor- und Familiennamen unterzeichnen.
Wie verfasse ich ein Testament für einen alleinerben?Einsetzen eines Alleinerben
Als Vorlage kann Ihnen folgende Formulierung dienen: "Ich, [Vorname/, Name], geboren am [Geburtsdatum], in [Geburtsort], setze als alleinige Erbin meines gesamten Vermögens meine Tochter [Vorname, Name], geboren am [Geburtsdatum]/, in [Geburtsort] ein."
Wie formuliere ich ein Berliner Testament richtig?Das Berliner Testament ist (von einer*einem der Partner*innen) vollständig handschriftlich aufgesetzt. Ein Ausdruck genügt nicht. Beide Partner*innen unterschreiben es jeweils unter Angabe von Ort und Datum. Die Kernaussage sollte sein: „Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerbin beziehungsweise Alleinerbe ein.
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