Käufer von Pyrofans.eu erhalten Vorladungen vom Zoll
Das neue Jahr naht und damit auch Silvester. Viele kaufen ihre Böller und Raketen für das Silvesterfeuerwerk auch in diesem Jahr über das Internet, zum Teil auf osteuropäischen Märkten ein. Wer dabei nichtzertifizierte Feuerwerkskörper erwirbt oder nach Deutschland einführt, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz (SprenG) strafbar. Je nach Einzelfall kann dafür eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit oder gar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren drohen. Für die Einleitung solcher Verfahren reicht ein einzelner Knallkörper oftmals schon aus.
Aus gutem Grunde rufen Zollkontrollen und Durchsuchungsbeschlüsse immer häufiger die Zunft der Strafverteidiger auf den Plan. Denn immer öfter richten sich Durchsuchungsbeschlüsse nicht mehr nur gegen die Internetanbieter, welche den Einkauf auf dem deutschen Markt verbotener Produkte und Dienstleistungen ermöglichen, sondern im Falle der Pyrotechnik zum Beispiel auch gegen die Käufer, die ihre Böller kurz zuvor über das Darknet erworben haben.
In Folge ihrer Online-Bestellung erhielten Käufer der Webseite Pyrofans.eu in den vergangenen Tagen vermehrt Vorladungen vom Zoll. Ausgangspunkt einer solchen Vorladung ist häufig, dass Verkäufer aufgeflogen sind und Zoll und Staatsanwaltschaft anschließend Käufer aus deren Kundendatenbank ermitteln. Käufer von Pyrofans.eu erhalten so eine Zoll-Vorladung, einen Anhörungsbogen oder sogar eine Hausdurchsuchung wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner
Hallo, gestern an Silvester wurde ein Kumpel (14 ) und ich (16) von der Polizei erwischt. Wir hatten also mein Kumpel einen Rucksack mit über 100 Polenböller der kl.3 . Es wird ein Verfahren kommen und eine Gerichtsverhandlung. Ich glaube die Anzeige wird fallen gelassen aber was hatt dass für folgen? Wir möchten beide mal zur Bundeswehr oder Polizei. Gruß
12 Antworten
Was da jetzt
genau heraus kommt, kann dir niemand sagen. Ich würde schätzen Sozialstunden, Geldbuße. Es wird wohl keine Strafe geben, die so hoch wäre, dass ihr als Vorbestraft gilt. Es wird kein Eintrag im Führungszeugnis geben. Es wird wohl einen Eintrag im Bundeszentralregister geben, der zumindest bei der Polizeibewerbung eingesehen wird. Könnte eine Rolle spielen, muss aber nicht. Nicht die Nerven verlieren. Ihr habt Mist gebaut. Aber nicht so viel, dass ihr keine Zukunft mehr
hättet. :)
Ich denke nicht, das die Anzeige fallen gelassen wird. Ihr hättet schon Ärger mit Feuerwerk der Klasse 2, da ihr beide unter 18 Jahre alt seit. Mit Feuerwerksartikeln der Klasse 3, welche ausschließlich Pyrotechniker erwerben und abbrennen dürfen, stehen die Chancen das die Anzeige fallen gelassen wird schlecht. Ihr werdet wahrscheinlich zumindest beide zu Sozialstunden verurteilt werden, dann seit ihr vorbestraft und braucht euch somit erst
gar nicht bei der Polizei zu bewerben.
Ob du glaubst, dass die Anzeige fallen gelassen wird, kannst du nicht sagen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet am Ende, ob sie gegen euch Anklage erheben und es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird oder ob sie das Verfahren gegen euch einstellen wird. Das entscheidet nicht die Polizei. Und wenn ihr rechtskräftig verurteilt werdet und es eine Eintragung in eurem polizeilichen Führungszeugnis geben wird, könnt ihr eine Bewerbung
bei der Bundeswehr oder der Polizei gleich aufgeben.
Daß die Anzeige fallengelassen wird, kannst du wohl eher vergessen. Die Staatsanwaltschaft will außerdem wissen,woher ihr das Zeug habt, der Beschaffer/Verkäufer hat dann auch richtig Ärger. Ihr werdet wohl Sozialstunden ableisten müssen. Das ist aber keine Vorstrafe.
Dass die Anklage fallen gelassen wird, kannst du wohl vergessen. Das ist KEIN "Dummejungen-Streich". Da dürftet ihr wohl einschlägige Sozialstunden ableisten.