Wann ist das bgb in kraft getreten

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Das Bürgerliche Gesetzbuch als Kerngebiet des Privatrechts

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Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist am 1. Januar 1900 in Kraft getreten. Zuvor herrschte in Deutschland Rechtszersplitterung. Bereits im Jahre 1873 begannen die Vorarbeiten zum BGB.

Nach mehrfachen Änderungen wurde das BGB dann schließlich am 18. August 1896 ausgefertigt. Aufgrund der historischen Bedeutung und Tragweite sollte es jedoch erst am 1. Januar 1900 in Kraft treten.

Die Rechtsordnung in Deutschland kann man grob in zwei Bereiche untergliedern. Diese sind zum einen das Privatrecht (Zivilrecht) und zum anderen das Öffentliche Recht.

Zu dem Privatrecht gehören zum Beispiel das BGB, das Handels- und Gesellschaftsrecht oder das Wettbewerbsrecht.

Das Öffentliche Recht unterteilt sich in Bereiche wie dem Verwaltungsrecht, dem Staats- und Verfassungsrecht oder dem Strafrecht. Das Strafrecht wird oft auch als eigenständiges Gebiet geführt, da ihm eine besondere Stellung im Rechtssystem zukommt. Systematisch ist es jedoch dem Öffentlichen Recht zuzuordnen.

Rechtsordnung in Deutschland - Deutsche Rechtsordnung im Überblick

Weiterführende Artikel

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Neues Recht für digitale Produkte: Anwendung auch bei Bezahlung mit personenbezogenen Daten

Das Bundesjustizministerium informierte am 30.12.2021 darüber, dass die beiden Reformen zwei EU-Richtlinien umsetzen, die Digitale-Inhalte-Richtlinie (EU) 2019/770 und die Warenkaufrichtlinie Richtlinie (EU) 2019/771. Die neuen Regeln für Verbraucherverträge über digitale Produkte gelten für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte wie etwa Software, E-Books, Musikdateien oder Videoclips oder digitaler Dienstleistungen wie zum Beispiel Musik- und Videostreaming-Dienste, soziale Netzwerke und Online-Spiele. Dabei gelten die neuen Regelungen für alle Vertragsarten. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Kauf-, Dienst-, Werk-, Schenkungs- oder Mietvertrag handelt. Die Neuregelungen sind auf Verträge über digitale Produkte auch dann anwendbar, wenn mit personenbezogenen Daten bezahlt wird, etwa in sozialen Netzwerken, bei denen der Verbraucher vorab in die Nutzung seiner personenbezogenen Daten einwilligen muss.

Updateverpflichtung und umfassende Gewährleistungsrechte

Die Neuregelungen enthalten für Verbraucherinnen und Verbraucher umfassende Gewährleistungsrechte. Ist ein digitales Produkt mangelhaft, kann der Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen Nacherfüllung (gerichtet zum Beispiel auf Lieferung eines neuen, fehlerfreien digitalen Produkts) verlangen, den vereinbarten Preis mindern oder den Vertrag beenden sowie Schadensersatzansprüche geltend machen. Unternehmerinnen und Unternehmer sind außerdem verpflichtet, Aktualisierungen (Updates) bereitzustellen, damit die digitalen Produkte vertragsgemäß bleiben. Das umfasst Funktions- wie auch Sicherheitsupdates. Bei fortlaufenden Vertragsbeziehungen (zum Beispiel Abonnements) gilt diese Verpflichtung über die gesamte Vertragsdauer. Bei einmalig zu erfüllenden Verträgen wie Kaufverträgen gilt sie für einen Zeitraum, den Verbraucherinnen und Verbraucher vernünftigerweise erwarten können.

Neuregelungen für Kauf von Waren mit digitalen Elementen: Updateverpflichtung 

Die Neuregelungen im Kaufrecht verbessern die Gewährleistungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern insbesondere beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen. Auch beim Kauf etwa eines Smartphones trifft den Unternehmer eine Updateverpflichtung. Auch nach Übergabe der Kaufsache müssen deren Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit gewährleistet werden. Die Verpflichtung besteht für den Zeitraum, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher Aktualisierungen aufgrund der Art und des Zwecks der Sache erwarten kann. Maßgeblich dafür, wie lange dieser Zeitraum reicht, sind etwa Werbeaussagen, der Kaufpreis und die Materialien, die zur Herstellung der Kaufsache verwendet wurden. Sonderbestimmungen gelten beim Kauf von Sachen, für die eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart ist wie beispielsweise ein Notebook mit integrierten und für einen bestimmten Zeitraum bereitgestellten Software-Anwendungen. So muss der Verkäufer hier etwa dafür Sorge tragen, dass die in der Sache enthaltenen digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben.

Verlängerte Frist für die Beweislastumkehr

Bei Verträgen mit Verbrauchern über die Bereitstellung digitaler Produkte und über den Kauf von Waren gilt eine längere Frist für die Beweislastumkehr, also für die Vermutung, dass ein aufgetretener Mangel bereits im Zeitpunkt der Bereitstellung oder Übergabe vorlag. Diese Frist beträgt künftig ein Jahr nach Bereitstellung des digitalen Produkts oder Übergabe der Ware. Im bisherigen Verbrauchsgüterkaufrecht beträgt diese Frist sechs Monate. Von der Verlängerung ausgenommen wurde der Verkauf lebender Tiere. Für diese Verträge gilt weiterhin eine Frist von sechs Monaten.

Redaktion beck-aktuell, 4. Jan 2022.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Bittner, Verträge über digitale Produkte - der Beginn des digitalen Zeitalters im BGB, VuR 2022, 9

Deutschmann, Der neue Sachmangelbegriff des § 434 BGB n. F., NJ 2022, 14

Hessel/Potel, Update qua Gesetz - Aktualisierungspflicht nach § 327 f BGB in der Praxis, RDi 2022, 25

Wendehorst, Die neuen Regelungen im BGB zu Verträgen über digitale Produkte, NJW 2021, 2913

Kirchhefer-Lauber, Digitales Kaufrecht 2022, JuS 2021, 918

Weiß, Die Neuerungen durch die Umsetzung der Digitale-Inhalte-RL und der Warenkauf-RL, ZVertriebsR 2021, 208

Rosenkranz, Spezifische Vorschriften zu Verträgen über die Bereitstellung digitaler Produkte im BGB, ZUM 2021, 195

Firsching, Der Kauf von Sachen mit digitalen Elementen, ZUM 2021, 210

Kramme, Vertragsrecht für digitale Produkte, RDi 2021, 20

Spindler, Umsetzung der Richtlinie über digitale Inhalte in das BGB, MMR 2021, 451

Staudenmayer, Kauf von Waren mit digitalen Elementen - Die Richtlinie zum Warenkauf, NJW 2019, 2889

Wann wird das BGB angewendet?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts, wobei Bürger im Sinne von Staatsbürger (civis) verstanden wird. Das BGB regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und steht damit in Abgrenzung zum öffentlichen Recht.

Wie ist das BGB entstanden?

Am 1. Januar 1900 trat das BGB nach jahrelanger Beratung in zwei Juristenkommissionen durch den Art. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB) in Kraft. Somit war das BGB die erste Kodifikation des Privatrechts, welche für das gesamte Staatsgebiet galt.

Wer hat das BGB erlassen?

Es fanden nur noch geringfügige Änderungen statt und letztlich wurde die Vorlage beschlossen, vom Kaiser unterschrieben und das Gesetz am 18.08.1896 verkündet. Erst vier Jahre später – am 01.01.1900 – trat das BGB in Kraft.

Was ist das BGB einfach erklärt?

Das BGB ist das zentrale Gesetzbuch des allgemeinen deutschen Privatrechts. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Privatpersonen geregelt. Es ist daher streng vom öffentlichen Recht abzugrenzen, welches die Beziehungen von Privatpersonen und Hoheitsträgern klärt.

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