Warum müssen sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren wenn die sich durch Nebelregen oder Schnee?

Bußgeldkatalog: Vorschriftswidrige oder missbräuchliche Verwendung der Autobeleuchtung

Ver­stoßBuß­geldPunk­te
Trotz schlech­ter Sicht oh­ne Licht fah­ren 20 Euro
... da­durch wer­den an­dere gefähr­det 25 Euro
... da­durch kommt es zum Un­fall 35 Euro
Fah­ren mit ver­deck­ten/ver­schmut­zten Beleuchtungseinrichtungen 20 Euro
... da­durch wer­den an­dere gefähr­det 25 Euro
... da­durch kommt es zum Un­fall 35 Euro
Nicht ab­blen­den (bei Ge­gen­ver­kehr oder dicht vor­aus­fahren­dem Ver­kehr) 20 Euro
... da­durch wer­den an­dere gefähr­det 25 Euro
... da­durch kommt es zum Un­fall 35 Euro
Nur mit Stand­licht fah­ren, ob­wohl Ab­blend­licht vor­geschrie­ben ist 10 Euro
... da­durch wer­den an­dere gefähr­det 15 Euro
... da­durch kommt es zum Un­fall 35 Euro
Trotz aus­reichen­der Stra­ßen­beleuch­tung Fern­licht benut­zen 10 Euro
... da­durch wer­den an­dere gefähr­det 15 Euro
... da­durch kommt es zum Un­fall 35 Euro
Als Motor­radfah­rer Tag­fahr­licht­pflicht miss­achten 10 Euro
... da­durch wer­den an­dere gefähr­det 15 Euro
... da­durch kommt es zum Un­fall 35 Euro
Miss­bräuch­liche Nut­zung der Nebel­schein­werfer/Nebel­schluss­leuch­te/Such­schein­werfer 20 Euro
... da­durch wer­den an­dere gefähr­det 25 Euro
... da­durch kommt es zum Un­fall 35 Euro
Inner­orts trotz schlech­ter Sicht (Ne­bel, Re­gen, Schnee) ohne Ab­blend­licht fah­ren 25 Euro
... da­durch kommt es zum Un­fall 35 Euro
Außer­orts trotz schlech­ter Sicht (Ne­bel, Re­gen, Schnee) ohne Ab­blend­licht fah­ren 60 Euro 1
... da­durch wer­den an­dere gefähr­det 75 Euro 1
... da­durch kommt es zum Un­fall 90 Euro 1
Außer­orts ein un­be­leuch­tetes Kfz ab­stellen 20 Euro
... da­durch kommt es zum Un­fall 35 Euro
Fahr­zeug/An­häng­er oh­ne oder mit nicht be­triebs­berei­ter Beleuch­tung füh­ren 20 Euro
... da­durch wer­den an­dere gefähr­det 25 Euro
... da­durch kommt es zum Un­fall 35 Euro
Fahr­zeug füh­ren, des­sen Kenn­zeichen­beleuch­tung vor­schrifts­widrig ist 10 Euro
Oh­ne Ab­blend­licht im Tun­nel fah­ren 10 Euro
... da­durch wer­den an­dere gefähr­det 15 Euro
... da­durch kommt es zum Un­fall 35 Euro

FAQ: Das Wichtigste zur Beleuchtung am Auto

Was ist Tagfahrlicht und wann ist es Pflicht?

In manchen Ländern müssen Autofahrer auch am Tag mit Abblendlicht fahren. Neue Kfz verfügen extra über ein Tagfahrlicht. In Deutschland gilt die Tagfahrlichtpflicht nur für Motorräder oder für alle Kfz bei schlechten Sichtverhältnissen (Schnee, Regen, Nebel).

Wann darf ich die Nebelscheinwerfer bzw. die Nebelschlussleuchten zur Beleuchtung verwenden?

Dies ist nur erlaubt, wenn die Sichtweite durch starken Nebel, Regen- oder Schneefall beeinträchtigt ist. Die Nebelschlussleuchte darf erst bei einer Sichtweite von maximal 50 Metern verwendet werden.

Was droht mir, wenn ich die Beleuchtung am Auto falsch benutze?

Meist beläuft sich das Bußgeld auf 10 bis 35 Euro. Nur beim Fahren ohne Abblendlicht außerorts können 60 Euro und ein Punkt anfallen. Lesen Sie die Bußgelder hier im Bußgeldkatalog.

Warum müssen sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren wenn die sich durch Nebelregen oder Schnee?
Wann muss trotz Tageslicht die am Auto befindliche Fahrzeugbeleuchtung verwendet werden?

Damit das Autofahren auch bei Nacht und schlechten Sichtverhältnissen so sicher wie möglich ist, verfügt jedes Fahrzeug über verschiedene Beleuchtungseinrichtungen. Vom Nebelscheinwerfer bis zum Rückfahrlicht: Jeder einzelner Bestandteil der Beleuchtung am Auto verfügt über eine bestimmte Funktion.

Der Gesetzgeber regelt in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) die Beschaffenheit der Leuchten und in der Straßenverkehrsordnung (StVO) deren korrekte Verwendung. Motorradfahrer müssen das Abblendlicht auch bei Tag einschalten (Tagfahrlichtpflicht), wer außerorts parkt, muss sein Auto durch die Beleuchtung kenntlich machen und bei der Nutzung des Fernlichts muss darauf geachtet werden, niemanden zu blenden.

Dies sind nur eine Handvoll Verkehrsregeln rund um die Beleuchtung am Auto. Im Nachfolgenden befassen wir uns näher mit den Vorschriften aus StVO und StVZO und erklären Ihnen, wann und wie die Beleuchtung am Auto korrekt verwendet wird.

  • Bußgeldkatalog: Vorschriftswidrige oder missbräuchliche Verwendung der Autobeleuchtung
  • FAQ: Das Wichtigste zur Beleuchtung am Auto
  • Grundsätzliches zur Beschaffenheit der Beleuchtung und der zulässigen Leuchtmittel
  • Licht und Beleuchtung am Auto: hinten und vorne
    • Tagfahr-, Abblend-, Fernlicht: Beleuchtung der Fahrbahn
    • Im Video erklärt: Die Nutzung der Fahrzeugbeleuchtung
    • Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
    • Schluss-, Bremsleuchte und Rückfahrlicht

Grundsätzliches zur Beschaffenheit der Beleuchtung und der zulässigen Leuchtmittel

Warum müssen sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren wenn die sich durch Nebelregen oder Schnee?
Kfz-Beleuchtung: Welches Leuchtmittel eingesetzt werden darf, ist ebenfalls gesetzlich geregelt.

Autofahrer, welche die Beleuchtung an ihrem Auto nachrüsten oder tunen möchten, sollten einen aufmerksamen Blick in § 49a StVZO werfen und zusätzlich die Richtlinie 76/756/EWG vom 27. Juli 1976 zurate ziehen. Besonders wichtig sind folgende Regelungen:

  • Leuchtmittel: Neben Glühlampen (mit Reflektor) gibt es auch Scheinwerfer mit Gasentladungslampen, LED und neuerdings auch Laserlicht (Laserdioden). Ob diese zulässig sind, kommt auf die Farbe und teilweise auch auf das Fahrzeug an.
  • Anbau: Wo und wie die Beleuchtung am Auto befestigt werden muss, ist genau vorgeschrieben. So ist z. B. festgelegt, in welcher Höhe zur Fahrbahn die Scheinwerfer angebracht sein müssen und in welchem Winkel sie strahlen dürfen.

Ebenso sind die Farben für die Beleuchtung am Auto vorgeschrieben:

Far­beBe­leuch­tung
Weiß Rück­fahr­schein­wer­fer, hin­tere Kenn­zeich­enbe­leuch­tung, vor­dere Park­leuch­te, vor­dere Um­riss­leuch­te
Weiß o­der Se­lek­tiv­gelb Fern-, Ab­blend- und vor­deres Stand­licht
Weiß o­der Gelb Ne­bel­schein­wer­fer
Gelb Blink­er, Warn­blink­licht, seit­licher Rück­strah­ler (so­fern nicht drei­eck­ig)
Rot hin­tere Park-, Um­riss- und Be­gren­zungs­leuch­ten, hin­te­rer Rück­strah­ler, Nebel­schluss­leuch­te, Brems­leuch­te

Manchmal können verschiedene Bestandteile der Beleuchtung am Auto gleichzeitig oder kombiniert aktiviert werden. Dies ist zwar zulässig, allerdings schreibt § 49a Abs. 3 StVZO vor, dass die jeweiligen lichttechnischen Einrichtungen sich gegenseitig nicht stören oder beeinträchtigen dürfen.

Licht und Beleuchtung am Auto: hinten und vorne

Die Beleuchtungseinrichtungen eines Kfz haben in erster Linie zwei Funktionen: Einerseits sollen sie das Fahren bei Dunkelheit und wetterbedingter schlechter Sicht erleichtern, andererseits machen sie Kfz und Fahrer für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar. Aus diesem Grund verfügen Fahrzeuge vorne und hinten über eine Beleuchtung. Vorne finden Sie:

Warum müssen sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren wenn die sich durch Nebelregen oder Schnee?
Für die Lkw- und Pkw-Beleuchtung gelten bestimmte Regeln. Sie dürfen andere Autofahrer nicht blenden.

  • Abblendlicht
  • Standlicht (Begrenzungsleuchten)
  • Fernlicht
  • Tagfahrlicht
  • Nebelscheinwerfer
  • Blinker

Unterdessen befinden sich folgende Beleuchtungseinrichtungen hinten am Auto:

  • Abblendlicht
  • Blinker
  • Bremsleuchte
  • Nebelschlussleuchte
  • Rückfahrlicht

Eine funktionstüchtige Beleuchtung ist für Pkw und Anhänger gleichermaßen vorgeschrieben. Ein Anhänger ohne betriebsbereite Beleuchtungseinrichtungen darf nicht im Straßenverkehr geführt werden. Bei Missachtung dieser Regelung sieht der Bußgeldkatalog eine Sanktion in Höhe von 20 bis 35 Euro vor.

Tagfahr-, Abblend-, Fernlicht: Beleuchtung der Fahrbahn

In neuen Kfz ist das Tagfahrlicht inzwischen serienmäßig vorhanden. Das liegt daran, dass in einigen unserer Nachbarländer die Tagfahrlichtpflicht herrscht. Das heißt, dass auch bei Tag stets mit Abblend- oder eben Tagfahrlicht gefahren werden muss. In Deutschland gibt es diese Pflicht derzeit nur für Motorradfahrer (§ 17 Abs. 2a StVO).

Die Beleuchtung am Auto bei Tageslicht ist für Autofahrer nur Pflicht, wenn die Sicht stark beeinträchtigt ist, z. B. durch Nebel oder Regen (§ 17 Abs. 3 Satz 1 StVO). Wer kein Tagfahrlicht hat, kann das Abblendlicht verwenden.

Beim Abblend- und Fernlicht handelt es sich um Einrichtungen zur Beleuchtung der Fahrbahn. Auto-Fahrer müssen diese bei Dämmerung, Dunkelheit oder wetterbedingten schlechten Sichtverhältnissen zwingend verwenden. Wer nur mit Standlicht fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen (§ 17 Abs. 1 StVO).

Nach § 50 Abs. 3 StVZO müssen solche Scheinwerfer mindestens 500 mm, jedoch nicht mehr als 1.200 mm über der Fahrbahn befestigt und einstellbar sein. Werden für die der Fahrbahn-Beleuchtung dienenden Auto-Scheinwerfer Gasentladungslampen verwendet, müssen diese nach § 50 Abs. 10 StVZO über …

  • einen automatische Leuchtweitenregelung,
  • eine Reinigungsanlage für die Scheinwerfer und
  • ein System verfügen, welches sicherstellt, dass das Abblendlicht auch bei Fernlicht immer eingeschaltet ist.

Wie die technischen Einrichtungen zur Beleuchtung am Auto montiert werden bzw. welche Maße eingehalten werden müssen, zeigt nachfolgende Grafik am Beispiel der Tagfahrleuchten:

Warum müssen sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren wenn die sich durch Nebelregen oder Schnee?
Beleuchtung am Kfz: Wo Tagfahrleuchten und Nebelscheinwerfer angebracht sein müssen, ist gesetzlich vorgeschrieben.

Für die Innenraumbeleuchtung im Auto sind LED-Leuchten nicht erlaubt. Außerdem ist das Folieren oder Verdecken der Scheinwerfer untersagt. Veränderungen der Beleuchtung im oder am Auto sollten daher mit einer Begutachtungsstelle (z. B. TÜV) abgeklärt werden.

Im Video erklärt: Die Nutzung der Fahrzeugbeleuchtung

In diesem Video erfahren Sie, wann welcher Fahrzeugscheinwerfer erlaubt ist.

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

Nebelscheinwerfer sind idealerweise so eingestellt, dass sie unter den Nebel leuchten und so nicht von diesem reflektiert werden und den Fahrer unnötig blenden.

Anders als bei anderen Scheinwerfern ist hier die Farbe Gelb erlaubt. Das liegt daran, dass Gelb violette und blaue Lichtanteile abmildert und so den Blendeffekt noch weiter reduziert.

Nebelscheinwerfer sind laut § 17 Abs. 3 StVO nur bei starkem Nebel, Regen oder Schnee zur Fahrbahn-Beleuchtung einzusetzen. Das Auto muss zusätzlich durch die Nebelschlussleuchten sichtbar gemacht werden, wenn die Sichtweite nur noch 50 Meter beträgt.

Nach § 52 Abs. 1 StVZO müssen Nebelscheinwerfer immer gleichzeitig mit dem Abblendlicht eingeschaltet werden können. Das heißt, dass bereits der Hersteller für eine entsprechende Kopplung der beiden Leuchten sorgen muss.

Normalerweise dürfen Nebelscheinwerfer immer nur paarweise angebracht werden. Bei Motorrädern und Kleinkrafträdern genügt einer – auch wenn ein Beiwagen vorhanden ist.

Schluss-, Bremsleuchte und Rückfahrlicht

Warum müssen sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren wenn die sich durch Nebelregen oder Schnee?
Nicht nur das Kfz benötigt Licht, auch der Anhänger benötigt eine Beleuchtung.

Die hintere Beleuchtung ist am Auto und am Anhänger jeweils Pflicht. Nur so ist das Kfz oder Gespann auch für den nachfolgenden Verkehr sichtbar. Schluss- und Bremsleuchten müssen jeweils rot sein. Bei Pkw müssen sie jeweils über 350 mm und unter 1.500 mm über der Fahrbahn liegen.

Weil die Schlussleuchten auch dazu dienen, die Breite des Fahrzeugs besser abschätzen zu können, müssen sie so weit wie möglich voneinander entfernt sein. Die Bremsleuchte muss außerdem so funktionieren, dass sie beim Betätigen der Bremse aufleuchtet.

Rückfahrscheinwerfer dienen laut § 52a StVZO dazu, anderen Verkehrsteilnehmern die Rückfahrabsicht des Autofahrers anzuzeigen und den Bereich hinter dem Fahrzeug auszuleuchten. Sie müssen so eingestellt sein, dass sie nur beim Fahren im Rückwärtsgang eingeschaltet sind. Folgende Kfz benötigen keine Rückfahrscheinwerfer:

  • Krafträder
  • Zug- und Arbeitsmaschinen der Land- und Forstwirtschaft
  • Zugmaschinen mit nur einer Achse
  • Krankenfahrstühle
  • Stapler, Arbeitsmaschinen

Durch einen Anhänger wird die Rückseite des Fahrzeugs in der Regel verdeckt. Deshalb muss der Anhänger ebenso mit Schluss- und Bremsleuchten sowie Fahrtrichtungsanzeigern ausgestattet sein.

Bildnachweise: fotolia.com/Fotoschlick, fotolia.com/Yuri Bizgaimer, istockphoto.com/JaysonPhotography

Warum müssen sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren wenn die sich durch Nebelregen oder Schnee?
Warum müssen sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren wenn die sich durch Nebelregen oder Schnee?
Warum müssen sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren wenn die sich durch Nebelregen oder Schnee?
Warum müssen sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren wenn die sich durch Nebelregen oder Schnee?
Warum müssen sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren wenn die sich durch Nebelregen oder Schnee?
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Warum müssen sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren wenn die sich durch Nebelregen oder Schnee?
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Warum müssen sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren wenn die Sicht durch?

Du musst das Abblendlicht einschalten, wenn du durch Nebel und Schnee sichtbehindert bist. Liegt eine Sichtbehinderung aufgrund von Regen vor, dann musst du das Abblendlicht einschalten.

Wann macht man das Abblendlicht an?

Bei schlechten Sichtverhältnissen (Nebel, Regen, Schnee etc.), in der Dämmerung oder in der Dunkelheit ist Abblendlicht vorgeschrieben. Das gilt übrigens auch für Tunnel.