Was bedeuted ein stern im führerschein

Der Führerschein der Klasse 1a war für Einsteiger ideal.

Der Führerschein der Klasse 1a ermöglichte vielen jungen Fahrern den Einstieg in die Welt der Kfz. Durch ein Motorrad mit begrenzter Höchst­geschwindigkeit konnten erste Erfahrungen mit der motorisierten Teilnahme am öffentlichen Straßen­verkehr gesammelt werden.

Durch die Reform der Führerschein­klassen 1999 wurde der 1a-Führerschein abgeschafft. Für Besitzern der alten Klassen ändert sich erst einmal wenig, denn die „Lappen“ behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Allerdings kommen durch die Umstellung Fragen auf: Welche Fahrzeuge fallen unter die Klasse 1a? Welche Klassen gelten nach der Umschreibung auf den EU-Führerschein?

Im nachfolgenden Ratgeber finden Sie auf diese und weitere Fragen Antworten und weiterführende Informationen.

Inhaltsverzeichnis

  • Führerschein der Klasse 1a: Der Einstiegs-Motorradführerschein
    • FAQ: Führerschein der Klasse 1a
    • Wozu berechtigt der Führerschein der Klasse 1a?
    • Worauf ist zu achten, wenn Sie den Führerschein der Klasse 1a umschreiben wollen?
      • Führerschein 1a und die Nutzung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen

FAQ: Führerschein der Klasse 1a

Wozu berechtigt die Klasse 1a?

Diese Fahrerlaubnisklasse erlaubt das Führen von Motorrädern, die über maximal 25 Kilowatt verfügen. Zudem darf das Verhältnis zwischen Leistung und Leergewicht höchstens 0,16 Kilowatt betragen.

Welche Führerscheinklassen erhalte ich beim Umtausch?

Eine Übersicht dazu bietet diese Tabelle.

War eine Aufstockung der Klasse möglich?

Ja, wer mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse 1a war und eine Fahrpraxis von mindestens 4.000 km nachwies, konnte auf die Klasse 1 aufstocken.

Wozu berechtigt der Führerschein der Klasse 1a?

Die Führerscheinklasse 1a umfasst die Krafträder der Klasse 1. Allerdings unter der Bedingung, dass die Leistung der Motorräder auf 34 PS in 25 kW begrenzt ist und das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht nicht mehr als 0,16 kW je Kilogramm betragen darf.

Folgende Führerscheinklassen sind bei 1a eingeschlossen: 1b, 4 und 5.

Wurde der Führerschein der Klasse 1a vor dem 1. Januar 1989 erworben, enthält er durch die Schlüsselzahl 175 eine Erweiterung. Dadurch ist es erlaubt mit der Führerscheinklasse 1a auch landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge zu fahren. Allerdings dürfen diese aufgrund ihrer Bauart nicht schneller als 25 km/h fahren. Zudem ist die Größe es Hubraums der landwirtschaftlichen Kfz auf bis zu 50 ccm begrenzt, wenn diese mit dem Führerschein der Klasse 1a geführt werden sollen.

Worauf ist zu achten, wenn Sie den Führerschein der Klasse 1a umschreiben wollen?

Was bedeuted ein stern im führerschein
Bis spätestens 2033 (in vielen Fällen schon früher) müssen Sie den Führerschein der Klasse 1a umschreiben lassen.

Durch die Neuregelung der Führerscheinklassen 2013 wurden die bestehenden sieben Klassen durch 16 ersetzt. Damit fallen durch die Reform viele alte Führerscheinklassen weg, wurden vereint oder es entstanden neue.

Damit Sie auch weiterhin dieselben Fahrzeuge fahren dürfen wie vor dem Wechsel zum EU-Kartenführerschein, ist es wichtig, Fehler bei der Übertragung zu vermeiden.

Wurde Ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt (egal ob EU- oder noch alter Papierführerschein), müssen Sie diesen früher oder später umschreiben lassen. Welche Umtauschfrist für Sie gilt, erfahren Sie hier.

Auf welche Entsprechungen Sie achten müssen, wenn Sie die Führerscheinklasse 1a umschreiben lassen, zeigt die nachfolgende Tabelle:

Wann wurde der Führerschein der Klasse 1a erteilt?EntsprechungenErweiternde SchlüsselzahlenVor dem 01.01.89A, AM, A1, A2, L174, 175Nach dem 01.01.89A, AM, A1, A2, L174

Führerschein 1a und die Nutzung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Wie die Tabelle zeigt, kann das Datum der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinklasse 1a von besonderer Bedeutung sein, denn dieses gibt den Ausschlag, ob es dem Fahrer erlaubt ist, auch land- und forstwirtschaftliche Geräte zu bedienen. Stichtag für die Führerscheinprüfung ist dabei der 01.01.1989.

Möglich ist diese Erweiterung durch sogenannte Schlüsselzahlen. Dabei handelt es sich um verschlüsselte Anmerkungen zur Fahrerlaubnis. Neben körperlichen Einschränkungen – wie die Notwendigkeit einer Sehhilfe – werden durch diese Zahlen auch Führerscheinklassen erweitert – wie beispielsweise beim B96.

Was bedeuted ein stern im führerschein
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Was dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse 1a fahren?

Der Führerschein der Klasse 1a beinhaltet generell die Schlüsselzahl 174. Somit sind die Besitzer berechtigt, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauart­bedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h zu führen.

Ebenfalls zulässig sind Kombinationen aus einer solchen, eben beschriebenen Zugmaschine und einem einachsigen Anhänger. Die Nutzung des Anhängers begrenzt die Geschwindigkeit des Gespanns auf maximal 25 km/h.

Fahrer, die bereits vor 1989 Inhaber des 1a-Führerscheins waren, sind zusätzlich dazu im Besitz der Schlüsselzahl 175 und dürfen deshalb neben dem Motorrad auch noch landwirtschaftliche Kfz fahren, zu deren Merkmalen ein Hubraum von maximal 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von 225 km/h zählen. Damit sind unter anderem auch kleine Lkw oder Traktoren eingeschlossen.

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Führerschein der Klasse 1a: Darauf müssen Sie beim Umschreiben achten!

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20 Kommentare

  1. Peter sagt:

    8. März 2017 um 13:17 Uhr

    Moin Moin Sehr geehrte Damen und Herren Hiermit weise ich Sie darauf hin,ich habe Klasse 1 gemacht bezahlt in Elmshorner Fahrschule Schäfer wurde aber in der Behörde nichteingetragen . Was soll ich machen damit er eingetragen wird? Wieso stellen sich die Behörden so stur und verstehen es nicht. Hochachtungsvoll Peter

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      9. März 2017 um 9:07 Uhr

      Hallo Peter,
      es gilt generell Bestandsschutz. Wenden Sie sich deshalb mit den entsprechenden Unterlagen als Nachweis an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  2. Biggi sagt:

    4. April 2017 um 23:37 Uhr

    Hallo, ich habe 1996 meinen 1a Führerschein erworben, bis dato diesen jedoch nicht umschreiben lassen. Bin seitdem auch Motorrad gefahren. Ich bin 50 Jahre alt. Was darf ich aktuell für ein Motorrad fahren , mit wieviel kW ??
    Danke
    Biggi

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      6. April 2017 um 10:39 Uhr

      Hallo Biggi,
      die Führerscheinklasse 1a berechtigt zum Führen von Motorrädern mit 34 PS in 25 kW.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  3. Torsten sagt:

    3. Juli 2017 um 14:42 Uhr

    Hallo,
    ich habe seit 1993 den Führerschein 1a aber nicht umschreiben lassen, kann ich da jetzt ein Motorrad mit 11,4 kW und 15,5 PS. und 248cm³ fahren oder muss ich noch mal eine Prüfung machen?

    Vielen Dank vorab?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      10. Juli 2017 um 10:03 Uhr

      Hallo Thorsten,

      wenn Sie den Führerschein umschreiben lassen, entspricht dieser den Klassen A, AM, A1, A2, und L.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  4. Daniel sagt:

    28. August 2017 um 11:52 Uhr

    Hallo.

    Habe seit dem 29.10.1998 die alte Klasse 1a, habe ihn aber (noch) nicht umschreiben lassen.

    Kann ich nun ein Motorrad fahren, welches der aktuellen Klasse A entspricht?

    MfG
    Daniel

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      4. September 2017 um 10:51 Uhr

      Hallo Daniel,
      die Führerscheinklasse 1a schließt gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die Klasse A ein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  5. Becky sagt:

    31. August 2017 um 14:01 Uhr

    Hallo, ich habe 1998 meinen Führerschein für Auto und Motorrad erworben, bin 1980 geboren. Habe noch immer das rosa Dokument. Motorrad Führerschein habe ich bisher nicht umschreiben lassen, bin aber gefahren. Welche Leistung bzw welche ccm dürfte ein Motorrad haben das ich es fahren dürfte? Lieben Dank für die Antwort.

    Lg

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      4. September 2017 um 11:54 Uhr

      Hallo Becky,
      die Führerscheinklasse 1a schließt die neue Klasse A ein. Diese erlaubt das Führen von Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  6. dschanz sagt:

    14. September 2017 um 19:04 Uhr

    Hallo,
    irgendwie widersprechen sich die Antworten sowohl hier als auch in anderen Foren auf Fragen bezüglich der Pflicht, den 1a von einer Behörde amtlich umschreiben zu lassen, bevor er als „vollwertiger“ A anerkannt wird.
    Z. B. die Antworten hier oben vom 6. April 2017, 10:39 Uhr, die vom 7. Juli 2017, 10:03 Uhr und die vom 4. September 10:51 Uhr. Mal heißt es, der 1a berechtige zum Führen von Motorrädern bis zu 34 PS, dann wieder entspräche er den Klassen A, AM, A1, etc, wenn man ihn umschreiben ließe, und schließlich heißt es generell, dass er A einschließt.
    Was stimmt denn nun?
    Ich habe, weil es mich auch betrifft, heute die Zulassungs- und Führerscheinbehörde in Potsdam angerufen, von dort die Auskunft:
    Der alte Führerschein 1a gilt automatisch als A, er muss nicht extra umgeschrieben werden. Und falls ich mit einer großen Maschine in eine Kontrolle käme, wüssten die Beamten schon, dass der alte 1a als A gültig ist, auch wenn’s nicht extra draufsteht. Erst im Jahr 2032 müssen alle Papier-Führerscheine, also die grauen und die rosa Lappen, in die Plastikkärtchen umgetauscht werden, und dann kommen sowieso nur noch die neuen Klassen-Bezeichnungen drauf. Vorher sei es nicht nötig, mit dem Lappen bei der Behörde aufzutauchen und was umschreiben zu lassen. Also nach dem Motto: kann, aber muss nicht.
    Gruß dschanz

    Antworten

  7. Thomas sagt:

    10. September 2018 um 15:38 Uhr

    „Die Beamten wüssten schon….“ Nein nein, es zählt was im Führerschein steht. Wer mit einem alten 1A heute ein Motorrad mit mehr als 34 PS fährt, der fährt ohne Fahrerlaubnis. Obwohl der 1A dem heutigen A2 (bis 48 PS) entspricht und obwohl der alte 1A mit Leichtigkeit in den A erweitert wird. Fakt ist, was im Lappen steht. – nicht im Internet !!!

    Antworten

  8. Dieter sagt:

    2. Juni 2019 um 12:50 Uhr

    Hey zusammen, ich habe einen Riesen großes Problem. Ich habe 1997 den Motorradführerschein gemacht. Letzte Woche bei einer größeren Tour war ein befreundeter Polizist dabei. Aus irgendeinem Grund sind wir auf die Führerscheine zu sprechen gekommen. Bei mir ist nur (auf dem rosa Lappen) die Begrenzung auf 25kw, sprich 1a eingetragen. Das hätte man nach zwei Jahren anscheinend umschreiben lassen müssen. Nun war ich auf der zuständigen Führerscheinstelle, die mir ohne Nachweis, dass ich den großen Schein gemacht habe, die Begrenzung nicht entfernen, sprich auf Klasse 1 umschreiben. Nachdem es die damalige Fahrschule und auch den Fahrlehrer (verstorben) nicht mehr gibt, bin ich auf Empfehlung der Führerscheinstelle, zum TÜV. Diese haben mich auf Bundeskraftfahramt verwiesen. Dort konnte man mir auch nicht helfen, da erst ab 1999 digitalisiert würde und auf vorherige Daten nicht mehr zugegriffen werden kann. Aussage von dort: ich muss den Nachweis erbringen, dass ich ein Motorrad über 34 PS fahren darf, bzw. die Fahrerlaubnis erworben habe. Ich stehe rechtlich derzeit ohne gültige Fahrerlaubnis da und darf meiner Freiheit nicht mehr frönen. Wer kann mir weiterhelfen. Ich bitte sehr darum, da ich verzweifelt bin.

    Antworten

  9. Kiki sagt:

    14. Juli 2019 um 13:00 Uhr

    Hallo, habe 1993 meinen Motorradführerschein ( 1A/1b) gemacht. Vergessen nach 2 Jahren auf 1 umschreiben zu lassen. Gesetzlich verpflichtet, bin ich 2025 den neuen Führerschein zu beantragen. Welche Motorradklasse darf ich nun fahren? Vielen Dank

    Antworten

  10. Otto sagt:

    26. April 2020 um 15:47 Uhr

    Hallo, habe 10.1989 Führerschein Klasse 1a gemacht. Frage wieviel PS Motorrad kann ich Fahren? Danke.

    Antworten

  11. Nic sagt:

    4. Januar 2021 um 21:42 Uhr

    Ich habe mit 16 (bin aktuell 16) den a1 führerschein in deutschland gemacht, und bin nun in malta, für längere zeit und ziehe in betracht mir eine 125er zu holen, nun bin ich mir nicht sicher ob ich hier in malta auch 125ccm fahren darf oder mehr/weniger ich finde auch leider nichts im internet weshalb ich mich nun hier hin wende
    LG Nic

    Antworten

  12. Jörg sagt:

    2. Mai 2021 um 13:02 Uhr

    Also so ganz versteh ich das ganze nicht. Meine Führerscheinstelle hat mir auf Anfrage per Mail schriftlich mitgeteilt, das ich mit meinem 1992 gemachten 1a Führerschein auch OHNE Umschreibung Motorräder der Klasse A unbegrenzt fahren darf. Was ist denn nun richtig? Was passiert wenn ich kontrolliert werde und der liebe Polizeibeamte das anderes sieht?

    Was bedeutet 174 auf dem Führerschein?

    Was bedeutet die Schlüsselzahl 174 im Führerschein Klasse L? Die Schlüsselzahl 174 gehört zu den nationalen Schlüsselzahlen und wird im Führerschein eingetragen. Was die Schlüsselzahlen bedeuten, steht in der „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr“, kurz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Was bedeuten die Zeichen für den neuen Führerschein?

    Warum werden Schlüsselziffern eingetragen? Durch Schlüsselzahlen werden Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen angegeben. Die neuen Fahrerlaubnisklassen decken sich teilweise nicht mit dem Umfang bisheriger Berechtigungen. Ein alter Pkw-Führerschein der Klasse 3 entspricht z.B. nicht der heutigen Pkw-Klasse B.

    Was bedeutet Punkt 10 auf dem Führerschein?

    In Feld 10 ist das Datum eingetragen, an dem Sie die entsprechende Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse erworben haben. Diese Informationen können sich auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 finden. Alle Klassen, für die Sie keine Fahrerlaubnis besitzen, werden durch einen Strich entwertet.

    Was bedeutet 171 und 172 im Führerschein?

    So finden Sie unter der Führerscheinklasse C1 (Fahrerlaubnis für leichte bis mittelschwere LKW) häufig die Schlüsselzahl 171. Diese erlaubt es dem Fahrer, auch Fahrzeuge der Klasse D (Busse) zu fahren, solange diese ein Gewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten und keine Fahrgäste befördert werden.