Der Führerschein der Klasse 1a war für Einsteiger ideal. Show
Der Führerschein der Klasse 1a ermöglichte vielen jungen Fahrern den Einstieg in die Welt der Kfz. Durch ein Motorrad mit begrenzter Höchstgeschwindigkeit konnten erste Erfahrungen mit der motorisierten Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr gesammelt werden. Durch die Reform der Führerscheinklassen 1999 wurde der 1a-Führerschein abgeschafft. Für Besitzern der alten Klassen ändert sich erst einmal wenig, denn die „Lappen“ behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Allerdings kommen durch die Umstellung Fragen auf: Welche Fahrzeuge fallen unter die Klasse 1a? Welche Klassen gelten nach der Umschreibung auf den EU-Führerschein? Im nachfolgenden Ratgeber finden Sie auf diese und weitere Fragen Antworten und weiterführende Informationen. Inhaltsverzeichnis
FAQ: Führerschein der Klasse 1aWozu berechtigt die Klasse 1a? Diese Fahrerlaubnisklasse erlaubt das Führen von Motorrädern, die über maximal 25 Kilowatt verfügen. Zudem darf das Verhältnis zwischen Leistung und Leergewicht höchstens 0,16 Kilowatt betragen. Welche Führerscheinklassen erhalte ich beim Umtausch? Eine Übersicht dazu bietet diese Tabelle. War eine Aufstockung der Klasse möglich? Ja, wer mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse 1a war und eine Fahrpraxis von mindestens 4.000 km nachwies, konnte auf die Klasse 1 aufstocken. Wozu berechtigt der Führerschein der Klasse 1a?Die Führerscheinklasse 1a umfasst die Krafträder der Klasse 1. Allerdings unter der Bedingung, dass die Leistung der Motorräder auf 34 PS in 25 kW begrenzt ist und das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht nicht mehr als 0,16 kW je Kilogramm betragen darf. Folgende Führerscheinklassen sind bei 1a eingeschlossen: 1b, 4 und 5. Wurde der Führerschein der Klasse 1a vor dem 1. Januar 1989 erworben, enthält er durch die Schlüsselzahl 175 eine Erweiterung. Dadurch ist es erlaubt mit der Führerscheinklasse 1a auch landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge zu fahren. Allerdings dürfen diese aufgrund ihrer Bauart nicht schneller als 25 km/h fahren. Zudem ist die Größe es Hubraums der landwirtschaftlichen Kfz auf bis zu 50 ccm begrenzt, wenn diese mit dem Führerschein der Klasse 1a geführt werden sollen. Worauf ist zu achten, wenn Sie den Führerschein der Klasse 1a umschreiben wollen?Bis spätestens 2033 (in vielen Fällen schon früher) müssen Sie den Führerschein der Klasse 1a umschreiben lassen.Durch die Neuregelung der Führerscheinklassen 2013 wurden die bestehenden sieben Klassen durch 16 ersetzt. Damit fallen durch die Reform viele alte Führerscheinklassen weg, wurden vereint oder es entstanden neue. Damit Sie auch weiterhin dieselben Fahrzeuge fahren dürfen wie vor dem Wechsel zum EU-Kartenführerschein, ist es wichtig, Fehler bei der Übertragung zu vermeiden. Wurde Ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt (egal ob EU- oder noch alter Papierführerschein), müssen Sie diesen früher oder später umschreiben lassen. Welche Umtauschfrist für Sie gilt, erfahren Sie hier. Auf welche Entsprechungen Sie achten müssen, wenn Sie die Führerscheinklasse 1a umschreiben lassen, zeigt die nachfolgende Tabelle: Führerschein 1a und die Nutzung von landwirtschaftlichen FahrzeugenWie die Tabelle zeigt, kann das Datum der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinklasse 1a von besonderer Bedeutung sein, denn dieses gibt den Ausschlag, ob es dem Fahrer erlaubt ist, auch land- und forstwirtschaftliche Geräte zu bedienen. Stichtag für die Führerscheinprüfung ist dabei der 01.01.1989. Möglich ist diese Erweiterung durch sogenannte Schlüsselzahlen. Dabei handelt es sich um verschlüsselte Anmerkungen zur Fahrerlaubnis. Neben körperlichen Einschränkungen – wie die Notwendigkeit einer Sehhilfe – werden durch diese Zahlen auch Führerscheinklassen erweitert – wie beispielsweise beim B96. Was dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse 1a fahren?Der Führerschein der Klasse 1a beinhaltet generell die Schlüsselzahl 174. Somit sind die Besitzer berechtigt, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h zu führen. Ebenfalls zulässig sind Kombinationen aus einer solchen, eben beschriebenen Zugmaschine und einem einachsigen Anhänger. Die Nutzung des Anhängers begrenzt die Geschwindigkeit des Gespanns auf maximal 25 km/h. Fahrer, die bereits vor 1989 Inhaber des 1a-Führerscheins waren, sind zusätzlich dazu im Besitz der Schlüsselzahl 175 und dürfen deshalb neben dem Motorrad auch noch landwirtschaftliche Kfz fahren, zu deren Merkmalen ein Hubraum von maximal 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von 225 km/h zählen. Damit sind unter anderem auch kleine Lkw oder Traktoren eingeschlossen. (38 Bewertungen, Durchschnitt: 4,24 von 5)Führerschein der Klasse 1a: Darauf müssen Sie beim Umschreiben achten! 4.24 5 38Loading...Das könnte Sie auch interessieren:
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