Was bedeuten die ganzen nummern auf einer versichertenkarte

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Was bedeuten die ganzen nummern auf einer versichertenkarte

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Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

1. Begriff: Ausweis zur Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen, zur Verbesserung des Kundenservices und zur Erkennbarkeit des Status als Privatpatient in der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Versichertenkarte für Privatpatienten kann im Krankenhaus, bei ambulanten Arzt- und Zahnarztbehandlungen und in der Apotheke eingesetzt werden. Sie wird seit April 1996 von den meisten privaten Krankenversicherungsunternehmen an ihre Kunden ausgegeben (auch für gesetzlich Krankenversicherte mit einer privaten Zusatzversicherung für Wahlleistungen im Krankenhaus). Im Gegensatz zur elektronischen Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Einsatz der Versichertenkarte für Privatpatienten freiwillig.

2. Gestaltung und Inhalt: Die Versichertenkarte für Privatpatienten ist auf der Vorderseite mit dem Schriftzug „Card für Privatversicherte“ versehen und dadurch deutlich als Karte eines Privatpatienten erkennbar. Der Umfang des jeweiligen stationären Versicherungsschutzes ist für Voll- und Zusatzversicherte auf der Karte angegeben. Der Speicherchip enthält folgende Daten: a) Name, Adresse und Geburtsdatum des Versicherten;
b) Ordnungsbegriffe des Versicherungsunternehmens (Versicherungs-, Personen- und Unternehmensnummer);
c) Gültigkeitsdatum der Karte. Zusätzliche Angaben, wie z.B. medizinische Behandlungsdaten, können auf dem Chip nicht gespeichert werden, auch nicht vom Arzt oder vom Krankenhaus. Die Informationen sind datenrechtlich geschützt. Die Daten auf der Karte sind nicht veränderbar.

3. Anwendungsbereiche: a) In der Arztpraxis legt der Versicherte seine Versichertenkarte für Privatpatienten als Ausweis vor. Mit Hilfe eines Kartenlesegeräts können die gespeicherten Daten gelesen und für die weiteren Verwaltungsabläufe verwendet werden. Um die maschinelle Erstellung von Rezepten zu ermöglichen, wurde parallel ein neues standardisiertes Rezeptformular (sog. blaues PKV-Rezept) eingeführt. Wie bisher erhält der Versicherte seine Rechnung vom behandelnden Arzt, um diese auch zu begleichen. Der Versicherte leitet die Rechnung an seinen Versicherer weiter, der sie wiederum dem Versicherten im tariflichen Umfang erstattet.
b) In der Apotheke kann das normierte Rezeptformular in die elektronische Datenkasse eingelegt werden. Der Versicherte erhält die Medikamente, die er wie gewohnt bar bezahlt. Das quittierte Rezept bekommt er zurück, um es bei seinem Versicherungsunternehmen einzureichen.
c) Im Krankenhaus legt der Versicherte bei der Aufnahme seine Versichertenkarte für Privatpatienten vor. Die allgemeinen Krankenhausleistungen (Pflegesätze, Fallpauschalen etc.) sowie die Zuschläge für eine gesonderte Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer werden unmittelbar zwischen dem Krankenhaus und dem PKV-Unternehmen abgerechnet. Die Rechnungen für wahlärztliche Behandlungen erhält der Patient wie bisher direkt von den behandelnden Chefärzten.

Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring

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Aktuelle Versichertenkarte G2 und G2.1

Was bedeuten die ganzen nummern auf einer versichertenkarte

So sieht die BIG-Versichertenkarte mit NFC-Technologie aus. | © BIG direkt gesund / BIG direkt gesund

Aktuell erhalten alle Versicherten die neue Generation der eGK – erkennbar an dem Kürzel G2 oder bzw. G2.1 oben rechts auf der Karte. In Kombination mit dem passenden Lesegerät des Arztes kann dann direkt online z. B. die Adresse aktualisiert werden.

Unsere beliebtesten Services

  • Foto-Upload für Ihre Versichertenkarte mit Versichertennummer Sie sind schon länger BIG Mitglied und möchten Ihr Foto für die Versichertenkarte hochladen? Dann verwenden Sie bitte Ihre BIG Versichertennummer.

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  • Online-Antrag: Neue Versichertkarte erhalten Hier können Sie einen Ersatz für Ihre Versichertenkarte erhalten.

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  • Foto-Upload für Ihre Versichertenkarte mit Rentenversicherungsnummer Sie sind gerade erst BIG Mitglied geworden und möchten Ihr Foto für die Versichertenkarte hochladen? Dann verwenden Sie bitte Ihre Rentenversicherungsnummer.

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Fragen zum Thema

Auf dem Mikroprozessorchip auf der Karte können Daten gespeichert und übertragen werden. Durch das Foto des Versicherten kann der Karteninhaber schnell und eindeutig identifiziert werden.

Wenn uns Ihr Foto vorliegt und Sie bei der BIG versichert sind, versorgen wir Sie schnellstmöglich mit einer Versichertenkarte. Im Schnitt dauert das 2-3 Wochen.

Melden Sie sich einfach bei unserem kostenlosen 24h-Direktservice 0800.5456 5456 oder beantragen Sie eine neue Karte in „meineBIG“.

Falls ein Arztbesuch ansteht, bevor Sie Ihre neue Karte haben, benötigt der Arzt einen Abrechnungsschein. Auch diesen Nachweis bestellen Sie über unseren 24h-Direktservice. Wir schicken Ihnen oder der Arztpraxis den Abrechnungsschein dann per E-Mail oder Fax.  

Hinweis

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen löschen wir Fotos nach 10 Jahren. Sollten Sie uns Ihr Bild vor längerer Zeit zur Verfügung gestellt haben, fragen Sie bei der Bestellung einfach nach, ob wir ein neues Bild benötigen oder laden Sie ein Bild hoch unter https://www.big-direkt.de/de/foto-upload-mit-versichertennummer.

Manchmal funktioniert die Versichertenkarte in der Arztpraxis nicht. Oft liegt das daran, dass Sie nicht Ihre aktuellste Karte verwenden. Haben Sie in der letzten Zeit eine Versichertenkarte von der BIG bekommen? Dann nutzen Sie unbedingt immer diese neueste Karte, um technische Fehler zu vermeiden. Am besten, Sie vernichten die alte Versichertenkarte, auch unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf der Karte.

Wenn Sie mehrere Versichertenkarten von der BIG haben, schauen Sie bitte auf der Rückseite nach der „Kennnummer der Karte“. Die richtige Karte trägt immer die höchste Nummer.

Oder haben sich Ihre Daten in der letzten Zeit geändert? Sind Sie zum Beispiel umgezogen? Dann melden Sie sich bitte bei uns, damit wir Ihre Daten aktualisieren können. Eine neue Karte brauchen Sie bei einem Umzug nicht.

Oder ändern Sie Ihre Adresse unkompliziert in meineBIG:

  • Adresse ändern in meineBIG Adresse ändern in meineBIG

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Dann melden Sie sich bitte bei uns, damit wir Ihre Daten aktualisieren können. Eine neue Karte benötigen Sie nicht: Ihre aktuelle Versichertenkarte wird bei Ihrem nächsten Arzttermin in der Praxis mit der neuen Adresse aktualisiert. Das spart Kosten und schont die Umwelt.

Sollte die Aktualisierung in der Praxis nicht funktionieren – weil das System bei dem Arzt nicht dem neuesten Standard entspricht – sprechen Sie uns an, wir schicken Ihnen dann eine neue Karte zu.

Aktuell werden auf der Versichertenkarte nur Daten gespeichert:

  • Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, private Adresse
  • Versicherungsnummer und -status (z. B. Mitglied, mitversichertes Familienmitglied, Rentner)
  • Krankenkasse und Kassennummer
  • Gültigkeit der Karte
  • Aktuelle Versicherungszeit
  • Abrechnungsinformationen (z. B. KV-Bezirk)
  • Zuzahlungsstatus (Funktion noch nicht aktiv)
  • Leistungsruhen (Funktion noch nicht aktiv)
  • Kostenerstattungsstatus (Funktion noch nicht aktiv)
  • Selektivverträge (Funktion noch nicht aktiv)

Neben den Informationen bietet die Karte Speicherplatz, damit Ihr Arzt Notfalldaten und den eMedikationsplan dort ablegen kann. Außerdem ist Karte mit Zertifikaten ausgestattet, die einen Zugang zu weiteren Telematik-Anwendungen (z. B. die elektronische Patientenakte) ermöglichen,

Die aktuellen – seit Ende 2020 ausgegebenen – Karten besitzen zudem eine NFC-Schnittstelle zur Nutzung von Smartphones z. B. bei der Registrierung der elektronischen Patientenakte oder der gematik E-Rezept-App.

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten bei sensiblen Anwendungen ist die Karte mit einer PIN (Persönlichen-Identifikations-Nummer) gesichert. Mit dieser PIN können Sie zukünftig spezielle Funktionen, zum Beispiel des eRezepts, nutzen.

Um eine PIN zu bestellen, müssen Sie eine aktuelle Versichertenkarte mit NFC-Technologie besitzen. Dies erkennen Sie daran, dass auf der Karte eine 6-stellige Card-Access-Number aufgedruckt und die Karte mit dem NFC-Symbol (s.o.) versehen ist.

Die Daten sind durch die eGK besonders geschützt, so sieht es das Patientendaten-Schutz-Gesetz vor. Daher dürfen wir Ihnen die PIN nicht einfach per Post senden, sondern sie darf nur zugestellt werden, wenn der Nutzer sich identifiziert hat. Aktuell können wir unseren Versicherten die PIN zukommen lassen, wenn Sie die elektronische Patientenakte einrichten und in diesem Zuge den Identifikationsprozess (z. B. Post-Ident) durchlaufen haben. Wollen Sie die elektronische Patientenakte nicht einrichten, aber trotzdem eine PIN erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Neben der Einführung des eRezepts werden im Laufen der nächsten Jahre diverse weitere Funktionen und Anwendungen eingeführt. Jedoch werden diese überwiegend in die elektronische Patientenakte integriert, sodass die Karte lediglich nur noch als Schlüssel dient.

Zum Einlesen einiger administrativer Daten wie etwa Name und Adresse sind keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. 

Der Zugriff auf sensible Daten ist jedoch durch ein strenges Sicherheitssystem (Zwei-Schlüssel-Prinzip) geschützt. Dies sorgt dafür, dass ohne Einwilligung des Versicherten niemand auf die medizinischen Daten seiner Gesundheitskarte zugreifen kann. Seine Einwilligung für den Datenzugriff auf die freiwilligen Anwendungen gibt der Versicherte mit der Gesundheitskarte und einer Geheimnummer (PIN). Ärzte, Zahnärzte und Apotheker müssen sich ebenfalls gegenüber dem System identifizieren: mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Er enthält ihre elektronische Unterschrift (Signatur) und ist damit der zweite zentrale Bestandteil des Sicherheitskonzepts. Erst wenn die Gesundheitskarte des Versicherten und der HBA des Arztes oder Apothekers in das Kartenlesegerät eingegeben werden, kann der Versicherte durch Eingabe der PIN Einsicht in seine Gesundheitsdaten geben.

Jeder Versicherte bekommt eine eigene Karte mit seinem Foto. Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, erhalten eine Karte ohne Lichtbild.

Alle Daten werden nach den aktuellen Sicherheitsstandards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verarbeitet.
Außerdem wird jeder Zugriff auf Daten der neuen Gesundheitskarte protokolliert. Dabei werden die letzten 50 Zugriffe auf die Daten des Versicherten gespeichert. Damit ist auch jeder (unwahrscheinliche) Missbrauch dokumentiert und kann strafrechtlich verfolgt werden. Für die Karte gelten moderne Verschlüsselungstechniken. Sie verhindern, dass Unberechtigte an die sensiblen Gesundheitsinformationen kommen. Die Daten des Versicherten werden des Weiteren durch das Zwei-Schlüssel-Prinzip und die Geheimnummer (PIN) des Versicherten gut geschützt.

Als gesetzliche Krankenkasse sind wir gesetzlich verpflichtet, die eGK einzuführen und unsere Versicherten mit der neuen Karte zu versorgen. Dies geschieht auf Basis des Paragraphen 291a SGB V und der Vorgaben aus dem GKV-Finanzierungsgesetz (GKVFinG) vom 01.01.2011.

Alle Karten, die seit Ende 2020 ausgegeben wurden, besitzen die NFC-Schnittstelle zur Nutzung mit dem Smartphone. Erkennen können Sie dies an der 6-stelligen Card-Access-Number auf der Karte und dem Symbol.

Aktuell werden die älteren Karten ausgetauscht. Benötigen Sie kurzfristig eine neue NFC-fähige Karte, melden Sie sich einfach bei unserem kostenlosen 24h-Direktservice 0800.5456 5456 oder bestellen Sie eine neue Karte in meineBIG.

  • Neue Versichertenkarte in meineBIG bestellen Eine NFC-fähige Karte bestellen Sie einfach im geschützten Servicebereich meineBIG.

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Haben Sie eine neue Versichertenkarte bekommen, vernichten Sie bitte Ihre alte Karte einfach, indem Sie sie durchschneiden (möglichst durch den Chip) und entsorgen.

Die Kosten für die Erstellung eines Fotos für die eGK erstatten wir nicht. Genau wie bei anderen Ausweisen mit Foto tragen Sie die Kosten selbst. Sie können auch ein Bild mit dem Smartphone machen und es über das Upload-Tool hochladen.

    Wenn Sie ein neues Foto machen lassen, achten Sie bitte darauf, dass
     

    • Sie gerade in die Kamera blicken,
    • Ihr Gesicht zentriert, klar und scharf abgebildet ist,
    • die Farben natürlich wiedergegeben werden,
    • der Bildhintergrund einen deutlichen Kontrast zu Gesicht und Haaren bildet,
    • Ihre Augen geöffnet und nicht durch Haare oder Brille verdeckt sind,
    • auf dem Bild keine weiteren Personen oder Gegenstände zu sehen sind,
    • Ihr Gesicht auch dann ganz zu erkennen ist, wenn Sie eine Kopfbedeckung tragen.

    Die Bildgröße sollte mindestens 30 mm x 40 mm betragen.

    Wenn Sie Ihr Bild über unsere Homepage hochladen möchten, können sie folgende Dateiformate nutzen: JPG-, TIFF-, PNG- oder BMP-Dateien. Wir benötigen eine Bildgröße von mindestens 224 x 283 Pixel. Die maximale Dateigröße beträgt 2 MB.

    Sie können gerne entsprechend der Vorgaben zurechtgeschnittene Fotos verwenden, es müssen nicht zwangsläufig Passfotos vom Fotografen genommen werden.

    Wir speichern Ihr Foto in der Software d3 als JPEG. Es wird lediglich die Bilddatei gespeichert. Biometrische Daten archivieren wir nicht. 

    Damit wir Ihnen schnell eine neue Karte ausstellen können, sollte Ihre einmal verloren gehen, speichern wir Ihr Bild circa 10 Jahre lang. Dann bitten wir Sie, ein neues Foto hochzuladen.

    Unsere Service-Hotline zur elektronischen Gesundheitskarte erreichen Sie kostenlos unter 0800.5456 5456.

    Wenn Sie uns zum Beispiel Ihre neue Adresse durchgeben, ändern wir sie im System der BIG. Von dort aus werden die Daten gesichert in die sogenannte Telematik-Infrastruktur (TI) übertragen. Gehen Sie dann mit Ihrer Karte zum Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder in ein Krankenhaus, werden die Daten beim Einlesen auf der Karte aktualisiert.

    Das funktioniert automatisch, wenn der Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder das Krankenhaus an die Telematik-Infrastruktur angebunden sind – was bei den meisten Ärzten und Zahnärzten der Fall ist. Apotheker und Krankenhäuser werden schrittweise entsprechend angebunden.

    Wichtig für Sie: In der Arzt- oder Zahnarztpraxis können Ihre Adresse oder andere Stammdaten nicht geändert werden.

    Was bedeuten die Zahlen auf der Versichertenkarte?

    Die Zahl im Status-Feld 1 = Versicherungspflichtige und -berechtigte. 3 = Familienversicherte. 5 = Rentner in der Krankenversicherung der Rentner und deren familienversicherten Angehörige.

    Wie setzt sich die versichertennummer zusammen?

    Die Krankenversichertennummer hat 20 oder 30 Stellen. Sie besteht aus einem 10-stelligen unveränderlichen Teil, der lesbar auf die Elektronische Gesundheitskarte aufgedruckt ist, sowie einem veränderlichen, der die Kassenzugehörigkeit in Form des Institutionskennzeichens der Krankenkasse (9 Stellen) und ggf.

    Was bedeutet G 2.1 auf der Versichertenkarte?

    Seit 1. Januar 2019 gelten nur noch Gesundheitskarten mit dem Aufdruck "G2" oder "G2. 1". Diese Karten der "zweiten Generation" haben die notwendigen Zertifikate und derzeit höchsten Sicherheitsstandards.

    Was bedeutet der Status auf der Krankenversicherungskarte?

    Der Status des Patienten (z. B. Rentner, Kind) wird durch einen Zahlencode definiert, der für den Versicherten eingetragen wird. Der Status hat lediglich buchhalterische und statistische Bedeutung für die Abrechnung mit den Krankenkassen und sagt nichts über den Leistungsanspruch der Versicherten aus.