Was ist der unterschied zwischen niederlassungserlaubnis und daueraufenthalt-eg

Menschen mit unbefristetem Aufenthaltstitel haben fast die gleichen Rechte wie deutsche Staatsangehörige. Wenn ein Elternteil mit unbefristetem Aufenthaltsrecht seit acht Jahren hier wohnt, erhält jedes in Deutschland geborene Kind zudem zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit.

Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten  

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger erwerben ein Daueraufenthaltsrecht, wenn sie sich seit fünf Jahren ständig und rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Durch den Daueraufenthalt ist es nicht mehr notwendig, eine Arbeit oder ein Gewerbe auszuüben, um in Deutschland zu leben. Eine Bescheinigung darüber stellen die Bürgerämter vor Ort aus. 

Die gleichen Regelungen gelten für die Familienangehörigen und nahestehende Personen, wenn sie sich fünf Jahre rechtmäßig mit einer Unionsbürgerin oder einem Unionsbürger in Deutschland aufgehalten haben.

Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige

Türkische Staatsangehörige mit befristeter Aufenthaltserlaubnis sind rechtlich eine besondere Personengruppe. Sie stehen in rechtlicher Hinsicht zwischen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen. Dabei sind die assoziationsrechtlichen Sonderbestimmungen zu beachten.

Drittstaatsangehörige

Drittstaatsangehörige benötigen nach dem Aufenthaltsgesetz grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, wenn sie sich in Deutschland aufhalten wollen. Wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen für ein Daueraufenthaltsrecht erfüllen, erhalten sie auf Antrag entweder eine Niederlassungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Sowohl die Niederlassungserlaubnis als auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind unbefristete und weitgehend unbeschränkte Aufenthaltstitel. 

Niederlassungserlaubnis

Wer eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchte, muss – neben einem in der Regel fünfjährigen Aufenthalt – grundsätzlich seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen eigenständig sichern. Dafür braucht es ausreichende Deutschkenntnisse. Für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige oder ihre Familienangehörigen sowie für anerkannte Flüchtlinge gelten anderen Regelungen. Über die individuellen Möglichkeiten und Voraussetzungen berät die örtliche Ausländerbehörde.

Daueraufenthaltserlaubnis-EU

Soweit das Aufenthaltsgesetz nichts anderes regelt, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt. Darüber hinaus gewährt die Daueraufenthaltserlaubnis-EU den Inhabern das Recht, in einen anderen Mitgliedstaat weiter zu wandern, einen besseren Schutz vor Ausweisung und die Möglichkeit, sich länger als ein halbes Jahr im Ausland aufzuhalten – ohne dass die Daueraufenthaltserlaubnis-EU erlischt.

Sie möchten dauerhaft und unbegrenzt in Deutschland leben und arbeiten? 

So geht es vielen: Irgendwann ist man mit einem Visum zur Beschäftigung eingereist, hat seinen langfristigen Aufenthaltstitel beantragt und bekommen. Und nun ist man einige Jahre hier, vielleicht steht eine Verlängerung des Aufenthaltstitels an…

Wieso eigentlich nur eine Verlängerung? Mit der Niederlassungserlaubnis nach § 18c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann man als Fachkraft oder als Mitglied einer anderen Gruppe von Antragsberechtigten dauerhaft mit der Familie in Deutschland bleiben und zum Beispiel seinen Arbeitgeber einfach wechseln. Davon profitieren z.B. auch Pflegekräfte aus Drittstaaten. Man muss allerdings aktiv werden und einen Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Auch Selbständige und andere Gruppen können die Niederlassungserlaubnis erhalten. 

Der Unterschied zur Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU klingt bombastisch, schnurrt in der Praxis aber darauf zusammen, dass man z.B. durch lange Auslandsaufenthalte die Niederlassungserlaubnis schneller verlieren kann. Der in Aussicht gestellte Vorzug des Daueraufenthalts EU, auch in anderen EU-Ländern Wirkung zu entfalten, woher der Name kommt, bringt hingegen keinen praktischen Nutzen. 

Alle Fachkräfte aus Drittstaaten sind im Prinzip antragsberechtigt

Fachkräfte sind:

  • Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung (§ 18a AufenthG)
  • Personen mit akademischer Ausbildung (§ 18b Abs. 1 AufenthG und Inhaber einer Blauen Karte EU
  • Internationale Forscher nach der Richtlinie (EU) 2016/801 (§ 18d AufenthG)

Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Antragsteller besitzt seit 4 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 18a, 18b oder 18d AufenthG
  • Der Lebensunterhalt ist ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln gesichert
  • Es wurden mindestens seit 48 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet
  • Die anerkannte Qualifikation befähigt zur Ausführung der Stelle im Unternehmen und die Position ist der Qualifikation angemessen
  • Es wurden ausreichende Fertigkeiten in der deutschen Sprache (Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)) sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland erworben
  • Es existiert ausreichender Wohnraum für sich und die Familienangehörigen

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Was ist der unterschied zwischen niederlassungserlaubnis und daueraufenthalt-eg

„Vielleicht sind Sie oder Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen aus Drittstaaten schon längst antragsberechtigt, aber haben es noch nicht bemerkt? In letzter Zeit nehmen die Anfragen für die Unterstützung bei der Beantragung der Niederlassungserlaubnis bei uns zu.

Das hat mit Corona und dem gesteigerten Bedürfnis nach Sicherheit zu tun. Mancher will für längere Zeit  die Familie im Ausland besuchen und ein Stück Papier, das ihn jederzeit wieder einreisen lässt. Wer sich eine Immobilie kaufen will, muss der Bank in der Regel die Niederlassungserlaubnis vorweisen. 

Doch machen wir uns nichts vor. Die Beantragung ist nicht minder schwer als die für einen normalen langfristigen Aufenthaltstitel: Man braucht einen Termin bei der Ausländerbehörde und die sind nicht immer leicht zu kriegen. Und mit dem Deutsch ist es bei vielen Fachkräften auch nach Jahren doch noch nicht so weit her. 

Da trifft es sich doch gut, dass man mit uns einen Partner hat, der sich bundesweit an 100 Destinationen mit der Materie auskennt, einen unterstützen und begleiten kann. Wir haben überall vor Ort unsere Netzwerke auch in die Ausländerbehörden hinein und kennen die Umsetzung der einschlägigen Vorschriften im Schlaf. Und wenn es im Termin Probleme gibt, dann sind wir als Vermittler, Sachkundige und Übersetzer zur Stelle. Dabei kostet der Service nur ab 390,00 Euro plus Umsatzsteuer für einen Single. Paare und Familien zahlen etwas mehr. 

Warum also länger warten und nicht gleich loslegen? Wir schauen uns auch gern unverbindlich und kostenlos Ihren Fall im Visa-Check an und beraten Sie dann,was zu tun ist. You’ve got a Friend in Germany!“

Der Antrag für die Niederlassungserlaubnis erfolgt in einem Termin bei der Ausländerbehörde

Leider muss man für den Antrag einen Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde vereinbaren, denn es handelt sich nicht um eine Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels, sondern um einen neuen Antrag. Daher werden die alten persönlichen und biometrischen Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht und müssen neu erhoben werden. 

Für einige Gruppen geht es jedoch deutlich schneller als nach 4 Jahren.

Inhaber einer Blauen Karte EU

Wer eine Blaue Karte EU hat, kann die Niederlassungserlaubnis nach § 18c Abs. 2 AufenthG bekommen. Dafür muss man seit mindestens 33 Monaten eine qualifizierte Beschäftigung mit Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung nachweisen und über einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)) verfügen.

Wer es sogar bis Niveau B1 gebracht hat, verkürzt noch einmal auf 21 Monate. Zudem sind Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland erforderlich. Wer dann noch über ausreichend Wohnraum verfügt, der hat es so gut wie geschafft.

Absolventinnen und Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung in Deutschland

Es gelten Sonderbestimmungen, wenn man in Deutschland seine Berufsausbildung oder eine Studium absolviert hat und seit mindestens 2 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft (Aufenthaltstitel nach §§ 18a, 18b oder 18d AufenthG) hat.

Der Arbeitsplatz muss zur Qualifikation passen und angemessen sein. In diesen 24 Monaten müssen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet worden sein. Jetzt gilt es noch, Sprachkenntnisse auf Niveau B1 zu haben und über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland zu verfügen. Und schon steht der Niederlassungserlaubnis nichts mehr im Wege.

Hochqualifizierte Fachkräfte

Diese Personengruppe, die z.B. aus Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern mit besonderen Fachkenntnissen oder aus Lehrpersonen in herausgehobener Funktion besteht, können im Einzelfall von Beginn an, d.h. direkt nach Einreise in die Bundesrepublik ohne vorherigen Mindestaufenthalt eine Niederlassungserlaubnis nach § 18c Abs. 3 AufenthG bekommen.

Dazu muss die entsprechende akademische Ausbildung nachgewiesen werden und es muss Grund zu der Annahme bestehen, dass man sich in die Lebensverhältnisse in Deutschland integrieren kann und der Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe gesichert ist. Am besten beginnt man schon bei der Vorbereitung des Botschaftstermins damit, den Antrag vorzubereiten.

Die Niederlassungserlaubnis für Selbstständige

Alle Gewerbetreibenden und Freiberufler mit einem Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG können den Antrag ebenfalls schon nach 3 Jahren stellen. Wenn man mit dem gültigen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit die geplante Selbstständigkeit erfolgreich etabliert hat, so dass der eigene Lebensunterhalt und der der Familienangehörigen in Deutschland dauerhaft gesichert ist, hat man die Niederlassungserlaubnis schon so gut wie in der Tasche.

Kosten für Unterstützung bei der Beantragung durch einen Relocation-Service und Gebühren der Ausländerbehörde

Den entsprechenden Service zur Unterstützung der Beantragung erhalten Sie bei Anders Consulting Relocation Service ab 390,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Dann müssen Sie sich jetzt nicht um Dokumentenlisten, Hinweise auf Webseiten oder eine Terminbuchung bei der Ausländerbehörde kümmern, sondern Sie werden Schritt für Schritt durch das gesamte Verfahren geführt. Das ist nicht nur bequem, sondern auch sicher und schnell. 

Zusätzlich fallen öffentliche Gebühren an, die nach den Tätigkeitsgruppen variieren. Die normale Gebühr beträgt 113,00 Euro, Selbstständige zahlen 124,00 Euro und Hochqualifizierte werden mit 147,00 Euro zur Kasse gebeten (2021).

Irrtum und Änderungen vorbehalten. Anders Consulting erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Trotz großer Sorgfalt bei der Erstellung keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität. Stand: Sommer 2021

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Was ist ein Daueraufenthalt EG?

Die Europäische Union hat in der EU-Richtlinie 2003/109/EG den Aufenthaltstitel „Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG“ geschaffen. Diese Erlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, berechtigt zur Ausübung einer Er-werbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Was ist besser als Niederlassungserlaubnis?

Vorteil: Gesicherter Aufenthalt in Deutschland Im Gegensatz zu einer Niederlassungserlaubnis kann eine bloße Aufenthaltserlaubnis jederzeit zurückgenommen werden oder an bestimmte Bedingungen (wie zum Beispiel eine Ausbildung) geknüpft werden.

Was ist Daueraufenthalt EG Österreich?

Der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt – EU" berechtigt zu einer unbefristeten Niederlassung in Österreich und freiem Zugang zum Arbeitsmarkt. Das Aufenthaltsrecht ist bei aufrechter Niederlassung in Österreich unbefristet, aber die Aufenthaltskarte wird mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgestellt.

Wie lange dauert Daueraufenthalt

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger erwerben ein Daueraufenthaltsrecht , wenn sie sich seit fünf Jahren ständig und rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Durch den Daueraufenthalt ist es nicht mehr notwendig, eine Arbeit oder ein Gewerbe auszuüben, um in Deutschland zu leben.