was genau ist der Unterschied zwischen einer Reiseunfall- und einer Reisekrankenversicherung? Muss man eigentlich eine Reiseunfallversicherung abschließen, wenn man schon eine normale Unfallversicherung hat? Show
4 Antwortensehrbunt 27.11.2015, 13:19 Wie ,sorgenfrei` schon richtig erklärt hat, brauchst du keine Reiseunfallversicherung, wenn du schon eine Unfallversicherung hast. Hier solltest du aber deine Versicherung fragen, in wieweit du bei der Reise abgesichert bist. Eine Auslandskrankenversicherung ist allerdings zu empfehlen, wenn du außerhalb der EU verreist. Hier gibt es auch gute Vergleichsseiten wie www.reiseversicherung-sofort.de auf denen du verschiedene Versicherungen einfach vergleichen kannst. Roetli 18.11.2015, 18:33 Wenn Du eine normale Unfall-Versicherung hast, mußt Du dort nachfragen, ob sie auch international gilt bzw. wie lange im Ausland. Der Unterschied erklärt sich eigentlich schon aus dem Namen. Eine Krankenversicherung springt ein, wenn Du auf Reisen krank wirst, notfalls auch bei Unfallfolgen (unbedingt im Kleingedruckten nachlesen!). Eine Unfall-Versicherung bringt nur Leistungen in Folge eines Unfalles. Dazu gehören auch evtl. Bergungskosten (die die KV nicht unbedingt enthält) und vor allem Rentenzahlungen bei Invalidität nach Unfall. Bei beidem gilt, immer alles genau durchlesen und bestimmte Ausschlüsse beachten! tauss 18.11.2015, 22:39 In der Regel sind Unfallreise- und Krankenversicherung kombiniert. Dieser Abschluss lohnt sich einfach. Einfach beim Anbieter erkundigen. Separate Versicherungen sind in der Regel nur nötig, wenn Du besonderen Risiken ausgesetzt bist. In meiner jugendlichen Sturm- und Drangzeit musste ich z.B. immer spezielle Risikozuschläge für die "Teilnahme an Expeditionen in außereuropäische Gebirgen" bezahlen. Ein "normaler" Skiunfall, z.B. in den "zivilisierten" Rocky Mountains wäre demgegenüber in meiner Reisekrankenversicherung abgedeckt gewesen. Wie gesagt: Anschauen, was im Paket drin ist. sorgenfrei 19.11.2015, 09:38 Also die Unterschiede sind wie folgt:Die Unfallversicherung zahlt in der Regel für bleibende Beeinträchtigungen nach einem Unfall eine bestimmte Summe aus. Daneben gibt es Sofortleistungen wie Bergungskosten, Dekompressionskammer (nach einem Tauchunfall) u.a. Sie ist daher hilfreich, wenn du eine der Leistungen benötigst: Bergungskosten können z.B. beim Urlaub in den Bergen eine sinnvolle Leistung sein. Wenn du bereits eine Unfallversicherung hast, benötigst du normalerweise keine Reiseunfallversicherung. Dies würde zu einer Doppelversicherung führen. Es sei denn, deine private Unfallversicherung leistet auf deiner Reise nicht. Die in meinen Augen wichtigere Versicherungen ist die Reisekrankenversicherung, weil sie als einzige den medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland absichert. Eine Angelegenheit, die wirklich teuer werden kann und die von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen wird. Darüber hinaus bezahlt sie auch medizinische Leistungen im Ausland, egal ob sie durch einen Unfall oder eine Krankheit notwendig werden, oder weil dir die Zahnfüllung kaputt gegangen ist. Zwischen der Reiserücktritts- und der Auslandskrankenversicherung bestehen grundlegende Unterschiede und nur wenige Gemeinsamkeiten. Unterschiede bestehen vor allem bei den enthaltenen Leistungen, dem Gegenstand der Versicherung und der Geltungsdauer. Die Beiträge zur Reiserücktritts- und zur Auslandskrankenversicherung sind überwiegend vom Anbieter abhängig. Mit dem auf dieser Seite integrierten Tarifrechner können Sie die aktuell verfügbaren Angebote vergleichen und die günstigste Police online beantragen. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie direkt zum Tarifrechner. Für einen dienstlichen oder aber einen privaten Auslandsaufenthalt sind die Reiserücktrittsversicherung und die Auslandskrankenversicherung zwei wichtige und empfehlenswerte Reiseversicherungen. Die Auslandskrankenversicherung und die Reiserücktrittsversicherung können als Versicherungspolice mit einem Einmalschutz oder einem Ganzjahresschutz für alle Einzelreisen innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen werden. Zudem gibt es die Reiserücktrittsversicherung und die Auslandskrankenversicherung bei vielen Anbietern als Bestandteil eines Reiseversicherungs- oder Reiseschutzpaketes. Die reine Kombination einer Auslandskrankenversicherung und einer Reiserücktrittsversicherung wird nicht angeboten. Betrachtet man die Leistungen von Reiserücktrittsversicherungen vs. den Auslandskrankenversicherungen, bestehen nur sehr wenige Gemeinsamkeiten aber gleichzeitig deutliche Unterschiede. Bei der Gegenüberstellung von Auslandskrankenversicherungen vs. den Reiserücktrittsversicherungen liegen die Hauptunterschiede bei den enthaltenen Leistungen und insbesondere bei dem Gültigkeitszeitraum der Versicherungspolice. Jede Reiserücktrittsversicherung und Auslandskrankenversicherung kann für Alleinreisende, für Paare und für Familien mit mehreren Kindern abgeschlossen werden. Wenn man Auslandskrankenversicherung vs. Reiserücktrittsversicherungen rein anhand der finanziellen Leistung im Versicherungsfall beurteilen will, ist ganz klar bei der Auslands- und Reisekrankenversicherung der umfassendere Schutz vor finanziellen Aufwendungen gegeben. Die Auslandskrankenversicherung und die Reiserücktrittsversicherungen weisen im Bereich des Versicherungszeitraums einen eindeutigen Unterschied auf. Die Reiserücktrittsversicherung deckt den Zeitraum von der bestätigten Buchung der privaten oder dienstlichen Reise bis zum Zeitpunkt der Abreise. Wenn die Reiserücktrittsversicherung einschließlich einer Reiseabbruchversicherung abgeschlossen wurde, tritt die Police zur Deckung von Rückreisekosten und Mehrkosten aufgrund des Abbruchs mit der Abreise in Kraft. Die Reiserücktrittsversicherung und damit die enthaltenen Versicherungsleistungen bei einem Nichtantritt oder einem verspäteten Antritt der Reise entfallen mit der Abreise des Versicherungsnehmers. Die Auslandskrankenversicherung dagegen tritt erst mit dem Abreisezeitpunkt und dem Zeitpunkt der Grenzüberschreitung in Kraft. Mit der Ankunft im Zielland besteht der volle Versicherungsschutz durch die Auslandskrankenversicherung für alle versicherten Personen. Erst mit dem Erreichen des Heimatlandes und des Wohnortes endet der Versicherungsschutz durch die Auslandskrankenversicherung. Der Schutz bei einer Ganzjahrespolice lebt sowohl bei der Reiserücktrittsversicherung als auch bei der Auslandskrankenversicherung mit jeder Reisebuchung erneut auf. Aufgrund der unterschiedlichen Leistungen entfallen Reiserücktrittsversicherungen und Auslandskrankenversicherungen in zwei völlig unterschiedliche Versicherungssparten. Die Reiserücktrittsversicherung ist eine Sachversicherung, da sie für die finanziellen Folgen bei einem Nichtantritt der Reise oder einem verspäteten Antritt aufkommt. Die Auslandskrankenversicherung dagegen ist eine Personenversicherung und wird als Krankenzusatzversicherung abgeschlossen. Sie umfasst Leistungen bei einer ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Behandlung im Ausland. Zudem sind über die Auslandskrankenversicherung die bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport anfallenden Aufwendungen gedeckt. Da die Auslandskrankenversicherung im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung auf eine Person bezogen ist, besteht die steuerliche Absetzbarkeit in vollem Maße. Die Beiträge zur Auslandskrankenversicherung sind sowohl bei einer Einzelversicherung als auch bei einem Reiseschutz- oder Reiseversicherungspaket als Aufwendungen bei der Einkommenssteuererklärung ansetzbar. |