Thema: Verwaltungsfachwirt= Angestelltenlehrgang 2 ? (Read 3369 times)Hallo liebe Community, Könnte ich mich dann auch auf Stellen ab EG 9b bewerben? Vielen Dank im Voraus Ich kenne stinknormale Vfas, die mit 9c eingruppiert sind. Bei der Kirche solls Vfas geben, die mit 10 oder 11 eingruppiert sind. Ich kenne stinknormale Vfas, die mit 9c eingruppiert sind. Bei der Kirche solls Vfas geben, die mit 10 oder 11 eingruppiert sind. Das ist leider keine konkrete Antowrt auf meine Frage… Stimmt. Damit wollte ich nur aufzeigen, dass man nicht zwingend den Vfw/AL2 benötigt, um mehr zu bekommen, als ne 8. ;-) IdR ist ja bei 8 Ende im Gelände. Verwaltungsfachwirt > AL2 der Verwaltungsfachwirt ist im Gegensatz zur AL2 kein Quereinstiegslehrgang sondern eine Qualifizierung ähnlich dem Bachelor und befähigt dich natürlich auf Stellen des gehobenen Dienstes. Ich habe eine Ausbildung zum Vfa 2017 abgeschlossen und könnte dieses Jahr eine 2 jährige Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt machen(mittlerer Dienst). Meinst du vielleicht die Ausbildung zum Verwaltungswirt? Könnte ich mich dann auch auf Stellen ab EG 9b bewerben? Bewerben kannst du dich im Angestelltenbereich auf alle Stellen, egal welche EG. Wenn du genommen wirst aber die persönlichen Voraussetzungen nicht
erfülltst landest du eine EG tiefer. Der Verwaltungswirt (Laufbahnausbildung mittlerer Dienst) dauert zwei Jahre und befähigt zur Übertragung von Aufgaben der Besoldungsgruppe A5/6 bis A9. Ein weiterkommen ist nicht möglich, da die Laufbahnbefähigung nicht vorliegt. Der Angestelltenlehrgang setzt auf den VFA drauf und vermittelt umfassende Kenntnisse, so dass damit meist eine Aufgabenübertragung im Bereich E9x bis E12 möglich ist. Aufgrund, dass der Abschluss seitens der Bildungseinrichtungen vergeben werden und dort eine Noteninflation herrscht gibt es in einigen Bundesländern einen "staatlich" abgenommen Abschluss. Dieser heißt Verwaltungsfachwirt und wird zentral von den Bundesländern abgenommen. Mit dem Abschluss zum VFA erwirbst du ebenfalls die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst. Die Absolvierung des Vorbereitungsdienst zum Verwaltungswirt ist somit komplette Verschwendung. Es ist zu beachten, dass man mit dem Verwaltungsfachwirt keine Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst erwirbt. Dies ist nur mit einem Studium möglich. Mit dem Abschluss zum VFA erwirbst du ebenfalls die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst. Die Absolvierung des Vorbereitungsdienst zum Verwaltungswirt ist somit komplette Verschwendung. Woraus ergibt sich das? Es ist zu beachten, dass man mit dem Verwaltungsfachwirt keine Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst erwirbt. Dies ist nur mit einem Studium möglich. Korrekt. Mit dem Abschluss zum VFA erwirbst du ebenfalls die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst. Die Absolvierung des Vorbereitungsdienst zum Verwaltungswirt ist somit komplette Verschwendung.Woraus ergibt sich das? Das ist in den jeweiligen Laufbahnverordnungen des Landes geregelt. Bspw. Verwaltungsfachwirt > AL2 Was soll denn eine "Qualifizierung ähnlich dem Bachelor" sein und was hat das mit einem Begriff aus dem Beamtenrecht zu tun? Die bisher am wenigsten hilfreiche Antwort des Threads. Verwaltungsfachangestellte/r Verwaltungsfachwirt/in Wenn du Aufgaben E13 aufwärts anstrebst, ist der Verwaltungsfachwirt Zeitverschwendung. Wenn du EG9b-E12 als Ziel hast, ist der -insbesondere von der eigenen Behörde supportete- Verwaltungsfachwirt das Mittel der Wahl. AL2 ist prinzipiell das gleiche, aber ohne Hochschulzugangsberechtigung. Verwaltungsfachwirt > AL2 Der
Verwaltungsfachwirt ist kein Begriff aus dem Beamtenrecht.
Verwaltungsfachwirt > AL2 Exakt. Der Stundenumfang soll erheblich erweitert werden und es wird eine Abschlussarbeit im Gegensatz zur bisherigen Qualifizierung angefertigt werden müssen. Dafür soll dieser Abschluss dann nahezu (die genauen Regelungen sind noch nicht bekannt) einem Bachelor gleichgestellt werden. Eventuell wird auch die Laufbahnbefähigung mit dem neuen Abschluss erworben werden. (es soll keine Nachqualifizierung geben, d.h. die bisherigen Absolventen schauen dann in die Röhre)
Verwaltungsfachwirt > AL2 Natürlich nicht, ich meinte auch den Begriff des gehobenen Dienstes. Der DQR ist das Papier bzw. den Speicherplatz nicht wert, auf dem er abgedruckt bzw. abgelegt ist. Er entfaltet hier nahezu keine praktische Relevanz. Hinsichtlich der Aufstiegschancen gibt es keine Unterschiede zwischen AL II und dem Verwaltungsfachwirt. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, welche Qualifikationen er fordert. Unabhängig davon wollte der Fragesteller vermutlich eher auf den Verwaltungswirt hinaus, der nichts mit dem ALII/BLII/Verwaltungsfachwirt bzw. der zweiten Prüfung im Sinne der Entgeltordnung zu tun hat. |