Es besteht meist die Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises durch den Eigentümer bzw. den Vermieter, wenn ein Gebäude neu vermietet, verkauft, verpachtet wird. Show
Ausnahmen für die Vorlage eines EnergieausweisesDer Energieausweis muss nicht vorgelegt werden für:
Abschluss des neuen Mietvertrags - Vorlage des Energieausweises ist Pflicht für VermieterTrifft keine Ausnahme zu: die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises besteht schon seit dem 1.5.2014. Mieter sollen einschätzen können, ob die angebotene Wohnung, hohe Kosten für Energie verursachen wird. Neue Regeln für EnergieausweiseSeit dem 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise. Energieausweise, die im Jahr 2011 oder früher ausgestellt wurden, können ungültig sein. Die Bestimmungen für Energieausweise waren bisher in der EnEV (Energieeinsparverordnung) festgelegt.
Neue Bestimmungen für den Inhalt von Energieausweisen seit Mai 2021Seit Mai 2021 müssen Angaben zur energetischen Bewertung der Immobilien im Energieausweis enthalten sein:
Bereits Immobilienzeigen müssen Kerndaten des Energieausweises beinhaltenBereits in Immobilienanzeigen, wenn es um die Vermietung geht (oder den Verkauf) müssen Kerndaten des Energieausweises genannt werden. Höhe der Energiekosten vom Zustand des Hauses, der Heiztechnik abhängigDie Höhe der Energiekosten ist abhängig
davon, wie gut die Heizungsanlage und die Anlage für die Warmwasserbereitung ist, wie viel Energie dort also verbraucht wird und wie effektiv sie in Wärme umgesetzt wird. Was bedeuten die Eintragungen im Energieausweis?Die Erläuterungen zu den wichtigsten Werten finden Sie hier: Auf die Vermieter soll die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises die Wirkung haben, dass sich die Eigentümer darum bemühen, die Energiekosten der Immobilie zu reduzieren. Hinweis Die Kosten der Erstellung eines Energieausweises hat immer der Vermieter zu tragen. Mietrechtliche Ansprüche wegen falscher Werte im EnergieausweisAnsprüche des Mieters gegen seinen Vermieter ergeben sich aus falschen Werten in einem Energieausweis nicht bzw. wären eventuell nur möglich, wenn der Energieausweis tatsächlich Bestandteil des
Mietvertrages wäre - das ist äußerst selten: Vermieter legt bei der Anmietung, Besichtigung keinen Energieausweis vorLegt der Vermieter seinem Mieter bzw. einem zukünftigen Mieter keinen Energieausweis vor, so ist es möglich, diesen Verstoß anzuzeigen, wenn die Verpflichtung zur Vorlage des Energieausweises (GEG §80 Abs. 3) besteht. Die unterlassene Vorlage des Energieausweises stellt nach GEG § 108 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 13 eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann ein Bußgeld bis zu 10.000 EUR drohen. Vorlage eines Energieausweises durchsetzenEs kann durchaus genügen, einen Vermieter schriftlich zur Aushändigung des Energieausweises (bzw. einer Kopie) aufzufordern und gleichzeitig anzudrohen, dass ansonsten eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Gebäudeenergiegesetz erfolgt. Hinweis Wird kein Energieausweis vorgelegt, so hat dies keine Auswirkung auf einen abgeschlossenen Mietvertrag, da in der Regel keine mietvertragliche Pflicht zur Vorlage des Energieausweises vereinbart ist. Was ist wenn kein Energieausweis vorliegt?Wenn ein Energieausweis nicht rechtzeitig vorliegt oder nicht korrekt ist, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro – so besagt es die EnEv 2014 in §27. Ein Strafgeld kann gegen die Aussteller von Energieausweisen verhängt werden, aber auch gegen die Immobilienbesitzer selbst.
Kann der Energieausweis nachgereicht werden?Wenn ein Interessent besichtigen möchte und der Energieausweis liegt noch nicht vor, weisen Sie den Interessenten auf jeden Fall darauf hin, dass der Energieausweis noch nicht vorliegt und beantragt ist/wird und nachgereicht werden kann.
Wer ist für den Energieausweis verantwortlich?Verantwortlich ist der Verkäufer bzw. Eigentümer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber. Wer den Energieausweis vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro (§ 27 Abs.
Ist der Energieausweis Bestandteil des Mietvertrages?Der Energieausweis ist zwar eine Pflicht für den Vermieter, er wird aber nicht zum Bestandteil des Mietvertrags. Daher ergeben sich für den Mieter aus der Nichtvorlage keine besonderen Rechte. Mietminderung, Schadenersatz und Nachbesserung fallen als Anspruch gegen den Vermieter aus.
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