Vorstandsamt
zur Übersicht Show Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de Der Vorstand im Verein ist ein Ehrenamt. Nicht jedes Vereinsmitglied weiß dieses Engagement zu schätzen. Tritt der Vorstand zurück, ist der Verein ohne Führung. Eine solche Situation ist riskant. Jetzt ist Handeln angesagt. Andernfalls übernehmen andere das Zepter. Der Vorstand eines Vereins ist der gesetzliche Vertreter des Vereins. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Ohne Vorstand ist der
Verein nicht nur führungslos, sondern hat auch keinen gesetzlichen Vertreter mehr. In Deutschland gibt es unendlich viele Vereine aus den unterschiedlichsten Bereichen. Egal ob … Ohne den Versuch von Neuwahlen geht es nicht
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Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel? Verwandte ArtikelWer kontrolliert den Vorstand?Der Aufsichtsrat bestellt und überwacht den Vorstand (§ 111 AktG) und vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand gerichtlich und außergerichtlich (§ 112 AktG). Die gesetzlichen Regelungen zum Aufsichtsrat enthalten die §§ 95–116 AktG.
Was ist ein kommissarischer Vorstand?sind Personen, die, ohne dass eine Mitgliederversammlung einberufen wurde, vorübergehend die Aufgaben des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes übernehmen. - Sie werden vom verbleibenden Vereinsvorstand per Mehrheitsbeschluss dazu ernannt/gewählt.
Was bedeutet Rücktritt zur Unzeit?Rücktritt zu Unzeit
Zur Unzeit erfolgt der Rücktritt, wenn durch die Amtsniederlegung die zur Vertretung des Vereins erforderlichen Vorstandsmitglieder nicht mehr vorhanden sind oder - der Vorstand besteht nur aus einer Person - wenn der Verein zeitweilig handlungsunfähig wird.
Wer kann den Vorstand absetzen?Nur die Mitgliederversammlung kann und darf den Vorstand abberufen, die Satzung kann das jedoch auch anders regeln. Es gibt folgende Ausnahmen: Ausnahme 1: Wenn der Vorstand von einem anderen Organ als der Mitgliederversammlung gewählt wird, kann er auch durch dieses Organ abberufen werden.
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