Was passiert wenn ein verein keinen vorsitzenden findet

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Vorstandsamt

  1. Darf ein ehrenamtlich tätiges Organmitglied (Vorstandsmitglied, Schatzmeister, Kassierer) sein Amt jederzeit niederlegen?
  2. Kann ein angestellter Mitarbeiter des Vereins bzw. einer Stiftung gleichzeitig dem Vorstand angehören?
  3. Wie gehen wir als Vereinsmitglieder damit um, wenn ein Vorstandsmitglied sein Amt niederlegen will?
  4. Wie ist zu verfahren, wenn der Verein durch Rücktritt seiner Vorstandsmitglieder nicht mehr handlungsfähig ist?
  5. Ich bin zum Kassenprüfer gewählt / berufen worden, kenne mich mit den Aufgaben aber nicht aus. Können mich eventuell Haftungsrisiken treffen?
  6. Können auch Nichtmitglieder in den Vereinsvorstand gewählt werden?
  7. Wenn der Vorstand teilweise neugewählt, vorher aber die übliche Entlastung verweigert wurde, dann sind doch die Neuwahlen ungültig?
  8. Welche Aufgaben hat der erste Vorsitzende eines Vereins?
  9. Ist die Vorstandssitzung eines Vereins öffentlich?
  10. Ist es problematisch, wenn ein Vorstandsmitglied eines steuerbegünstigten Vereins gleichzeitig noch in einem anderen Verein Vorstandsmitglied ist?
  11. Kann ein in der Mitgliederversammlung nicht anwesendes Vereinsmitglied in ein Vereinsgremium (z.B. Vorstand) gewählt werden?
  12. Wie ist zu verfahren, wenn sich auf einer Mitgliederversammlung kein neuer erster Vorsitzender findet?
  13. Ist der Vorstand in der Mitgliederversammlung über alle Vereinsgeschäfte auskunftspflichtig?
  14. Ist es steuerlich unschädlich / rechtlich korrekt, wenn ehrenamtliche Vorstandsmitglieder für eine Tätigkeit, die nicht in Verbindung mit der Vorstandstätigkeit steht, ein Honorar von dem Verein erhalten, dessen Vorstand sie sind?
  15. Darf man als Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzender zum Vorstandsvorsitzenden gewählt werden?
  16. Darf ein Vorstandsmitglied an der Abstimmung über seine Abwahl aus Gründen seiner Amtsführung und seine Entlastung mitstimmen?
  17. Wer entscheidet über die außerplanmäßige Abberufung eines Vorstandsmitglieds?
  18. Müssen alle Vorstandsmitglieder für den gleichen Zeitraum gewählt werden oder können die Wahl-/Amtsperioden unterschiedlich lang sein (z.B. 1 Jahr für den 1. und 2 Jahre für den 2. Vorsitzenden)?
  19. Kann ein Ausländer als Vorstandsmitglied gewählt/berufen werden?
  20. Dürfen Verwandte (z.B. Bruder/Schwester) gleichzeitig einem Vereinsvorstand angehören?
  21. Darf ein Verwandter (z.B. Bruder/Schwester) des Vorstandes eine Kontrollfunktion, z.B. Revision, Kassenprüfung, im Verein übernehmen?
  22. Kann ein gewählter Kassenprüfer auch ein Vorstandsamt wahrnehmen ?
  23. Dürfen einem Vorstandsmitglied seine Auslagen erstattet werden oder darf ihm die Organisation eine Entschädigung für den eingesetzten Zeitaufwand zahlen?
  24. Dürfen Organmitglieder miteinander verheiratet sein?
  25. Wenn ein neuer Vorsitzender nach § 26 BGB berufen/gewählt wurde, muß dann die Satzung geändert werden. Reicht es, wenn der neue Vorstand die bestehende Satzung unterschreibt? Oder muß überhaupt nichts gemacht werden?

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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de

Der Vorstand im Verein ist ein Ehrenamt. Nicht jedes Vereinsmitglied weiß dieses Engagement zu schätzen. Tritt der Vorstand zurück, ist der Verein ohne Führung. Eine solche Situation ist riskant. Jetzt ist Handeln angesagt. Andernfalls übernehmen andere das Zepter.

Was passiert wenn ein verein keinen vorsitzenden findet
Ohne gesetzlichen Vertreter sind Vereine existenzbedroht.

Der Vorstand eines Vereins ist der gesetzliche Vertreter des Vereins. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Ohne Vorstand ist der Verein nicht nur führungslos, sondern hat auch keinen gesetzlichen Vertreter mehr.

Jeder Verein braucht einen gesetzlichen Vertreter

  • Eine Tätigkeit als Vorstandsmitglied bedeutet Verantwortung. Diese Verantwortung bezieht sich nicht nur auf den Verein selbst, sondern auch auf die eigene Person. Treten Interessenkonflikte auf oder erweist sich die Amtsführung als unzumutbar, bleibt oft nur der Rücktritt vom Amt. Weitere Gründe können der Tod eines Vorstandsmitglieds, Krankheit, Abberufung oder die Verweigerung der Geschäftsführung sen.
  • In vielen Satzungen findet sich für diesen Fall keine besondere Regelung. Geregelt wird meist nur, dass der Vorstand nach Ablauf seiner regulären Amtszeit kommissarisch im Amt bleibt, bis ein neuer Vorstand gewählt wird.
  • Besteht der Vorstand aus mehreren Personen und tritt nur eine Person zurück, sodass der Verein nach Vorgabe der Satzung weiter durch den restlichen Vorstand vertreten werden kann, ist die Situation unproblematisch. Dann genügt es, in einer einzuberufenden Mitgliederversammlung für das zurückgetretene Vorstandsmitglied ein neues Vorstandsmitglied zu wählen. Anders ist die Situation wieder dann, wenn der Restvorstand nach der Satzung nicht mehr beschlussfähig ist.

Vermeiden Sie die Bestellung eines Notvorstandes

  • Da der Verein als juristische Person unbedingt handlungsfähig sein muss und dafür unabdingbar einen gesetzlichen Vertreter benötigt, besteht dringender Handlungsbedarf. Das Gesetz weiß sich für diesen Fall dadurch zu helfen, dass gegebenenfalls ein sogenannter Notvorstand durch das zuständige Amtsgericht bestellt wird.
  • Was passiert wenn ein verein keinen vorsitzenden findet

    In Deutschland gibt es unendlich viele Vereine aus den unterschiedlichsten Bereichen. Egal ob …

  • Antragsberechtigt ist jedes Vereinsmitglied und jeder Gläubiger des Vereins. Die Tätigkeit des Vorstands umfasst alle Aufgaben des verhinderten Vorstands(mitglieds). Sie kann auch durch den Bestellungsbeschluss auf die Vornahme eines bestimmten Rechtsgeschäfts beschränkt werden.
  • Nach Möglichkeit wird dies ein Vereinsmitglied sein, das die internen Verhältnisse kennt. Sofern niemand bereit ist, sich dafür zur Verfügung zu stellen, muss zwangsläufig eine fremde Person mit der Führung der Geschäfte beauftragt werden. Vornehmlich kommen dafür Rechtsanwälte in Betracht.

Ohne den Versuch von Neuwahlen geht es nicht

  • Allerdings ist es so, dass das Gericht ohnehin erst dann einen Notvorstand bestellt, wenn die Situation so dringlich ist, dass sie keinen Aufschub duldet. Wird nicht gehandelt, droht ein Schaden. Jeder Verein ist daher gehalten, sich zunächst mit seinen eigenen satzungsmäßigen Mitteln zu helfen.
  • Um diese eigentlich unangenehme Situation zu vermeiden, sollte der sich mit Rücktrittsgedanken tragende Vorstand zumindest darauf verständigen, umgehend eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, dort die Situation zu erläutern, den eigenen Rücktritt zu erklären und nach Möglichkeit sofort oder zumindest in angemessener Zeit in einer weiteren Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand zu wählen.

Weiterlesen:

  • Ein Vorstand hat wie viele Mitglieder? - Einfache Erklärung des Leitungsorgans für einen Verein
  • Vereinsrecht nach dem BGB - das sollten Mitglieder und Vorstände wissen
  • Einen Vereinsvorstand abwählen - was Sie dabei beachten sollten
  • Vereinsrecht bei der Mitgliederversammlung - das sollten Sie wissen
  • Übersicht: Alles zum Thema Wissen im Alltag

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Wer kontrolliert den Vorstand?

Der Aufsichtsrat bestellt und überwacht den Vorstand (§ 111 AktG) und vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand gerichtlich und außergerichtlich (§ 112 AktG). Die gesetzlichen Regelungen zum Aufsichtsrat enthalten die §§ 95–116 AktG.

Was ist ein kommissarischer Vorstand?

sind Personen, die, ohne dass eine Mitgliederversammlung einberufen wurde, vorübergehend die Aufgaben des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes übernehmen. - Sie werden vom verbleibenden Vereinsvorstand per Mehrheitsbeschluss dazu ernannt/gewählt.

Was bedeutet Rücktritt zur Unzeit?

Rücktritt zu Unzeit Zur Unzeit erfolgt der Rücktritt, wenn durch die Amtsniederlegung die zur Vertretung des Vereins erforderlichen Vorstandsmitglieder nicht mehr vorhanden sind oder - der Vorstand besteht nur aus einer Person - wenn der Verein zeitweilig handlungsunfähig wird.

Wer kann den Vorstand absetzen?

Nur die Mitgliederversammlung kann und darf den Vorstand abberufen, die Satzung kann das jedoch auch anders regeln. Es gibt folgende Ausnahmen: Ausnahme 1: Wenn der Vorstand von einem anderen Organ als der Mitgliederversammlung gewählt wird, kann er auch durch dieses Organ abberufen werden.