Was passiert wenn ich den rundfunkbeitrag nicht zahle

Um die GEZ und den Rundfunkbeitrag ranken sich seit Jahren zahlreiche Mythen – blicken wir gemeinsam auf die 5 gängigsten GEZ-Gerüchte!

GEZ: Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht zahle?Foto: iStock/MattoMatteo

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Mythos 4: Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, landet im Gefängnis!

Tatsache! 2021 ging eine skurrile Nachricht umher: Ein 53-jähriger Mann wurde wegen rückständiger Rundfunkbeiträge inhaftiert. Sechs Monate lang saß der Nichtzahler in Erzwingungshaft und laut Bundesverfassungsgericht war dies vollkommen verhältnismäßig. Mit einer Vermögensauskunft hätte der Schuldner die Haft ganz einfach beenden können, er weigerte sich jedoch dagegen.

Derzeit sehr beliebt:

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Dieser Fall bildet natürlich die Ausnahme. Für gewöhnlich erhalten Sie zunächst einen Festsetzungsbescheid, mit dem ein Säumniszuschlag von 1% der rückständigen Summe (mindestens jedoch 8€) fällig wird. Ignorieren Sie diesen, folgt ein Vollstreckungsverfahren – wer hierbei die Vermögensauskunft verweigert, kann wie Georg T. im Gefängnis landen.

Seit dem 15. Mai 2022 verschickt der Beitragsservice keine quartalsmäßigen Erinnerungen mehr, die an die Zahlung des Rundfunkbeitrags erinnern. Stattdessen kommt nur noch ein Schreiben pro Jahr, das an die vier Zahlungstermine erinnert. Die Beitragszahlenden müssen sich dann selbst darum kümmern, dass sie die pro Quartal fälligen 55,08 Euro rechtzeitig überweisen. Alle Details dazu lesen Sie in dem Artikel Rundfunkbeitrag: Ab sofort kann es teurer werden – das sollten Sie beachten. Doch was passiert, wenn man den Zahlungstermin vergisst?

Androhung eines Säumniszuschlags

Der Beitragsservice schrieb in seiner Mitteilung im Frühjahr 2022, dass ein Säumniszuschlag fällig werden würde, wenn man die Zahlungstermine nicht einhält. Aus einer uns vorliegenden “Zahlungserinnerung” geht allerdings hervor, dass bei der ersten Zahlungserinnerung noch kein Säumniszuschlag anfällt.

So sieht die Zahlungserinnerung aus

Die Zahlungserinnerung nennt die Beitragsnummer, den Zeitraum, für den der Beitrag fällig ist (in dem uns vorliegenden Schreiben ist das der 1.7.2022 bis 30.9.2022), den Stichtag, bis zu dem die Zahlung eingehen sollte (15.8.2022) und die Höhe des Beitrags (55,08 Euro). Danach folgt der unmissverständliche Hinweis: “Zahlen Sie umgehend den rückständigen Betrag von 55,08 EUR”.

Was passiert wenn ich den rundfunkbeitrag nicht zahle
So sieht die Zahlungserinnerung aus.

Darunter folgt der deutliche Hinweis, dass bei Nichtzahlung ein förmlicher Festsetzungsbescheid zusammen mit einem Säumniszuschlag an den Beitragszahler geschickt wird (dieser Säumniszuschlag beträgt mindestens 8 Euro). Dieser Festsetzungsbescheid kann im Zuge einer Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden, sagt das Schreiben in aller Deutlichkeit. Darunter folgt der Hinweis, dass man den Rundfunkbeitrag per Lastschriftverfahren bezahlen könne. Darunter wiederum folgt ein Überweisungsformular.

Damit steht also fest: Zumindest die erste Mahnung kostet noch nichts.

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Autor: Hans-Christian Dirscherl, Redakteur

Was passiert wenn ich den rundfunkbeitrag nicht zahle

Hans-Christian Dirscherl schreibt seit über 20 Jahren zu fast allen IT-Themen. Sein Fokus liegt auf der Koordination und Produktion von Nachrichten mit hohem Nutzwert sowie auf ausführlichen Tests und Ratgebern für die Bereiche Smart Home, Smart Garden und Automotive.

Womöglich wird das Bundesverfassungsgericht über den Rundfunkbeitrag verhandeln. Bis dahin muss man aber auf jeden Fall zahlen.

(Foto: imago/Eibner)

Was passiert wenn ich den rundfunkbeitrag nicht zahle
Was passiert wenn ich den rundfunkbeitrag nicht zahle
Was passiert wenn ich den rundfunkbeitrag nicht zahle
Was passiert wenn ich den rundfunkbeitrag nicht zahle
Was passiert wenn ich den rundfunkbeitrag nicht zahle

Die meisten Menschen zahlen den Rundfunkbeitrag mit Murren, aber sie zahlen. Aber was, wenn man die Anschreiben des Beitragsservices ignoriert? Wann kommt der Gerichtsvollzieher? Und wann muss man in den Knast?

Beatrix von Storch schaut in die Röhre: "Nun ist es passiert. Die GEZ hat zugeschlagen - und mein Konto gepfändet", ließ sie gestern ihre Twitter-Gefolgschaft wissen. Am gleichen Tag wurde der Fall einer Frau aus Thüringen bekannt, die bis zum Äußersten gegangen ist: Sie ist die Erste, die wegen hartnäckiger Gebührenverweigerung ins Gefängnis ging, zwei Monate währte ihr Aufenthalt im Frauengefängnis von Chemnitz, jetzt ist sie wieder frei. Nun wird es spannend, zu verfolgen, ob die AfD-Politikerin ihren Widerstand gegen den "zwangsfinanzierten Staatsfunk" weiter eskalieren lässt. Was blüht ihr und anderen Beitragsverweigerern? Und gibt es Möglichkeiten, legal um die 17,50 Euro im Monat herumzukommen?

Wer muss überhaupt zahlen?

Früher war es noch relativ einfach, der Zahlungspflicht der Rundfunkgebühr zu entgehen. Zahlen musste nur, wer ein Empfangsgerät hatte. Und das musste die GEZ erstmal herausfinden. In Wohngemeinschaften war dann aber – zumindest theoretisch - jeder einzelne Bewohner dran, so er denn Radio, Fernseher und/oder Rechner besaß. Insofern ist der neue Rundfunkbeitrag, der seit 2013 vom sogenannten Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingezogen wird, unkomplizierter. Jetzt werden pauschal 17,50 Euro pro Haushalt fällig. Wie die Bewohner technisch ausgestattet sind und ob sie überhaupt öffentlich-rechtliche Programme nutzen, ist völlig unerheblich. Die Rechtmäßigkeit dieses Prinzips wurde gerade erst vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Blinde, Gehörlose, Seh- und Schwerbehinderte können eine Ermäßigung beantragen. Außerdem können sich bestimmte Personengruppen komplett vom Beitrag befreien lassen. Das gilt insbesondere für Empfänger von Grundsicherung. Azubis und Studenten können den Antrag stellen, wenn sie Bafög beziehen und nicht bei ihren Eltern wohnen.

Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Rechtsfähig wie eine juristische Person ist der Beitragsservice nicht. Dennoch nimmt er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und ist damit rechtlich einer Behörde gleichgestellt. 

Woher kommen die nötigen Daten?

Als der Rundfunkbeitrag 2013 eingeführt wurde, hat der Beitragsservice die Daten aus dem Bestand der früheren GEZ mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgeglichen. Die Behörden haben dafür von allen volljährigen Personen unter anderem die Namen, Geburtsdaten sowie aktuelle und vorherige Adressen übermittelt. Wer in einer Wohnung lebte, die dem Beitragsservice bis dahin unbekannt war, wurde angeschrieben.

Die entsprechenden Daten wurden inzwischen wieder gelöscht. Doch der Beitragsservice bleibt immer auf dem neuesten Stand. Wenn man sich ummeldet, gibt das Einwohnermeldeamt das nämlich weiter. Werden für die neue Wohnung womöglich noch keine Beiträge bezahlt, bekommt man Post.

Was, wenn man das Anschreiben ignoriert?

Der Beitragsservice schickt zunächst einen Fragebogen. Ist schon ein anderer Bewohner beim Beitragsservice registriert, gibt man dessen Nummer an und hat dann seine Ruhe. Reagiert man nicht, folgen ein oder zwei weitere Schreiben. Stellt man sich dann immer noch tot, kommt der Gebührenbescheid. Und der kann es in sich haben. Man soll nämlich nicht nur für die Zukunft zahlen, sondern auch rückwirkend. Wer beispielsweise nach dem Auszug des zahlenden WG-Mitbewohners erstmal sechs Monate gar nichts unternimmt, kann 105 Euro auf einmal überweisen

Falls schon jemand Beiträge zahlt und man die Schreiben nur aus Faulheit ignoriert hat, kann man immer noch die Notbremse ziehen und sich melden. Doppelt kassiert der Beitragsservice nicht, und wenn man die nötigen Informationen liefert, wird der Gebührenbescheid aufgehoben. Will man dagegen aus Prinzip nicht zahlen, kann man Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dafür hat man einen Monat Zeit. Das Ganze läuft dann auf ein Gerichtsverfahren hinaus. Wer sich dafür entscheidet, sollte sich der Rückendeckung seiner Rechtsschutzversicherung versichern.

Und wenn man immer noch gar nichts macht?

Nach einem Monat wird der Gebührenbescheid bestandskräftig. Der Beitragsservice macht dann das Gleiche wie alle anderen Gläubiger: Er schickt Mahnungen. Erst eine, dann eine zweite, vielleicht eine dritte. Privatfirmen würden die Forderung danach an eine Inkassofirma weitergeben. Die Rundfunkanstalten haben ihre eigene Methode: das Vollstreckungsersuchen. Der Beitragsservice selbst ist nicht rechtsfähig, die Landesrundfunkanstalten als Mitgläubiger aber schon. Für sie kann der Beitragsservice Amtshilfe beantragen. Die kann vom Finanzamt kommen, aber auch von der Stadtkasse oder einem Gerichtsvollzieher, abhängig vom jeweiligen Bundesland.

Die jeweiligen Behörden fordern den Schuldner dann nochmal auf, die offenen Zahlungen zu begleichen. Kommt man dem immer noch nicht nach, wird es unbequem – so wie jetzt für Beatrix von Storch. Konten- und Lohnpfändungen gehören laut Deutscher Anwaltsauskunft zu den üblichen Maßnahmen. Manche Kommunen gehen aber auch einen unkonventionelleren Weg: Mit Parkkrallen oder speziellen Ventilaufsätzen legen sie das Auto des Zahlungsverweigerers still. Und das so lange, bis die Schulden beglichen sind. Im Extremfall kann das Auto sogar zwangsversteigert werden. Vom Erlös werden die offenen Gebühren abgezogen, den Rest bekommt der ehemalige Besitzer. Ist man aus beruflichen Gründen auf den Wagen angewiesen, darf er aber nicht gepfändet werden.

Wann muss man ins Gefängnis?

Bleibt man den Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate schuldig, begeht man laut Rundfunkstaatsvertrag eine Ordnungswidrigkeit. Dann können die Rundfunkanstalten auch noch ein Bußgeld beantragen. Wenn man darauf nicht innerhalb von zwei Wochen reagiert, gehen die Behörden davon aus, dass man nicht zahlen will. Als letztes Mittel droht die Erzwingungshaft. Maximal drei Monate können Bußgeldverweigerer eingesperrt werden.

Beatrix von Storch hätte offenbar nichts dagegen, sich auf diese Weise zur "GEZ-Märtyrerin" zu stilisieren. "Wenn es möglich wäre und ich mehr Zeit hätte, würde ich gerne statt zu zahlen drei Tage in Ersatzhaft gehen", ließ sie über ihren Sprecher ausrichten. Allerdings nur, "wenn es Einzelhaft wäre".

Was passiert wenn ich meinen Rundfunkbeitrag nicht zahle?

„Wer muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen? “ Nicht zahlen müssen alle, die Sozialleistungen beziehen. Sozialleistungen sind beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Wie lange kann man GEZ überziehen?

Der Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio muss zum fälligen Zeitpunkt gezahlt werden, auch ohne direkte Zahlungsaufforderung. Wer den Betrag nicht innerhalb von vier Wochen begleicht, muss einen Zuschlag für die Versäumnis zahlen.

Kann die GEZ das Konto sperren?

Der Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führt, wie andere Gläubiger auch, die Zwangsvollstreckung zum Beispiel über den Weg der Kontopfändung oder Lohnpfändung durch. Deswegen sollten Sie auf keinen Fall Mahnungen oder Beitragsbescheide mit Säumniszuschlägen ignorieren.

Wie kann ich die GEZ verweigern?

Entscheidet man sich dazu, die Zahlung des Rundfunkbeitrages einfach zu verweigern, dann muss man sich im Extremfall auf Konsequenzen bis hin zur Zwangsvollstreckung oder sogar Haft einstellen. „Wenn der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt wird, wird er durch einen Beitragsbescheid festgesetzt.